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Flugverspätung und Flugausfälle mit Germanwings: Ihr Recht auf Rückerstattung und Entschädigung

Germanwings ist eine Tochter der Eurowings GmbH und bietet seit 2002 Kurzstreckenflüge innerhalb Europas an. Seit Oktober 2015 sind die Low-Cost Kurz- und Langstreckenflüge unter der Marke Eurowings gebündelt. Eurowings ist somit Vertragspartner der Flugreisenden, die Flüge werden jedoch weiterhin von Germanwings durchgeführt. Germanwings Flüge kommen häufig pünktlich an ihr Ziel. Verspätungen oder Flugausfälle sind dennoch keine Seltenheit.

Das geltende EU-Fluggastrecht legt fest, dass Sie bei Verspätung oder Ausfall eines Fluges von Germanwings Anspruch auf eine Entschädigung von 250 bis zu 600 Euro haben können und/oder Ticketerstattung. Unser Entschädigungsrechner zeigt Ihnen sofort und online an, ob Sie entschädigungsberechtigt sind und welche Entschädigungssumme Ihnen von Germanwings zusteht. Im Anschluss können Sie Flightright damit beauftragen, Ihre Entschädigung einzufordern. Ist Flightright erfolgreich, erhalten Sie Ihre Entschädigung abzüglich unserer Erfolgsprovision (i.d.R. 20-30 % zzgl. MwSt.).

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Germanwings Flugverspätung und Ausfall

Was steht mir bei einer Flugverspätung oder einem Flugausfall mit Germanwings zu?

  • Nach EU-Fluggastrechte-Verordnung zwischen 250 und 600 € Entschädigung
  • Ab 3 Stunden Flugverspätung, bei Flugausfall, Überbuchung oder verpasstem Anschlussflug
  • Ihre Entschädigungssumme ist unabhängig vom Ticketpreis
  • Ihre Entschädigung können Sie zu 3 Jahre rückwirkend geltend machen

Was sollte ich bei einer Verspätung oder einem Flugausfall mit Germanwings tun?

  • Lassen Sie sich von der Fluggesellschaft den Verspätungsgrund schriftlich bestätigen
  • Beweise sammeln: Fotos, Belege von Ihren Ausgaben, Tickets und Gutscheine können helfen
  • Versorgungsleistungen am Flughafen sichern
  • Daten gleich in unseren Entschädigungsrechner eingeben und erfahren, welche Summe Ihnen zusteht

Aktuelle Flugverspätungen und Flugausfälle mit Germanwings

Hier finden Sie alle aktuellen Flugverspätungen und Flugausfälle von Germanwings, für die ein Entschädigungsanspruch bestehen könnte. Waren Sie von einer der Verspätungen oder Ausfälle betroffen? Dann überprüfen Sie gleich Ihren Anspruch auf Entschädigung und beauftragen Sie Flightright mit der Durchsetzung Ihrer Rechte.

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Ab wann bekomme ich Entschädigung bei Verspätung oder Flugausfall mit Germanwings?

Basierend auf der EU-Fluggastrechteverordnung von 2004 haben Sie Anspruch auf Entschädigung bei einer Flugverspätung von über 3 Stunden, einem Flugausfall, einer Überbuchung oder bei einem verpasstem Anschlussflug. Auch ob Ihr Flug eine Geschäftsreise ist oder Sie eine Pauschalreise gebucht haben spielt für Ihren Anspruch auf Entschädigung keine Rolle. Ausgegebene Versorgungsleistungen entheben Eurowings außerdem nicht von Entschädigungszahlungen. Einzige Voraussetzung: Ihr Flug muss in der EU gestartet sein oder in der EU landen. Bei Letzterem muss die Fluggesellschaft ihren Sitz in den EU haben. Sie können Ihre Ansprüche bis zu 3 Jahre rückwirkend geltend machen. Außergewöhnliche Umstände wie Streik oder Unwetter entheben die Airline von ihrer Verantwortung.

In folgenden Fällen haben Sie Anspruch auf Entschädigung:

  • Verspätungen: Ihr Flug muss mit mehr als 3 Stunden Verspätung am Ziel angekommen sein.
  • Annullierungen: Wenn Sie weniger als 14 Tage vor Abflug über eine Annullierung informiert wurden.
  • Überbuchung: Überbucht die Airline Ihren Flug und Sie finden keinen Platz mehr an Bord kommt das einer Nichtbeförderung gleich.
  • Verpasster Anschlussflug: Wird aufgrund eines verpassten Anschlussfluges das Endziel mehr als 3 Stunden später erreicht.

Bei der Höhe Ihrer Entschädigung geht es nur um die Flugstrecke – nicht um den Preis, den Sie für Ihr Ticket gezahlt haben:

  • Kurzstrecke (weniger als 1500 Kilometer): Ihnen steht eine Entschädigung von 250 € von Germanwings zu
  • Mittelstrecke (bis zu 3500 Kilometer): Ihnen steht eine Entschädigung von 400 € von Germanwings zu
  • Langstrecke (über 3500 Kilometer): Ihnen steht eine Entschädigung von 600 € von Germanwings zu

Wie sollte ich bei Flugverspätung oder Flugausfall mit Germanwings vorgehen?

Um Ihre Entschädigung von Germanwings einzufordern, müssen Sie zunächst herausfinden, ob Sie anspruchsberechtigt sind. Ohne Rechtsexpertise und ohne Zugriff auf die richtigen Informationen, kann es kompliziert sein, den eigenen Anspruch zu bestimmen. Prüfen Sie deshalb gleich mit unserem Entschädigungsrechner online Ihren Anspruch und beauftragen Sie uns mit der Durchsetzung Ihrer Rechte. Mit uns haben Sie eine starke helfende Hand, die sich seit vielen Jahren erfolgreich um die Durchsetzung von Fluggastrechten kümmert und bereits über 430 Mio. Euro Entschädigung für Ihre Kundschaft durchsetzen konnte. Wir holen Ihnen Ihre Entschädigung und scheuen uns auch nicht davor, für Sie bis vor Gericht zu gehen.

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Was sind meine Rechte bei langen Wartezeiten am Flughafen?

Sie stehen am Abflughafen – und warten auf den Flieger? Sichern Sie sich umgehend Ihren Anspruch auf Versorgungsleistungen. Diese variieren je nach Strecke. Hier finden Sie einen Überblick, was Ihnen zusteht.

  • Kurzstrecke bis 1500 km: ab 2 Stunden Wartezeit kostenfreie Getränke, Imbiss sowie E-Mails, Fax und zwei Telefonate
  • Mittelstrecke 1500-3500 km: ab 3 Stunden Wartezeit kostenlose Getränke, Mahlzeiten und zwei Telefonate, E-Mails oder Fax
  • Langstrecke ab 3500 km: ab 4 Stunden Startverzögerung kostenlose Getränke, Mahlzeiten und zwei Telefonate, E-Mails oder Fax

Im Falle einer Überbuchung stehen Ihnen alle Leistungen ohne Wartezeit zu.

Verspätungen von über 5 Stunden

Unabhängig von der gebuchten Flugstrecke steht Ihnen bei mehr als 5 Stunden Verspätung der Rücktritt von Ihrem Flug zu. Eurowings ist verpflichtet, Ihnen die Kosten vollständig zu erstatten. Oder die Airline findet eine für Sie akzeptable, alternative Beförderung zum Bestimmungsort.

Abflug erst am nächsten Tag

Ihnen steht eine Hotelübernachtung inklusive Hin- und Rückfahrt zum Airport zu. Wenden Sie sich dafür direkt an Eurowings und lassen Sie sich die Zusage für Zimmer und Transfer schriftlich bestätigen.

Wann habe ich Anspruch auf eine Entschädigung aufgrund eines Streiks von Germanwings?

Sie haben Anspruch auf eine Entschädigung aufgrund eines Streiks von Germanwings, wenn:

  • Ihr Flug aufgrund eines Streiks von Germanwings Verspätung hatte oder ausgefallen ist.
  • Ihr Flug von Germanwings entweder 3 Stunden oder länger Verspätung hatte oder weniger als 14 Tage vor dem Abflugdatum annulliert wurde.
  • Sie eine bestätigte Flugreservierung von Germanwings hatten.
  • Die Beeinträchtigung ihres Fluges von Germanwings innerhalb der letzten 3 Jahre eintrat.
  • Sie einen alternativen Flug genommen haben und die neue Ankunftszeit erheblich von der Ankunftszeit des ursprünglichen Fluges von Germanwings abwich.

Wie kann ich mich für meinen zukünftigen Germanwings Flug absichern?

Ihr Flug hat noch nicht abgehoben, aber Sie wollen sicher gehen, dass Sie keine Entschädigungszahlung verpassen? Tragen Sie Ihre geplanten Flüge einfach schon mal in unseren Entschädigungsrechner ein und wir machen Sie auf Ihre Entschädigungsansprüche aufmerksam.

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  • 250 € – 600 € Entschädigung pro Person
    abzüglich Provision (i.d.R. 20 bis 30 % zzgl. MwSt.)
  • 11.000.000-fach erfolgreich genutzter Service
  • 99 % Erfolgsquote vor Gericht

Nützliche Hinweise & Infos zu Germanwings


Seit Oktober 2015 bedient Germanwings maßgeblich zahlreiche innerdeutsche und europäische Routen, abseits der Drehkreuze Frankfurt/Main und München.

Durchwachsene Pünktlichkeit
2017 sammelte Germanwings über 500.000 Verspätungsminuten an und die Zahl der Annullierungen stieg. Gemessen an einem Flugvolumen von mehr als 85.000 Flügen befindet sich Germanwings im Mittelfeld in Sachen Pünktlichkeit.

Kooperatives Zahlungsverhalten
Wird Flightright mit der Durchsetzung von Ansprüchen beauftragt, erkennt die Airline Ansprüche meist anstandslos an.

Flugproblem mit Germanwings gehabt?

Flightright kümmert sich um Ihr Recht bei Flugverspätung, Annullierung und Überbuchung und setzt sich dafür ein, dass Sie Ihre Entschädigung bzw. Ticketerstattung von der Fluggesellschaft erhalten.

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