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Entschädigung bei Flugausfall: Das steht Ihnen bei Annullierungen zu

Flugausfälle kommen leider immer wieder vor. Reisende müssen das aber nicht einfach hinnehmen. Denn glücklicherweise haben Passagiere bei einem Flugausfall umfassende Rechte. Sie sind in der EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 geregelt. In vielen Fällen haben Fluggäste bei einem Flugausfall Anspruch auf Entschädigung für die entstandenen Unannehmlichkeiten oder eine Erstattung der Ticketkosten für den ausgefallenen Flug sowie auf Versorgungsleistungen am Flughafen.


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Das Wichtigste zum Thema „Entschädigung bei Flugausfall“

  • Bei einem Flugausfall haben die Passagiere unter bestimmten Umständen einen Anspruch auf Entschädigungszahlungen.
  • Bei einer langen Wartezeit besteht ein Anspruch auf Verpflegung.
  • Fluggesellschaft sollte Passagiere rechtzeitig informieren.
  • Bei außergewöhnlichen Umständen wie Streiks besteht kein Anspruch auf Entschädigung.
  • Die Höhe der Entschädigung abhängig von Flugdistanz und wie kurzfristig der Flug annulliert wurde.
  • Die Fluggastrechte-Verordnung der EU schützt Passagiere in solchen Fällen.
  • Eine rechtliche Unterstützung von Flightright wird bei Schwierigkeiten empfohlen.


Sie hatten eine Flugverspätung oder einen Flugausfall? Jetzt Rechte prüfen und Chancen auf Entschädigung erhöhen

Die Entschädigung wird umgangssprachlich auch oft als Schadensersatz bezeichnet. Wird Ihr Flug weniger als 14 Tage vor dem Abflug annulliert, kann Ihnen nach EU-Fluggastrechte-Verordnung eine Entschädigungszahlung zwischen 250 und 600 Euro pro Person zustehen. Mit unserem Entschädigungsrechner können Sie innerhalb weniger Minuten prüfen, ob Ihnen für den Ausfall Geld zusteht. Im Anschluss kümmern sich die Rechtsexperten von Flightright darum, dass Sie Ihre rechtmäßige Entschädigung bekommen. Setzt Flightright Ihr Recht erfolgreich durch, erhalten Sie Ihre Entschädigung abzüglich unserer Erfolgsprovision (i.d.R. 20-30 % zzgl. MwSt.).

Nicht vergessen
Ist der Flugausfall durch außergewöhnliche Umstände verursacht worden, z.B. durch die direkten Folgen der Corona-Pandemie, gibt es zwar keine Entschädigung. Passagiere haben aber Anspruch auf eine Rückzahlung des Ticketpreises. Wir helfen Ihnen, diese Ticketerstattung zu erhalten. Allerdings schieben Fluggesellschaften Corona auch gerne als Ausrede vor, um keine Entschädigung zahlen zu müssen. Denn Flüge werden in Zeiten von Corona auch oft wegen zu geringer Auslastung gestrichen. In diesem Zusammenhang spricht man von einer Annullierung aus wirtschaftlichen Gründen und betroffene Passagiere können einen Entschädigungsanspruch haben. Mit unserem Online-Rechner können Sie in wenigen Schritten herausfinden, was Ihnen in Ihrem Fall zusteht.

Welche Rechte habe ich bei einem Flugausfall?

  • Recht auf Ersatzflug oder Erstattung des Tickets
  • Hat die Fluggesellschaft Sie weniger als 14 Tage im Voraus informiert, können Sie für einen Flugausfall eine Entschädigung fordern
  • Nach EU-Fluggastrechte-Verordnung je nach Flugstrecke zwischen 250 und 600 € Entschädigung bei Flugausfall pro Person
  • Recht auf Versorgungsleistungen bei langen Wartezeiten

Hatten Sie in den letzten 3 Jahren einen Flugausfall?

Hinweis
Als Folge der Coronavirus-Verbreitung wurden bereits sehr viele Flüge gestrichen und es kommt weiterhin zu Annullierungen. Wir setzen für Sie Ihre Erstattung durch. Zur Ticketkostenerstattung mit Flightright.

Was kann ich bei einem annullierten Flug tun?

  • Lassen Sie sich den Grund für den Flugausfall von der Airline schriftlich bestätigen
  • Sammeln Sie Quittungen für Ausgaben
  • Bestehen Sie bei langen Wartezeiten auf Versorgungsleistungen
  • Lassen Sie Ihren Flug prüfen und fordern Sie eine Entschädigung bzw. Ticketerstattung für die Unannehmlichkeiten ein

Welche Rechte habe ich bei einer Flugzeitenänderung?

Flugzeitenänderungen können Passagierinnen und Passagieren eine Menge Zeit kosten. Neben der möglicherweise reduzierten Urlaubszeit und einer längeren Wartezeit am Flughafen kann dies bei Pauschalreisen zu schwerwiegenden Problemen führen. Wenn ein Flug bei Pauschalreisen früher abgeflogen ist, kann das im schlimmsten Fall dazu führen, dass die Reise nicht stattfinden kann. Dies ist dann der Fall, wenn eine Anschlussverbindung, wie beispielsweise ein Bus, nicht mehr erreicht werden kann.

Flugzeitenänderung Rechte:

Reisenden steht auch dann eine Entschädigung zu, wenn der gebuchte Flug um mehr als eine Stunde vorverlegt wurde. Der Europäische Gerichtshofs hat entschieden, dass ein Flug als annulliert gilt, wenn der Flug mehr als eine Stunde früher abgeflogen ist. (Urt. v. 21.12.2021, Rechtssachen C-146/20, C-188/20, C-196/20, C-270/20, C-263/20)

Was kann ich bei einem vorverlegten Flug tun?

Wenn Ihr Flug vorverlegt wurde, ist dies immer ein Ärgernis. Die mögliche Wartezeit können Sie sich aber mit dem Gedanken an Ihre Entschädigung verschönern. Hat die Airline ihre Abflugpläne nicht sorgfältig genug erstellt und müssen die Abflugzeiten vor Abflug geändert werden, gilt die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2014.

Flugzeitenänderung Entschädigung:

Bei einer Flugzeitenänderung nach Buchung können Sie bis zu 600 € erstattet bekommen.

Ihr Flug wurde vorverlegt? Viele Airlines lassen gerne mit Entschädigungszahlungen auf sich warten. Wir übernehmen den Stress mit der Airline für Sie und beschleunigen den Prozess. Jetzt Entschädigungsanspruch prüfen und Hilfe sichern!

Ihr Flug wurde vorverlegt?

Wann erhalte ich bei einem Flugausfall eine Entschädigung?

Allgemein gilt: Je kurzfristiger Ihr Flug annulliert wird, desto wahrscheinlicher ist es, dass die Fluggesellschaft Sie entschädigen muss, also verpflichtet ist eine Art Schadensersatz zu zahlen. Informiert Sie die Airline weniger als 14 Tage vor dem Flug über die Annullierung, kann Ihnen für den Ausfall nach EU-Fluggastrechte-Verordnung eine Entschädigung zustehen. Wird ein Flug vorverlegt, kommt dies ebenfalls einer Annullierung gleich. Auch in diesem Fall sind Reisende durch das Fluggastrecht geschützt und haben nach EU-Verordnung einen Anspruch auf Ausgleich von der Fluggesellschaft.

Um bei einem Flugausfall eine Entschädigung geltend machen zu können, muss die Fluggesellschaft selbst für die Annullierung verantwortlich gewesen sein. Außerdem müssen Sie rechtzeitig für den Flug eingecheckt haben. Zusätzlich muss der Flug entweder in der EU gestartet oder in der EU gelandet sein. Im zweiten Fall muss die Airline ihren Sitz in der EU haben. Auch darf die Annullierung nicht länger als 3 Jahre her sein. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, können Sie für den Flugausfall eine Entschädigung fordern.

Hatten Sie in den letzten 3 Jahren einen Flugausfall?

Folgende Tabelle zeigt, wann Sie in Abhängigkeit von einem Ersatzflug bei einem Flugausfall Geld zurück von der Fluggesellschaft erhalten können:

Benachrichtigung vor AbflugAlternativer Flug landet am Endziel:Entschädigungsanspruch?
Mehr als 14 Tage vorherAbflugs- und Ankunftszeit sind IrrelevantNein
7 – 14 Tage vorherFliegt maximal 2 Stunden früher ab bzw. Kommt maximal 4 Stunden später anNein
7 – 14 Tage vorherFliegt über 2 Stunden früher ab bzw. Kommt über 4 Stunden später anJa
Weniger als 7 Tage vorherFliegt maximal 1 Stunde früher ab bzw. Kommt maximal 2 Stunden später anNein
Weniger als 7 Tage vorherFliegt über 1 Stunde früher ab bzw. Kommt über 2 Stunden später anJa
Weniger als 14 Tage vorherKein Ersatzflug angebotenJa

Wann kann ich für einen Flugausfall eine Ticketkostenerstattung bekommen?

Das Recht auf Ticketkostenerstattung ist ebenfalls in der EU-Fluggastrechte-Verordnung geregelt. Fällt ein Flug aus Gründen aus, die die Airline nicht selbst zu verantworten hat und wird kein zeitnaher Ersatzflug bzw. eine Umbuchung angeboten, haben Sie Anspruch auf die Rückzahlung der Ticketkosten. Voraussetzung: Der Flug hätte von einem Flughafen in der EU starten oder dort landen sollen. Auch wichtig zu wissen: Passagiere müssen keine Gutscheine akzeptieren, sondern können auf die Erstattung des Ticketpreises bestehen.

Unter die Ticketkosten fallen sowohl der Preis für den Flug an sich als auch zusätzliche Ausgaben für Sitzplatzreservierungen und Gepäck. Je nachdem wie Sie den Flug gebucht haben, können Sie sich mit der Erstattungsforderung entweder direkt an die Airline oder an den Vermittler, bei dem sie den Flug gebucht haben, wenden. Es stehen Ihnen prinzipiell beide Optionen offen. Auch wenn Sie den Flug über einen Online-Vermittler oder im Reisebüro gebucht haben, ist die Airline juristisch der Anspruchsgegner für die Ticketerstattung. Fluggesellschaften und Vermittler schieben sich häufig gegenseitig die Verantwortung für die Erstattung zu, sodass es für betroffene Passagiere oft aufwendig ist an die Ticketerstattung zu kommen. Flightright hilft Ihnen hingegen unkompliziert und in wenigen Schritten, Ihr Geld für den Flugausfall zurückzuerhalten.

Hatten Sie in den letzten 3 Jahren einen Flugausfall?

Was steht mir nach EU-Verordnung bei einem Flugausfall zu?

Die Höhe der Entschädigung für einen annullierten Flug richtet sich nach der Flugstrecke. Bei einem Kurzstreckenflug (bis zu 1.500 Kilometer), z.B. von Berlin nach München, beträgt die Entschädigung nach EU-Fluggastrechte-Verordnung 250 Euro pro Passagier. Bei einem Mittelstreckenflug (bis zu 3.500 Kilometer) beläuft sie sich auf 400 Euro. Fällt ein Langstreckenflug (mehr als 3.500 Kilometer) aus, können Passagiere bei einem Flugausfall 600 Euro von der Airline verlangen.

Kurzstrecke bis 1.500 kmMittelstrecke bis 3.500 kmLangstrecke ab 3.500 km
z.B. Berlin – Münchenz.B. Berlin – Lissabonz.B. Berlin – Abu Dhabi
250€*400€*600€*
*Abzüglich Provision (i.d.R. 20 bis 30% zzgl. MwSt.)

Prinzipiell ist eine Entschädigung bei Flugausfall vom Ticketpreis unabhängig. Auch spielt es keine Rolle, ob der Flug Teil einer Pauschalreise war, Sie als Geschäftsreisender fliegen wollten oder der Flug individuell gebucht wurde. Die Fluggastrechte gelten für alle Passagiere. Auch wichtig zu wissen: Kinder mit eigenem Ticket haben ebenfalls ein Recht auf Entschädigung, wenn der Flug annulliert wird.

Welchen Entschädigungsanspruch habe ich bei Flugausfall am Zielort nach möglichem Umbuchen und/ oder Umleitung?

bis 2 Stundenbis 3 Stundenbis 4 Stundennie angekommenEntfernung/ Distanz
125€*250€*250€*250€*< 1500  km
200€*400€*400€*400€*1500 km – 3500 km
300€*600€*600€*600€*> 3500 km
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Was steht mir bei langen Wartezeiten zu?

Häufig erfahren Passagiere bereits mit etwas Vorlauf, dass ihr Flug ausfällt. Dennoch kommt es vor, dass Reisende einige Zeit am Flughafen warten müssen, bevor sie über eine Annullierung informiert werden. Neben einem möglichen Anspruch auf eine Entschädigung bei Flugausfall, haben Reisende bei solchen langen Wartezeiten am Flughafen gegenüber der Fluggesellschaft nach EU-Verordnung weitere Rechte:

Ab 2 Stunden Wartezeit (Kurzstrecke)Anspruch auf Versorgung mit kostenlosen Getränken und Snacks durch die Airline
Ab 3 Stunden Wartezeit (Mittelstrecke)Anspruch auf Versorgung mit kostenlosen Getränken und Snacks durch die Airline
Ab 4 Stunden Wartezeit (Langstrecke)Anspruch auf Versorgung mit kostenlosen Getränken und Snacks durch die Airline
Ab 5 Stunden Wartezeit (alle Strecken)Passagiere können vom Flug zurücktreten. Die Airline muss die Ticketkosten erstatten.
Abflug am nächsten TagPassagiere haben Anspruch auf eine Hotelübernachtung inklusive Hin- und Rückfahrt vom und zum Flughafen.

Wie lange sind Entschädigungsansprüche gültig?

Da in der EU-Verordnung keine Verjährungsfrist für Ansprüche bei Flugausfällen festgehalten ist, richtet sie sich in Deutschland nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Das entschied das Amtsgericht Bremen (Az.: 9 C 0270/12). Somit haben Reisende in Deutschland 3 Jahre Zeit, um ihre Fluggastrechte zu verfolgen und für einen Flugausfall eine Entschädigung bzw. Ticketerstattung geltend zu machen. Die gesetzliche Frist hierfür berechnet sich zum Jahresende. Ist Ihr Flug zum Beispiel am 18. September 2019 ausgefallen, können Sie für den Flugausfall bis 31. Dezember 2022 von der Airline eine Entschädigung oder Ticketerstattung verlangen. In anderen europäischen Ländern wie Frankreich oder Spanien gelten noch längere Fristen: Hier haben betroffene Reisende sogar 5 Jahre Zeit für die Einforderung einer Entschädigung bzw. Ticketerstattung für einen Flugausfall nach EU-Verordnung.

Was sind außergewöhnliche Umstände?

Fällt ein Flug aus, haben Reisende Recht auf eine Ausgleichszahlung nach EU-Recht. Einzige Ausnahme: Die Airline hat den Flugausfall nicht selbst verschuldet. In solchen Fällen spricht man vom Vorliegen außergewöhnlicher Umstände. Dazu zählen unter anderem Streiks der Flugsicherung oder des Flughafenpersonals, Unwetter, Schneefall, Sturm, Vogelschlag, Sperrungen des Luftraums, Terrorgefahr oder Corona. Egal welche Ursache ein Flugausfall hat: Kommt es am Flughafen zu langen Wartezeiten, müssen sich Airlines um ihre Passagiere kümmern und Versorgungsleistungen anbieten. Zudem können Passagiere die Ticketkosten zurückverlangen, wenn sie weder einen Ersatzflug noch eine Umbuchung wahrnehmen möchten.

Legt die Airline einen außergewöhnlichen Umstand dar, kann sie sich damit noch nicht allein von der Entschädigungszahlung befreien. Nach dem EuGH-Urteil vom 11. Juni 2020 (Az. C-74/19) müssen Fluggesellschaften bei dem Vorliegen eines außergewöhnlichen Umstandes beweisen, alle ihnen zur Verfügung stehenden Maßnahmen berücksichtigt zu haben, um eine frühestmögliche anderweitige Beförderung für betroffene Fluggäste sicherzustellen. Die Fluggesellschaft muss darlegen, dass es nicht möglich war, den einzelnen Fluggast auf eine schnellere Verbindung umzubuchen. Dabei müssen Fluggesellschaften nachweisen, dass sie eine Umbuchung auf ihre eigenen, aber auch auf Flüge anderer Airlines mit direkter oder indirekter Verbindungen geprüft haben. Auch alternative Beförderungsmittel wie Bus, Bahn oder Taxi muss die Airline berücksichtigen, wenn sie den Passagier schneller an sein Ziel bringen. 

ANSPRUCH IN 2 MINUTEN PRÜFEN

Leider kommt es immer wieder vor, dass Fluggesellschaften außergewöhnliche Umstände als Ausrede benutzen, um Entschädigungszahlungen zu umgehen. Passagiere können im Nachhinein nur schwer herausfinden, was die echten Gründe für eine Annullierung waren. Hier können Fluggastrechtportale wie Flightright helfen: Sie prüfen jeden Fall detailliert und greifen dabei auf Flugdatenbanken zurück, mit denen sich feststellen lässt, was den Flugausfall hervorgerufen hat und ob ein Anspruch auf Entschädigung besteht.

Legt die Airline einen außergewöhnlichen Umstand dar, kann sie sich damit noch nicht allein von der Entschädigungszahlung befreien. Nach dem EuGH-Urteil vom 11. Juni 2020 (Az. C-74/19) müssen Fluggesellschaften bei dem Vorliegen eines außergewöhnlichen Umstandes beweisen, alle ihnen zur Verfügung stehenden Maßnahmen berücksichtigt zu haben, um eine frühestmögliche anderweitige Beförderung für betroffene Fluggäste sicherzustellen. Die Fluggesellschaft muss darlegen, dass es nicht möglich war, den einzelnen Fluggast auf eine schnellere Verbindung umzubuchen. Dabei müssen Fluggesellschaften nachweisen, dass sie eine Umbuchung auf ihre eigenen, aber auch auf Flüge anderer Airlines mit direkter oder indirekter Verbindungen geprüft haben. Auch alternative Beförderungsmittel wie Bus, Bahn oder Taxi muss die Airline berücksichtigen, wenn sie den Passagier schneller an sein Ziel bringen.

Wie kann ich meinen zukünftigen Flug absichern?

Sie haben Ihren nächsten Flug schon geplant? Falls es zu einer Flugverspätung kommt oder der Flug sogar ganz ausfällt, informieren wir Sie gerne über Ihre Rechte. Dafür geben Sie Ihren Flug bereits im Voraus in unseren Entschädigungsrechner ein. Sehen wir für Ihren Flugausfall Chancen auf eine Ausgleichszahlung nach EU-Verordnung, melden wir uns bei Ihnen. Übrigens: Auch bei einer Überbuchung kann Ihnen eine Entschädigung zustehen.

Aktuelle Flugverspätungen und Flugausfälle

Ihr Flug auf dem Weg in den Pauschalurlaub hatte Verspätung oder ist ausgefallen? In unserer Tabelle können Sie aktuelle Flugausfälle und -verspätungen finden und mit unserem Entschädigungsrechner direkt überprüfen, ob für Ihren Flug ein Anspruch auf Entschädigung besteht.

Flugausfälle aktuell / Flugverspätungen aktuell

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