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Personalmangel bei Airlines – Sommerurlaub für deutsche Reisende in Gefahr?

Die Nachrichten über Flugannullierungen aufgrund von Personalmangel reißen nicht ab. Erst Anfang Mai musste die niederländische Fluggesellschaft KLM am Flughafen Amsterdam-Schiphol über 50 Flüge streichen. Jetzt kündigte zudem die skandinavische Airline SAS an, aufgrund von fehlendem Personal und Verzögerungen bei der Auslieferung von neuen Flugzeugen in der Sommerzeit über 4.000 Flüge zu annullieren. Was in den kommenden Sommermonaten voraussichtlich auf Reisende in Deutschland zukommen wird und welche Rechte Passagier:innen bei Flugproblemen haben, erklärt Claudia Brosche, Fluggastrechtsexpertin bei Flightright.

Flugreisen werden stressiger

„Es wird nur eine Frage der Zeit sein, bis vielfache Flugverspätungen und -annullierungen aufgrund von Personalmangel auch in Deutschland auftreten werden. Besonders mit Blick auf die Sommerferien sind viele Airlines und Flughäfen aufgrund von Personalabbau während der Pandemie unterbesetzt und kommen nicht damit nach, neues Personal einzustellen. Die Leidtragenden sind die Passagier:innen, die nach über zwei Jahren Pandemie endlich wieder in den Urlaub fliegen wollen, so Brosche. Zudem kritisiert die Fluggastrechtsexpertin, dass die Airlines sich ungenügend auf den Anstieg der Passagier:innenzahlen in diesem Jahr vorbereitet haben: „Es war klar, dass das Flugaufkommen in diesem Jahr wieder steigen würde. Die Flughäfen und die Airlines stehen in der Pflicht und hatten viele Monate Zeit, genügend Personal dafür zur Verfügung zu stellen. Streichen Airlines auch in Deutschland Flüge aufgrund von Personalmangel kurzfristig, sollten Passagier:innen unbedingt einen Anspruch auf Ticketrückerstattung oder Entschädigung prüfen lassen.

Diese Ansprüche haben Flugreisende

Da Personalmangel nicht als außergewöhnlicher Umstand zählt, können sich die Airlines hierauf nicht berufen, um sich von einem potenziellen Anspruch aus der EU-Fluggastrechteverordnung zu befreien. „Sollte der Flug ausfallen, haben Passagier:innen grundsätzlich Anspruch auf einen Ersatzflug oder die Erstattung des Ticketpreises. Wird ein Flug weniger als 14 Tage vor dem Abflug annulliert, kann Passagier:innen nach EU-Fluggastrechte-Verordnung eine Entschädigungszahlung zwischen 250 und 600 Euro pro Person zustehen. Bei Flugverspätungen haben Reisende ab 2 Stunden Wartezeit einen Anspruch auf Versorgung mit Getränken und Snacks durch die Airline. Kommen Passagier:innen mehr als drei Stunden später am Zielflughafen an, kann ihnen nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung je nach Länge der Flugstrecke eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro zustehen“, ergänzt Brosche.

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