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Was sich bei den EU-Fluggastrechten alles ändert

Oskar de Felice - CLO

Geprüft von Oskar de Felice

Fluggastrechtsexperte

Aktualisiert am:
28.9.2026
Kategorie:
Fluggastrechte
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Nach einem der zähesten Gesetzgebungsverfahren in der Geschichte der EU wurde endlich ein Beschluss gefasst. Der ursprüngliche Reformvorschlag der Europäischen Kommission stammt aus dem Jahr 2013 – doch im Rat stockte das Verfahren über elf Jahre. Bewegung kam erst, als die EU-Verkehrsminister im Juni 2025 eine politische Einigung erzielten. Diese zielte jedoch auf ein niedrigeres Schutzniveau ab. 

Nach einem Vermittlungsverfahren mit fester Frist bis zum 15. Juni 2026 einigten sich der EU-Ministerrat und das Europäische Parlament schließlich am 14. Juni auf einen Kompromiss. Dieser modernisiert die Fluggastrechte in der EU, präzisiert bestehende Bestimmungen und erhöht die Rechtssicherheit für Reisende, Luftfahrtunternehmen und Durchsetzungsbehörden in der gesamten Union. 

Die gute Nachricht vorweg: Die seit Monaten befürchteten Verschlechterungen sind abgewendet – die zentralen Ansprüche bleiben, wie man sie seit Jahren kennt. Die Drei-Stunden-Regel gilt weiterhin, und Flugreisende haben nach wie vor Anspruch auf finanzielle Entschädigung bei Verspätungen und Flugausfällen in Höhe von: 

  • 250 € für Flüge bis 1.500 km  

  • 400 € für Flüge zwischen 1.500 und 3.500 km  

  • 600 € für Flüge über 3.500 km  

Das sind die überarbeiteten Fluggastrechte 

Ein vorschnelltes Schadenersatzverfahren 

Kommt es künftig zu Problemen wie Flugausfällen oder erheblichen Verspätungen, müssen Fluggesellschaften ihre Kunden innerhalb von 96 Stunden proaktiv über ihre Rechte aufklären. Außerdem müssen Fluggesellschaften klarere Verfahren anbieten und Passagieren den Zugang zu den notwendigen Formularen erleichtern. 

Außergewöhnliche Umstände 

Sogenannte außergewöhnliche Umstände – also Ereignisse, die außerhalb des direkten Einflusses der Fluggesellschaft liegen – befreien diese derzeit von Entschädigungsansprüchen. Dazu zählen zum Beispiel extreme Wetterbedingungen, Sicherheitsrisiken wie Unruhen oder Terrorgefahr sowie Streiks von Drittanbietern (Fluglotsen, Sicherheitspersonal etc.). Keine außergewöhnlichen Umstände sind hingegen technische Defekte am Flugzeug, airline-interne Streiks oder Vogelschlag. Viele Fluggesellschaften haben sich in der Vergangenheit immer wieder auf außergewöhnliche Umstände berufen, um Entschädigungszahlungen zu umgehen. 

Damit soll jetzt Schluss sein: Der neue Gesetzesentwurf definiert diese Voraussetzungen genauer. Ziel ist es, zu weit gefasste Auslegungen durch die Airlines einzuschränken. 

EuGH-Urteile werden zum Gesetz 

Ein bislang wenig beachteter, aber wichtiger Aspekt der Reform: Viele Elemente schreiben ein Jahrzehnt Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs unmittelbar in die Verordnung fest. Die Verankerung dieser Entscheidungen im Gesetzestext dürfte die Durchsetzung der Fluggastrechte in der Praxis erleichtern – und gibt Fluggesellschaften künftig weniger Spielraum, sich auf Gesetzeslücken zu berufen.  

Tariftransparenz und Handgepäckregeln 

Kaum eine Regelung ist wohl umstrittener als die Zusatzgebühren für Handgepäck. Immer mehr Airlines erheben zusätzliche Kosten, die je nach Strecke und Buchungszeitpunkt stark variieren. Das soll sich nun ändern: Das neue Abkommen stärkt nämlich die Preistransparenz.  

Das Handgepäck, normalerweise ein kleiner Koffer für die Kabine und eine Handtasche, muss künftig standardmäßig im angezeigten Flugpreis enthalten sein. So können Passagiere Angebote auf Airline-Websites wie auch auf Buchungsportalen besser miteinander vergleichen. Der Kauf günstigerer Tickets ohne Handgepäck bleibt weiterhin möglich. 

Übrigens: Die vom Parlament gewünschte generell kostenlose Mitnahme eines kleinen Koffers ließ sich jedoch nicht durchsetzen. 

Kein App-Zwang für die Bordkarte 

Neu und in der öffentlichen Debatte bisher wenig beachtet: Passagiere sollen künftig nicht verpflichtet werden können, eine App herunterzuladen, um ihre Bordkarte zu erhalten oder ihre Reise anzutreten. Auch Reisende ohne Smartphone oder mit technischen Problemen sollen ihre Flüge problemlos nutzen können. Die Regelung ist eine direkte Reaktion auf die zunehmende Praxis mancher Airlines, digitale Bordkarten ausschließlich über eigene Apps zugänglich zu machen. 

Familien sitzen nebeneinander ohne Zusatzkosten  

Familien, die gemeinsam fliegen, müssen auch gemeinsam sitzen – denn Kinder dürfen aus Sicherheitsgründen nicht getrennt von ihren Erziehungsberechtigten platziert werden. Bislang erhoben viele Airlines dafür einen Aufpreis bei der Sitzplatzbuchung. Nach dem neuen Gesetz haben Kinder unter 14 Jahren künftig Anspruch darauf, ohne Aufpreis neben einer Begleitperson zu sitzen. Das gilt ebenso für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, die künftig ebenfalls kostenlos neben ihrer Begleitperson sitzen dürfen. 

Übrigens: Fluggesellschaften müssen die Namensänderung künftig auf Tickets kostenlos korrigieren 

Ende der „No-Show“-Praxis 

Bislang galt: Erscheint ein Passagier nicht zum Hinflug, verfällt automatisch auch sein Rückflugticket. Diese Regelung ist nun verboten. Fluggäste, die ihre Hinreise nicht antreten, können ihren Rückflug künftig ohne zusätzliche Gebühren wahrnehmen. 

Verbesserechte Recht für Fluggäste mit eingeschränkter Mobilität und Behinderung 

Passagiere mit eingeschränkter Mobilität oder Behinderung profitieren von erweiterten Rechten, die das Fliegen erleichtern sollen. Vor allem bei verpassten Flügen aufgrund fehlender Hilfeleistungen am Flughafen oder durch Versäumnisse der Fluggesellschaft greift künftig ein besserer Schutz. 

Achtung: Diese Änderung geht zulasten der Passagiere 

Nicht alles an der Reform ist ein Gewinn für Reisende. Die Frist für Entschädigungsansprüche wird drastisch verkürzt: Passagiere haben künftig nur noch neun Monate Zeit, um Entschädigung zu fordern – statt bislang mindestens drei Jahren nach deutschem Recht. Wer seinen Flug also im Sommer hatte und sich erst im darauffolgenden Frühjahr damit befasst, könnte künftig leer ausgehen. Unsere Empfehlung: Stellen Sie Ihre Ansprüche so früh wie möglich – am besten direkt nach dem betroffenen Flug. 

Ab wann die neuen Regeln gelten 

Auch wenn die neuen Regelungen bereits beschlossen sind, müssen das Europäische Parlament und der Rat sie noch förmlich billigen – dies gilt jedoch als reine Formalie. Sobald die Regeln in Kraft treten, haben Fluggesellschaften 12 Monate Zeit zur Umsetzung. Mit der Umsetzung der neuen Regeln können Reisende frühestens ab Sommer 2027 rechnen. Bis dahin gelten die bisherigen Regeln weiter. 

Axel arbeitet bei Allright als Reiseexperte und erstellt seit vielen Jahren Ratgeber und Erfahrungsberichte. In seinen Artikeln bereitet er juristisch geprüfte Informationen so auf, dass sie verständlich erklärt und gut auffindbar sind. Ein besonderer Fokus seiner Arbeit liegt darauf, EU-Verordnungen wie die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 und Entschädigungsansprüche so darzustellen, dass Passagiere schnell verstehen, welche Rechte ihnen in ihrer Situation zustehen und wie sie diese durchsetzen können.

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