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Flightright deckt auf: TAP täuscht Flugreisende mit zu niedrigen und unzulässigen Entschädigungsangeboten

Berlin, 23. Februar 2023 – Die portugiesische Fluglinie TAP hat Passagier:innen, die von Flugverspätungen oder -annullierungen betroffenen waren, deutlich geringere und nicht zulässige Entschädigungszahlungen angeboten als in der europäischen Fluggastrechteverordnung festgelegt sind. Warum sich Flugreisende das nicht gefallen lassen sollten und was sie dagegen tun können, erklärt Alexander Weishaupt, Fluggastrechtsexperte bei Flightright. 

Hohe Anzahl an hinterlistigen Entschädigungsangeboten

Bei Flightright wurden mehrere Fälle registriert, in denen TAP Passagier:innen per E-Mail angeschrieben und ihnen deutlich geringere Entschädigungszahlungen für ihre Flugprobleme angeboten hat. Dabei wurde jedoch nicht darauf hingewiesen, wie hoch der tatsächliche Entschädigungsanspruch laut der europäischen Fluggastrechteverordnung ist. Unter den Betroffenen war unter anderem auch Dr. Philipp Kadelbach, Gründer von Flightright, der mit TAP einen Flug von Hamburg nach Lissabon unternahm. So hieß es in seiner E-Mail von TAP: 

„Während Ihres letzten Fluges mit TAP Portugal hat unser System festgestellt, dass Ihr letzter Flug Verspätung hatte. Anspruch auf Entschädigung Betrag: 121 EUR. Bitte befolgen Sie das Verfahren, um eine Entschädigung für Flugverspätungen zu erhalten. Das TAP-Team.“

Passagier:innen, die von Flugproblemen betroffen waren und eine solche oder ähnliche E-Mails von TAP erhalten haben, sollten diese Nachrichten ignorieren und stattdessen auf die Entschädigungszahlungen gemäß der europäischen Fluggastrechteverordnung bestehen. Diese fallen deutlich höher aus und stehen ihnen rechtlich zu. In diesen Fällen ist nämlich nicht zu erkennen, dass der Airline ein Kürzungsrecht nach Artikel 7 Abs. 2 der europäischen Fluggastrechteverordnung zusteht, bei der die Fluggesellschaft die Ausgleichszahlungen um bis zu 50 Prozent kürzen kann, wenn sie Flugreisende nur mit geringer Verspätungszeit an ihr Reiseziel bringt.

Alexander Weishaupt meint dazu: „Für mich sieht es ganz danach aus, dass TAP durch das Angebot dieses geringeren Betrages Passagier:innen davon abhalten will, ihren laut europäischer Fluggastrechteverordnung rechtmäßigen und meist deutlich höheren Entschädigungsanspruch geltend zu machen. Das ist absolut inakzeptabel und zeigt einmal mehr, wie Airlines die Unwissenheit von Flugreisenden über ihre Rechte schamlos ausnutzen. Passagier:innen sollten sich auf jeden Fall dagegen wehren und solche dreisten Angebote von TAP nicht akzeptieren.“

Rechte bei aufkommenden Flugproblemen:

Nach EU-Recht stehen Passagier:innen Entschädigungen zwischen 250 und 600 Euro in Abhängigkeit von der Flugdistanz zu, wenn sie mehr als drei Stunden später an ihr Ziel kommen oder ihr Flug weniger als 14 Tage vor Abflug gestrichen wurde. Diese Ansprüche können unabhängig vom Ticketpreis und rückwirkend drei Jahre geltend gemacht werden. Das gilt also auch für 1-Euro-Flüge. Durch die Geltendmachung der Ansprüche entstehen keinerlei Nachteile. Flightright setzt diese Ansprüche für betroffene Flugreisende kompetent und erfolgreich bei den Airlines durch – allein haben Verbraucher:innen dabei oftmals sehr geringe Chancen.

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