"Nach dem Vulkanausbruch ist unser Urlaub ausgefallen - flightright hat sich um die Rückerstattung unserer Flüge gekümmert."
Hilfe und Entschädigung für Flugpassagiere bei Flugverspätung
Laut einer Anfrage an die Bundesregierung sind in Deutschland fast zehn Prozent der Flüge verspätet oder werden annulliert. Dies führt zu der Feststellung, dass 50.000 Passagiere betroffen sind und dies jeden Tag. Das EU-Parlament hatte Anfang des Jahrzehnts diesen Missstand erkannt und die EU-Verordnung 261/2004 verabschiedet. Dieses Regelungswerk gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat der Europäischen Union und gewährt Passagieren oftmals eine finanzielle Entschädigung, wenn es zu Flugverspätungen, Flugausfällen oder Überbuchungen kommt.
Oft haben sich die Fluggesellschaften auf Umstände berufen, die eine Flugverspätung auf höhere Gewalt zurückführten. Der Passagier war selbst vielfach nicht in der Lage, eine Entschädigungsforderung zu begründen oder den Aussagen der Fluggesellschaft entgegenzutreten. Auch heute ist es so, dass die EU-Verordnung und die entsprechende Rechtsprechung zu Flugverspätungen in Passagierkreisen wenig bekannt ist. Es soll gerade einmal 5.000 Beschwerden beim Luftfahrtbundesamt (LBA) im Jahr geben. Auch werden Fluggesellschaften nur sehr selten vom LBA mit den bei Missachtung der EU-Verordnung möglichen Bußgeldern belegt. Es ist aus der Presse bekannt geworden, dass viele Fluggesellschaften alles tun, um Passagiere durch pauschale oder teilweise sogar irreführende Informationen von möglichen Beschwerden beim LBA abzuhalten und oft verzichten Fluggäste auf die Ihnen zustehenden Rechte auf Entschädigung .
Die Entschädigung Flugverspätung trifft Fluggesellschaften, die ihren Sitz in der Europäischen Union haben oder aus der EU abfliegen. Dabei kommt es bei Fluggesellschaften mit Sitz in der Europäischen Union nicht darauf an, ob der Flug aus der EU in einen Drittstaat, in einen anderen EU-Staat oder aus einem Drittstaat in die EU hineinführt. Seitens des Passagiers ist es Voraussetzung, dass er eine gültige Reservierung besitzt und sich rechtzeitig zur im Flugticket angegebenen Zeit, ansonsten im Regelfall spätestens 45 Minuten vor dem Abflug, am Check-In-Schalter der Fluggesellschaft einfindet.
Die Entschädigung für Flugverspätung im Detail
Flugpassagiere haben einen Anspruch auf Entschädigung bei einer Flugverspätung von mehr als drei Stunden am geplanten Ziel, die sich je nach Dauer der Verspätung von 250 auf 600 EUR beläuft. Linienflüge, Charterflüge und Billigflüge werden gleichermaßen behandelt. Vor allem ein Billigflieger kann sich nicht damit herausreden, dass der Passagier infolge des günstigen Ticketpreises auch mal eben eine Verspätung akzeptieren müsse. Eine Entschädigung bei Flugverspätung kommt allenfalls dann nicht in Betracht, wenn sich die Fluggesellschaft auf Umstände höherer Gewalt berufen kann. Damit sind Umstände gemeint, auf die eine Fluggesellschaft auch bei Anwendung aller Sorgfalt keinen Einfluss hat. Hier kommen vor allem wetterbedingte Umstände in Betracht. Technische Probleme am Flieger gehören allerdings regelmäßig nicht dazu. Hier muss die Fluggesellschaft dafür Sorge tragen, dass die Maschinen so gut gewartet werden, dass es eben keine Probleme gibt. Gibt es sie dennoch, liegt es in ihrem Verantwortungsbereich, in den der Flugpassagier nicht einbezogen werden darf.
Im Übrigen muss die Fluggesellschaft bei absehbaren Verspätungen unentgeltliche Unterstützungsleistungen anbieten. Dazu gehören Mahlzeiten und Erfrischungen im angemessenen Verhältnis zur Wartezeit, sowie die Führung von zumindest zwei Telefonaten oder E-Mails. Kann erst am nächsten Tag geflogen werden, muss der weiterhin reisewillige Passagier in einem Hotel untergebracht werden. Details und ein Entschädigungsrechner finden sich beispielsweise bei flightright im Internet.


