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Die Blacklist für Flugreisende – Wahrheit oder Mythos?

Die Blacklist für Flugreisende – Wahrheit oder Mythos?

  • EU führt Sperrliste für Fluggesellschaften im Personen- und Frachtverkehr
  • Einreisebestimmungen können Passagiere von der Einreise abhalten
  • Flugkapitän kann Passagiere vom Flug ausschließen

Potsdam, 16. Februar 2017 – Die Reise ist geplant, die Koffer gepackt und auch am Flughafen läuft alles reibungslos – eigentlich perfekte Reisebedingungen. Hinzu kommt, dass deutsche Reisende sich besonders glücklich schätzen können: Sie haben laut Statista im internationalen Vergleich vor Schweden, Finnland und Frankreich den mächtigsten Reisepass und konnten 2016 insgesamt 158 Länder ohne Visum bereisen. Was jedoch die wenigsten Passagiere wissen: Sie können selbst nach dem Boarding des Flugzeugs noch vom Transport ausgeschlossen werden. Wann das passieren kann und welche Gründe außerdem zu einer Nichtbeförderung führen können, beleuchtet das führende Fluggastrechteportal Flightright.

Sperrlisten gibt es für Fluggesellschaften – und vereinzelt auch für Passagiere
Die Europäische Kommission führt eine Liste von Airlines, die den europäischen Luftraum nicht bereisen dürfen. Grund für den Bann sind vor allem mangelnde Sicherheitsstandards und fehlende Bereitschaft oder Fähigkeit, diese Risiken auszubessern – von staatlicher oder unternehmerischer Seite

Der aktuelle Streit um den sogenannten „MuslimBan“ in den USA zeigt, dass es Sperrlisten auch für Passagiergruppen geben kann: Im aktuellen Fall will US-Präsident Trump Menschen aus sieben verschiedenen Ländern, vorwiegend aus Afrika und aus dem Nahen Osten, prinzipiell die Einreise verbieten. Das Dekret wurde vorläufig aufgehoben – doch auch in der Vergangenheit konnte Passagieren in den USA im Zuge des „Patriot Acts“ die Einreise verwehrt werden, wenn der Verdacht auf terroristische Aktivitäten vorlag.

Entwarnung gibt es hingegen bei vermeintlichen Sperrlisten für Passagiere, die in der Vergangenheit Entschädigungen gegenüber Airlines geltend gemacht haben – zumindest in Europa: „Sperrlisten sind immer mal wieder ein Thema für Reisende, da heute noch viele Leute glauben, sie würden vermerkt werden, wenn sie beispielsweise durch uns ihre rechtmäßige Entschädigung bekommen. Dem ist aber nicht so. Fluggesellschaften haben zwar schon vereinzelt Menschen ausgeschlossen, das sind aber Extrembeispiele,“ so Dr. Philipp Kadelbach, Mitgründer und Geschäftsführer von Flightright. „Grundsätzlich müssen Anbieter von Linienflügen alle mitnehmen, die ein Ticket gekauft haben. Das ergibt sich aus § 21 Abs. 2 S. 3 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) wobei es bei Nichtmitnahme vorrangig um den Ausschluss von Sicherheitsrisiken geht. Dass jemand Ansprüche gegenüber einer Airline geltend macht, ist dessen Recht. Daher müssen auch diese Passagiere befördert werden. Sie auf eine Blacklist zu setzen, ist folglich unzulässig,“ so Kadelbach.
Anders sieht es in China aus, wo Fluggesellschaften aufgrund des boomenden Flugverkehrs mit mehr und mehr pöbelnden Passagieren zu kämpfen haben und nun Sperrlisten etablieren wollen.

Der Kapitän kann Passagiere ausschließen
Es gibt dennoch einige Fälle, in denen der Kapitän Mitreisende nicht mitnehmen kann oder darf. Ein Grund für eine Nichtbeförderung ist der Gesundheitszustand: Sollte man schon vor dem eigentlichen Reiseantritt gesundheitlich angeschlagen sein oder mit einer starken Erkältung das Bett hüten, muss man über die Notwendigkeit der Reise nachdenken. Nicht reisen dürfen Menschen mit ansteckenden Viruserkrankungen und auch Menschen mit Herzund Lungenkrankheiten sollten es vermeiden, abzuheben. „Wenn man neben einem offenbar stark erkälteten oder kranken Passagier sitzt, kann man bestimmt die Flugbegleiter und Flugbegleiterinnen freundlich fragen, ob es noch einen freien Platz in der Maschine gibt. Ist sie komplett ausgebucht, hat man leider keinen Anspruch auf einen anderen Sitzplatz,“ stellt Dr. Kadelbach fest. Mit einer Grippe darf man zwar reisen, jedoch sollte man seiner Gesundheit und den Mitreisenden zuliebe davon absehen.
Ein weiteres Kriterium sind betrunkene oder offensichtlich unter Drogeneinfluss stehende Passagiere. Solange Reisende sich nicht auffällig benehmen, dürfen sie fliegen. Wer aber laut oder gar aggressiv wird, kann vom Flug ausgeschlossen werden.
„Sobald das Flugzeug die Türen geschlossen hat, kann keiner mehr aussteigen. Zumindest nicht legal. Plötzliche Angstgefühle oder Unwohlsein berechtigen nicht dazu, das startende Flugzeug zu verlassen – ähnlich wie eine Bus- oder Bahnfahrt, wo man während der Fahrt auch nicht die Notbremse ziehen darf – nur, weil einem beispielweise schlecht wird. Airlines können in diesem Falle Schadensersatz einklagen und das kann sehr teuer werden,“ so Dr. Kadelbach abschließend.

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