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Airline wollte nicht zahlen: Wie Flightright schon wieder beinahe ein Flugzeug pfändete

Airline wollte nicht zahlen: Wie Flightright schon wieder beinahe ein Flugzeug pfändete

  • Flightright drohte mit Pfändung eines Flugzeugs von Bulgaria Air am Flughafen Wien
  • Flightright erwirkte Urteil für Entschädigungszahlung für Mutter und ihre Tochter nach Überbuchung ihres Fluges
  • Bulgaria Air zahlte erst kurz bevor Flugzeug gepfändet werden sollte
  • Flightright hätte bereits 2016 beinahe Condor-Maschine gepfändet

Potsdam, 30.06.2017 – Flightright (www.flightright.de) ließ heute beinahe ein Flugzeug pfänden. Bei diesem Rechtsstreit ging es um eine Entschädigungszahlung gemäß EU-Verordnung 261/2004, der die bulgarische Airline „Bulgaria Air“ zu einer Entschädigungszahlung von insgesamt 500 Euro an eine Mutter und ihre Tochter verpflichtete. Da die Airline auch nach richterlichem Urteil und mehrfacher Zahlungsaufforderung nicht reagierte, bestellte Flightrights Partneranwalt einen Gerichtsvollzieher. Mit einem Gerichtsvollzieher sollte er am Flughafen Wien eine Maschine von Bulgaria Air pfänden. Erst kurz bevor es ernst wurde, zahlte Bulgaria Air schließlich die Entschädigung. Bereits 2016 wollte Europas führendes Fluggastrechte-Portal in Salzburg eine Condor-Maschine pfänden.

Wegen Überbuchung einen Tag später in Wien
Eine Passagierin wollte mit ihrer Tochter 2015 von Sofia nach Wien mit Bulgaria Air fliegen. Am Flughafen bekamen sie dann die Information, ihr Flug sei überbucht und für die Beiden sei kein Platz mehr an Bord. Erst 24 Stunden später konnten sie weiterfliegen. Die Kundin trat im Nachhinein mit der Airline in Kontakt, um eine Entschädigung für die Unannehmlichkeiten zu bekommen. Doch Bulgaria Air schickte der verärgerten Kundin lediglich ein Formular für verlorenes Gepäck zu. Daraufhin wandte sie sich an Flightright. Das Fluggastrechte-Portal schaltete seinen österreichischen Vertragsanwalt ein. Dieser erwirkte vor Gericht ein rechtskräftiges Urteil, das die Fluggesellschaft zu einer Entschädigungszahlung verpflichtete. Jedoch reagierte Bulgaria Air auch nach dem Richterspruch nicht.

Pfändungsaktion vor Ort: Bulgaria Air zahlte, kurz bevor es ernst wurde
Erst als Flightrights Vertragsanwalt und Gerichtsvollzieher sich beim Flughafen Wien zur Pfändung angemeldet hatten, gab es eine Reaktion. Kurz bevor beide mit unserem Rechtsexperten von Flightright zur Tat schreiten wollten, beglich Bulgaria Air heute doch noch die ausstehende Entschädigungssumme. Die Fluggesellschaft äußerte sich bisher nicht, warum sie es bis zur Beinahe-Pfändung hat kommen lassen.

„Dieser Fall ist definitiv ein extremes Beispiel, zeigt aber auch, was wir alles möglich machen, um das Recht unserer Kunden durchzusetzen”, sagt Alexander Weishaupt, Rechtsexperte bei Flightright. „Das ist allerdings nicht das erste Mal, dass wir beinahe ein Flugzeug pfänden: Schon im April 2016 hätten wir in Salzburg fast einem Airbus einen Kuckuck aufgedrückt. ”

Möglich macht dieses Vorgehen die EU-Verordnung 261/2004, wonach Fluggästen, deren Flüge annulliert wurden oder stark verspätet sind, eine Entschädigungszahlung zusteht. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Distanz des eigentlichen Fluges ab. Eine Pfändung ist allerdings das letzte Mittel bei einem solchen Rechtsstreit.

„Wir zeigen damit, was beim Verbraucherschutz tatsächlich möglich ist und dass Kunden eine Stimme haben. Dass wir notfalls auch pfänden, sollte die Airlines wachrütteln und zeigen: Die Kunden im Regen stehen zu lassen und nicht zu zahlen, ist keine Option,“ so Weishaupt abschließend.

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