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Germanwings - Flugverspätungen und Flugausfälle: Ihre Rechte auf Rückerstattung und Entschädigung

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Über Germanwings

Germanwings ist eine Tochter der Eurowings GmbH und bietet seit 2002 Kurzstreckenflüge innerhalb Europas an. Seit Oktober 2015 sind die Low-Cost Kurz- und Langstreckenflüge unter der Marke Eurowings gebündelt. Eurowings ist somit Vertragspartner der Flugreisenden, die Flüge werden jedoch weiterhin von Germanwings durchgeführt. Germanwings Flüge kommen häufig pünktlich an ihr Ziel. Verspätungen oder Flugausfälle sind dennoch keine Seltenheit.

Das geltende EU-Fluggastrecht legt fest, dass Sie bei Verspätung oder Ausfall eines Fluges von Germanwings Anspruch auf eine Entschädigung von 250 bis zu 600 Euro haben können und/oder Ticketerstattung. Unser Entschädigungsrechner zeigt Ihnen sofort und online an, ob Sie entschädigungsberechtigt sind und welche Entschädigungssumme Ihnen von Germanwings zusteht. Im Anschluss können Sie Flightright damit beauftragen, Ihre Entschädigung einzufordern. Ist Flightright erfolgreich, erhalten Sie Ihre Entschädigung abzüglich unserer Erfolgsprovision (i.d.R. 20-30 % zzgl. MwSt.).

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Auch bei Germanwings sind wegen der Folgen der Corona-Pandemie Tausende Flüge ausgefallen. Die gute Nachricht für betroffene Passagiere: Die Bestimmungen der EU-Fluggastrechte-Verordnung gelten weiterhin. Kann ein Flug aufgrund behördlicher Reisebeschränkungen nicht ausgeführt werden und muss daher annulliert werden, ist die Fluggesellschaft verpflichtet, den Passagieren die Ticketkosten zu erstatten. Da in diesem Fall ein außergewöhnlicher Umstand Grund für den Flugausfall war und die Fluggesellschaft keine Schuld trifft, können Reisende keine Entschädigung geltend machen. 

Auch in Zeiten von Corona gibt es jedoch auch zahlreiche Flugausfälle, die nicht direkt auf die Pandemie zurückzuführen sind. Fluggesellschaften streichen immer wieder Verbindungen, die wenig ausgelastet sind. Dies sind Annullierungen aus sogenannten wirtschaftlichen Gründen. Wenn der Flug aus wirtschaftlichen Gründen gestrichen wird, kann Passagieren neben der Erstattung der Ticketkosten zusätzlich eine Entschädigungszahlung von der Fluggesellschaft zustehen. Wenn Sie herausfinden möchten, ob und in welche Höhe Ihnen für Ihren Problemflug mit Germanwings Geld zusteht, können Sie das in wenigen Schritten kostenlos online tun. Wir prüfen Ihren Anspruch und übernehmen anschließend die juristische Durchsetzung Ihrer Forderung. Sind wir damit erfolgreich, erhalten Sie Ihre Entschädigung bzw. Ticketerstattung abzüglich einer Erfolgsprovision (i.d.R. 14-30 % zzgl. MwSt.).

Was steht mir bei einem Flugproblem mit Germanwings zu?

  • Flugverspätung: Entschädigung ab 3 Stunden Ankunftsverspätung
  • Flugausfall o. Umbuchung: Entschädigung bei kurzfristiger Flugstreichung, zudem Ticketerstattung möglich
  • Überbuchung: Entschädigung
  • Verpasste Anschlussflüge: Entschädigung
  • Entschädigungsanspruch: Nach EU-Fluggastrechte-Verordnung zwischen 250 und 600 € pro Person
  • Entschädigungshöhe vom Ticketpreis unabhängig

Recht auf Entschädigung und Ticketerstattung 3 Jahre gültig

Was sollte ich bei einem Flugproblem mit Germanwings tun?

  • Lassen Sie sich von der Fluggesellschaft den Grund für das Flugproblem schriftlich bestätigen
  • Bewahren Sie Fotos und Belege von Ihren Ausgaben, Tickets und Gutscheinen auf
  • Bestehen Sie am Flughafen auf Versorgungsleistungen
  • Nutzen Sie unseren Online-Rechner und beauftragen Sie Flightright mit der Durchsetzung Ihrer Entschädigung bzw. Ticketerstattung von Germanwings

Flugprobleme mit Germanwings: Ihre Rechte im Überblick

Ihr Germanwings-Flug verlief nicht wie geplant? Sie möchten wissen, was Ihnen im Einzelfall zusteht und wie Sie sich verhalten sollen? In unseren FAQ beantworten wir die häufigsten Fragen rund um Flugverspätung, Annullierung, Umbuchung und Überbuchung mit Germanwings.

Was ist der Unterschied zwischen Entschädigung und Ticketerstattung?

Seit 2004 sind Passagiere bei Flugunregelmäßigkeiten durch die EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 geschützt. Durch Probleme wie Flugausfälle und Verspätungen entstehen Passagieren regelmäßig Unannehmlichkeiten. Wenn die Fluggesellschaft das Flugproblem verursacht hat, haben betroffene Reisende daher Anspruch auf eine Entschädigung. Diese sogenannte Ausgleichszahlung steht Passagieren bei Verspätungen von mehr als 3 Stunden, kurzfristigen Annullierungen, überbuchten Flügen und verpassten Anschlussflügen zu. Die Entschädigung kann als eine Art Schadenersatz für Passagiere gesehen werden. 

Bei der Ticketerstattung handelt es sich im Gegensatz dazu um die Rückzahlung des Ticketpreises an den Passagier, da die Fluggesellschaft ihre Leistung nicht erbracht hat. Anspruch auf Ticketerstattung haben Reisende, deren Flug ersatzlos ausfällt sowie wenn sich die Flugzeiten extrem verschieben und sie zu der neuen Zeit nicht mehr reisen wollen.

Was steht mir zu, wenn mein Flug wegen Corona ausfällt?

Fällt Ihr Flug mit Germanwings aus, weil er wegen geltender Coronabestimmungen nicht ausgeführt werden kann, steht Ihnen keine Entschädigung zu. Die Airline muss Ihnen allerdings innerhalb von 7 Tagen die Ticketkosten erstatten oder alternativ eine Ersatzbeförderung bzw. eine Umbuchung auf einen späteren Zeitpunkt ermöglichen. So sieht es Artikel 8 der EU-Fluggastrechte-Verordnung vor. Falls Sie einen Ersatzflug genutzt oder eine Umbuchung angenommen haben, steht Ihnen für den annullierten Flug keine Ticketerstattung mehr zu.

Wann kann ich für einen Flugausfall eine Entschädigung von Germanwings erhalten?

Informiert Sie die Fluggesellschaft weniger als 14 Tage vor dem Abflug über die Streichung Ihres Fluges, können Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben. Ob Sie aus privaten oder geschäftlichen Gründen fliegen wollten, der Flug einzeln oder als Bestandteil einer Pauschalreise gebucht wurde, spielt für Ihren Entschädigungsanspruch keine Rolle. Für den Entschädigungsanspruch ist zudem entscheidend, dass die Gründe für die Annullierung auf die Fluggesellschaft zurückzuführen sind. Fällt ein Flug aus Gründen aus, für die die Airline nichts kann, z.B. Unwetter, Fluglotsenstreik, Flughafen – und Luftraumsperrungen oder Reisebeschränkungen aufgrund von Corona, muss sie Passagierinnen und Passagieren auch keine Entschädigung zahlen.

Wann kann ich für einen Flugausfall eine Ticketerstattung von Germanwings erhalten?

Wenn Ihr Flug ohne Germanwings Verschulden ausfällt, steht Ihnen nach EU-Fluggastrecht zwar keine Entschädigung zu. Sie haben jedoch das Recht auf eine Ersatzbeförderung zum Zielort bzw. eine Umbuchung auf einen späteren Zeitpunkt. Möchten Sie das nicht oder gibt es keine Möglichkeit eine Ersatzbeförderung zu erhalten, muss Germanwings Ihnen den ursprünglich gezahlten Ticketpreis erstatten. Übrigens: Der zu erstattende Ticketpreis umfasst die gesamten Kosten für den Flug. Wenn Sie also extra Geld für Sitzplatzreservierungen, Gepäck oder Mahlzeiten bezahlt haben, muss Ihnen die Fluggesellschaft auch diese Kosten zurückzahlen. Germanwings kann Ihnen als Erstattung zwar auch einen Gutschein anbieten. Sie können allerdings auf die Auszahlung der Ticketkosten bestehen. Die Fluggesellschaft muss diesem Wunsch dann auch zeitnah nachkommen. Wenn Sie den Gutschein angenommen haben, können Sie nachträglich nicht mehr die Auszahlung des Ticketpreises fordern.

Wann kann ich bei einem Flugausfall eine Entschädigung und eine Ticketerstattung geltend machen?

Ist die Fluggesellschaft für den Flugausfall selbst verantwortlich und hat sie Sie weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflug über die Streichung informiert sowie keinen Ersatzflug angeboten, können Sie von der Airline sowohl eine Entschädigung als auch eine Ticketerstattung fordern.

Ab wann bekomme ich Entschädigung bei Verspätung oder Flugausfall mit Germanwings?

Die EU-Fluggastrechteverordnung belegt, dass Flugreisende Anspruch auf Entschädigung haben, wenn Ihr Flug mehr als 3 Stunden verspätet ist, ausfällt, überbucht ist oder Sie Ihren Anschlussflug verpassen. Ob Sie den Flug als Geschäftsreisender antreten wollen oder eine Pauschalreise gebucht haben spielt keine Rolle für die Entschädigungszahlung. Ausgegebene Versorgungsleistungen entheben Germanwings außerdem nicht von Entschädigungszahlungen. Einzige Voraussetzung: Ihr Flug muss in der EU gestartet sein oder bei Landung in der EU außerdem von einer Airline mit Hauptsitz in der EU durchgeführt worden sein. Sie können Ihre Ansprüche bis zu 3 Jahre rückwirkend geltend machen. Ihnen steht keine Entschädigung zu, wenn der verspätete Abflug durch einen außergewöhnlichen Umstand wie Unwetter oder Streik verursacht wurde.

In folgenden Fällen haben Sie Anspruch auf Entschädigung:

  • Verspätungen: Ihr Flug muss mit mehr als 3 Stunden Verspätung am Ziel angekommen sein.
  • Annullierungen: Wenn Sie weniger als 14 Tage vor Abflug über eine Annullierung informiert wurden.
  • Überbuchung: Überbucht die Airline Ihren Flug und Sie finden keinen Platz mehr an Bord kommt das einer Nichtbeförderung gleich.
  • Verpasster Anschlussflug: Wird aufgrund eines verpassten Anschlussfluges das Endziel mehr als 3 Stunden später erreicht.

Wie viel Entschädigung kann ich von Germanwings bekommen?

Die Höhe der Entschädigung berechnet sich nach Flugstrecke. Wie viel Sie für den Flug bezahlt haben, ist für die Entschädigungssumme unwichtig.

  • Kurzstrecke (unter 1.500 Kilometer): Ihnen steht nach EU-Recht eine Entschädigung von 250 € von Germanwings zu
  • Mittelstrecke (bis 3.500 Kilometer): Ihnen steht nach EU-Recht eine Entschädigung von 400 € von Germanwings zu
  • Langstrecke (über 3.500 Kilometer): Ihnen steht nach EU-Recht eine Entschädigung von 600 € von Germanwings zu

Flugverspätung, Annullierung, Überbuchung oder verpasster Anschlussflug? Das steht Ihnen zu:

Kurzstrecke bis 1.500 kmMittelstrecke bis 3.500 kmLangstrecke ab 3.500 km
z.B. Berlin – Münchenz.B. Berlin – Lissabonz.B. Berlin – Abu Dhabi
250€*400€*600€*
*Abzüglich Provision (i.d.R. 20 bis 30% zzgl. MwSt.)

Was sind meine Rechte bei langen Wartezeiten am Flughafen?

Bei enormer Verspätung ihres Abfluges, haben Sie einen sofortigen Anspruch auf Versorgungsleistungen. Diese variieren je nach Strecke. Hier finden Sie einen Gesamtüberblick darüber, was Ihnen zusteht.

  • Kurzstrecke bis 1500 km: ab 2 Stunden Wartezeit kostenfreie Getränke, Imbiss sowie E-Mails, Fax und zwei Telefonate
  • Mittelstrecke 1500-3500 km: ab 3 Stunden Wartezeit kostenlose Getränke, Mahlzeiten und zwei Telefonate, E-Mails oder Fax
  • Langstrecke ab 3500 km: ab 4 Stunden Startverzögerung kostenlose Getränke, Mahlzeiten und zwei Telefonate, E-Mails oder Fax

Im Falle einer Überbuchung stehen Ihnen alle Leistungen ohne Wartezeit zu.

Verspätungen von über 5 Stunden
In diesem Falle können Sie unabhängig von der Flugstrecke vom Flug zurücktreten. Germanwings ist unter den genannten Umständen dazu verpflichtet, Ihnen die Kosten zu erstatten – oder Ihnen eine Beförderungsalternative anzubieten.

Abflug erst am nächsten Tag
Ihnen steht eine Hotelübernachtung inklusive Hin- und Rückfahrt zum Airport zu. Wenden Sie sich dafür direkt an Germanwings und lassen Sie sich die Zusage für Zimmer und Transfer schriftlich bestätigen.

Wie lange kann ich für meinen Flug eine Entschädigung bzw. Ticketerstattung geltend machen?

Da in der EU-Fluggastrechte-Verordnung keine Verjährungsfrist festgelegt ist, gilt in Deutschland die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelte Frist. Das heißt, dass Sie Ihre Ansprüche auf Entschädigung und Ticketerstattung in Deutschland bis zu 3 Jahre nach dem Flug geltend machen können. Die Frist berechnet sich dabei zum Jahresende. Wenn Sie also beispielsweise im Sommer 2020 einen Flugausfall mit Germanwings hatten, können Sie bis Ende 2023 Entschädigungsansprüche und Ticketerstattungsforderungen anmelden.

Welche Rechte habe ich, wenn mein Flug mit Germanwings überbucht ist?

Leider kommt es regelmäßig vor, dass Fluggesellschaften Flüge überbuchen, also mehr Tickets verkaufen als es Plätze an Bord gibt. Auf diese Weise wollen Airlines ihre Flüge so gut wie möglich auslasten. Wenn Sie am Flughafen erfahren, dass Ihr Flug überbucht ist und Sie daher nicht wie geplant fliegen können, haben Sie Anspruch auf einen alternativen Flug oder eine Entschädigung bzw. Ticketerstattung. Müssen Sie zudem lange auf den neuen Flug warten, ist die Airline nach EU-Fluggastrechte-Verordnung verpflichtet Ihnen am Flughafen sogenannte Versorgungsleistungen anzubieten. Das umfasst die kostenlose Versorgung mit Essen und Getränken sowie die Bereitstellung von Kommunikationsmöglichkeiten, z.B. Telefonate und E-Mails. Insbesondere die Billig-Airlines nehmen diese Pflicht jedoch leider häufig nicht ernst. Wichtig zu wissen: Auf Versorgungsleistungen am Flughafen haben Sie außerdem auch dann Anspruch, wenn sich Ihr Abflug stark verzögert oder der ursprüngliche Flug sogar ganz ausfällt und Sie deshalb mehrere Stunden am Flughafen warten müssen.

Was steht mir zu, wenn sich der Abflug auf den nächsten Tag verschiebt?

Muss Ihr Flug kurzfristig auf den nächsten Tag verschoben werden, steht die Fluggesellschaft in der Pflicht sich um eine Unterkunft für Sie zu kümmern. Das heißt, dass die Airline für Sie eine Hotelübernachtung sowie die Hin- und Rückfahrt zum Flughafen organisieren muss. Zudem muss sie hierfür die Kosten übernehmen. Hierbei spielt es keine Rolle, warum sich der Flug auf den nächsten Flug verschoben hat. Die Airline ist verpflichtet, sich um Ihre Unterbringung zu kümmern. Wenn die Fluggesellschaft Sie nicht proaktiv kontaktiert und die Unterbringung anbietet, sollten Sie direkt vor Ort auf die Germanwings-Mitarbeiter zugehen und auf Ihrem Recht bestehen. Für den Fall, dass Sie sich die Hotelzimmer und Transfer selbst organisieren müssen, klären Sie bitte unbedingt ab, dass die Airline im Nachhinein die Kosten übernimmt. Am besten lassen Sie sich die Zusage schriftlich geben.

Wie sollte ich bei einem Flugproblem mit Germanwings vorgehen?

Sollten Sie von einer Annullierung oder großen Verspätung betroffen sein, bitten Sie die Fluggesellschaft um eine schriftliche Bestätigung der Ursache. Wenn Sie vor Ort am Flughafen erfahren, dass sich Ihr Flug verspätet, er gestrichen wurde oder Sie Opfer einer Überbuchung geworden sind, sollten Sie auf die Ihnen zustehenden Versorgungsleistungen bestehen. Zudem sollten Sie die Hilfe von Fluggastrechtsexperten in Anspruch nehmen. Auf eigene Faust ist es nicht nur sehr häufig schwer zu ermitteln, ob eine Ausgleichszahlung nach EU-Recht möglich ist. Zudem versuchen Airlines auch immer wieder Forderungen von Passagieren abzublocken – obwohl die Ansprüche berechtigt sind. Bei Fluggastrechtrechtportalen können Sie online in wenigen Schritten prüfen, was Ihnen für Ihren Problemflug zusteht und zudem die Experten mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche beauftragen. Diese übernehmen anschließend die gesamte Auseinandersetzung mit der Fluggesellschaft – Sie müssen nichts weiter tun.

Wann habe ich Anspruch auf eine Entschädigung aufgrund eines Streiks von Germanwings?

Sie haben Anspruch auf eine Entschädigung aufgrund eines Streiks von Germanwings (Streik Germanwings), wenn:

  • Ihr Flug aufgrund eines Streiks von Germanwings (Germanwings Streik) Verspätung hatte oder ausgefallen ist.
  • Ihr Flug von Germanwings entweder 3 Stunden oder länger Verspätung hatte oder weniger als 14 Tage vor dem Abflugdatum annulliert wurde.
  • Sie eine bestätigte Flugreservierung von Germanwings hatten.
  • Die Beeinträchtigung ihres Fluges von Germanwings innerhalb der letzten 3 Jahre eintrat.
  • Sie einen alternativen Flug genommen haben und die neue Ankunftszeit erheblich von der Ankunftszeit des ursprünglichen Fluges von Germanwings abwich.

Voraussetzungen für eine Entschädigung von Germanwings bei Flugverspätung oder -ausfall?

Wenn der Flug von Germanwings verspätet oder ausgefallen ist, kann man möglicherweise eine Entschädigung von der Fluggesellschaft verlangen. Es gibt jedoch bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit man eine Entschädigung erhält. Zum Beispiel muss die Verspätung oder der Ausfall auf Gründe zurückzuführen sein, die von Germanwings zu verantworten sind, wie zum Beispiel technische Probleme oder ein Streik. Der Flug muss innerhalb der EU gestartet oder gelandet sein. Die Verspätung muss mindestens 3 Stunden betragen und Passagiere müssen ihre Identität und Buchungsdetails nachweisen können. Es ist zu beachten, dass es bestimmte Ausnahmen von diesen Regeln gibt und dass die Fluggesellschaft immer das Recht hat zu beweisen, dass die Verspätung oder der Ausfall auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist und somit keine Entschädigung zusteht.

Wenn zum Beispiel der Hinflug von Germanwings von München nach Lissabon (LIS) verspätet oder ausgefallen ist, kann man sich an die Fluggesellschaft wenden, um herauszufinden, ob man eine Entschädigung erhält. Es ist auch möglich, dass Germanwings Top-Angebote für einen Ersatzflug anbietet. Es ist immer ratsam, sich als Flugpassagier im Falle von Flugverspätungen und Flugausfällen über die Rechte zu informieren und gegebenenfalls Schritte zu unternehmen, um eine Entschädigung zu erhalten. Mit Flightright finden Sie in wenigen Minuten heraus, was Ihnen für Ihren annullierten oder verspäteten Flug zusteht.

Nützliche Hinweise & Infos zu Germanwings

Seit Oktober 2015 bedient Germanwings maßgeblich zahlreiche innerdeutsche und europäische Routen, abseits der Drehkreuze Frankfurt/Main und München.

Durchwachsene Pünktlichkeit
2017 sammelte Germanwings über 500.000 Verspätungsminuten an und die Zahl der Annullierungen stieg. Gemessen an einem Flugvolumen von mehr als 85.000 Flügen befindet sich Germanwings im Mittelfeld in Sachen Pünktlichkeit.

Kooperatives Zahlungsverhalten
Wird Flightright mit der Durchsetzung von Ansprüchen beauftragt, erkennt die Airline Ansprüche meist anstandslos an.

Wie kann ich mich für meinen zukünftigen Germanwings Flug absichern?

Ihr Flug hat noch nicht abgehoben, aber Sie wollen sicher gehen, dass Sie keine Entschädigungszahlung verpassen? Tragen Sie Ihre geplanten Flüge einfach schon mal in unseren Entschädigungsrechner ein und wir machen Sie auf Ihre Entschädigungsansprüche aufmerksam.

Germanwings: Aktuelle Flugverspätungen und Flugausfälle

In der Tabelle finden Sie eine aktuelle Übersicht aller Germanwings-Flüge, die verspätet waren oder gestrichen wurden. Wenn Sie von einer der Verspätungen oder Annullierungen betroffen waren, dann überprüfen Sie doch gleich Ihren Anspruch auf Entschädigung bzw. Ticketerstattung und beauftragen Sie uns mit der Durchsetzung Ihres Anspruchs.

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Flightright kümmert sich bei Flugverspätung, Annullierung, Überbuchung und verpassten Anschlussflügen um Ihr Recht und setzt sich dafür ein, dass Sie Ihre Entschädigung bzw. Ticketerstattung von der Fluggesellschaft erhalten.

Wir helfen Ihnen gerne bei Flugproblemen mit der Fluggesellschaft bei:

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