"Nach dem Vulkanausbruch ist unser Urlaub ausgefallen - flightright hat sich um die Rückerstattung unserer Flüge gekümmert."
Verspätung mit Code-Sharing
Tilo und Freundin aus Köln buchen bei der französischen Fluggesellschaft F. einen Hin- und Rückflug nach Rio (Brasilien) über Frankfurt. Der Rückflug über die Teilstrecke Rio – Frankfurt wird plangemäß nicht von der französichen Fluggesellschaft, sondern als Code-Sharing von der deutschen Fluggesellschaft L. durchgeführt.
Der Abflug des Rückfluges nach Frankfurt verspätet sich aufgrund von Problemen an der Turbine, so dass Tilo und seine Freundin Frankfurt erst 5 Stunden später als geplant erreichten.
Tilo und Freundin haben insgesamt Anspruch auf eine Entschädigung von 1.200 EUR (600 EUR je Person) gegenüber der deutschen Fluggesellschaft L.

