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Tipps zum Reisen mit Handgepäck

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Geprüft von Oskar de Felice

Fluggastrechtsexperte

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Das Wichtigste zum Thema „Tipps zum Reisen mit Handgepäck“

  • Die Airlines haben unterschiedliche Regeln für das Handgepäck.
  • Einige Airlines erlauben keine zusätzliche Tasche im Handgepäck.
  • Die Kleidung und Schuhe können im Handgepäck mitgenommen werden.
  • Es ist wichtig, die Größe und das Gewicht des Handgepäcks zu überprüfen.
  • Die Flüssigkeiten müssen in einem transparenten Beutel mitgenommen werden.
  • Wichtige Dinge wie Medikamente und Dokumente sollten im Handgepäck aufbewahrt werden.
  • Scharfe Gegenstände wie Messer oder Nagelscheren sind im Handgepäck verboten.
  • Wenn das Handgepäck zu groß oder zu schwer ist, muss es eingecheckt werden.
  • Wenn ein Koffer mehr als 21 Tage verspätet, gilt er als verloren. Die Höchstsumme, die für einen verlorenen Koffer erstattet wird, beträgt rund 1.385 Euro.
  • Die Passagiere haben bei Flugverspätungen oder -ausfällen möglicherweise Anspruch auf Entschädigung.
  • Eine rechtliche Unterstützung von Flightright wird bei Schwierigkeiten empfohlen.


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Jeder Passagier hat Anrecht auf ein Stück Handgepäck, unabhängig vom gebuchten Tarif.

Das Reisen nur mit Handgepäck ist nicht nur für Kurztrips und Städtereisen sehr praktisch, sondern auch auf Geschäftsreisen äußerst beliebt. Günstigere Flugtickets und keine Wartezeiten am Check-In-Schalter oder Gepäckband machen fliegen mit den kleinen Koffern attraktiv. Der europäische Marktführer der Fluggastrechteportale Flightright erklärt die Handgepäckbestimmungen und gibt wertvolle Tipps zum Reisen mit Handgepäck.

Tipp 1: Welchen Koffer nehme ich? Auf die Größe und das Gewicht kommt es an

Grundsätzlich müssen Airlines jedem Passagier mit gebuchtem Ticket ein Handgepäckstück kostenlos gewähren. Dabei ist es unwichtig, wie günstig das Ticket ist (Tipp: Flüge günstig buchen) oder welchen Tarif man gebucht hat. In den meisten Fliegern sind acht Kilogramm erlaubt, einige wenige, wie etwa Air Berlin, Ryanair oder Vueling, lassen ihre Kunden sogar zehn Kilogramm mitnehmen. Vom Bodenpersonal wird vor allem die Größe mittlerweile genauer kontrolliert. Das kann im Ernstfall zusätzliche Kosten am Schalter verursachen. Zu schweres oder zu großes Handgepäck muss dann als Koffer aufgegeben werden. Bei Easyjet kostet das zum Beispiel 60 Euro, bei Ryanair zusätzliche 50 Euro und KLM berechnet 35 Euro.

Sind auch Sie von einer Überbuchung, Flugverspätung, Annullierung, oder einem verpassten Anschlussflug betroffen? Prüfen Sie mit unserem kostenlosen Entschädigungsrechner, ob Sie für Ihren Problemflug eine Entschädigung erhalten können und beauftragen Sie Flightright bequem online mit der Durchsetzung Ihres Anspruchs. Jetzt Flug prüfen.

Tipp 2: Vorsicht bei Begriffen wie „Handgepäck“ oder „persönlicher Gegenstand“

Vorsicht ist dennoch geboten: Manche Airlines versuchen, den Kunden mit irreführenden Begriffen zu verwirren. So zum Beispiel die isländische Budget-Airline „WOW air“: Das Freigepäck für die Kabine heißt hier „persönlicher Gegenstand“. Ein sogenanntes „Handgepäck“ kann zusätzlich gebucht werden. Bei einem Flug von Berlin nach New York kostet dies ab 30 Euro aufwärts pro Flug.
Passagiere sollten sich vor einer Reise mit den jeweiligen Bestimmungen der Airline für Handgepäckstücke vertraut machen. Übrigens: Einen Anspruch auf den Stauraum direkt beim Sitzplatz hat man nicht.

Tipp 3: Ich packe meinen Koffer: Das darf mit ins Handgepäck

Handgepäck was darf rein? Der Inhalt des Handgepäcks unterliegt in der gesamten Europäischen Union den gleichen Richtlinien. Erlaubt sind Flüssigkeiten bis zu 100 ml pro Gegenstand, die in einem durchsichtigen Plastikbeutel (max. 1-Liter Fassvermögen) verstaut sein müssen. Ausgenommen sind dabei jedoch Medikamente und Babynahrung, wovon man ruhig mehr als nötig einpacken sollte, falls der Flieger Verspätung hat. Feste Lebensmittel wie zum Beispiel Brot können ohne Bedenken mitgenommen werden, da überall in der EU die gleichen Vorschriften gelten.
Liegt das Zielland außerhalb der EU, gilt es die Einfuhrbestimmungen zu kennen: Verderbliche Lebensmittel wie Fleischwaren, Eier oder Milchprodukte, aber auch Samen oder Pflanzen sind hier häufig anmeldepflichtig, um die einheimische Flora und Fauna zu schützen. Grundsätzlich sind scharfe Objekte, Klingen, entzündliche Substanzen und Werkzeuge in der Fluggastkabine verboten. Tipp: Was darf ins Handgepäck?

Tipp 4: Tipps von Vielfliegern: So packt man den Koffer für die Reise zwischendurch

Bei der Sicherheitskontrolle wird der Kofferinhalt untersucht und mit einem Röntgenscanner sichtbar gemacht. Deshalb gilt hier richtig zu packen, damit es schnell geht. Wertsachen, Bankkarten und Ausweisdokumente immer nah bei sich tragen. Zur richtigen Packtechnik gehört, dass die Kleidung gerollt wird, anstatt sie zusammenzulegen. Am besten die warmen und schweren Sachen bereits anziehen, da im Flugzeug ohnehin kühle Temperaturen herrschen. Socken und Schmuck kann man in Schuhen verstauen, die dann nach unten in den Koffer kommen. Danach verteilt man die zusammengerollte Kleidung und als letztes kommen Laptop und Tablet sowie der Plastikbeutel mit den Flüssigkeiten darauf.
Die Geräte und die Kosmetikprodukte müssen in separaten Wannen durch die Sicherheitskontrolle und sind so schneller greifbar. Außerdem empfiehlt Flightright, auf teure Reisegrößen von Cremes und Shampoo sowie Handtücher zu verzichten. Handtücher gibt es häufig vor Ort und Kosmetikprodukte lassen sich leicht zu Hause in kleinere Behälter umfüllen. Nach dem Durchschreiten des Metalldetektors zügig mit den Transportschalen ans Ende des Laufbandes gehen, um die Gegenstände wieder einzusammeln.

Wie reklamiert man verlorene Koffer (Gepäck)?

Als Grundlage für Gepäckverlust und -beschädigung hilft das Montrealer Übereinkommen allen Reisenden weiter. Darin sind Rechte und Meldepflichten festgehalten. Ist ein Koffer mehr als 21 Tage verspätet, gilt er als verloren. Die Höchstsumme, die für einen verlorenen Koffer erstattet wird, beträgt rund 1.385 Euro (abzüglich der Erfolgsprovision).

Wie kann Flightright Ihnen weiterhelfen?

Ihr Koffer ist optimal gepackt, aber nun kommt die Fluggesellschaft Ihrem Urlaubsglück in die Quere? Ihr Flug ist überbucht, verspätet oder fällt aus?

Laut EU-Fluggastrechteverordnung haben Passagiere und Passagierinnen bei einer Verspätung, Annullierung, Überbuchung sowie bei verpassten Anschlussflügen Anspruch auf eine Entschädigung. Diese Entschädigung ist unabhängig vom Ticketpreis. Flightright, setzt Ihr Recht für Sie durch. Notfalls auch vor Gericht.

Tipp: Flightright hilft Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Fluggastrechte! Mit uns können Sie Ihre Ansprüche kostenfrei in zwei Minuten prüfen. Einfach, schnell & ohne Risiko ✅

Als Experten und Expertinnen zum Thema Fluggastrecht setzen wir ihr Recht auf Entschädigung gegenüber der Airline durch!

Flightright kämpft als marktführendes Verbraucherportal für die Durchsetzung von Fluggastrechten. Wir treten für Ihre Rechte im Fall einer Flugverspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung ein und berufen uns dabei auf die Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 der Europäischen Union. Gerne helfen Ihnen die Expert:innen für Fluggastrechte von Flightright auch bei Ticketkostenerstattungen und Erstattungen von abgesagten Pauschalreisen. 


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