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Verspätetes, kaputtes oder verlorenes Gepäck?

Die Rechte von Flugreisenden im Falle von Gepäckverspätung, Gepäckverlust und Gepäckbeschädigung sind im Montrealer Übereinkommen geregelt. Gemäß dem Übereinkommen haben Passagierinnen und Passagiere, deren Koffer verspätet, kaputt oder gar nicht ankommt, Anspruch auf Entschädigung. Die Höhe dieses Schadenersatz beträgt unabhängig von der Anzahl der Gepäckstücke maximal rund 1.385 Euro pro Person.

Bei Problemen mit dem Flug, wie Verspätung, Annullierung oder Überbuchung, findet in vielen Fällen die EU-Fluggastrechte-Verordnung Anwendung.

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Das Wichtigste zum Thema „Recht bei verspätetem Gepäck“

  • Die Fluggesellschaft muss bei verlorenem Gepäck einen Schadensersatz zahlen.
  • Bei Verspätungen besteht möglicherweise ein Anspruch auf Schadensersatz.
  • Reisende sollten den Verlust sofort melden.
  • Passagiere sollten die Airline daher innerhalb von 21 Tagen über die Gepäckverspätung oder -beschädigung schriftlich informieren.
  • Bei Beschädigung des Gepäcks muss Airline haften.
  • Höhe des Schadensersatzes abhängig von Wert des Gepäcks.
  • Fluggastrechte-Verordnung der EU schützt Reisende in solchen Fällen.
  • Eine rechtliche Unterstützung von Flightright wird bei Schwierigkeiten empfohlen.


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Welche Rechte habe ich bei verspätetem Gepäck?

Ist ein Koffer verspätet, haben Reisende das Recht Ersatzkleidung und Kosmetik zu einem angemessenen Preis zu kaufen. Die Ausgaben hierfür können sie sich später von der Fluggesellschaft erstatten lassen. Die Höchstsumme für Ersatzkäufe beträgt ca. 1.385 Euro pro Passagier oder Passagierin. Wichtig: Kommt der Koffer verspätet am Wohnort an, gibt es keinen Grund für Ersatzkäufe und somit keinen Anspruch auf Erstattung.

Welche Anschaffungen angemessen sind, hängt von mehreren Faktoren ab. Zum einen spielt die Dauer der Gepäckverspätung eine Rolle. Ist der Koffer beispielsweise 24 Stunden verspätet, sind Ausgaben für Kosmetik und Wechselkleidung angemessen. Ist der Koffer mehrere Tage verspätet, ist davon auszugehen, dass mehr Kleidung benötigt wird. Ebenso ist der Grund der Reise relevant. Bei einer Geschäftsreise wird andere Kleidung benötigt als bei einem Strandurlaub. Wenn die Anschaffungen nachvollziehbar sind, erstatten Fluggesellschaften die Kosten. Da Kleidung wiederverwendet werden kann, bezahlen Airlines meist 50 Prozent des Preises. Kosten für Kosmetik werden hingegen vollständig übernommen. Für die Kostenerstattung im Falle von verspätetem Gepäck müssen Reisende ihre Ausgaben der Fluggesellschaft spätestens 21 Tage nach dem Wiedererhalt des Gepäcks schriftlich melden und alle Kaufbelege beifügen.

Flugverspätung oder Flugausfall gehabt?

Was kann ich tun, wenn mein Koffer verspätet ist?

Dass Gepäck verspätet ankommt, passiert regelmäßig. Die gute Nachricht: 95 % der verlorenen Koffer tauchen wieder auf.

  • Wichtig: Melden Sie sich nach der Landung direkt am Flughafen beim Lost & Found-Schalter.
  • Informieren Sie die Mitarbeitenden, dass Sie ihren Koffer bei der Gepäckausgabe nicht erhalten haben. Zeigen Sie den Gepäck-Sticker, der beim Check-in auf Ihre Bordkarte geklebt wurde, vor. Mittels der Gepäckregistrierungsnummer kann ermittelt werden, wo sich das Gepäck befindet.
  • Beschreiben Sie den Koffer so gut wie möglich.
  • Wenden Sie sich nach der offiziellen Verlustmeldung an die Airline. Erfragen Sie, in welchem Wert Sie sich Kosmetik und Ersatzkleidung kaufen können und welche Kosten übernommen werden.
  • Wenn Sie im Rahmen eines Pauschalurlaubs von einer Gepäckverspätung betroffen sind, können Sie Ihre Ansprüche auch über den Reiseveranstalter geltend machen. Sprechen Sie dafür am besten direkt vor Ort mit dem Reiseleiter oder der Reiseleiterin.

Welche Rechte habe ich, wenn mein Koffer beschädigt wurde?

Bei kaputten Koffern gilt: Die Fluggesellschaft ist zu Schadenersatz verpflichtet, wenn das Gepäck während des Flugs beschädigt wurde. Auch im Fall von Gepäckbeschädigung haben Passagiere und Passagierinnen Anspruch auf eine maximale Entschädigung von rund 1.385 Euro. Die Höhe der Entschädigung berechnet sich nach dem Zeitwert des Koffers. Pro Jahr rechnen Fluggesellschaften meist zwischen 10 und 30 Prozent des Kaufpreises ab.

Wenn eine Reparatur des Gepäcks möglich ist, darf die Airline den Schaden reparieren lassen. Schäden am Kofferinhalt, für die Reisende selbst verantwortlich sind, muss die Fluggesellschaft nicht erstatten. Dazu zählen beispielsweise zerbrechliche Gegenstände oder technische Geräte, die für den Transport im Aufgabegepäck nicht ausreichend geschützt wurden.

Mein Koffer ist beschädigt. Was kann ich tun?

Ist Ihr Koffer nach dem Flug kaputt, sollten Sie den Schaden dokumentieren und die Airline über das Problem in Kenntnis setzen. Hierfür empfiehlt es sich bei der Fluggesellschaft  Fotos des beschädigten Gepäck einzureichen. Für die Kostenerstattung müssen Sie am Flughafen einen offiziellen Schadensbericht, den sogenannten Property Irregularity Report, ausfüllen. Alternativ können Sie der Fluggesellschaft den Schaden auch spätestens sieben Tage nach Erhalt des beschädigten Koffers schriftlich melden. Die direkte Meldung vor Ort am Flughafen ist jedoch die empfehlenswerte Option. Um den Wert des beschädigten Koffers nachzuweisen ist es hilfreich den entsprechenden Kaufbeleg vorzuweisen.

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Welche Rechte habe ich, wenn die Airline meinen Koffer verloren hat?

Ist ein Koffer mehr als 21 Tage verspätet, gilt er als verloren. Auch bei Gepäckverlust beträgt die maximale Entschädigung 1.385 Euro pro Passagier oder Passagierin. Koffer und Inhalt werden entsprechend ihrem Zeitwert erstattet, wobei als Richtwert meist eine jährliche Wertminderung zwischen 10 und 30 Prozent veranschlagt wird.

Was kann ich tun, wenn mein Gepäck gar nicht ankommt?

Für eine erfolgreiche Kostenerstattung müssen Passagiere den Gepäckverlust nach dem Flug vor Ort anzeigen und den Property Irregularity Report ausfüllen. Die Fluggesellschaft und das Personal am Gepäckschalter bitten Sie in der Regel ein Verlustprotokoll für den verlorenen Koffer auszufüllen und Ihre Adresse – entweder die Anschrift im Urlaub oder die Heimatadresse – anzugeben. Sobald das Gepäck wieder auftaucht, wird es zu Ihnen gebracht. In den meisten Fällen erfolgt die Zustellung per Taxi. Wenn Sie das Gepäck selbst am Flughafen abholen müssen, haben Sie das Recht sich die anfallenden Fahrtkosten von der Airline erstatten zu lassen.

Wie lange habe ich Zeit, um meine Ansprüche bei verlorenem oder beschädigtem Gepäck geltend zu machen?

Schadenersatzansprüche bei Gepäckproblemen sind zwei Jahre gültig. Bei Problemen mit Koffer & Co sind Passagiere in der Nachweispflicht. Wird ein verlorener Koffer oder ein beschädigtes Gepäckstück erst nach einigen Tagen gemeldet, lässt sich jedoch schwer nachweisen, dass der Koffer nicht auf dem Gepäckband am Flughafen angekommen ist oder während des Fluges beschädigt wurde. Passagiere sollten die Airline daher innerhalb von 21 Tagen über die Gepäckverspätung oder -beschädigung schriftlich informieren. Belege für Ersatzkäufe sollten im besten Fall innerhalb von drei Wochen nach Erhalt des verspäteten Gepäcks eingereicht werden.

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Was empfiehlt Flightright bei Gepäckproblemen?

Wenn Sie mit Lufthansa oder einer anderen Fluggesellschaft fliegen und mit Problemen wie verspätetem, beschädigtem oder verlorenem Gepäck konfrontiert sind, ist es entscheidend, Ihre Fluggastrechte zu kennen. Unsere Fluggast-Experten empfehlen Ihnen Folgendes.

  • Zeitnah handeln: Verspätetes oder beschädigtes Gepäck direkt nach der Landung am Schalter melden.
  • Kostenerstattung für Ersatzkäufe: Kaufen Sie nur, was im Rahmen von Reise und Gepäckverspätung angemessen ist.
  • Bewahren Sie sämtliche Belege für gekaufte Kleidung und Kosmetik auf und reichen Sie sie schriftlich bei der Airline ein.
  • Nicht nur Ihr Koffer war verspätet, sondern auch Ihr Flug? Bei mehr als 3 Stunden Verspätung kann Ihnen eine Entschädigung zustehen. Alle wichtigen Informationen finden Sie hier https://www.flightright.de/ihre-rechte/flugverspaetung-entschaedigung

Flugverspätung oder Flugausfall gehabt?

Bei Problemen mit dem Flug, wie Verspätung, Annullierung oder Überbuchung, findet in vielen Fällen die EU-Fluggastrechte-Verordnung Anwendung.

Wir helfen Ihnen gerne bei Flugproblemen mit der Fluggesellschaft bei:

Bei Problemen konnten wir u.a. an folgenden Flughäfen bereits helfen

Gegen diese und mehr Airlines sind wir bereits erfolgreich vorgegangen

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Bei Flugverspätung, Annullierung und Überbuchung kann Passagieren und Passagierinnen eine Entschädigung bzw. Ticketerstattung zustehen. Flightright setzt Ihr Recht durch.

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