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Insolvenz bei NIKI und Air Berlin – was bedeutet das?

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Das Wichtigste zum Thema „Insolvenz bei NIKI und Air Berlin“

  • Fluggesellschaft insolvent: Die Insolvenz von Air Berlin und Niki 2017 betraf viele Passagiere.
  • Reisende haben einen Anspruch auf Entschädigung bei Flugausfall oder -verspätung.
  • Das Insolvenzverfahren kann Ansprüche erschweren.
  • Der Insolvenzverwalter übernimmt oft nicht die Verantwortung für Entschädigungszahlungen.
  • Die Fluggastportale können bei der Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen helfen.
  • Bei Flügen mit Codeshare-Partnern oder Tochtergesellschaften gelten besondere Regeln.
  • Es ist wichtig, den Flugticketpreis im Blick zu behalten, um eine mögliche Rückerstattung zu erhalten.
  • Bei Insolvenz eines Reiseveranstalters können Pauschalreisende Ansprüche geltend machen.
  • Passagiere sollten sich über ihre Rechte informieren und bei Zweifeln einen Anwalt konsultieren.
  • Das Ziel muss es sein, Passagiere in solchen Fällen bestmöglich zu schützen und zu unterstützen.


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Nachdem auch in Österreich das Insolvenzverfahren für Flyniki eröffnet wurde, haben die Insolvenzverwalterin der „NIKI Luftfahrt GmbH“ in Österreich, Dr. Ulla Reisch, und der vorläufige Insolvenzverwalter des Unternehmens in Deutschland, Prof. Dr. Lucas Flöther, eine enge Kooperation beim Verkauf des Geschäftsbetriebs der insolventen Airline vereinbart. Es fand eine erneute Bieterrunde in Österreich statt: Am 23. Januar 2018 wurde bekannt, dass die LaudaMotion GmbH als Höchstbieter den Zuschlag bekommen hat. Firmeneigentümer Niki Lauda hatte Flyniki 2003 gegründet und war 2011 ausgestiegen. Ob die LaudaMotion GmbH gemeinsam mit dem Reiseveranstalter Thomas Cook (Condor) für die Air-Berlin-Tochter geboten haben soll, wurde von den Insolvenzverwaltenden bisher nicht bestätigt.

Nachdem die Lufthansa ihr Übernahmeangebot zurückgezogen und die Übergangszahlungen eingestellt hat, wurde am 13. Dezember 2017 für Flyniki der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Flyniki-Flüge sind seitdem 14. Dezember 2017 am Boden.

Am 1. November 2017 hat das Amtsgericht Charlottenburg das Insolvenzverfahren über die einzelnen Gesellschaften von Air Berlin eröffnet. Die Anmeldung der Forderungen ist bis zum 1. Februar 2018 möglich. Eine Sammelanmeldung kommt bei großen Insolvenzverfahren in der Regel nicht infrage. Wir konnten den Insolvenzverwaltenden von Air Berlin dennoch überzeugen, eine gesammelte Forderungsanmeldung durch Flightright zuzulassen.

Bei der Eröffnung des Verfahrens hat der Sachwaltende eine sogenannte “drohende Masseunzulänglichkeit” dem Gericht angezeigt: Sollte nach Abzug der Kosten für die Insolvenz und nach Befriedigung vorrangiger Gläubiger (dies wäre z. B. die Rückzahlung des Überbrückungskredits der Bundesregierung), noch Vermögen übrig sein, so wird dies anteilig an alle Gläubiger ausgezahlt. Dieser „Rest“ scheint gemäß Sachwaltenden nicht auszureichen, um alle Forderungen zu erfüllen. Demnach wird auch für Entschädigungsforderungen aus der Fluggastrechteverordnung kaum etwas übrig bleiben.

Der Prüfungsprozess und auch die Abwicklung des Insolvenzverfahrens werden vermutlich mehrere Jahre in Anspruch nehmen.

Was sollte ich tun, wenn ich jetzt noch offene Forderungen gegen Flyniki bzw. Air Berlin habe?

Die schlechte Nachricht gleich vorweg: Trotz des sehr schnellen Verkaufs von Flyniki an LaudaMotion GmbH ist Flyniki weiterhin insolvent. Als Grundsatz gilt im Insolvenzrecht, dass die insolvente Gesellschaft bis zum Abschluss des Insolvenzverfahrens nichts mehr zahlen darf, soweit diese nicht zwingend zur Aufrechterhaltung des Unternehmens notwendig sind. Erst wenn das Insolvenzverfahren abgeschlossen ist, wird ein “Kassensturz” vorgenommen. Sollte nach Abzug der Kosten für die Insolvenz und nach Befriedigung vorrangiger Gläubiger und Gläubigerinnen (dies wäre z.B. die Rückzahlung des Überbrückungskredits im Falle von Air Berlin), noch Vermögen übrig sein, so wird dies anteilig an alle Gläubiger und Gläubigerinnen ausgezahlt. Niemand kann vorhersagen, welchen prozentualen Anteil der Forderung die einzelnen Schuldner bekommen.

Eine Auszahlung von Kompensationszahlungen ist aktuell leider nicht zulässig. Dementsprechend kann man auch für seine Flugverspätung oder Annullierungen bei Flyniki bzw. Air Berlin momentan keine Entschädigung ausgezahlt bekommen. Man bekommt nur eine Forderung gegen die Insolvenzmasse. Am Ende des Insolvenzverfahrens wird dann das übrige Geld zu gleichen Teilen an alle Gläubiger und Gläubigerinnen ausgezahlt.

Was bedeutet die Insolvenz für Flugreisende? (Flugausfälle, Tickets, etc.)

Die von Air Berlin bedienten Strecken wurden zum 28. Oktober 2017 eingestellt. Allerdings bedient Air Berlin weiterhin Strecken, die sie für Eurowings durchführt.

Nachdem auch die Tochtergesellschaft Flyniki am 14. Dezember den Betrieb einstellen musste, wurde nun für Flüge bis 31. Dezember 2017 eine Rückholaktion aus dem Ausland nach Deutschland, Österreich und in die Schweiz organisiert. Wann die LaudaMotion den Flugbetrieb für Flyniki wieder aufnehmen wird und in welcher Form ist noch unklar.

Ich habe eine Pauschalreise gebucht und mein Flug geht mit Flyniki oder Air Berlin. Was muss ich tun?

Generell ist zu unterscheiden, ob Sie einen Flug direkt bei der Fluggesellschaft gebucht haben, oder bei einem Reiseveranstaltendem. Im letzteren Fall haben Sie einen Vertrag mit dem Reiseveranstaltendem und nicht mit der Airline. Sollte Flyniki oder Air Berlin den Flug nicht ausführen können, muss der Reiseveranstaltende für einen Ersatzflug sorgen – notfalls mit einer anderen Airline.

Aber Achtung: Haben Sie Ihre Reise über eine Buchungsplattform im Internet gebucht, ist dies meistens kein Reiseveranstalter oder Reiseveranstalterin. Reisevermittelnde und auch Reisebüros haften nicht. Gerade der Beförderungsvertrag wird hier direkt mit der Airline geschlossen, wenn keine bekannten Reiseveranstaltenden dazwischen geschaltet ist. Achten Sie immer auf das Kleingedruckte.

Wenn Sie einen Vertrag direkt mit einer Airline haben und diese insolvent geht, dann kommt es ganz auf den Insolvenzverwaltenden an.

Mein Flug findet nicht mehr statt. Bekomme ich mein Geld zurück?

Der Insolvenzverwalter teilte mit, dass alle bisher gekauften Flyniki-Flugtickets nicht mehr gültig sind. Rund 350.000 Ticket wurden direkt bei Flyniki gebucht und weitere 410.000 wurden über Reiseveranstaltende und Reisebüros gebucht.
Air Berlin hat sich auf der eigenen Website öffentlich geäußert, dass Flugreisende, die nach Bekanntgabe der Insolvenz am 15. August 2017 einen Flug gebucht haben, den vollständigen Ticketpreis erstattet bekommen. Vorausgesetzt der Flug findet nicht statt. Ist die Buchung jedoch vor dem 15. August 2017 erfolgt, kann keine Erstattung des Ticketpreises erfolgen. Wer davon betroffen ist, muss die Forderung zur Insolvenztabelle anmelden. Durch die Insolvenz von Air Berlin sind auch keine Umbuchungen auf andere Fluggesellschaften möglich – die normalerweise laut EU-Fluggastrechteverordnung zustehen.

Kann man in Zukunft noch Flyniki bzw. Air Berlin-Tickets buchen?

Fluggesellschaft insolvent/Fluggesellschaft pleite – Nein, es ist nicht mehr möglich.

Ich habe noch Gutscheine von Flyniki bzw. Air Berlin, sind diese noch gültig?

Sobald sich ein Unternehmen in Insolvenz befindet, darf es keine Gutscheine mehr einlösen. Hier haben Sie nur einen sogenannten Ersatzanspruch, diesen müssen Sie leider ebenfalls im Konkursverfahren anmelden.

Was geschieht mit meinen Meilen bei Topbonus?

Das Meilenprogramm von Air Berlin „Topbonus“ ist ein eigenständiges Joint Venture von Air Berlin und Etihad. Nachdem Topbonus für Etihad offensichtlich keinen Wert mehr hatte, hat Topbonus am 25. August 2017 bekannt gegeben, dass es ebenfalls einen Insolvenzantrag gestellt hat. Seit Ende September 2017 ist das Sammeln und Einlösen von Meilen jedoch wieder möglich. Die Meilen können jedoch nicht für Flüge von Air Berlin eingelöst werden. Dafür jedoch unter anderem in Gutscheine für den Autovermieter Sixt umgetauscht werden.

Neu ist, dass jeder Topbonus-Teilnehmer seit dem 11. Dezember 2017 die Meilen, unabhängig vom Flugdatum, auf dem gesamten Streckennetz von Germania sammeln kann und dabei zwischen 250 und 2.000 Meilen pro Flug gutgeschrieben bekommt.

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