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Stress durch einen Flugausfall oder eine
-verspätung?

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Erfolgreicher: Unsere Erfolgsquote ist 99%

Einfacher: Ihr Aufwand ist nur 2 Minuten

Risikolos: Wir tragen alle Gerichtskosten

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Kein finanzielles Risiko:

Unsere Provision wird nur bei Erfolg fällig

Transparente Kommunikation:

Wir halten Sie immer auf dem Laufenden

Wir setzen Ihr Recht auf Rückerstattung und Entschädigung bei Flugverspätung und Flugausfall durch!

So einfach erhalten Sie Ihre Entschädigung

Einfach, unkompliziert und zeitsparend – unsere Rechtsexperten setzen Ihre Rechte durch!

SCHRITT 1

Anspruch in 2 Minuten prüfen

Einfach Flugdaten eingeben und sofort erfahren, was Ihnen zusteht.

SCHRITT 2

Wir kümmern uns um alles

Wir finden die richtige Strategie und verhandeln für Sie mit der Fluggesellschaft.

SCHRITT 3

Sie erhalten Ihre Entschädigung

Die Fluggesellschaft bezahlt uns und wir überweisen das Geld umgehend auf Ihr Konto.

Wir setzen Ihre Fluggastrechte durch

Flug gestrichen? oder verspätet? Wir unterstützen Sie bei Flugproblemen aller Art und machen Ihre Entschädigung geltend. Auch 3 Jahre rückwirkend.

Flugverspätung


Bei einer Flugverspätung von 3 Stunden oder mehr haben Sie gemäß EU-Verordnung Anspruch auf eine Entschädigung von 250 bis 600 Euro, abhängig von der Flugstrecke.

Flugausfall


Bei einer kurzfristigen Annullierung kann ihnen nach EU-Recht eine Entschädigung zu stehen. Erhalten Sie keinen Ersatzflug können Sie zusätzlich eine Ticketrückzahlung einfordern.

Verpasster Anschlussflug

Verpassen Sie ohne Eigenverschulden einen Anschlussflug, steht Ihnen eine Entschädigung zu, wenn Sie dadurch 3 Stunden oder mehr später an Ihrem Endziel ankommen.

Flugumbuchung


Wenn Ihr Flug umgebucht wird, können Sie den vollen Ticketpreis zurückverlangen. Bei einer kurzfristigen Umbuchung auf einen anderen Tag (14 Tage oder weniger vor Abflug) können Sie eine Entschädigung erhalten.

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Der Flightright Tiny Passenger springt lächeln in die Luft; ein Flugzeug im Hintergrund

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Ihre Vorteile bei Flightright

Geringer Zeitaufwand

Viele Airlines reagieren nicht auf Anfragen. Wir geben nicht auf, bis wir Ihr Recht durchgesetzt haben.

Keine Bürokratie

Es müssen viele aufwendige Dokumente ausgefüllt werden – wir wissen, worauf es dabei ankommt.

Hohe Chancen & kein Risiko

Durch unsere jahrelange Expertise vermeiden Sie Fehler und erhöhen Ihre Chancen auf Erfolg.

Sie sparen Zeit und Nerven

Nach nur wenigen Angaben von Ihnen erledigen wir alles für Sie – ganz stressfrei.

Ihr schneller & einfacher Weg zur Entschädigung

So einfach geht’s:

1

Verpasster Anschlussflug

Verpassen Sie ohne Eigenverschulden einen Anschlussflug, steht Ihnen eine Entschädigung zu, wenn Sie dadurch 3 Stunden oder mehr später an ihrem Endziel ankommen.

2

Recht durchsetzen lassen

Wir machen Druck bei der Airline. Wenn nötig, gehen wir dafür bis vor Gericht. Ohne Stress und Risiko für Sie.

3

Geld erhalten

Bei Erfolg überweisen wir Ihnen umgehend Ihre Entschädigung abzgl. Provision (i.d.R. 20-30% zzgl. MwSt.).

Bekannt aus TV und Presse

  • Flightright: Flugentschädigung - Rückerstattung von Flugkosten
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  • Logo der Frankfurter Allgemeine Zeitung in schwarzer Frakturschrift auf transparentem Hintergrund.

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Neben dem Fluggastrecht, gibt es viele weitere Rechtsgebiete, in denen Verbraucherrechte nicht immer einfach durchzusetzen sind.

Deshalb gibt es jetzt Allright! Getreu unserem Motto “Allright, All good” bieten wir Verbraucher*innen schnelle und sichere Hilfe bei Rechtsproblemen und eine kostenlose Ersteinschätzung in zahlreichen Rechtsgebieten.

Flightright in Zahlen

700 Mio. €

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Erfolgsquote

16 Jahre

Expertise

Häufig gestellte Fragen & Antworten

Wer in den langersehnten Urlaub starten will oder nach der Reise wieder zurück nach Hause möchte, verlässt sich in der Regel darauf, dass der Flug wie geplant abhebt. Leider kommt es immer wieder vor, dass sich Flüge verspäten, annulliert werden oder der Anschlussflug verpasst wird. Die gute Nachricht für betroffene Reisende: In solchen Fällen haben Reisende nach EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 weitreichende Rechte und ihnen kann eine Ticketerstattung bzw. eine Entschädigung zustehen. Für die entstandenen Unannehmlichkeiten ist das zumindest eine kleine Wiedergutmachung. Die EU-Fluggastrechte-Verordnung gilt für Flüge, in der EU starten oder in der EU landen. In zweitem Fall muss die Fluggesellschaft zudem ihren Sitz in der EU haben.