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easyJet - Flugverspätungen und Flugausfälle: Ihre Rechte auf Rückerstattung und Entschädigung

Jetzt in nur 2 Minuten online Ihren Anspruch auf Entschädigung prüfen

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Geprüft von Oskar de Felice

Fluggastrechtsexperte

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Über easyJet

Die Low-Cost-Airline easyJet wurde 1995 unter dem offiziellen Namen easyJet Airline Company PLC gegründet. Die Fluggesellschaft verzeichnet ein nachhaltiges Wachstum und ist nach Ryanair mittlerweile die zweitgrößte Billig-Airline in Europa. Heimatbasis von easyJet ist der Flughafen Luton nahe der britischen Hauptstadt London. Wenn Ihr Flug mit easyJet Verspätung hat oder sogar komplett ausfällt, schützt Sie die EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004. Darin sind Ihre Rechte und die Pflichten der Fluggesellschaft im Falle von Flugunregelmäßigkeiten festgehalten. Nach EU-Recht kann betroffenen Passagieren bei großen Verspätungen, Flugannullierungen, Überbuchung und verpassten Anschlussflügen eine Entschädigung bzw. Ticketerstattung von der Fluggesellschaft zustehen. 

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Auch bei easyJet kam es durch die Corona-Pandemie zu weitreichenden Flugstreichungen. Passagiere und Passagierinnen können aber beruhigt sein: Die Bestimmungen der EU-Fluggastrechte-Verordnung gelten weiterhin. Fällt ein Flug aufgrund eines direkten Zusammenhangs mit Corona ersatzlos aus, z.B. weil für die Flugstrecke behördliche Einschränkungen galten, ist die Airline verpflichtet, ihren Flugreisenden die Ticketkosten für den ausgefallenen Flug zu erstatten. Da die Fluggesellschaft im beschriebenen Fall keine Schuld an der Annullierung hat, erhalten Flugreisende keine zusätzliche Entschädigung.

Dennoch kommt es auch in Zeiten von Corona zu Annullierungen, die nicht unmittelbar auf Corona zurückzuführen sind. Nach wie vor möchten deutlich weniger Menschen fliegen als zu normalen Zeiten. Die Nachfrage nach Flugreisen und die Auslastung der Flugverbindungen ist daher geringer. Da es sich für Airlines oft nicht lohnt wenig ausgelastete Flüge durchzuführen, kommt es immer wieder zu Flugstreichungen. Bei diesen Flugstreichungen handelt es sich um sogenannte Annullierungen aus wirtschaftlichen Gründen. In diesem Fall kann Reisenden neben einer Ticketerstattung zusätzlich auch eine Entschädigung zustehen. 

Ob und wie viel Geld Ihnen für Ihr Flugproblem Geld nach EU-Fluggastrecht zusteht, können Sie in wenigen Schritten kostenlos mit Flightright ermitteln. Im Anschluss können Sie Flightright damit beauftragen, Ihre Forderung gegenüber der Fluggesellschaft durchzusetzen. Sind wir damit erfolgreich, erhalten Sie Ihre Ticketerstattung bzw. Entschädigung abzüglich einer Erfolgsprovision (i.d.R. 14-30 % zzgl. MwSt.).

Was steht mir bei einem Flugproblem mit easyJet zu?

  • Flugverspätung: Entschädigung ab 3 Stunden Ankunftsverspätung
  • Flugausfall o. Umbuchung: Entschädigung bei kurzfristiger Flugstreichung, zudem Ticketerstattung möglich
  • Überbuchung: Entschädigung
  • Verpasste Anschlussflüge: Entschädigung
  • Entschädigungsanspruch: Nach EU-Fluggastrechte-Verordnung zwischen 250 und 600 € pro Person
  • Entschädigungshöhe vom Ticketpreis unabhängig

Recht auf Entschädigung und Ticketerstattung 3 Jahre gültig

Was sollte ich bei einem Flugproblem mit easyJet tun?

  • Lassen Sie sich von der Fluggesellschaft den Grund für das Flugproblem schriftlich bestätigen
  • Bewahren Sie Fotos und Belege von Ihren Ausgaben, Tickets und Gutscheinen auf
  • Bestehen Sie am Flughafen auf Versorgungsleistungen
  • Nutzen Sie unseren Online-Rechner und beauftragen Sie Flightright mit der Durchsetzung Ihrer Entschädigung bzw. Ticketerstattung von easyJet

Flugprobleme mit easyJet: Ihre Rechte im Überblick

Ihr easyJet-Flug verlief nicht wie geplant? Sie möchten wissen, was Ihnen im Einzelfall zusteht und wie Sie sich verhalten sollen? In unseren FAQ beantworten wir die häufigsten Fragen rund um Flugverspätung, Annullierung, Umbuchung und Überbuchung mit easyJet.

Was ist der Unterschied zwischen Entschädigung und Ticketerstattung?

Im Falle einer Flugunregelmäßigkeit sind Passagiere und Passagierinnen durch die EU-Fluggastrechte-Verordnung umfangreich geschützt. Große Verspätungen oder Flugausfälle bedeuten für die betroffenen Reisenden oft große Unannehmlichkeiten. Hat die Airline den Auslöser eines solchen Flugproblems selbst zu verantworten, muss sie den Passagierinnen und Passagieren nach EU-Fluggastrecht eine Entschädigung zahlen. Die Ausgleichszahlung kann Reisenden im Fall eines kurzfristigen Flugausfalls, einer Verspätung von mehr als 3 Stunden, Überbuchung und bei verpassten Anschlussflügen zustehen. 

Eine Ticketerstattung ist hingegen die Rückzahlung des Ticketpreises an den Reisenden. Passagierinnen und Passagiere haben Anspruch auf die Erstattung der Ticketkosten, wenn ihr Flug ersatzlos ausfällt oder sich die Flugzeiten stark verschieben und sie zu der neuen Zeit nicht reisen möchten.

Was steht mir zu, wenn mein Flug wegen Corona ausfällt?

Kann Ihr Flug mit easyJet wegen eines direkten Zusammenhangs mit Corona nicht wie geplant stattfinden, weil für die Flugstrecke beispielsweise behördliche Einschränkungen gelten, steht Ihnen für den Ausfall keine Entschädigung zu. Allerdings ist die Fluggesellschaft dazu verpflichtet, Ihnen den gezahlten Ticketpreis zu erstatten oder einen zeitnahen  Ersatzflug bzw. eine Umbuchung auf einen späteren Zeitpunkt zu gewähren. Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, Ihnen die Ticketkosten innerhalb einer Frist von 7 Tagen zurückzahlen.  So sieht es Artikel 8 der EU-Fluggastrechte-Verordnung vor. Bitte beachten Sie: Sollten Sie den von der Fluggesellschaft angebotenen Ersatzflug genutzt haben oder eine Umbuchung angenommen haben, haben Sie keinen Anspruch auf eine zusätzliche Erstattung des Ticketpreises.

Wann kann ich für einen Flugausfall eine Entschädigung von easyJet erhalten?

Easyjet Flugausfälle: Für den Entschädigungsanspruch im Falle einer Annullierung sind zwei Faktoren entscheidend. Zum einen kommt es darauf an, wann die Fluggesellschaft ihre Passagiere über die Annullierung informiert hat. Damit Passagiere eine Entschädigung geltend machen können, muss die Fluggesellschaft ihnen weniger als 14 Tage vor dem Abflug mitgeteilt haben, dass der Flug ausfällt. Weiterhin muss die Ursache der Annullierung im Einflussbereich der Fluggesellschaft liegen. Sind außergewöhnliche Umstände, auf die die Fluggesellschaft keinen Einfluss hat, der Grund für die Flugstreichung, z.B. Unwetter, Fluglotsenstreik oder Coronabeschränkungen, erhalten Passagiere keine Entschädigung. 

Übrigens: Für Ihren Anspruch auf Entschädigung ist es egal, warum Sie ursprünglich fliegen wollten. Bei erheblichen Flugunregelmäßigkeiten kann jedem Flugreisenden eine Entschädigung zustehen – egal ob auf Geschäftsreise, Individualreise oder im Pauschalurlaub.

Wann kann ich für einen Flugausfall eine Ticketerstattung von easyJet erhalten?

Wenn ein Flug ohne Verschulden der Fluggesellschaft annulliert werden muss, steht Reisenden keine Entschädigung zu. Allerdings können sie von easyJet einen zeitnahen Ersatzflug zum Reiseziel fordern bzw. auf eine Umbuchung bestehen oder von der Fluggesellschaft ihr Geld zurückverlangen. Die Ticketkostenerstattung muss übrigens auch eventuelle Zusatzkosten für Sitzplatzreservierungen und Gepäck beinhalten. 

Oft wird Reisenden anstelle der Rückzahlung ein Gutschein angeboten. Diesen müssen sie jedoch nicht annehmen, sondern können auf die Auszahlung des bezahlten Ticketpreises bestehen. Bitte beachten Sie: Wenn Sie den Gutschein erst einmal angenommen haben, können Sie später keine Erstattung mehr von der Fluggesellschaft fordern.

Wann kann ich bei einem Flugausfall eine Entschädigung und eine Ticketerstattung geltend machen?

Wenn easyJet für den Flugausfall selbst verantwortlich ist und Sie weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflug über den Ausfall informiert und Ihnen zudem keinen zeitnahen Ersatzflug anbietet, können Sie sowohl eine Entschädigung als auch eine Erstattung der Ticketkosten einfordern.

Wie viel Entschädigung kann ich von easyJet bekommen?

Die Höhe der Entschädigungssumme richtet sich nach der Flugstrecke. Wie viel Sie für Ihren Flug bezahlt haben, spielt für die Ausgleichszahlung keine Rolle.

  • Kurzstrecke (unter 1.500 Kilometer): Ihnen steht nach EU-Recht eine Entschädigung von 250 € von easyJet zu
  • Mittelstrecke (bis 3.500 Kilometer): Ihnen steht nach EU-Recht eine Entschädigung von 400 € von easyJet zu
  • Langstrecke (über 3.500 Kilometer): Ihnen steht nach EU-Recht eine Entschädigung von 600 € von easyJet zu

Flugverspätung, Annullierung, Überbuchung oder verpasster Anschlussflug? Das steht Ihnen zu:

Kurzstrecke bis 1.500 kmMittelstrecke bis 3.500 kmLangstrecke ab 3.500 km
z.B. Berlin – Münchenz.B. Berlin – Lissabonz.B. Berlin – Abu Dhabi
250€*400€*600€*
*Abzüglich Provision (i.d.R. 20 bis 30% zzgl. MwSt.)

Wie lange kann ich für meinen Flug eine Entschädigung bzw. Ticketerstattung geltend machen?

In Deutschland haben Flugreisende bis zu 3 Jahre Zeit ihre Ansprüche aus der EU-Fluggastrechte-Verordnung geltend zu machen. Wenn Sie beispielsweise im Sommer 2020 mit easyJet eine Annullierung erlebt haben, dann können Sie bis Ende 2023 eine Entschädigung bzw. Ticketerstattung von der Fluggesellschaft fordern.

Welche Rechte habe ich, wenn mein Flug mit easyJet überbucht ist?

Sie stehen am Flughafen und die Airline teilt Ihnen mit, dass Sie nicht wie geplant fliegen können, da Ihr Flug leider überbucht ist? Auch in diesem Fall findet die EU-Fluggastrechte-Verordnung Anwendung. Bei einer Überbuchung haben Sie das Recht auf eine alternative Beförderung oder Entschädigung bzw. Ticketerstattung. Zudem muss sich die Fluggesellschaft während der Wartezeit auf den neuen Flug um Sie kümmern. Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, Sie bei langen Wartezeiten mit kostenlosen Snacks und Erfrischungen zu versorgen und Ihnen zudem Kommunikationsmöglichkeiten, z.B. Telefonate und E-Mails, zur Verfügung zu stellen. Diese Versorgungsleistungen stehen Ihnen übrigens auch bei längeren Wartezeiten wegen eines Flugausfalls oder einer Verspätung zu.

Was steht mir zu, wenn sich der Abflug auf den nächsten Tag verschiebt?

Wenn sich der Abflug Ihres Flugs spontan auf den nächsten Tag verschiebt, muss Ihnen die Fluggesellschaft eine Hotelübernachtung inklusive Hin- und Rückfahrt zum Flughafen organisieren und hierfür die Kosten übernehmen – völlig egal aus welchen Gründen sich der Abflug verschiebt. Wenn Ihnen die Airline die Unterbringung nicht proaktiv anbietet, sollten Sie sich direkt vor Ort an die Mitarbeiter von easyJet wenden und auf Ihrem Recht bestehen. Müssen Sie sich die Übernachtung selbst organisieren, klären Sie unbedingt vorher ab, dass die Fluggesellschaft die Kosten trägt. Lassen Sie sich das unbedingt schriftlich bestätigen.

Wann habe ich Anspruch auf eine Entschädigung aufgrund eines Streiks von easyJet?

Sie haben Anspruch auf eine Entschädigung aufgrund eines Streiks von easyJet, wenn:

  • Ihr Flug aufgrund eines Streiks von easyJet Verspätung hatte oder ausgefallen ist.
  • Ihr Flug von easyJet entweder 3 Stunden oder länger Verspätung hatte oder weniger als 14 Tage vor dem Abflugdatum annulliert wurde.
  • Sie eine bestätigte Flugreservierung von easyJet hatten.
  • Die Beeinträchtigung ihres Fluges von easyJet innerhalb der letzten 3 Jahre eintrat.
  • Sie einen alternativen Flug genommen haben und die neue Ankunftszeit erheblich von der Ankunftszeit des ursprünglichen Fluges von easyJet abwich.

Wie sollte ich bei einem Flugproblem mit easyJet vorgehen?

Wenn Ihr Flug mit easyJet ausfällt oder sich stark verspätet, sollten Sie von der Fluggesellschaft eine schriftliche Bestätigung der Ursache fordern. Sie kann später helfen, wenn es an die Einforderung einer Entschädigungszahlung geht. Wenn Sie erst vor Ort von der Flugunregelmäßigkeit erfahren, sollten Sie während der langen Wartezeit unbedingt auf die Ihnen zustehenden Versorgungsleistungen bestehen. 

Wenn Sie für Ihr Flugproblem gegenüber easyJet Ansprüche geltend machen möchten, lohnt es sich dafür Unterstützung zu nehmen. Mit Flightright können Sie in wenigen Minuten kostenlos online prüfen lassen, ob und wie viel Geld Ihnen zusteht. Im Anschluss können Sie die erfahrenen Fluggastrechtsexperten und Expertinnen mit der Durchsetzung Ihrer Forderung beauftragen. Die Profis übernehmen dann die juristische Auseinandersetzung mit der Fluggesellschaft – Sie müssen nichts weiter tun.

Voraussetzungen für eine Entschädigung von easyJet bei Flugverspätung oder -ausfall?

Wenn der Flug von easyJet verspätet oder ausgefallen ist, kann man möglicherweise eine Entschädigung von der Fluggesellschaft verlangen. Es gibt jedoch bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit man eine Entschädigung erhält. Zum Beispiel muss die Verspätung oder der Ausfall auf Gründe zurückzuführen sein, die von easyJet zu verantworten sind, wie zum Beispiel technische Probleme oder ein Streik. Der Flug muss innerhalb der EU gestartet oder gelandet sein. Die Verspätung muss mindestens 3 Stunden betragen und Passagiere müssen ihre Identität und Buchungsdetails nachweisen können. Es ist zu beachten, dass es bestimmte Ausnahmen von diesen Regeln gibt und dass die Fluggesellschaft immer das Recht hat zu beweisen, dass die Verspätung oder der Ausfall auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist und somit keine Entschädigung zusteht.

Wenn zum Beispiel der Hinflug von easyJet von München nach Lissabon (LIS) verspätet oder ausgefallen ist, kann man sich an die Fluggesellschaft wenden, um herauszufinden, ob man eine Entschädigung erhält. Es ist auch möglich, dass easyJet Top-Angebote für einen Ersatzflug anbietet. Es ist immer ratsam, sich als Flugpassagier im Falle von Flugverspätungen und Flugausfällen über die Rechte zu informieren und gegebenenfalls Schritte zu unternehmen, um eine Entschädigung zu erhalten. Mit Flightright finden Sie in wenigen Minuten heraus, was Ihnen für Ihren annullierten oder verspäteten Flug zusteht.

easyJet: Aktuelle Flugverspätungen und Flugausfälle

Hier finden Sie eine Übersicht aller aktuellen Flugverspätungen und Annullierungen bei easyJet. Ihr Flug mit easyJet war verspätet oder ist sogar ausgefallen? Dann prüfen Sie Ihren Anspruch auf Entschädigung bzw. Ticketerstattung und setzen Sie ihn bequem mit Flightright durch.

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Flightright kümmert sich bei Flugverspätung, Annullierung, Überbuchung und verpassten Anschlussflügen um Ihr Recht und setzt sich dafür ein, dass Sie Ihre Entschädigung bzw. Ticketerstattung von der Fluggesellschaft erhalten.

Wir helfen Ihnen gerne bei Flugproblemen mit der Fluggesellschaft bei:

Bei Problemen konnten wir u.a. an folgenden Flughäfen bereits helfen

Gegen diese und mehr Airlines sind wir bereits erfolgreich vorgegangen

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Bei Flugverspätung, Annullierung und Überbuchung kann Passagieren und Passagierinnen eine Entschädigung bzw. Ticketerstattung zustehen. Flightright setzt Ihr Recht durch.

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