Beharrlichkeit zahlt sich aus
Eine Flugzeugpfändung geschieht nicht alle Tage. Dieser außergewöhnliche Flightright-Fall zeigt, dass Entschädigungsforderungen manchmal zu einem juristischen Krimi werden und dass sich Geduld und Beharrlichkeit gegenüber der Fluggesellschaft auszahlen.
Man hätte an einen verfrühten Aprilscherz denken können, als Gerichtsvollzieher Gerhard G. am 29. März 2016 beim Flughafen Salzburg anrief und fragte, wie er denn auf das Rollfeld käme, um ein Flugzeug der Thomas Cook Airlines zu pfänden – es war jedoch keiner.
22 Stunden Verspätung auf dem Weg in den Urlaub
Eine Passagierin wollte im Jahr 2012 mit Thomas Cook Airlines ins kubanische Varadero fliegen, um dem grauen Winter in Wien zu entkommen. Am Flughafen dann die Information: Der Start verzögert sich aufgrund eines technischen Defekts. Ganze 22 Stunden später war es dann endlich soweit und die Reise konnte beginnen.
Nach dem Urlaub erkundigte sich die Passagierin nach ihren Rechten im Fall einer Flugverspätung und forderte 600 Euro Entschädigung von Condor*. Die Fluggesellschaft lehnte ihre Forderung jedoch mit Verweis auf angebliche außergewöhnliche Umstände ab.
* Der Flug wurde bei Condor als Konzernbestandteil der Thomas Cook Group gebucht, letztendlich dann aber von Thomas Cook Airlines durchgeführt. Deswegen richtete die Kundin ihre Forderung zunächst an Condor.
Flightright bringt Bewegung in den Fall
Das wollte die Passagierin nicht auf sich sitzen lassen und wandte sich an Flightright. Das Fluggastrechte-Portal half der Kundin schließlich, ihre Entschädigung erfolgreich durchzusetzen. Dafür sollte sogar ein Flugzeug gepfändet werden.
Denn auch auf mehrmalige Aufforderung zahlte die Airline nicht. Unser österrreichische Vertragsanwalt brachte den Fall vor Gericht und erwirkte einen rechtskräftigen Titel. Doch auch hierauf zahlte die Airline nicht. Aus diesem Grund beauftragte der Anwalt einen Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung.
Erst als dieser sich am Flughafen Salzburg ankündigte, um ein Flugzeug der Airline zu pfänden, gab es eine Reaktion. Gerichtsvollzieher Gerhard G. kontaktierte den Flughafen, um Zugang zum Rollfeld und dem Flugzeug zu bekommen. Der Flughafenbetreiber fürchtete daraufhin, dass die Pfändungsaktion zu Verzögerungen im Betriebsablauf führen könnte und alarmierte Condor mit der Bitte, die Situation so schnell wie möglich zu regeln.
Condor entschuldigt sich
Condor beglich daraufhin sofort die noch ausstehende Entschädigungssumme der verspäteten Passagierin. Ein Sprecher der Fluggesellschaft entschuldigte sich gegenüber der Welt für den peinlichen Vorfall: "Der Kunde hatte ohne Zweifel diesen Anspruch. Als wir davon erfahren haben, haben wir sofort gezahlt. Wir entschuldigen uns, das ist nicht gut gelaufen." Angeblich sei ein Kommunikationsproblem zwischen der britischen Thomas Cook Airlines und der deutschen Condor der Grund für die lange Dauer des Falls gewesen.
Jonas Swarzenski, Leiter unserer Rechtsabteilung, hält die Erklärung von Condor für plausibel: "Dieser Fall ist definitiv nicht typisch. Ich gehe davon aus, dass die Unterlagen irgendwo zwischen Deutschland und Großbritannien verloren gegangen und auf irgendeinem Schreibtisch liegen geblieben sind. In der Regel dauern Gerichtsverfahren wenige Monate. Manchmal können wir auch nach 14 Tagen schon auszahlen."
Da Condor sofort reagierte und die Entschädigung auszahlte, musste der Gerichtsvollzieher das Thomas Cook-Flugzeug letztendlich doch nicht pfänden, sodass die Passagiere an diesem Morgen pünktlich in den Urlaub starten konnten.
Für die betroffene Passagierin nahm die Geschichte dank Flightright ein Happy End. Wir freuen uns mit ihr, dass sie ihr Recht gegenüber der Airline durchgesetzt hat.
Der Verbraucher steht bei uns im Mittelpunkt und es ist unsere Mission, Ihr Recht zu schützen und zu stärken. Deswegen lassen wir bei berechtigten Ansprüchen nicht locker und bleiben solange hartnäckig am Ball, bis die Airline die Entschädigung auszahlt.