Wieder Streiks bei Ryanair: Passagieren steht Entschädigung zu

Berlin, 20. August 2019 – Am 22. und 23. August stehen bei der Billigairline Ryanair erneut Streiks an. Die Piloten aus Irland und Großbritannien legen die Arbeit nieder. In Spanien wird das Kabinenpersonal im September für mehrere Tage streiken. Ryanair-Passagiere müssen sich das zweite Jahr in Folge auf streikbedingte Ausfälle und Verspätungen einstellen. Für betroffene Reisende gibt es einen Trost: Sie können für ihren Problemflug Entschädigung fordern. Flightright hatte für Passagiere, die 2018 vom Streik betroffen waren, geklagt. Gerichte in Deutschland und Spanien entschieden in diesen Fällen, dass Passagiere bei Streiks innerhalb der Airline entschädigungsberechtigt sind.

Streik Teil der Tätigkeitsausübung von Airlines
Nach Einschätzung von Flightright wurden bereits die Arbeitsniederlegungen 2018 von der Personalpolitik der Airline provoziert. Auch die neuen Streiks wären vermeidbar gewesen, wenn sich Ryanair gegenüber den Forderungen der Mitarbeiter offener gezeigt hätte. Die Folgen davon tragen neben den Angestellten vor allem die Passagiere. “Streiks des Airline-Personals sind Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit der Fluggesellschaft. So hat auch der EuGH im April 2018 entschieden. Anknüpfend an die Gerichtsentscheidungen in diesem Jahr und das Anerkennen der Ansprüche durch Ryanair, sind wir überzeugt, dass Passagiere auch bei den aktuellen Streiks Entschädigungen zustehen. In den kommenden Wochen werden wir außerdem für mehrere tausend Passagiere mit Streik-Fällen aus 2018 Klage einreichen” so Oskar de Felice, Rechtsexperte bei Flightright.

Ryanair blockiert einheitliche Rechtsprechung
Wir beobachten bei Ryanair, dass Ansprüche aus Streik-Fällen in letzter Minute anerkannt werden. Unserer Meinung nach ist das reine Taktik: Verwiesen die Richter Fälle dieser Art für eine Klärung an den EuGH, könnte dies zu einem europäischen Grundsatzurteil führen. Mit der Anerkennung von Ansprüchen in letzter Minute will Ryanair genau das verhindern”, sagt Philipp Kadelbach, Gründer und Chief Legal Officer von Flightright. Um die Durchsetzung von Entschädigungsforderungen zu behindern, zieht die Airline auch an anderer Stelle alle Register: In ihren AGB verbietet Ryanair Passagieren bei Entschädigungsforderungen unmittelbar die Hilfe von Dritten, z.B. Fluggastrechtportalen oder Anwälten, zu nutzen. Fluggäste werden dadurch angehalten, Ansprüche auf eigene Faust geltend zu machen. Zum Nachteil der Passagiere: Einzelpersonen haben es nach wie vor in vielen Fällen schwerer, Entschädigungsforderungen durchzusetzen, da sie oft nicht nachweisen können, dass eine Annullierung oder ein Ausfall Schuld der Airline war. Das gilt insbesondere bei Streik-Fällen.

Die AGB-Klausel ist aus Sicht der Flightright Experten eine klare Einschränkung der Rechte aus der EU-Fluggastrechte-Verordnung und erschwert es Passagieren, so zeitnah wie möglich zu ihrem Recht zu kommen. Ryanair hatte Flightright vor Kurzem verklagt, weil das Fluggastrechtportal laut Ryanair mit seiner Arbeit gegen besagte Klausel verstoßen würde. Dazu Philipp Kadelbach: “Die Klausel ist verbraucherfeindlich und juristisch unwirksam. Das belegt auch unser Erfolg gegen Easyjet: Erst kürzlich hat das Landgericht Berlin der Airline auf unseren Antrag hin die weitere Verwendung dieser Klausel verboten.” Der deutsche Gesetzgeber will solchen verbraucherfeindlichen Bestimmungen nun endgültig einen Riegel vorschieben. Ein entsprechender Gesetzentwurf des Justizministeriums soll unter anderem das Verbot von AGB-Klauseln, die die Wahlfreiheit bei der Einforderung von Fluggastrechten einschränken, umfassen.

Bei weiterführenden Fragen zum Thema stehen Ihnen unsere Rechtsexperten gerne zur Verfügung.

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