Flugverspätung und Flugausfälle am Flughafen München
Der Flughafen München (MUC) eröffnete 1992 und ist nach dem ehemaligen bayerischen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß benannt. Besonders für die Lufthansa bildet der Flughafen München einen wichtigen Knotenpunkt. In Sachen Pünktlichkeit ist der Flughafen ein Vorbild. Es kommt verhältnismäßig selten zu Flugverspätungen und -ausfällen.
Sollten Sie dennoch von einer Flugverspätung oder Flugausfall am Flughafen München betroffen sein, haben Sie das Recht auf Entschädigung in Höhe von 250 € bis 600 €. Unser Entschädigungsrechner zeigt Ihnen schnell und unkompliziert, ob und in welcher Höhe Ihnen eine Entschädigung zusteht.

© Werner Hennies / Flughafen München GmbH
Was steht mir bei einer Flugverspätung oder einem Flugausfall am Flughafen München zu?
- Nach EU-Recht zwischen 250 € und 600 € Entschädigung
- Ab 3 Stunden Flugverspätung, bei Flugausfall, Überbuchung oder verpasstem Anschlussflug
- Die Entschädigung ist unabhängig vom Ticketpreis.
- Bis zu 3 Jahre rückwirkend
Was sollte ich bei einer Verspätung oder einem Flugausfall am Flughafen München tun?
- Grund für Verspätung oder Flugausfall idealerweise schriftlich von der Fluggesellschaft bestätigen lassen
- Beweise sammeln: Fotos, Belege von Ausgaben, Tickets und Gutscheine können helfen
- Versorgungsleistungen am Flughafen sichern
- Entschädigungsrechner nutzen und erfahren, welche Summe Ihnen zusteht.
Aktuelle Flugverspätungen und Flugausfälle am Flughafen München
Hier finden Sie alle aktuellen Flugverspätungen und Flugausfälle am Flughafen München, für die ein Entschädigungsanspruch bestehen könnte. Sie waren von einer der Verspätungen oder Ausfälle betroffen und Streik oder schlechte Wetterbedingungen waren nicht der Auslöser? Dann überprüfen Sie gleich Ihren Anspruch in unserem Entschädigungsrechner und beauftragen Sie Flightright mit der Durchsetzung Ihrer Rechte.
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Ab wann bekomme ich Entschädigung bei Verspätung oder Flugausfall am Flughafen München?
Hat Ihr Flug eine Verspätung von über 3 Stunden, ist ausgefallen, wurde kurzfristig umgebucht oder Sie haben Ihren Anschlussflug verpasst? Dann legt die EU-Fluggastrechteverordnung fest, dass Sie Anspruch auf eine angemessene Entschädigung haben. Der Grund Ihrer Reise, also ob Sie beispielsweise einen Pauschalurlaub gebucht haben oder als Geschäftsreisender unterwegs sind, spielt keine Rolle für Ihre Entschädigung. Damit die EU-Fluggastrechteverordnung greift, muss Ihr Flug entweder in der EU gestartet sein oder in der EU landen und die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU haben. Für einen gültigen Anspruch muss Ihre Fluggesellschaft außerdem für die Flugverspätung verantwortlich sein. Außergewöhnliche Umstände wie Streik oder Unwetter entheben die Airline Ihrer Verantwortung.
Grundsätzlich gilt:
- Verspätungen: Ihr Flug ist mit mehr als 3 Stunden Verspätung am Ziel angekommen.
- Annullierungen: Sie wurden weniger als 14 Tage vor Abflug über den Ausfall informiert.
- Überbuchung: Die Airline überbucht Ihren Flug und Sie finden keinen Platz mehr an Bord.
- Verpasster Anschlussflug: Sie verpassen Ihren Anschlussflug und erreichen Ihr Endziel mit 3 oder mehr Stunden Verspätung.
Bei der Höhe Ihrer Entschädigung geht es nur um die Flugstrecke – nicht um den Preis, den Sie für Ihr Ticket gezahlt haben:
- Kurzstrecke (weniger als 1500 Kilometer): Ihnen steht eine Entschädigung von 250 € am Flughafen München zu
- Mittelstrecke (bis zu 3500 Kilometer): Ihnen steht eine Entschädigung von 400 € am Flughafen München zu
- Langstrecke (über 3500 Kilometer): Ihnen steht eine Entschädigung von 600 € am Flughafen München zu

Wie sollte ich bei Flugverspätung oder Flugausfall am Flughafen München vorgehen?
Versuchen Sie zuerst herauszufinden, ob Ihr Flug vom Flughafen München anspruchsberechtigt ist. Für Einzelpersonen ist selbst dieser erste Schritt meist kein einfaches Vorhaben. Fehlende Informationen, wie beispielsweise der Zugriff auf vergleichbare Fälle und Flugdatenbanken, erschweren es Ihnen, Ihren Entschädigungsanspruch zu ermitteln. Unser Entschädigungsrechner zeigt Ihnen in kürzester Zeit Ihren Anspruch auf Entschädigung und Sie können die Durchsetzung Ihrer Entschädigung direkt bei uns in Auftrag geben. 8 Jahre Erfahrung im Fluggastrecht und über 3.2 Millionen Fluggäste, die unseren Service bereits genutzt haben, qualifizieren uns, Ihren Fall schnell und unkompliziert bei der Fluggesellschaft für Sie durchzusetzen.
Was sind meine Rechte bei langen Wartezeiten am Flughafen?
Wenn Sie am Flughafen München auf Ihren Flug warten müssen, sollten Sie auf folgende Versorgungsleistungen Ihrer Fluggesellschaft nicht verzichten:
- Kostenfreie Getränke, Imbiss, sowie E-Mails, Fax und zwei Telefonate ab 2 Stunden Wartezeit und einer Kurzstrecke (bis 1500 km)
- Kostenlose Getränke, Mahlzeiten und zwei Telefonate, E-Mails oder Fax ab 3 Stunden Wartezeit und einer Mittelstrecke (1500-3500 km)
- Kostenlose Getränke, Mahlzeiten und zwei Telefonate, E-Mails oder Fax ab 4 Stunden Startverzögerung und einer Langstrecke (ab 3500 km)
- Überbuchung: Im Falle einer Überbuchung stehen Ihnen alle Leistungen ohne Wartezeit zu
Wenn Ihr Flug überbucht wurde und Sie ihn deswegen nicht antreten konnten, dann stehen Ihnen alle Leistungen ohne eine Wartezeit zu
Ihre Fluggesellschaft ist verpflichtet, Ihnen bei Rücktritt vom Flugticket den Preis zu erstatten oder Ihnen eine alternative Beförderung anzubieten.
Abflug erst am nächsten TagWenn Sie erst am darauffolgenden Tag vom Flughafen München abfliegen können, ist Ihre Airline verpflichtet, Ihnen eine Hotelübernachtung inklusive Hin- und Rückfahrt zum Flughafen zu stellen.
Wie kann ich mich für meinen zukünftigen Flug vom Airport München absichern?
Sie haben bald einen Flug vom Flughafen München geplant und wollen sichergehen, keine Entschädigungszahlung zu verpassen, sollte es Probleme mit Ihrem Flug geben? Sie können Ihren Flug schon jetzt in unseren Entschädigungsrechner eintragen und wir informieren Sie darüber, sollte für Ihren Flug ein Anspruch bestehen.