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Ihre Rechte? Entschädigung für verpasste Anschlussflüge?

Jetzt in nur 2 Minuten online Ihren Anspruch auf Entschädigung prüfen

Entschädigung für verpasste Anschlussflüge
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Geprüft von Oskar de Felice

Fluggastrechtsexperte

99% Erfolgsquote
Seit 2010 auf dem Markt
Ohne Risiko

Verpasste Anschlussflüge? Das steht Ihnen zu:

Verpassen Passagierinnen oder Passagiere ihren Anschlussflug wegen eines verspäteten Zubringerfluges und kommen deshalb 3 oder mehr Stunden verspätet am Endziel ihrer Reise an, dann haben sie nach EU-Fluggastrechte-Verordnung Anspruch auf Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro sowie Verpflegungsleistungen am Flughafen.

Bei Umsteigeverbindungen ist die Zeit oft knapp bemessen. Eine Verspätung kann da schnell dazu führen, dass man den nächsten Flug verpasst. Auch hier schützt das EU-Fluggastrecht Reisende und spricht ihnen in bestimmten Fällen eine Ausgleichszahlung zu.

Einfach zur Entschädigung mit dem Testsieger


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Das Wichtigste zum Thema „verpasste Anschlussflüge“

  • Es besteht unter Umständen ein Anspruch auf Entschädigung bei einem verpasstem Anschlussflug.
  • Der Anspruch auf eine Entschädigung besteht, wenn Sie Ihr Endziel mit 3 oder mehr Stunden Verspätung erreichen.
  • Die Entschädigung beträgt zwischen 250 € und 600 € pro Person.
  • Nach 2 Stunden Wartezeit am Flughafen ist die Airline verpflichtet Sie mit Snacks und Getränken zu versorgen.
  • Verschiebt sich Ihr Anschlussflug auf den nächsten Tag, muss die Fluggesellschaft für eine Übernachtungsmöglichkeit sorgen.
  • Eine rechtliche Unterstützung von Flightright wird bei Schwierigkeiten empfohlen.


Haben Sie Ihren Anschlussflug verpasst? Jetzt Rechte prüfen und Chancen auf Entschädigung erhöhen

Sind auch Sie von einem verpassten Anschlussflug betroffen?

Flightright verhilft Ihnen einfach und unkompliziert zu Ihrem Recht. Prüfen Sie unverbindlich mit unserem Entschädigungsrechner, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht und beauftragen Sie Flightright bequem online mit der Durchsetzung Ihres Anspruchs. Sind wir für Sie erfolgreich, erhalten Sie Ihre Entschädigung abzüglich unserer Erfolgsprovision (i.d.R. 20-30 % zzgl. MwSt.).

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Was sind meine Rechte, wenn ich meinen Anschlussflug verpasse?

  • Anspruch auf Entschädigung, wenn Sie Ihr Endziel mit 3 oder mehr Stunden Verspätung erreichen
  • Die Entschädigung beträgt zwischen 250 € und 600 € pro Person
  • Nach 2 Stunden Wartezeit am Flughafen ist die Airline verpflichtet Sie mit Snacks und Getränken zu versorgen
  • Verschiebt sich Ihr Anschlussflug auf den nächsten Tag, muss die Fluggesellschaft für eine Übernachtungsmöglichkeit sorgen

Was sollte ich bei einem verpassten Anschlussflug tun?

  • Lassen Sie sich von der Fluggesellschaft den Verspätungsgrund schriftlich bestätigen
  • Sammeln Sie Belege: Zum Beispiel über Mahlzeiten oder ausgegebene Gutscheine
  • Bestehen Sie auf Ihre Versorgungsleistungen am Flughafen
  • Bestimmen Sie mit unserem Entschädigungsrechner Ihren Anspruch

Flugverspätung oder Flugausfall gehabt?

Wann erhalte ich Entschädigung für einen verpassten Anschlussflug?

Diverse gerichtliche Entscheidungen haben die Rechte der Verbraucher und Verbraucherinnen gestärkt. Sowohl der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg als auch der BGH urteilten verbraucherfreundlich: Reisende können auch bei größeren Verspätungen von mehrteiligen Flügen eine Entschädigung erhalten. Diese Ausgleichszahlungen sind gestaffelt und bewegen sich zwischen 250 und 600 Euro. Maßgeblich für das Recht auf eine Ausgleichszahlung ist die Verspätung am Zielort und nicht die eines der Teilflüge, so der Bundesgerichtshof (Az. X ZR 127/11). Erreichen Passagierinnen und Passagiere ihren Anschlussflug nicht mehr und kommen am Zielflughafen mehr als 3 Stunden verspätet an, haben sie Anspruch auf Entschädigung.

  • Kurzstrecke (bis zu 1500 Kilometer): Ihnen steht nach EU-Fluggastrechte-Verordnung eine Entschädigung von 250 Euro zu
  • Mittelstrecke (bis zu 3500 Kilometer): Ihnen steht nach EU-Fluggastrechte-Verordnung eine Entschädigung von 400 Euro zu
  • Langstrecke (über 3500 Kilometer): Ihnen steht nach EU-Fluggastrechte-Verordnung eine Entschädigung von 600 Euro zu

Verpasster Anschlussflug? Das steht Ihnen zu

Kurzstrecke bis 1.500 kmMittelstrecke bis 3.500 kmLangstrecke ab 3.500 km
z.B. Berlin – Münchenz.B. Berlin – Lissabonz.B. Berlin – Abu Dhabi
250€*400€*600€*
*Abzüglich Provision (i.d.R. 20 bis 30% zzgl. MwSt.)
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Welche Voraussetzungen muss mein Flug erfüllen, um Anspruch auf Entschädigung zu haben?

Wie bereits beschrieben, ist es nicht relevant, ob der Anschlussflug selbst verspätet startet. Wichtig ist jedoch, dass der Zubringerflug selbst der Fluggastrechte-Verordnung unterliegt. Dafür muss mindestens der Start oder die Landung auf einem Flughafen der EU erfolgen. Bei letzterem muss die betroffene Fluggesellschaft zudem ihren Sitz in der EU haben. Auch bei einem verpassten Anschlussflug ist es egal, ob Sie eine Individualreise, Pauschalreisende gebucht haben oder einen Billigflieger genommen haben, eine Dienstreise machen oder ob Sie ein zahlendes Kind sind. Einzige Ausnahme sind Reisende, die von einem Tickettarif profitiert haben, der der Öffentlichkeit nicht unmittelbar oder mittelbar zugänglich ist. Der Anspruch auf Entschädigung kann bis zu 3 Jahre nach Flugdatum geltend gemacht werden.

Wichtig
Auch wenn die Airline Sie mit Gutscheinen für Essen und Trinken versorgt, haben Sie trotzdem Anspruch auf die volle Entschädigungssumme.

Was wenn meine Flüge von unterschiedlichen Airlines ausgeführt wurden?

Führt eine Flugverspätung zu einem verpassten Anschlussflug und so zu einer Verspätung von 3 oder mehr Stunden am Endziel, haben Reisende einen gültigen Anspruch auf Entschädigung. Es macht hier keinen Unterschied, ob die Flüge von unterschiedlichen Airlines durchgeführt wurden. Entscheidend ist lediglich, dass alle Flüge Teil einer einzigen Buchung sind. Sind alle Flüge Teil eines gemeinsam gebuchten Flugplans, muss die Fluggesellschaft außerdem schnellstmöglich für einen Ersatztransport sorgen. Haben Fluggäste Zubringer- und Anschlussflüge einzeln gebucht und verpassen ihren Anschlussflug aufgrund einer Verspätung, können sie keine Entschädigung für die Gesamtstrecke verlangen und haben außerdem keinen Anspruch auf die Organisation eines Ersatztransports für den Anschlussflug.

Flugverspätung oder Flugausfall gehabt?

Wie komme ich zu meiner Entschädigung?

Auch wenn Fluggäste unter dem Schutz der EU-Verordnung stehen, weigern sich dennoch viele Airlines Ausgleichszahlungen zu erbringen, manchmal sogar einfachste Versorgungsleistungen. Viele Airlines informieren die Fluggäste nicht über ihre Rechte und bei Nachfragen oder Forderungen blocken sie berechtigte Ansprüche ab. Das lässt viele Fluggäste verzweifeln. Die bis zu 600 Euro Entschädigungssumme bleibt unerreichbar. Code-Sharing Flüge stellen hierbei ein besonderes Hindernis dar. Hier gilt: Die Ansprüche müssen bei der Airline, die auch wirklich den Flug ausgeführt hat bzw. hätte und nicht bei der Gesellschaft, mit der Sie den Beförderungsvertrag geschlossen haben, durchgesetzt werden. Bei Code-Sharing Flügen sind diese nämlich nicht identisch. Doch auch hier ist es oft schwierig als Laie gegenüber den Airlines zu argumentieren. Erst mit der Hilfe von Flightright kommen viele Passagiere zu ihrem Recht. Tricks, Verzögerungstaktiken und Ausreden der Airlines haben bei uns keine Chance. Wir prüfen kostenlos Ihren verspäteten Flug und setzen gegen eine Erfolgsprovision Ihre Ansprüche durch. Passagiere können ihre Forderungen bis zu 3 Jahre nach dem Flug geltend machen. Die 3 Jahre werden ab dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist, gerechnet. Geben Sie Ihre Flugdaten in den kostenlosen Entschädigungsrechner ein. Sie erfahren sofort, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht.

Flugverspätung oder Flugausfall gehabt?

Zeigt der Entschädigungsrechner an, dass Sie anspruchsberechtigt sind, können Sie uns sofort mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche beauftragen. Mit uns haben Sie Partner und Partnerinnen an Ihrer Seite, die sich seit vielen Jahren erfolgreich um die Durchsetzung von Fluggastrechten kümmern. Wir wissen, wie man mit den Airlines verhandelt und welche Tricks sie auf Lager haben. Deshalb können wir den Airlines auf Augenhöhe begegnen. Wir holen Ihre Entschädigung. Wenn es sein muss, gehen wir dafür bis vor Gericht. Dabei tragen wir das volle Kostenrisiko: Verlieren wir einen Fall, tragen wir allein die Kosten. Gewinnen wir einen Fall erhalten wir eine Erfolgsprovision von i.d.R. 20 bis 30 % (zzgl. Mehrwertsteuer). Sie sind also jederzeit vor unnötigen, hohen Kosten geschützt. Unsere Erfolgsquote für die gerichtliche Durchsetzung liegt übrigens bei 99 %.

Was steht mir bei langen Wartezeiten am Flughafen zu?

Sie stehen am Abflughafen und müssen auf Ihren Flieger warten? Sichern Sie sich umgehend Ihren Anspruch auf Versorgungsleistungen. Diese variieren je nach Strecke. Hier finden Sie einen Überblick, was Ihnen zusteht.

  • Kurzstrecke bis 1500 km: ab 2 Stunden Wartezeit kostenfreie Getränke, Snack sowie E-Mails, Fax und zwei Telefonate
  • Mittelstrecke 1500-3500 km: ab 3 Stunden Wartezeit kostenlose Getränke, Mahlzeiten und zwei Telefonate, E-Mails oder Fax
  • Langstrecke ab 3500 km: ab 4 Stunden Startverzögerung kostenlose Getränke, Mahlzeiten und zwei Telefonate, E-Mails oder Fax

Was, wenn mein Flug sich mehr als 5 Stunden verspätet?

Verschiebt sich Ihr Flug um mehr als 5 Stunden, haben Sie das Recht vom Flug zurückzutreten. Sie können entweder einen Ersatztransport verlangen oder sich den vollen Ticketpreis zurückerstatten lassen.

Wir setzen Ihre Rückerstattung durch

Was, wenn sich mein Flug auf den nächsten Tag verschiebt?

Wenn Ihr Flug sich auf den darauffolgenden Tag verschiebt, verpflichtet die EU-Fluggastrechteverordnung Airlines dazu, Ihnen eine Hotelübernachtung für die Nacht und einen Transport zum Hotel und zurück zum Flughafen zu organisieren.

Versorgungsleistungen bei verpasstem Anschlussflug

Welche Rolle spielen außergewöhnliche Umstände bei einem verpassten Anschlussflug?

Keine Entschädigungspflicht haben Airlines bei außergewöhnlichen Umständen, da sie diese nicht beeinflussen können. Dazu gehören zum Beispiel

  • Streiks bei der Flugsicherung
  • Wetterbedingte Flugstörungen (heftiger Schneefall, Sturm, Eisregen, Aschewolke)
  • Vogelschlag
  • Sperrung des Luftraums und Terrorgefahr
  • Kurzfristige Grenzschließungen
  • Corona

Eine Ausnahme: Die Airline hätte das Problem vermeiden können. Hat sich die Airline zum Beispiel bei einem Wintereinbruch nicht ausreichend mit Enteisungspräparat eingedeckt, ist sie unter Umständen für die Flugverspätung verantwortlich – vor allem, wenn die Maschinen anderer Fluggesellschaften planmäßig starten konnten.

Wie kann ich meinen zukünftigen Flug absichern?

Sie haben in Zukunft eine Flugreise geplant und wollen schon vorab sicher sein, keine Entschädigungszahlungen zu verpassen? Kein Problem. Sie können Ihre Flüge schon im Voraus in unseren Entschädigungsrechner eintragen und wir machen Sie darauf aufmerksam, wenn Entschädigungsansprüche für Sie bestehen.

ANSPRUCH IN 2 MINUTEN PRÜFEN

Checkliste: Ihre Rechte im Falle eines verpassten Anschlussfluges

  • Sie können Anspruch auf 250 bis 600 € Entschädigung nach EU-Fluggastrechte-Verordnung haben, wenn Sie Ihr Endziel mit 3 oder mehr Stunden Verspätung erreichen.
  • Nach 2 Stunden Wartezeit am Flughafen haben Sie bereits Anspruch auf Getränke und Snacks von der Fluggesellschaft.

Voraussetzungen

  • Ihre Flüge waren Teil einer einzigen Buchung.
  • Sie haben rechtzeitig eingecheckt. (Normalerweise bis 45 Minuten vor Abflug)
  • Ihr Problemflug ist nicht länger als 3 Jahre her.
  • Die Fluggesellschaft ist verantwortlich für die Verspätung. (Beispiel: Technisches Problem oder erkranktes Bordpersonal)
  • Ihr Flug ist entweder in der EU gestartet (jede Airline) oder ist in der EU gelandet (Airlines mit Sitz in der EU)
  • Die Buchungsart, also ob beispielsweise Einzelbuchung, Geschäftsreise oder Pauschalurlaub, spielt keine Rolle für Ihr Recht auf Entschädigung.

Sie haben Ihren Anschlussflug verpasst?

Bei Umsteigeverbindungen ist die Zeit oft knapp bemessen. Eine Verspätung kann da schnell dazu führen, dass man den nächsten Flug verpasst. Auch hier schützt das EU-Fluggastrecht Passagiere und spricht ihnen in bestimmten Fällen eine Ausleichszahlung zu.

Wir helfen Ihnen gerne bei Flugproblemen mit der Fluggesellschaft bei:

Bei Problemen konnten wir u.a. an folgenden Flughäfen bereits helfen

Gegen diese und mehr Airlines sind wir bereits erfolgreich vorgegangen

Ihre Reise verlief nicht wie geplant?

Bei Flugverspätung, Annullierung und Überbuchung kann Passagieren und Passagierinnen eine Entschädigung bzw. Ticketerstattung zustehen. Flightright setzt Ihr Recht durch.

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