Entschädigung bei Streik: Ryanair erkennt Ansprüche von Passagieren an

Berlin, 13. Mai 2019 – Erfolg im Streit um Entschädigungsansprüche bei Ryanair-Streiks: Im Verfahren vor dem Amtsgericht Hamburg hat die irische Fluggesellschaft am 9. Mai 2019 die Entschädigungsansprüche von Flightright-Kunden anerkannt, die von den Streiks der Piloten und Flugbegleiter im Sommer 2018 betroffen waren.

Das Fluggastrechteportal Flightright hat im Laufe der vergangenen neun Monate für mehrere hundert Passagiere an deutschen Gerichten Klagen gegen Ryanair eingereicht. Grund dafür waren die zahlreichen Verspätungen und Flugausfälle, die durch den Streik der Ryanair Piloten und Flugbegleiter im Sommer letzten Jahres ausgelöst wurden. Für die Rechtsexperten ist klar: Die Airline hat den Arbeitskampf durch jahrelanges Lohndumping und fragwürdige Arbeitsbedingungen selbst heraufbeschworen und hätte eine Eskalation verhindern können. Im vergangenen Jahr urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass auch im Streikfall für Ausfälle oder Verspätungen Entschädigungen gezahlt werden müssen, wenn die Airline für die Ursache verantwortlich ist und die Möglichkeit gehabt hätte, Gegenmaßnahmen zu treffen. Nach Einschätzung der Rechtsexperten von Flightright handelt es sich bei den Streiks der Ryanair-Mitarbeiter um genau so einen Fall. Die Airline ist demnach verpflichtet, Passagiere zu entschädigen. In öffentlichen Statements und gegenüber Kunden schloss die Airline Entschädigungsansprüche jedoch bis zuletzt mit Verweis auf die EU-Fluggastrechte-Verordnung aus, da sie in den Streiks einen außergewöhnlichen Umstand sieht.

Oskar de Felice, Rechtsexperte von Flightright, zu den Entwicklungen: „Dass Ryanair Ansprüche aus Streik-Fällen nun in Gerichtsverfahren anerkennt und zahlen will, ist ein Widerspruch in sich. Wir haben den Eindruck, dass es der Airline vor allem darum geht, möglichst viele Betroffene von der Einforderung ihrer Rechte abzuhalten, indem sie die Hürde für den Einzelnen so hoch wie möglich machen.

Ryanairs Vermeidungsstrategie

Nach Einschätzung der Flightright Rechtsexperten will Ryanair durch die Anerkennung der Ansprüche vermeiden, dass die Hamburger Richter die Frage zur Klärung an den EuGH geben. Ein hieraus resultierendes Grundsatzurteil hätte auf einen Schlag Rechtsklarheit für alle Ryanair-Streik-Fälle bedeutet. „Auch die Airline scheint zu erwarten, dass der EuGH die Ansprüche als gültig bewertet und in dem Streik keinen außergewöhnlichen Umstand sieht„, so Oskar de Felice.

Die nächsten Schritte
Ryanairs Kehrtwende unterstreicht erneut, dass wir mit unserer juristischen Einschätzung richtig liegen. Daher werden wir nun schrittweise sämtliche Streik-Fälle unserer Kunden vor Gericht bringen. Wir ermutigen außerdem alle anderen vom Streik betroffenen Ryanair-Passagiere, sich mit ihrem Fall an uns zu wenden und sich bei der Einforderung ihrer Ansprüche unterstützen zu lassen”, so de Felice weiter. Zum jetzigen Zeitpunkt vertritt Flightright bereits mehrere tausend Ryanair-Passagiere, die infolge der Streiks Flugausfälle und Verspätungen erlebt hatten.

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