Swiss: Aktuelle Flugverspätungen und Flugausfälle
Ihr Swiss-Flug war verspätet oder ist sogar ganz ausgefallen? In der Übersicht finden Sie alle aktuellen Flüge der Fluggesellschaft, für die ein potenzieller Entschädigungsanspruch besteht bzw. eine Ticketerstattung geltend gemacht werden kann.
Das sagt unsere Kundschaft, nachdem sie mit Flightright eine Entschädigung von Swiss erhalten hat
Über Swiss
Die Schweizer Fluggesellschaft Swiss International Air Lines, kurz Swiss, hat ihren Hauptsitz und ihr Drehkreuz auf dem internationalen Flughafen Zürich. Swiss unterhält zahlreiche Verbindungen zu Zielen in der ganzen Welt. Swiss gehört zur Lufthansa Group und ist Mitglied der Luftfahrtallianz Star Alliance.
Wenn Ihr Flug mit Swiss ausgefallen, verspätet war oder es eine andere Flugunregelmäßigkeit gab, sind Sie durch die EU-Fluggastrechte-Verordnung geschützt und Ihnen kann eine Entschädigung bzw. Ticketerstattung von der Airline zustehen. Welche Ansprüche Sie bei einem Flugproblem mit Swiss haben, können Sie ganz einfach mit unserem Online-Rechner herausfinden.
Besteht ein Anspruch, können Sie anschließend Flightright mit der Durchsetzung Ihrer Forderung beauftragen. Ist Flightright für Sie erfolgreich, erhalten Sie Ihre Entschädigung bzw. Ticketerstattung abzüglich unserer Erfolgsprovision (i.d.R. 20 % bis 30 % [ggf. zzgl. 14 % Anwaltszuschlag] zzgl. MwSt. der Entschädigungssumme). Sind wir nicht erfolgreich, entstehen Ihnen keinerlei Kosten.
Was steht mir bei einem Flugproblem mit Swiss zu?
Flugverspätung: Entschädigung ab 3 Stunden Ankunftsverspätung
Flugausfall o. Umbuchung: Entschädigung bei kurzfristiger Flugstreichung, zudem Ticketerstattung möglich
Überbuchung: Entschädigung
Verpasste Anschlussflüge: Entschädigung
Entschädigungsanspruch: Nach EU-Fluggastrechte-Verordnung zwischen 250 und 600 € pro Person
Entschädigungshöhe vom Ticketpreis unabhängig
Recht auf Entschädigung und Ticketerstattung 3 Jahre gültig
Was sollte ich bei einem Flugproblem mit Swiss tun?
Lassen Sie sich von der Fluggesellschaft den Grund für das Flugproblem schriftlich bestätigen
Bewahren Sie Fotos und Belege von Ihren Ausgaben, Tickets und Gutscheinen auf
Bestehen Sie am Flughafen auf Versorgungsleistungen
Nutzen Sie unseren Online-Rechner und beauftragen Sie Flightright mit der Durchsetzung Ihrer Entschädigung bzw. Ticketerstattung von Swiss
Flugprobleme mit Swiss: Ihre Rechte im Überblick
Ihr Swiss-Flug verlief nicht wie geplant? Sie möchten wissen, was Ihnen im Einzelfall zusteht und wie Sie sich verhalten sollen? Wir beantworten die häufigsten Fragen rund um Flugverspätung, Annullierung, Umbuchung und Überbuchung mit Swiss.
Was ist der Unterschied zwischen Entschädigung und Ticketerstattung?
Die Rechte von Flugreisenden sind in der EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 geregelt. Die Verordnung dient dem Schutz von Reisenden bei Flugproblemen wie Annullierungen, erheblichen Verspätungen, Überbuchungen und verpassten Anschlussflügen.
Denn solche Flugunregelmäßigkeiten kommen immer wieder vor und bereiten Reisenden einige Unannehmlichkeiten. Wenn die Fluggesellschaft eines der genannten Probleme selbst verursacht hat, kann betroffenen Passagierinnen und Passagieren eine Ausgleichszahlung entsprechend den Bestimmungen der EU-Fluggastrechte-Verordnung zustehen. Diese Entschädigungszahlung ist eine Art Schadenersatz und soll eine Wiedergutmachung für das Flugproblem sein.
Die Ticketerstattung ist die Rückzahlung des bezahlten Ticketpreises an den Passagier, wenn der gebuchte Flug ersatzlos ausgefallen ist oder sich die Flugzeiten so sehr verschoben haben, dass der Reisende zu den neuen Zeiten nicht mehr fliegen möchte. In beiden Fällen können Flugreisende von der Fluggesellschaft ihr Geld zurückverlangen.
Wann kann ich für einen Flugausfall eine Entschädigung von Swiss erhalten?
Wenn Ihr Flug mit Swiss weniger als 14 Tage vor dem Abflug gestrichen wird, kann Ihnen eine Entschädigung zustehen. Zusätzlich muss die Fluggesellschaft für die Annullierung selbst verantwortlich sein. Sollte der Flug aufgrund außergewöhnlicher Umstände abgesagt werden, z.B. wegen Fluglotsenstreiks, Unwetters, Luftraumsperrungen oder Grenzschließungen, ist die Fluggesellschaft nicht in der Verantwortung und nach EU-Recht von der Zahlung einer Entschädigung befreit.
Die Gründe für Ihre Reise, also ob es sich um eine private Reise oder eine Geschäftsreise handelt, sind für Ihren Entschädigungsanspruch irrelevant. Zudem haben auch Pauschalreisende bei Flugunregelmäßigkeiten ein Recht auf eine Ausgleichszahlung.
Wann kann ich für einen Flugausfall eine Ticketerstattung von Swiss erhalten?
Wenn Ihr Flug ohne Verschulden der Fluggesellschaft gestrichen wird, können Sie zwar keine Entschädigung geltend machen, jedoch ist die Airline verpflichtet, Ihnen die Ticketkosten zurückzuzahlen. Diese Rückzahlung muss neben den Kosten für den reinen Flug auch etwaige Extrakosten für Sitzplatzreservierungen oder Aufgabegepäck beinhalten.
Als Alternative zur Kostenerstattung können Sie auch einen zeitnahen Ersatzflug oder eine Umbuchung auf einen späteren Zeitpunkt fordern. Grundsätzlich kann die Erstattung auch in Gutscheinform erfolgen. Sie haben als Passagier oder Passagierin aber das Recht, auf eine Rückzahlung zu bestehen und müssen keinen Gutschein annehmen, wenn Sie dies nicht wünschen. Wenn Sie den Gutschein bereits angenommen haben, können Sie im Nachgang übrigens keine Erstattung mehr einfordern.
Wann kann ich bei einem Flugausfall eine Entschädigung und eine Ticketerstattung geltend machen?
Damit Ihnen neben einer Entschädigung zusätzlich auch eine Ticketerstattung zusteht, muss die Fluggesellschaft den Flugausfall selbst verschuldet, Sie weniger als 14 Tage vor dem Flug über die Streichung informiert und keinen Ersatzflug angeboten haben. Treffen diese drei Punkte zu, können Sie eine Ausgleichszahlung sowie die Erstattung der Ticketkosten fordern.
Wie viel Entschädigung kann ich von Swiss bekommen?
Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Länge der Flugstrecke. Was Ihr Ticket gekostet hat, ist für die Berechnung der Entschädigungshöhe nicht wichtig.
Kurzstrecke (unter 1.500 Kilometer): Ihnen steht nach EU-Recht eine Entschädigung von 250 €* von Swiss zu
Mittelstrecke (bis 3.500 Kilometer): Ihnen steht nach EU-Recht eine Entschädigung von 400 €* von Swiss zu
Langstrecke (über 3.500 Kilometer): Ihnen steht nach EU-Recht eine Entschädigung von 600 €* von Swiss zu
Flugverspätung, Annullierung, Überbuchung oder verpasster Anschlussflug? Das steht Ihnen zu:
Kurzstrecke bis 1.500 km | Mittelstrecke bis 3.500 km | Langstrecke ab 3.500 km |
|---|---|---|
z.B. Berlin – München | z.B. Berlin – Lissabon | z.B. Berlin – Abu Dhabi |
250€* | 400€* | 600€* |
*Abzüglich Provision (i.d.R. 20 bis 30 % zzgl. MwSt.) ggf. zzgl. Anwaltszuschlag (14 % zzgl. MwSt.)
Wie lange kann ich für meinen Flug eine Entschädigung bzw. Ticketerstattung geltend machen?
In Deutschland können Sie Entschädigungsansprüche bis zu 3 Jahre nach dem Problemflug bei der Fluggesellschaft geltend machen. Dieselbe Frist gilt auch für Ticketerstattungen. Wichtig zu wissen: Die Frist berechnet sich zum Jahresende. Waren Sie beispielsweise im Frühjahr 2023 von einem Flugausfall betroffen, haben Sie bis Ende 2026 Zeit, um eine Entschädigung oder Ticketerstattung geltend zu machen.
Welche Rechte habe ich, wenn mein Flug mit Swiss überbucht ist?
Es kommt vor, dass Airlines Verbindungen überbuchen, um so eine maximale Auslastung ihrer Flüge zu gewährleisten. Wenn Sie bei der Ankunft am Flughafen erfahren, dass Ihr Flug überbucht ist und Sie nicht wie ursprünglich geplant fliegen können, haben Sie gegenüber der Fluggesellschaft einige Rechte. Ihnen steht in diesem Fall eine sogenannte alternative Beförderung – also ein Ersatzflug – oder eine Entschädigung bzw. Ticketerstattung zu.
Müssen Sie am Flughafen mehrere Stunden auf den neuen Flug warten, ist die Airline verpflichtet, Sie mit kostenlosen Getränken und Snacks zu versorgen. Diese sogenannten Versorgungsleistungen stehen Ihnen übrigens bei langen Wartezeiten aufgrund von Flugunregelmäßigkeiten immer zu. Welche Ursache die Verzögerung hat, spielt für Ihren Anspruch keine Rolle.
Was steht mir zu, wenn sich der Abflug auf den nächsten Tag verschiebt?
Wenn der Abflug kurzfristig auf den nächsten Tag verschoben werden muss, ist die Fluggesellschaft verpflichtet, Ihnen eine Hotelübernachtung zu organisieren und sich auch um den Transfer vom und zum Flughafen zu kümmern. Die Airline muss zudem hierfür die Kosten übernehmen. Die Hotelübernachtung fällt ebenfalls unter die sogenannten Versorgungsleistungen, auf die Sie unabhängig von der Ursache der Verzögerung ein Recht haben.
Sollte die Fluggesellschaft Ihnen die Übernachtung nicht von sich aus anbieten, sollten Sie die Mitarbeitenden der Fluggesellschaft vor Ort direkt ansprechen und auf Ihrem Recht bestehen. Wenn Sie sich das Hotel selbst organisieren müssen, lassen Sie sich unbedingt vorab von der Fluggesellschaft die Kostenübernahme schriftlich bestätigen und fordern Sie die entstandenen Kosten im Nachgang zurück.
Wie sollte ich bei einem Flugproblem mit Swiss vorgehen?
Bei Flugproblemen kann es für die spätere Geltendmachung Ihrer Ansprüche hilfreich sein, sich den Grund für die Flugunregelmäßigkeit von der Airline schriftlich bestätigen zu lassen. Sollten Sie erst am Flughafen erfahren, dass es mit Ihrem Flug ein Problem gibt und Sie lange warten müssen, dann bestehen Sie auf die Ihnen zustehenden Versorgungsleistungen.
Wenn Sie sich selbst mit Essen und Erfrischungen versorgen müssen, können lange Wartezeiten ansonsten schnell ins Geld gehen. Zusätzlich sollten Sie prüfen, ob Sie gegenüber der Fluggesellschaft Anspruch auf Entschädigung bzw. Ticketerstattung haben und für die Durchsetzung Ihrer Forderung auf erfahrene Fluggasthelfer wie Flightright zurückgreifen.
Wann habe ich Anspruch auf eine Entschädigung aufgrund eines Streiks von Swiss?
Sie haben Anspruch auf eine Entschädigung aufgrund eines Streiks von Swiss, wenn:
Ihr Flug aufgrund eines Streiks von Swiss Verspätung hatte oder ausgefallen ist.
Ihr Flug von Swiss entweder 3 Stunden oder länger Verspätung hatte oder weniger als 14 Tage vor dem Abflugdatum annulliert wurde.
Sie eine bestätigte Flugreservierung von Swiss hatten.
Die Beeinträchtigung ihres Fluges von Swiss innerhalb der letzten 3 Jahre eintrat.
Sie einen alternativen Flug genommen haben und die neue Ankunftszeit erheblich von der Ankunftszeit des ursprünglichen Fluges von Swiss abwich.
Voraussetzungen für eine Entschädigung von Swiss bei Flugverspätung oder -ausfall?
Wenn der Flug von Swiss verspätet oder ausgefallen ist, kann man möglicherweise eine Entschädigung von der Fluggesellschaft verlangen. Es gibt jedoch bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit man eine Entschädigung erhält. Zum Beispiel muss die Verspätung oder der Ausfall auf Gründe zurückzuführen sein, die von Swiss zu verantworten sind, wie zum Beispiel technische Probleme oder ein Streik.
Der Flug muss innerhalb der EU gestartet oder gelandet sein. Die Verspätung muss mindestens 3 Stunden betragen und Passagiere müssen ihre Identität und Buchungsdetails nachweisen können. Es ist zu beachten, dass es bestimmte Ausnahmen von diesen Regeln gibt und dass die Fluggesellschaft immer das Recht hat zu beweisen, dass die Verspätung oder der Ausfall auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist und somit keine Entschädigung zusteht.
Wenn zum Beispiel der Hinflug von Swiss von München nach Lissabon (LIS) verspätet oder ausgefallen ist, kann man sich an die Fluggesellschaft wenden, um herauszufinden, ob man eine Entschädigung erhält. Es ist auch möglich, dass Swiss Top-Angebote für einen Ersatzflug anbietet. Es ist immer ratsam, sich als Flugpassagier im Falle von Flugverspätungen und Flugausfällen über die Rechte zu informieren und gegebenenfalls Schritte zu unternehmen, um eine Entschädigung zu erhalten. Mit Flightright finden Sie in wenigen Minuten heraus, was Ihnen für Ihren annullierten oder verspäteten Flug zusteht.
Swiss Airlines – Zusammenfassung der operationellen Aktivitäten im Jahr 2025
Name der Fluggesellschaft | Gesamtzahl der Flüge | Gesamtzahl der Annullierungen | Gesamtzahl der Verspätungen |
|---|---|---|---|
Swiss | 85.583 | 853 | 196 |
Swiss Airlines führte im Jahr 2025 insgesamt 85.583 Flüge durch, mit 853 Annullierungen und 196 Verspätungen.
Die 5 wichtigsten Flughäfen, die Swiss im Jahr 2025 angeflogen hat
Flughafen Name | Gesamtzahl der Flüge | Gesamtzahl der Annullierungen | Gesamtzahl der Verspätungen |
|---|---|---|---|
Zurich | 34.075 | 246 | 87 |
Geneva | 9.793 | 105 | 8 |
London (Heathrow) | 3.869 | 42 | 5 |
Berlin (Brandenburg) | 1.593 | 30 | 1 |
Frankfurt | 1.582 | 29 | 2 |
Swiss Airlines operierte hauptsächlich von Zürich, Genf, London (Heathrow), Berlin (Brandenburg) und Frankfurt aus. Zürich war der verkehrsreichste Flughafen mit der höchsten Anzahl von Flügen, Annullierungen und Verspätungen.
Flugproblem mit Swiss gehabt?
Flightright ist für Sie da: Wir setzen uns bei Flugverspätung, Annullierung, Überbuchung und verpassten Anschlussflügen für Ihr Recht ein und sorgen dafür, dass Sie Ihre rechtmäßige Entschädigung bzw. Ticketerstattung erhalten.
Wir helfen Ihnen zur Entschädigung bei folgenden Flugproblemen:
Wir helfen bei Flugproblemen an folgenden Flughäfen
- Stockholm Skavsta
- Stuttgart
- Teneriffa Süd
- Toulouse-Blagnac
- Nürnberg
- Palma de Mallorca
- Paris Charles de Gaulle
- Stockholm
- Memmingen
- Flughafen München
- Münster
- Weeze
- Nizza-Côte d’Azur
- Marseille Provence
- Malaga-Costa del Sol
- Lyon-Saint Exupéry
- Manchester
- Malmö
- London Stansted
- London Heathrow
- London Gatwick
- Leipzig/Halle
- Köln/Bonn
- Karlsruhe/Baden-Baden
- Ibiza
- Hannover
- Hamburg
- Gran Canaria
- Göteborg Landvetter
- Friedrichshafen
- Frankfurt am Main
- Frankfurt-Hahn
- Edinburgh
- Düsseldorf
- Dresden
- Dortmund
- Bremen
- Berlin Brandenburg
- Barcelona-El Prat
- Amsterdam Schiphol
- Wien
Wir helfen bei Flugproblemen mit folgenden Airlines:
Ihre Reise verlief nicht wie geplant?
Bei Flugverspätung, Annullierung und Überbuchung können Reisende gemäß der EU261-Verordnung eine Entschädigung bzw. Ticketerstattung erhalten. Flightright setzt Ihr Recht durch und hilft Ihnen, bis zu 600 € Entschädigung zu erhalten (abzgl. Provision).

