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Condor - Flugverspätungen und Flugausfälle: Ihre Rechte auf Rückerstattung und Entschädigung

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Über Condor

Die Condor Flugdienst GmbH, kurz Condor, ist eine 1955 gegründete deutsche Fluggesellschaft. Basis der Airline ist der Flughafen Frankfurt. Von dort und von vielen weiteren deutschen Flughäfen fliegt Condor als beliebter Ferienflieger Ziele in Europa und der Welt an. Condor gehörte zum Reiseveranstalter Thomas Cook, der im September 2019 Insolvenz anmelden musste.

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Bei Flugunregelmäßigkeiten wie Annullierung, Verspätung, Um- oder Überbuchung mit Condor sind Passagierinnen und Passagiere durch die EU-Fluggastrechte-Verordnung geschützt. Sie gilt für Flüge, die in der EU starten oder dort landen und die Fluggesellschaft zusätzlich ihren Sitz in der EU hat. Im Fall einer Flugunregelmäßigkeit kann Reisenden nach der EU-Verordnung eine Entschädigung bzw. eine Ticketerstattung von der Fluggesellschaft zustehen. Zudem ist die Fluggesellschaft rechtlich verpflichtet, sich bei langen Wartezeiten am Flughafen um ihre Passagiere und Passagierinnen zu kümmern. 

Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie sind Fluggesellschaften auf der ganzen Welt gezwungen, Verbindungen zu streichen. Auch bei Flugausfällen wegen Corona gelten die Bestimmungen der EU-Fluggastrechte-Verordnung. Fällt ein Flug ersatzlos aus, weil für die Strecke behördliche Einschränkungen gelten, muss die Fluggesellschaft ihren Passagieren und Passagierinnen die Ticketkosten zurückzahlen. Eine zusätzliche Entschädigung für den Flugausfall können Reisende hingegen nicht geltend machen, da die Fluggesellschaft keine Schuld ab der Annullierung trifft. Allerdings kommt es häufig auch zu Flugstreichungen, bei denen Fluggesellschaften einen Zusammenhang mit Corona nur vorschieben, um keine Entschädigung zahlen zu müssen.

So passiert es regelmäßig, dass Fluggesellschaften Verbindungen streichen, weil sie nicht ausgelastet sind und es sich für sie nicht lohnt mit halbvollen Flugzeugen zu fliegen. Hier spricht man von einer Annullierung aus wirtschaftlichen Gründen. Erfolgt diese kurzfristig, kann Flugreisenden neben der Ticketerstattung eine Entschädigungszahlung in Höhe von 250 bis 400 Euro pro Person zustehen. Ob Sie für Ihren Problemflug eine Entschädigung bzw. Ticketerstattung von Condor fordern können, können Sie in wenigen Schritten mit unserem Online-Rechner herausfinden. Im Anschluss können Sie Flightright damit beauftragen Ihre Forderung gegenüber der Fluggesellschaft durchzusetzen. Einmal beauftragt, übernimmt Flightright die gesamte Auseinandersetzung mit der Airline – Sie müssen sich um nichts weiter kümmern. Sind wir für Sie erfolgreich, erhalten Sie Ihr Geld abzüglich unserer Erfolgsprovision (i.d.R. 14-30 % zzgl. MwSt.). Sollten wir nicht erfolgreich sein, bleibt unser Service für Sie kostenlos.

Was steht mir bei einem Flugproblem mit Condor zu?

  • Flugverspätung: Entschädigung ab 3 Stunden Ankunftsverspätung
  • Flugausfall o. Umbuchung: Entschädigung bei kurzfristiger Flugstreichung, zudem Ticketerstattung möglich
  • Überbuchung: Entschädigung
  • Verpasste Anschlussflüge: Entschädigung
  • Entschädigungsanspruch: Nach EU-Fluggastrechte-Verordnung zwischen 250 und 600 € pro Person
  • Entschädigungshöhe vom Ticketpreis unabhängig

Recht auf Entschädigung und Ticketerstattung 3 Jahre gültig

Was sollte ich bei einem Flugproblem mit Condor tun?

  • Lassen Sie sich von der Fluggesellschaft den Grund für das Flugproblem schriftlich bestätigen
  • Bewahren Sie Fotos und Belege von Ihren Ausgaben, Tickets und Gutscheinen auf
  • Bestehen Sie am Flughafen auf Versorgungsleistungen
  • Nutzen Sie unseren Online-Rechner und beauftragen Sie Flightright mit der Durchsetzung Ihrer Entschädigung bzw. Ticketerstattung von Condor

Flugprobleme mit Condor: Ihre Rechte im Überblick

Ihr Condor-Flug verlief nicht wie geplant? Sie möchten wissen, was Ihnen im Einzelfall zusteht und wie Sie sich verhalten sollen? In unseren FAQ beantworten wir die häufigsten Fragen rund um Flugverspätung, Annullierung, Umbuchung und Überbuchung mit Condor.

Was ist der Unterschied zwischen Entschädigung und Ticketerstattung?

In Europa sind die Rechte von Flugreisenden im Fall von Flugunregelmäßigkeiten in der sogenannten EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 festgehalten. Sie gilt für Flüge, die in der EU starten oder dort ankommen und die Fluggesellschaft zusätzlich ihren Sitz in der EU hat. Große Verspätungen, Annullierungen, Überbuchungen und verpasste Anschlussflüge stellen für Flugreisende immer wieder erhebliche Unannehmlichkeiten dar. Ist die Fluggesellschaft für das Problem selbst verantwortlich, kann betroffenen Reisenden eine Entschädigung nach EU-Recht zustehen. Diese Entschädigung soll, als eine Art Schadenersatz die durch das Flugproblem für die Passagiere entstandenen Unannehmlichkeiten auszugleichen. Die Höhe der Entschädigung liegt zwischen 250 und 400 Euro pro Fluggast. 

Im Unterschied dazu handelt es sich bei einer Ticketerstattung um die Rückzahlung der bereits bezahlten Ticketkosten. Diese steht Passagieren und Passagierinnen zu, wenn die Airline ihren Flug ersatzlos streicht oder die Flugzeiten stark verändert werden und Reisende zu der neuen Uhrzeit nicht mehr reisen wollen. Dann können sie vom Flug zurücktreten und die Fluggesellschaft muss ihnen das Geld zurückzahlen.

Was steht mir zu, wenn mein Flug wegen Corona ausfällt?

Für viele Flugstrecken galten bzw. gelten wegen Corona nach wie vor behördliche Reisebeschränkungen. Wird ein Flug wegen eines solchen direkten Zusammenhangs mit Corona abgesagt, steht Reisenden für den Flugausfall keine Entschädigung zu, da das Flugproblem durch einen außergewöhnlichen Umstand ausgelöst wurde, für den die Fluggesellschaft selbst nicht verantwortlich ist. Allerdings muss die Fluggesellschaft ihren Passagieren nach Artikel 8 der EU-Fluggastrechte-Verordnung den Ticketpreis erstatten oder eine alternative Ersatzbeförderung bzw. Umbuchung auf einen späteren Zeitpunkt anzubieten. Wichtig zu wissen: Nutzen Reisende den angebotenen Ersatzflug oder stimmen einer Umbuchung zu, haben sie keinen Anspruch auf die Rückzahlung der Ticketkosten. Die Fluggesellschaft muss den Ticketpreis übrigens innerhalb von 7 Tagen zurückzahlen. 

Wann kann ich für einen Flugausfall eine Entschädigung von Condor erhalten?

Passagierinnen und Passagiere können von Condor eine Entschädigung fordern, wenn ihr Flug weniger als 14 Tage vor dem Abflug gestrichen wird. Der Anlass der Reise spielt für das Recht auf Entschädigung keine Rolle. Sowohl Geschäftsreisende als auch privat Reisende sowie Pauschalurlauber haben bei einem kurzfristigen Ausfall Anspruch auf eine Entschädigung nach EU-Fluggastrechte-Verordnung, wenn die Fluggesellschaft für die Streichung selbst verantwortlich ist. Wurde der Flug aufgrund außergewöhnlicher Umstände abgesagt, z.B. Unwetter, Flughafensperrungen, Fluglotsenstreik oder Corona, entbindet das die Fluggesellschaft von ihrer Zahlungspflicht und Reisenden steht keine Entschädigung zu.

Wann kann ich für einen Flugausfall eine Ticketerstattung von Condor erhalten?

Wenn ein Flug nicht stattfinden kann und die Airline an der Absage keine Schuld hat, steht Reisenden zwar keine Entschädigung zu. Passagiere und Passagierinnen haben in dieser Situation aber ein Recht auf eine Ersatzbeförderung, eine Umbuchung oder eine Erstattung des Ticketpreises. Nach EU-Fluggastrecht müssen Airlines Flugreisenden diese Wahlalternativen anbieten. Reisende haben Anspruch auf die Rückzahlung der Ticketkosten, wenn sie keine Ersatzbeförderung oder Umbuchung wünschen. Prinzipiell kann Condor Passagieren als Erstattung auch einen Gutschein anbieten. Fluggäste sind aber nicht verpflichtet diesen anzunehmen. Sie können auf der Auszahlung des Geldes bestehen. Die Fluggesellschaften muss ihnen dann sämtliche Kosten, die Teil des Flugtickets waren erstatten. Das schließt Zusatzkosten für Gepäck und Sitzplatzreservierungen ein. Wenn Reisende den Gutschein bereits angenommen haben, können sie übrigens nachträglich keine Rückerstattung der Ticketkosten mehr fordern.

Wann kann ich bei einem Flugausfall eine Entschädigung und eine Ticketerstattung geltend machen?

In einigen Fällen steht Reisenden bei Flugausfällen sowohl eine Entschädigung als auch eine Ticketerstattung zu. Dafür müssen folgende Bedingungen erfüllt werden: Die Fluggesellschaft ist für die Annullierung selbst verantwortlich und hat die Passagiere weniger als 14 Tage vor dem Flug über den Flugausfall informiert, ohne einen Ersatzflug anzubieten.

Wie viel Entschädigung kann ich von Condor bekommen?

Die Entschädigungssumme pro Person berechnet sich nach der Länge der Flugstrecke. Wie viel Geld das Flugticket gekostet hat, spielt bei der Berechnung des Entschädigungsanspruchs keine Rolle.

  • Kurzstrecke (unter 1.500 Kilometer): Ihnen steht nach EU-Recht eine Entschädigung von 250 € von Condor zu
  • Mittelstrecke (bis 3.500 Kilometer): Ihnen steht nach EU-Recht eine Entschädigung von 400 € von Condor zu
  • Langstrecke (über 3.500 Kilometer): Ihnen steht nach EU-Recht eine Entschädigung von 600 € von Condor zu

Flugverspätung, Annullierung, Überbuchung oder verpasster Anschlussflug? Das steht Ihnen zu:

Kurzstrecke bis 1.500 kmMittelstrecke bis 3.500 kmLangstrecke ab 3.500 km
z.B. Berlin – Münchenz.B. Berlin – Lissabonz.B. Berlin – Abu Dhabi
250€*400€*600€*
*Abzüglich Provision (i.d.R. 20 bis 30% zzgl. MwSt.)

Wie lange kann ich für meinen Flug eine Entschädigung bzw. Ticketerstattung geltend machen?

Wer eine Annullierung, eine große Verspätung oder eine andere Flugunregelmäßigkeit erlebt und dafür Ansprüche aus der EU-Fluggastrechte-Verordnung hat, kann diese bis zu 3 Jahre nach dem Flug gegenüber der Fluggesellschaft geltend machen. Die Frist berechnet sich hierbei zum Jahresende. Wenn Ihr Flug mit Condor beispielsweise im Frühling 2020 gestrichen wurde, können Sie Ihre Ansprüche gegenüber der Fluggesellschaft bis Ende 2023 anmelden.

Welche Rechte habe ich, wenn mein Flug mit Condor überbucht ist?

Leider passiert es immer wieder, dass Passagierinnen und Passagiere nicht wie geplant reisen können, weil ihr Flug überbucht ist. Wenn die Fluggesellschaft Sie darüber informiert, dass Sie von einer Überbuchung betroffen sind und nicht befördert werden können, haben Sie neben dem Recht auf einen zeitnahen alternativen Flug oder Entschädigung bzw. Ticketerstattung ein Recht auf Versorgungsleistungen am Flughafen. Bei längeren Wartezeiten muss Sie die Fluggesellschaften mit kostenlosen Snacks und Erfrischungen versorgen und Ihnen, wenn nötig auch Kommunikationsmöglichkeiten, z.B. Telefonate und E-Mails, zur Verfügung stellen. Das Recht auf kostenlose Versorgungsleistungen haben Sie übrigens auch, wenn Sie im Rahmen einer Verspätung oder eines Flugausfalls lange am Flughafen warten müssen.

Was steht mir zu, wenn sich der Abflug auf den nächsten Tag verschiebt?

Wenn sich der Abflug sehr kurzfristig auf den nächsten Tag verschiebt und sie davon erst am Flughafen erfahren, muss Ihnen die Fluggesellschaft eine Unterkunft für die Nacht stellen. Nach EU-Fluggastrechte-Verordnung ist die Airline verpflichtet eine Hotelübernachtung inklusive Hin- und Rückfahrt zum Flughafen zu organisieren und hierfür auch die anfallenden Kosten zu übernehmen. Warum sich der Abflug verzögert, spielt für den Anspruch auf die Leistung keine Rolle. Sollte die Fluggesellschaft Ihnen die Übernachtung nicht von selbst anbieten, sollten Sie unbedingt auf Ihrem Recht bestehen. Wenden Sie sich dazu an die Mitarbeiter der Fluggesellschaft vor Ort. Wenn die Fluggesellschaft Ihnen keine Übernachtung stellt und Sie diese selbst organisieren müssen, sollten Sie sich die spätere Kostenübernahme durch die Airline unbedingt schriftlich bestätigen lassen.

Wann habe ich Anspruch auf eine Entschädigung aufgrund eines Streiks von Condor?

Sie haben Anspruch auf eine Entschädigung aufgrund eines Streiks von Condor, wenn:

  • Ihr Flug aufgrund eines Streiks von Condor Verspätung hatte oder ausgefallen ist.
  • Ihr Flug von Condor entweder 3 Stunden oder länger Verspätung hatte oder weniger als 14 Tage vor dem Abflugdatum annulliert wurde.
  • Sie eine bestätigte Flugreservierung von Condor hatten.
  • Die Beeinträchtigung ihres Fluges von Condor innerhalb der letzten 3 Jahre eintrat.
  • Sie einen alternativen Flug genommen haben und die neue Ankunftszeit erheblich von der Ankunftszeit des ursprünglichen Fluges von Condor abwich.

Wie sollte ich bei einem Flugproblem mit Condor vorgehen?

Wenn Ihr Flug nicht wie geplant verläuft, Sie beispielsweise mit einer großen Verspätung ankommen oder Ihr Reiseziel gar nicht erreichen, sollten Sie prüfen, ob Ihnen für die Unannehmlichkeiten eine Entschädigung zusteht bzw. eine Ticketerstattung fordern können. Das können Sie mittels unseres Online-Rechners in wenigen Schritten ermitteln. Zusätzlich sollten Sie sich von der Fluggesellschaft den Grund für das Flugproblem schriftlich bestätigen lassen. Diese Bestätigung kann für die Einforderung Ihres Anspruchs hilfreich sein. Sollten Sie erst am Flughafen erfahren, dass Sie nicht wie geplant reisen können, weil der Flug verspätet ist, Sie überbucht wurden oder der Flug sogar komplett ausfällt, und es deshalb zu langen Wartezeit kommt, sollten Sie auf die Ihnen zustehende Versorgungsleistungen bestehen. Nutzen Sie zudem die Hilfe von erfahrenen Fluggastrechtsexperten wie Flightright. Sie helfen Ihnen, Ihr Recht gegenüber der Fluggesellschaft durchzusetzen. Versuchen Passagiere auf eigene Faust eine Entschädigung bzw. Ticketerstattung von der Fluggesellschaft zu erhalten, werden sie leider oft ignoriert. Mit Flightright ist die Durchsetzung Ihrer Ansprüche bequem: Nachdem Sie Flightright mit der Einforderung Ihres Anspruchs beauftragt haben, übernehmen die erfahrenen Experten die komplette juristische Auseinandersetzung mit der Fluggesellschaft – Sie müssen nichts weiter tun.

Voraussetzungen für eine Entschädigung von Condor bei Flugverspätung oder -ausfall?

Wenn der Flug von Condor verspätet oder ausgefallen ist, kann man möglicherweise eine Entschädigung von der Fluggesellschaft verlangen. Es gibt jedoch bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit man eine Entschädigung erhält. Zum Beispiel muss die Verspätung oder der Ausfall auf Gründe zurückzuführen sein, die von Condor zu verantworten sind, wie zum Beispiel technische Probleme oder ein Streik. Der Flug muss innerhalb der EU gestartet oder gelandet sein. Die Verspätung muss mindestens 3 Stunden betragen und Passagiere müssen ihre Identität und Buchungsdetails nachweisen können. Es ist zu beachten, dass es bestimmte Ausnahmen von diesen Regeln gibt und dass die Fluggesellschaft immer das Recht hat zu beweisen, dass die Verspätung oder der Ausfall auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist und somit keine Entschädigung zusteht.

Wenn zum Beispiel der Hinflug von Condor von München nach Lissabon (LIS) verspätet oder ausgefallen ist, kann man sich an die Fluggesellschaft wenden, um herauszufinden, ob man eine Entschädigung erhält. Es ist auch möglich, dass Condor Top-Angebote für einen Ersatzflug anbietet. Es ist immer ratsam, sich als Flugpassagier im Falle von Flugverspätungen und Flugausfällen über die Rechte zu informieren und gegebenenfalls Schritte zu unternehmen, um eine Entschädigung zu erhalten. Mit Flightright finden Sie in wenigen Minuten heraus, was Ihnen für Ihren annullierten oder verspäteten Flug zusteht.

Condor: Aktuelle Flugverspätungen und Flugausfälle

In der Übersicht finden Sie alle aktuellen Condor-Flüge, die verspätet waren oder annulliert wurden. Wenn auch Ihr Flug mit Condor nicht wie geplant stattgefunden hat, sollten Sie prüfen, ob Ihnen eine Entschädigung bzw. Ticketerstattung zusteht.

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