"Nach dem Vulkanausbruch ist unser Urlaub ausgefallen - flightright hat sich um die Rückerstattung unserer Flüge gekümmert."
Überbuchung
Sabrina ist Münchner Modefotografin und muss zu einem Shooting nach Berlin. Sie bucht den frühesten Flug nach Berlin (bei Airline G / 2. Klasse): geplanter Abflug 7 Uhr – geplante Ankunft Berlin 8 Uhr. Als Sabrina G. – wie auf dem Ticket angegeben – um 6.15 Uhr einchecken möchte, wird Ihr am Counter mitgeteilt, dass der Flug überbucht ist und sie nicht mitfliegen könne.
Sabrina wird als Alternative der 8 Uhr in der 1. Klasse angeboten, wenn Sie auf den gebuchten Flug freiwillig verzichtet. Der 8 Uhr Flug ist aber wegen des Shootings keine Option für Sabrina. Sie besteht auf dem 7 Uhr Flug. Sabrina wird trotzdem nicht mitgenommen und fliegt notgedrungen um 8 Uhr Flug nach Berlin.
Sabrina G hat gegenüber der Airline G Anspruch auf mindestens 125 EUR Entschädigung,

