Flightright erzielt weiteren Gerichtserfolg für streikgeplagte Ryanair-Passagiere
Berlin, 3. Februar 2020 – Das Landgericht Frankfurt am Main urteilte am 30.01.2020, dass Passagieren bei einem Flugausfall aufgrund eines Pilotenstreiks eine Entschädigung zusteht. Voraussetzung dafür ist, dass die Airline nachweisbar nicht alles Zumutbare unternommen hat, um die Annullierung zu verhindern. Flightright hatte in dem Fall im August 2018 für mehrere Ryanair-Passagiere auf Entschädigung geklagt. Anlass waren die Streiks der deutschen Piloten im Sommer 2018. Die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt ist ein weiterer Schritt zu mehr Rechtsklarheit für Passagiere.
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass Ryanair im vorliegenden Fall (Aktenzeichen 2-24 O 117/18) nicht alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hatte, um Flugausfälle zu verhindern. So habe Ryanair beispielsweise nicht versucht, Flugzeuge anderer Airlines inklusive Crew anzumieten, um den ursprünglichen Flugplan einzuhalten. Vor diesem Hintergrund urteilte das Landgericht, dass der Pilotenstreik nicht als außergewöhnlicher Umstand zu werten sei. Die Airline muss daher für die entstandenen Unannehmlichkeiten Entschädigung nach EU-Fluggastrechte-Verordnung zahlen.
“Mit dem Urteil zeigen die Richter deutlich, dass es Konsequenzen gibt, wenn Airlines die eigenen Kunden im Regen stehen lassen – auch wenn ein Streik als Entschuldigung herhalten soll”, so Oskar de Felice, Rechtsexperte bei Flightright.
Seit Sommer 2018 hat Flightright insgesamt für mehrere hundert Passagiere Streik-Klagen gegen die irische Airline an deutschen Gerichten eingereicht. Vor dem AG Hamburg hatte Ryanair Ansprüche aus Streik-Fällen im Mai 2019 anerkannt. Die Fluggesellschaft hat in der Vergangenheit auch in anderen Fällen immer wieder erst auf gerichtlichen Druck hin Entschädigungen an Passagiere gezahlt und damit die Durchsetzung der Fluggastrechte für Verbraucher unnötig erschwert.