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Osterferien: Diese Rechte haben Reisende bei Flugproblemen

Die diesjährigen Osterferien werden ein erster Stresstest für Flughäfen und Fluggesellschaften. Dann wird sich zeigen, ob aus den Fehlern des letzten Jahres, mit teils chaotischen Szenen an Deutschlands Flughäfen, die richtigen Schlüsse gezogen wurden. Claudia Brosche, Fluggastrechtsexpertin bei Flightright, erklärt, welche Rechte den Passagier:innen bei Flugproblemen zustehen und wie sie ihren Anspruch auf Entschädigung am besten durchsetzen. 

„Wir gehen davon aus, dass es an vielen deutschen Flughäfen auch in diesen Osterferien nicht reibungslos ablaufen wird und dass Passagier:innen sich auf Stornierungen und Verspätungen gefasst machen müssen. Airlines und Flughäfen versuchen zwar, den Personalmissstand auszugleichen und Abläufe zu automatisieren, aber dennoch wird der Flugbetrieb sicher nicht reibungslos verlaufen. Zudem besteht die Gefahr, dass es zu weiteren Streiks im Flugsektor kommen wird. Falls diese Streiks in die Osterferienzeit fallen, ist ein erneutes Flugchaos inmitten der Ferienzeit kaum abzuwenden“, so Claudia Brosche.

Umso problematischer ist es, dass sich viele Flugreisende ihrer Rechte bei Flugproblemen nicht im Klaren sind. So ergab eine Umfrage, die das Markt- und Meinungsforschungsinstitut YouGov im Auftrag von Flightright im letzten Jahr mit 2047 Flugreisenden durchführte, dass etwa zwei Drittel der Flugreisenden nicht wissen, dass ihnen laut EU-Verordnung eine Entschädigung von 250 bis 600 Euro von der Airline zustehen können, wenn diese die Schuld trägt. Die Entschädigung ist unabhängig vom Ticketpreis und bei einer Flugverspätung von mehr als drei Stunden oder einem Flugausfall möglich.

Diese Rechte haben Flugreisende bei Problemen

Wir raten Passagier:innen schon von zu Hause zu prüfen, ob der Abflug verspätet ist oder gestrichen wurde. Den Status ihres Fluges können Flugreisende am besten auf den Websites der Flughäfen oder auch der Airlines nachvollziehen. Zudem sollten sich Reisende besonders in der Hauptreisezeit rechtzeitig über mögliche Flugzeitänderungen informieren und auch mehr Zeit für Sicherheitskontrollen und Gepäckabfertigungen einplanen. Wir empfehlen außerdem, Flüge mit Abflug am Vormittag zu buchen, da der Rückstau ausgefallener Flüge geringer ist. Festgehalten sind die geltenden Rechte von Flugreisenden bei Annullierung oder Verspätung in der EU-Fluggastrechte-Verordnung.

  1. Flugannullierung:

„Passagier:innen haben bei einem Flugausfall grundsätzlich Anspruch auf einen Ersatzflug oder die Erstattung des Tickets. Bucht sich der oder die Passagier:in ein neues Ticket, ist es möglich, sich das teurere Ticket erstatten zu lassen. Wird ein Flug weniger als 14 Tage vor dem Abflug annulliert, können Passagier:innen nach EU-Fluggastrechte-Verordnung eine Entschädigungszahlung zwischen 250 und 600 Euro pro Person zustehen“, so Brosche weiter. Flugreisende haben in Deutschland drei Jahre Zeit, um eine Entschädigung für ihre Flugprobleme zu fordern. Ist der Flugausfall durch außergewöhnliche Umstände verursacht worden, z.B. durch Streiks der Flugsicherung oder des Flughafenpersonals, Unwetter oder Vogelschlag und hat die Airline im Zweifel gerichtlich bewiesen, alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen zu haben, gibt es keine Entschädigung. Flugreisende haben dann weiterhin Anspruch auf eine Rückzahlung des Ticketpreises.

Aber: Streikt das Airline-Personal (Pilot:innen, Flugbegleiter:innen, Bodenpersonal), wie in diesem Jahr regelmäßig bei Lufthansa oder Eurowings zu sehen war, liegt kein außergewöhnlicher Umstand vor.

  1. Flugverspätung:

 „Passagier:innen haben ab zwei Stunden Wartezeit Anspruch auf Versorgung mit Getränken und Snacks durch die Airline. Falls Passagier:innen mehr als drei Stunden später am Zielflughafen ankommen, kann ihnen nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung je nach Länge der Flugstrecke eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro zustehen“, erklärt Brosche. Auch bei verpassten Anschlussflügen besteht der Anspruch auf Entschädigung. Beide Flüge müssen jedoch Teil einer einheitlichen Buchung gewesen sein. Der Anlass der Reise spielt für die Entschädigung keine Rolle. Auch wie viel Geld Flugreisende für das Flugticket bezahlt haben, ist nicht relevant, selbst wenn das Ticket nur einen Euro gekostet hat. Individualreisende und Pauschalreisende haben bei einer Flugverspätung genauso Anspruch auf eine Entschädigung wie Geschäftsreisende. 

Wichtig: Auch Babys und Kinder haben bei einer Flugverspätung Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Einzige Bedingung ist, dass für das Kind ein Ticket gekauft wurde und es nicht kostenlos mitgeflogen ist.

  1. Streik:

Im Flugbetrieb verursachen Streiks regelmäßig Störungen, die für Flugreisende sehr unangenehm sein können. Falls ein Streik zur kurzfristigen Annullierung des Fluges oder einer großen Verspätung führt, sind Airlines verpflichtet, Flugreisenden zum frühestmöglichen Zeitpunkt einen Ersatztransport zu organisieren. Müssen Flugreisende am Flughafen längere Zeit warten, haben sie zudem Anspruch auf Versorgung in Form von Getränken, Mahlzeiten, Telefonaten und sogar Hotelübernachtungen. Sollte sich der Flug um mehr als fünf Stunden verspäten oder komplett ausfallen, können Flugreisende den Ticketpreis zurückverlangen. 

Streikt das Personal der Fluggesellschaft, kann ein Anspruch auf Entschädigung von bis zu 600 Euro vorliegen. Der EuGH entschied in seinem Urteil vom 17.04.2018 zum Az. C-175/17 unter anderem, dass ein plötzlicher Streik der Mitarbeiter:innen der Airline kein außergewöhnlicher Umstand ist und die Airline so bis zu 600 Euro Entschädigung zahlen muss. Aber auch, wenn die Flughafenmitarbeiter:innen oder die Fluglots:innen streiken, sind die Airlines nicht automatisch von der Entschädigungszahlung befreit. Laut Brosche können Passagier:innen auch dann einen Anspruch haben, wenn die Airlines nicht alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen haben, um die Folgen des Streiks so gering wie möglich zu halten.

  1. Pauschalreise abgesagt:

Die Rechte von Urlauber:innen sind in der EU-Pauschalreise-Richtlinie geregelt und diese Richtlinie hält fest: Kann eine Reise nicht wie geplant durchgeführt werden, können Veranstalter:innen sie absagen. Reisende müssen dann das Geld für Hotel und Flug in voller Höhe zurückbekommen. Sie müssen auch keine Gutscheine für ihren ausgefallenen Pauschalurlaub akzeptieren und können auf eine Rückzahlung des Reisepreises bestehen. Dabei muss sich bei Problemen direkt an die Reiseveranstalter:innen gewandt werden. Nur wenn die Reise ausschließlich aufgrund der Flugannullierung oder -verspätung beeinträchtigt wurde, können sich Reisende mit der Entschädigungsforderung direkt an die Airline wenden.

Durchsetzung deutlich höherer Ersatzticketkosten rettet den Urlaub

„Viele Flugreisende kennen ihre Rechte nicht. So ist vielen zum Beispiel auch nicht bewusst, dass man sich im Falle eines Flugausfalls selbst ein Ticket kaufen und die neuen Ticketkosten von der Airline erstatten lassen kann, wenn die Airline keine Alternative anbietet. Wir verstehen den Ärger der Passagier:innen über die Airlines und zerplatzte Urlaubsträume nur zu gut und geben ihnen mit der Durchsetzung der Kosten des neuen, deutlich teureren Tickets die Sicherheit nach einem entspannten Osterurlaub zurück“, so Brosche abschließend. Der Flightright-Ticketerstattungs-Service hilft bei ersatzlosen Flugstreichungen, sodass Flugreisende nicht auf den kurzfristig gebuchten, viel höheren Kosten eines Ersatzfluges sitzen bleiben. Verbraucher:innen können über flightright.de/ticketerstattung einfach den alten und neuen Ticketpreis sowie weitere Falldaten eingeben. Sobald alle Daten und die digital übermittelte Unterschrift vorhanden sind, beginnt Flightright mit der Durchsetzung der Ansprüche.

Disclaimer

Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH, an der 2442 Personen zwischen dem 27. und 30.06.2022 teilnahmen, darunter 2047 Flugreisende. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren.

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