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Swiss - Flugverspätungen und Flugausfälle: Ihre Rechte auf Rückerstattung und Entschädigung

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Über Swiss

Die Schweizer Fluggesellschaft Swiss International Air Lines, kurz Swiss, hat ihren Hauptsitz und ihr Drehkreuz auf dem internationalen Flughafen Zürich. Swiss unterhält zahlreiche Verbindungen zu Zielen in der ganzen Welt. Swiss gehört zur Lufthansa Group und ist Mitglied der Luftfahrtallianz Star Alliance. Wenn Ihr Flug mit Swiss ausgefallen, verspätet war oder es eine andere Flugunregelmäßigkeit gab, sind Sie durch die EU-Fluggastrechte-Verordnung geschützt und Ihnen kann eine Entschädigung bzw. Ticketerstattung von der Airline zustehen.

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Genau wie bei den meisten anderen Fluggesellschaften mussten auch bei Swiss während der Corona-Pandemie sehr viele Verbindungen annulliert werden. Die Bestimmungen der EU-Fluggastrechte-Verordnung gelten aber weiterhin. Wenn Flüge wegen eines direkten Zusammenhangs mit Corona ersatzlos ausfallen, z.B. weil Einreisebeschränkungen bestehen, steht betroffenen Passagieren und Passagierinnen die Rückerstattung ihrer Ticketkosten zu. Da es sich um einen außergewöhnlichen Umstand handelt, steht Flugreisenden in diesem Fall aber keine Entschädigung zu, da die Airline die Annullierung nicht selbst verschuldet hat. Dennoch kommt es aktuell auch zu Flugstreichungen, die keinen unmittelbaren Zusammenhang mit Corona haben. Fluggesellschaften streichen Verbindungen aufgrund zu geringer Nachfrage und Auslastung. Bei diesen Flugausfällen handelt es sich um Annullierungen aus wirtschaftlichen Gründen. Passagiere und Passagierinnen, die von einer solchen Flugstreichung betroffen sind, können Anspruch auf eine Entschädigung nach EU-Recht haben. 

Welche Ansprüche Sie bei einem Flugproblem mit Swiss haben, können Sie ganz einfach mit unserem Online-Rechner herausfinden. Besteht ein Anspruch, können Sie anschließend Flightright mit der Durchsetzung Ihrer Forderung beauftragen. Ist Flightright für Sie erfolgreich, erhalten Sie Ihre Entschädigung bzw. Ticketerstattung abzüglich unserer Erfolgsprovision (i.d.R. 14-30 % zzgl. MwSt.). Sind wir nicht erfolgreich, entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

Was steht mir bei einem Flugproblem mit Swiss zu?

  • Flugverspätung: Entschädigung ab 3 Stunden Ankunftsverspätung
  • Flugausfall o. Umbuchung: Entschädigung bei kurzfristiger Flugstreichung, zudem Ticketerstattung möglich
  • Überbuchung: Entschädigung
  • Verpasste Anschlussflüge: Entschädigung
  • Entschädigungsanspruch: Nach EU-Fluggastrechte-Verordnung zwischen 250 und 600 € pro Person
  • Entschädigungshöhe vom Ticketpreis unabhängig

Recht auf Entschädigung und Ticketerstattung 3 Jahre gültig

Was sollte ich bei einem Flugproblem mit Swiss tun?

  • Lassen Sie sich von der Fluggesellschaft den Grund für das Flugproblem schriftlich bestätigen
  • Bewahren Sie Fotos und Belege von Ihren Ausgaben, Tickets und Gutscheinen auf
  • Bestehen Sie am Flughafen auf Versorgungsleistungen
  • Nutzen Sie unseren Online-Rechner und beauftragen Sie Flightright mit der Durchsetzung Ihrer Entschädigung bzw. Ticketerstattung von Swiss

Flugprobleme mit Swiss: Ihre Rechte im Überblick

Ihr Swiss-Flug verlief nicht wie geplant? Sie möchten wissen, was Ihnen im Einzelfall zusteht und wie Sie sich verhalten sollen? In unseren FAQ beantworten wir die häufigsten Fragen rund um Flugverspätung, Annullierung, Umbuchung und Überbuchung mit Swiss.

Was ist der Unterschied zwischen Entschädigung und Ticketerstattung?

Die Rechte von Flugreisenden sind in der EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 geregelt. Die Verordnung dient dem Schutz von Reisenden bei Flugproblemen wie Annullierungen, großen Verspätungen, Überbuchungen und verpassten Anschlussflügen. Denn solche Flugunregelmäßigkeiten kommen immer wieder vor und verursachen Reisenden einige Unannehmlichkeiten. Wenn die Fluggesellschaft eines der genannten Probleme selbst verursacht hat, kann betroffenen Passagierinnen und Passagieren eine Ausgleichszahlung entsprechend den Bestimmungen der EU-Fluggastrechte-Verordnung zustehen. Diese Entschädigungszahlung ist eine Art Schadenersatz und soll eine Wiedergutmachung für das Flugproblem sein.

Die Ticketerstattung ist die Rückzahlung des bezahlten Ticketpreises an den Passagier, wenn der gebuchte Flug ersatzlos ausgefallen ist oder sich die Flugzeiten so sehr verschoben haben, dass der Reisende zu den neuen Zeiten nicht mehr fliegen möchte. In beiden Fällen können Flugreisende von der Fluggesellschaft ihr Geld zurückverlangen.

Was steht mir zu, wenn mein Flug wegen Corona ausfällt?

Sollte Ihr Flug beispielsweise aufgrund behördlicher Einschränkungen für die Flugstrecke und damit im direkten Zusammenhang mit Corona annulliert werden, steht Ihnen keine Entschädigung nach EU-Fluggastrechte-Verordnung von Swiss zu. Allerdings muss die Fluggesellschaft in so einem Fall eine Ersatzbeförderung, eine Umbuchung auf einen späteren Zeitpunkt oder die Rückzahlung der Ticketkosten anbieten. Die Wahlfreiheit für Reisende zwischen diesen drei Optionen ist in der EU-Fluggastrechte-Verordnung geregelt. Wenn Sie sich für die Rückzahlung entscheiden, muss die Fluggesellschaft Ihnen das Geld innerhalb von 7 Tagen erstatten. Sollten Sie die Umbuchung oder den Ersatzflug wahrnehmen wollen, können Sie nicht zusätzlich noch die Ticketkosten zurückverlangen.

Wann kann ich für einen Flugausfall eine Entschädigung von Swiss erhalten?

Wenn Ihr Flug mit Swiss weniger als 14 Tage vor dem Abflug gestrichen wird, kann Ihnen eine Entschädigung zustehen. Zusätzlich muss die Fluggesellschaft für die Annullierung selbst verantwortlich sein. Sollte der Flug aufgrund außergewöhnlicher Umstände abgesagt werden, z.B. wegen Fluglotsenstreik, Unwetter, Luftraumsperrungen oder Grenzschließungen, ist die Fluggesellschaft nicht in der Verantwortung und nach EU-Recht von der Zahlung einer Entschädigung befreit. Die Gründe für Ihre Reise, also ob es sich um eine private Reise oder eine Geschäftsreise handelt, ist für Ihren Entschädigungsanspruch irrelevant. Zudem haben auch Pauschalreisende bei Flugunregelmäßigkeiten ein Recht auf eine Ausgleichszahlung.

Wann kann ich für einen Flugausfall eine Ticketerstattung von Swiss erhalten?

Wenn Ihr Flug ohne Verschulden der Fluggesellschaft gestrichen wird, können Sie zwar keine Entschädigung geltend machen, jedoch ist die Airline verpflichtet, Ihnen die Ticketkosten zurückzuzahlen. Diese Rückzahlung muss neben den Kosten für den reinen Flug auch etwaige Extrakosten für Sitzplatzreservierungen oder Aufgabegepäck beinhalten. Als Alternative zur Kostenerstattung können Sie auch einen zeitnahen Ersatzflug oder eine Umbuchung auf einen späteren Zeitpunkt fordern. Grundsätzlich kann die Erstattung auch in Gutscheinform erfolgen. Sie haben als Passagier oder Passagierin aber das Recht auf eine Rückzahlung zu bestehen und müssen keinen Gutschein annehmen, wenn Sie dies nicht wünschen. Wenn Sie den Gutschein bereits angenommen haben, können Sie im Nachgang übrigens keine Erstattung mehr einfordern.

Wann kann ich bei einem Flugausfall eine Entschädigung und eine Ticketerstattung geltend machen?

Damit Ihnen neben einer Entschädigung zusätzlich auch eine Ticketerstattung zusteht, muss die Fluggesellschaft den Flugausfall selbst verschuldet, Sie weniger als 14 Tage vor dem Flug über die Streichung informiert und keinen Ersatzflug angeboten haben. Treffen diese drei Punkte zu, können Sie eine Ausgleichszahlung sowie die Erstattung der Ticketkosten fordern.

Wie viel Entschädigung kann ich von Swiss bekommen?

Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Länge der Flugstrecke. Was Ihr Ticket gekostet hat, ist für die Berechnung der Entschädigungshöhe nicht wichtig.

  • Kurzstrecke (unter 1.500 Kilometer): Ihnen steht nach EU-Recht eine Entschädigung von 250 € von Swiss zu
  • Mittelstrecke (bis 3.500 Kilometer): Ihnen steht nach EU-Recht eine Entschädigung von 400 € von Swiss zu
  • Langstrecke (über 3.500 Kilometer): Ihnen steht nach EU-Recht eine Entschädigung von 600 € von Swiss zu

Flugverspätung, Annullierung, Überbuchung oder verpasster Anschlussflug? Das steht Ihnen zu:

Kurzstrecke bis 1.500 kmMittelstrecke bis 3.500 kmLangstrecke ab 3.500 km
z.B. Berlin – Münchenz.B. Berlin – Lissabonz.B. Berlin – Abu Dhabi
250€*400€*600€*
*Abzüglich Provision (i.d.R. 20 bis 30% zzgl. MwSt.)

Wie lange kann ich für meinen Flug eine Entschädigung bzw. Ticketerstattung geltend machen?

In Deutschland können Sie Entschädigungsansprüche bis zu 3 Jahre nach dem Problemflug bei der Fluggesellschaft geltend machen. Dieselbe Frist gilt auch für Ticketerstattungen. Wichtig zu wissen: Die Frist berechnet sich zum Jahresende. Waren Sie beispielsweise im Frühjahr 2020 von einem Flugausfall betroffen, haben Sie bis Ende 2023 Zeit, um eine Entschädigung oder Ticketerstattung geltend zu machen.

Welche Rechte habe ich, wenn mein Flug mit Swiss überbucht ist?

Es kommt vor, dass Airlines Verbindungen überbuchen, um so eine maximale Auslastung ihrer Flüge zu gewährleisten. Wenn Sie bei der Ankunft am Flughafen erfahren, dass Ihr Flug überbucht ist und Sie nicht wie ursprünglich geplant fliegen können, haben Sie gegenüber der Fluggesellschaft einige Rechte. Ihnen steht in diesem Fall eine sogenannte alternative Beförderung – also ein Ersatzflug – oder eine Entschädigung bzw. Ticketerstattung zu. Müssen Sie am Flughafen mehrere Stunden auf den neuen Flug warten, ist die Airline verpflichtet Sie mit kostenlosen Getränken und Snacks zu versorgen. Diese sogenannten Versorgungsleistungen stehen Ihnen übrigens bei langen Wartezeiten aufgrund von Flugunregelmäßigkeiten immer zu. Welche Ursache die Verzögerung hat, spielt für Ihren Anspruch keine Rolle.

Was steht mir zu, wenn sich der Abflug auf den nächsten Tag verschiebt?

Wenn der Abflug kurzfristig auf den nächsten Tag verschoben werden muss, ist die Fluggesellschaft verpflichtet, Ihnen eine Hotelübernachtung zu organisieren und sich auch um den Transfer vom und zum Flughafen zu kümmern. Die Airline muss zudem hierfür die Kosten übernehmen. Die Hotelübernachtung fällt ebenfalls unter die sogenannten Versorgungsleistungen, auf die Sie unabhängig von der Ursache der Verzögerung ein Recht haben. Sollte die Fluggesellschaft Ihnen die Übernachtung nicht von sich aus anbieten, sollten Sie die Mitarbeitenden der Fluggesellschaft vor Ort direkt ansprechen und auf Ihrem Recht bestehen. Wenn Sie sich das Hotel selbst organisieren müssen, lassen Sie sich unbedingt vorab von der Fluggesellschaft die Kostenübernahme schriftlich bestätigen und fordern Sie die entstandenen Kosten im Nachgang zurück.

Wie sollte ich bei einem Flugproblem mit Swiss vorgehen?

Bei Flugproblemen kann es für die spätere Geltendmachung Ihrer Ansprüche hilfreich sein sich den Grund für die Flugunregelmäßigkeit von der Airline schriftlich bestätigen zu lassen. Sollten Sie erst am Flughafen erfahren, dass es mit Ihrem Flug ein Problem gibt und Sie lange warten müssen, dann bestehen Sie auf die Ihnen zustehenden Versorgungsleistungen. Wenn Sie sich selbst mit Essen und Erfrischungen versorgen müssen, können lange Wartezeiten ansonsten schnell ins Geld gehen. Zusätzlich sollten Sie prüfen, ob Sie gegenüber der Fluggesellschaft Anspruch auf Entschädigung bzw. Ticketerstattung haben und für die Durchsetzung Ihrer Forderung auf erfahrene Fluggasthelfer wie Flightright zurückgreifen.

Wann habe ich Anspruch auf eine Entschädigung aufgrund eines Streiks von Swiss?

Sie haben Anspruch auf eine Entschädigung aufgrund eines Streiks von Swiss, wenn:

  • Ihr Flug aufgrund eines Streiks von Swiss Verspätung hatte oder ausgefallen ist.
  • Ihr Flug von Swiss entweder 3 Stunden oder länger Verspätung hatte oder weniger als 14 Tage vor dem Abflugdatum annulliert wurde.
  • Sie eine bestätigte Flugreservierung von Swiss hatten.
  • Die Beeinträchtigung ihres Fluges von Swiss innerhalb der letzten 3 Jahre eintrat.
  • Sie einen alternativen Flug genommen haben und die neue Ankunftszeit erheblich von der Ankunftszeit des ursprünglichen Fluges von Swiss abwich.

Voraussetzungen für eine Entschädigung von Swiss bei Flugverspätung oder -ausfall?

Wenn der Flug von Swiss verspätet oder ausgefallen ist, kann man möglicherweise eine Entschädigung von der Fluggesellschaft verlangen. Es gibt jedoch bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit man eine Entschädigung erhält. Zum Beispiel muss die Verspätung oder der Ausfall auf Gründe zurückzuführen sein, die von Swiss zu verantworten sind, wie zum Beispiel technische Probleme oder ein Streik. Der Flug muss innerhalb der EU gestartet oder gelandet sein. Die Verspätung muss mindestens 3 Stunden betragen und Passagiere müssen ihre Identität und Buchungsdetails nachweisen können. Es ist zu beachten, dass es bestimmte Ausnahmen von diesen Regeln gibt und dass die Fluggesellschaft immer das Recht hat zu beweisen, dass die Verspätung oder der Ausfall auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist und somit keine Entschädigung zusteht.

Wenn zum Beispiel der Hinflug von Swiss von München nach Lissabon (LIS) verspätet oder ausgefallen ist, kann man sich an die Fluggesellschaft wenden, um herauszufinden, ob man eine Entschädigung erhält. Es ist auch möglich, dass Swiss Top-Angebote für einen Ersatzflug anbietet. Es ist immer ratsam, sich als Flugpassagier im Falle von Flugverspätungen und Flugausfällen über die Rechte zu informieren und gegebenenfalls Schritte zu unternehmen, um eine Entschädigung zu erhalten. Mit Flightright finden Sie in wenigen Minuten heraus, was Ihnen für Ihren annullierten oder verspäteten Flug zusteht.

Swiss: Aktuelle Flugverspätungen und Flugausfälle

Ihr Swiss-Flug war verspätet oder ist sogar ganz ausgefallen? In der Übersicht finden Sie alle aktuellen Flüge der Fluggesellschaft, für die ein potenzieller Entschädigungsanspruch besteht bzw. eine Ticketerstattung geltend gemacht werden kann.

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Flightright ist für Sie da: Wir setzen uns bei Flugverspätung, Annullierung, Überbuchung und verpassten Anschlussflügen für Ihr Recht ein und sorgen dafür, dass Sie Ihre rechtmäßige Entschädigung bzw. Ticketerstattung erhalten.

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Bei Flugverspätung, Annullierung und Überbuchung kann Passagieren und Passagierinnen eine Entschädigung bzw. Ticketerstattung zustehen. Flightright setzt Ihr Recht durch.

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