"Nach dem Vulkanausbruch ist unser Urlaub ausgefallen - flightright hat sich um die Rückerstattung unserer Flüge gekümmert."
Reiserecht Flugverspätung – das Recht als Kunde
Europäische Flugpassagiere haben seit 2005 erweiterte Rechte bei Flugverspätungen. Das betrifft auch eine eventuelle Entschädigung. Durch die EU-Verordnung 261/2004 , die am 17. Februar 2005 in Kraft getreten ist, können Flugreisende nun wegen eines EuGH-Urteils aus 2009 vom erweiterten Reiserecht Flugverspätung profitieren. Die Rechte und Ansprüche von Passagieren wurden bei Verspätungen von Flügen, verweigerten Flugtransporten und Stornierungen von Flügen ergänzt.
Somit muss nun eine Entschädigung bei Flugverspätung für alle Flüge von EU-Fluggesellschaften erbracht werden, unerheblich davon, ob der Start der Flüge von einem Flughafen in der EU oder einem Flughafen in Drittstaaten erfolgt. Als Grundlage für eine Entschädigungsleistung gelten besondere Bedingungen, die Start- und Zielflughafen betreffen.
Damit die Rechte für Flugverspätungen greifen, müssen bestimmte Ansprüche erfüllt sein. So muss der Passagier eine Reservierung des Fluges vorweisen können. Darüber hinaus muss er sich zur angegebenen Zeit beim Check-In eingefunden haben oder - sofern es keine bestimmte Boarding-Time gab - sich eine Dreiviertelstunde vor dem Abflug des Fluges am Check-In-Schalter aufgehalten haben.
Informationen für Passagiere bei Flugverspätung
Um den aktuellen Stand bei Flugverspätungen zu erfahren, sind der Flughafen und die Fluggesellschaft gute Auskunftsquellen. Meist wird sogar auf den entsprechenden Webseiten zeitnah über Flugverspätungen informiert. Eine andere Möglichkeit ist das Telefon. Auch hier informieren die Mitarbeiter des Flughafens oder der Fluggesellschaft über Verspätungen im Flugverkehr. Gibt es Ausweichlösungen – etwa ein anderer Flug – wird dies ebenfalls über Webseite und Telefon kommuniziert.
Schadenersatz bei Annullierung von Flügen
Nach EG-Recht haben Fluggäste bei der Annullierung von Flügen grundsätzlich einen Anspruch auf Entschädigung. Allzu oft jedoch verweigern die Fluggesellschaften – unter Angabe von höherer Gewalt - die Zahlung einer Entschädigungsleistung. Doch nicht bei jedem Streik handelt es sich um höhere Gewalt. flightright hilft Passagieren bei der Durchsetzung von Ansprüchen, die nach EU-Recht bei der Annullierung, Nichtbeförderung und Verspätung entstehen können. Hilfreich hierbei ist der Entschädigungsrechner auf der Website, mit dem etwaige Anspruchsvoraussetzungen für Verspätung Flug Entschädigung ermittelt werden können.
Leistungen bei Verspätung
Je nach Entfernung können pro ausgefallenem Flug zwischen 250 Euro und 600 Euro vom Fluggast eingefordert werden. Laut EU-Verordnung haben Passagiere für gebuchte Flüge bis zu 1.500 Kilometer ab zwei Stunden Verspätung Anspruch auf Betreuungsleistungen. Dazu gehören Getränke, Mahlzeiten, Telefonate sowie gegebenenfalls eine Übernachtung im Hotel. Bei einer Strecke von 1.500 bis 3.500 Kilometer können die Betreuungsleistungen erst nach einer Wartezeit von drei Stunden in Anspruch genommen werden, ab 3.500 Kilometer sind es vier Stunden Wartezeit. Beträgt die Wartezeit über fünf Stunden, kann der Fluggast auch eine Erstattung des Flugpreises verlangen.
Weigert sich die Fluggesellschaft, im Rahmen des Reiserechts eine Entschädigung für die Flugverspätung zu zahlen, kann Flightright weiterhelfen. Mit dem kostenlosen Entschädigungsrechner können Verbraucher Ihre bisherigen Flüge prüfen und die mögliche Entschädigung berechnen.


