"Nach dem Vulkanausbruch ist unser Urlaub ausgefallen - flightright hat sich um die Rückerstattung unserer Flüge gekümmert."
Annulierung mit Ersatzbeförderung / Rechtzeitige Ankündigung
Steffen aus Hamburg will mit Freunden gemeinsame Tage auf Ibiza verbringen. Man will sich mittags am Flughafen in Ibiza treffen, um gemeinsam in die Finca zu fahren. Steffen bucht rechtzeitig bei Airline A: Abflug 8:55 Uhr –Ankunft Ibiza 11.55 Uhr.
Drei Wochen vor dem Flug ruft das Reisebüro an und teilt Steffen mit, dass der Flug mangels Auslastung gestrichen wurde. Steffen könne auf dem Flug der Airline A. (Ankunft 16.00 Uhr) mitfliegen. Steffen fliegt und ärgert sich.
Steffen hat trotzdem keinen Anspruch auf Entschädigung.

