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Verpassen Sie ohne Eigenverschulden einen Anschlussflug, steht Ihnen eine Entschädigung zu, wenn Sie dadurch 3 Stunden oder mehr später an ihrem Endziel ankommen.
Recht durchsetzen lassen
Wir machen Druck bei der Airline. Wenn nötig, gehen wir dafür bis vor Gericht. Ohne Stress und Risiko für Sie.
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Häufig gestellte Fragen & Antworten
Wer in den langersehnten Urlaub starten will oder nach der Reise wieder zurück nach Hause möchte, verlässt sich in der Regel darauf, dass der Flug wie geplant abhebt. Leider kommt es immer wieder vor, dass sich Flüge verspäten, annulliert werden oder der Anschlussflug verpasst wird. Die gute Nachricht für betroffene Reisende: In solchen Fällen haben Reisende nach EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 weitreichende Rechte und ihnen kann eine Ticketerstattung bzw. eine Entschädigung zustehen. Für die entstandenen Unannehmlichkeiten ist das zumindest eine kleine Wiedergutmachung. Die EU-Fluggastrechte-Verordnung gilt für Flüge, in der EU starten oder in der EU landen. In zweitem Fall muss die Fluggesellschaft zudem ihren Sitz in der EU haben.





