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Fluggastrecht: Was sind außergewöhnliche Umstände?

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außergewöhnliche Umstände
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Geprüft von Oskar de Felice

Fluggastrechtsexperte

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Das Wichtigste zum Thema „außergewöhnliche Umstände“

  • Außergewöhnliche Umstände sind Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegen.
  • Die Fluggesellschaft ist verantwortlich für die Flugstörung. (Beispiel: Technisches Problem oder erkranktes Bordpersonal)
  • Nach 2 Stunden Wartezeit am Flughafen haben Sie bereits Anspruch auf Getränke und Snacks von der Fluggesellschaft.
  • Fluggäste haben jedoch unter bestimmten Umständen, Anspruch auf Betreuungsleistungen wie Verpflegung und Hotelunterkunft.
  • Der betroffene Flug darf außerdem nicht länger als 3 Jahre zurück liegen.
  • Gerichte haben entschieden, dass technische Probleme in der Regel keine außergewöhnlichen Umstände darstellen.
  • Airlines sollten bei außergewöhnlichen Umständen den Fluggästen klare Informationen geben.
  • Sie können nach EU-Fluggastrechte-Verordnung Anspruch auf Entschädigung zwischen 250 € und 600 € haben, wenn Ihr Flug 3 oder mehr Stunden verspätet ist, annulliert oder überbucht wurde oder Sie Ihren Anschlussflug verpasst haben.
  • Fluggastrechte sind durch EU-Verordnungen und nationale Gesetze geschützt.
  • Eine rechtliche Unterstützung von Flightright wird bei Schwierigkeiten empfohlen.


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Viele Fluggäste haben es sicher schon einmal erlebt. Man freut sich auf den Urlaub oder den kurzen Städtetrip und dann wartet man aufgrund schlechten Wetters oder Sturm stundenlang, dass das Flugzeug endlich abhebt oder der Flug wird komplett gestrichen. In der Luftfahrt werden diese Ereignisse als außergewöhnliche Umstände bezeichnet. Doch was genau zählt in der Luftfahrt alles zu außergewöhnlichen Umstände und was haben Fluggäste für Rechte, wenn so etwas passiert? Das alles erfahrt ihr hier in unserem Blogartikel.

Was sind die EU Fluggastrechte?

Wie viele andere Themen, die die Luftfahrt in Europa betreffen, sind auch die außergewöhnlichen Umstände in den EU Fluggastrechten und der dazugehörenden Verordnung festgehalten. Die EU-Fluggastrechte-Verordnung wurde entwickelt, um Flugreisende vor den Unannehmlichkeiten, die aus langen Wartezeiten oder Flugausfällen entstehen, die die Airline vermeiden hätte können, zu schützen. Mit vollem Namen heißt die Verordnung: “Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungs- leistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen”. Darin wurde unter anderem ein System von Ausgleichsleistungen als grundlegender Schutz für die Fluggäste geschaffen, der die Fluggesellschaften veranlassen soll, Verspätungen und Ausfälle, wenn möglich,  zu vermeiden. 

Basierend auf der EU-Fluggastrechte-Verordnung muss Ihr Flug einige Voraussetzungen erfüllen, damit der Anspruch auf eine Entschädigung besteht. Der Flug muss entweder in der EU starten oder die Airline muss ihren Sitz in der EU haben und der Flug in der EU landen. Der betroffene Flug darf außerdem nicht länger als 3 Jahre zurück liegen. Nicht relevant für die Gültigkeit der EU-Fluggastrechte-Verordnung ist, ob der Flug Teil einer Pauschalreise oder einer Geschäftsreise war.

Was genau ist in der Fluggastrechte-Verordnung verankert?

  • Ihre Rechte bei Nichtbeförderung gegen Ihren Willen, Annullierung und Verspätung Ihres Fluges
  • Wann Ihnen Ausgleichszahlungen von 250 € bis 600 € zustehen
  • Welche Versorgungsleitungen die Airline erbringen muss
  • Wann Sie Ihren Flug bei Annullierungen oder großen Verspätungen stornieren und umbuchen dürfen
  • Wie Sie über Annullierungen und ihre Rechte (Flugrecht) informiert werden müssen

Was sind „außergewöhnliche Umstände“ bei Flugannullierungen und Flugverspätungen?

Bei einer Reise mit dem Flugzeug können viele Dinge nicht so laufen, wie man es sich wünscht. Besonders das Wetter oder auch Streiks können den Fluggästen viele Nerven und noch mehr Geduld kosten. Doch was sind unvermeidbare außergewöhnliche Umstände? Und sind außergewöhnliche Umstände bei Flugverspätung auch erstattungsfähig? Ist die Fluggesellschaft nicht für die Flugverspätung verantwortlich, muss sie gemäß der Fluggastrechte-Verordnung keine Entschädigungszahlung leisten. Dies gilt bei so genannten „außergewöhnlichen Umständen“. Dazu zählen

Eine Ausnahme: Die Airline hätte das Problem vermeiden können. Hat sich die Airline zum Beispiel bei einem Wintereinbruch nicht ausreichend mit Enteisungspräparat eingedeckt, ist sie unter Umständen für die Flugverspätung verantwortlich – vor allem, wenn die Maschinen anderer Fluggesellschaften planmäßig starten konnten. Das bedeutet, dass die Airlines nicht automatisch von der Entschädigungszahlung befreit. Fluggäste können also dann einen Anspruch haben, wenn die Airlines nicht alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen haben, um die Folgen des außergewöhnlichen Umstandes so gering wie möglich zu halten.

EU Verordnung 261/04: Außergewöhnliche Umstände

Außergewöhnliche Umstände können viel Geduld erfordern, da es sich meist um Situationen handelt, bei der Fluggäste sehr lange warten müssen oder gar nicht erst fliegen können. Doch wie genau sind außergewöhnliche Umstände in der EU-Fluggastrechte-Verordnung beschrieben, die seit dem Jahr 2004 dafür sorgt, dass Fluggäste bei Nichtbeförderung, Annullierung oder eine große Verspätung von Flügen mit bis zu 600 Euro entschädigt werden können? „Der Begriff des außergewöhnlichen Umstandes ist in der EU Verordnung 261/04 nicht genauer definiert. Wird aber nach dem Wortlaut gegangen, ist es so, dass die Umstände außergewöhnlich sind und zu einem Wegfall der Ausgleichspflicht führen können. Sie liegen also außerhalb von dem, was beim Ablauf der Fluggästebeförderung üblich ist. Damit sind von außen kommende Ereignisse gemeint, die die plangemäße Durchführung des Flugverkehrs beeinträchtigen oder unmöglich machen können, wie zum Beispiel ein technischer Defekt oder Unwetter.

Wie mache ich Fluggastrechte geltend?

Sie sind auch von Flugverspätungen oder Flugannullierungen betroffen und wissen nicht, wie Sie ihre FLuggastrechte geltend machen? Dafür haben wir für Sie eine kurze Checkliste erstellt, mit der Sie am einfachsten an ihr Recht kommen:

  • Sie können nach EU-Fluggastrechte-Verordnung Anspruch auf Entschädigung zwischen 250 € und 600 € haben, wenn Ihr Flug 3 oder mehr Stunden verspätet ist, annulliert oder überbucht wurde oder Sie Ihren Anschlussflug verpasst haben
  • Nach 2 Stunden Wartezeit am Flughafen haben Sie bereits Anspruch auf Getränke und Snacks von der Fluggesellschaft.

Voraussetzungen

  • Sie haben rechtzeitig eingecheckt. (Normalerweise bis 45 Minuten vor Abflug)
  • Ihr Problemflug ist nicht länger als 3 Jahre her
  • Die Fluggesellschaft ist verantwortlich für die Flugstörung. (Beispiel: Technisches Problem oder erkranktes Bordpersonal)
  • Ihr Flug ist entweder in der EU gestartet (jede Airline) oder ist in der EU gelandet (Airlines mit Sitz in der EU)
  • Sie haben ein gültiges Ticket und Buchungsbestätigung.
  • Die Buchungsart, also ob beispielsweise Einzelbuchung, Geschäftsreise oder Pauschalurlaub, spielt keine Rolle für Ihr Recht auf Entschädigung.

Für Fluggäste ist es oft schwierig, allein eine Entschädigungszahlung einzufordern. Viele Airlines blocken, ignorieren, vertrösten und stellen die Tatsachen falsch dar, um keine Ausgleichszahlungen leisten zu müssen. Da stehen Fluggäste schnell allein da. Wir verhelfen Fluggästen zu ihrem Recht und setzen uns für ihre Entschädigung ein. Da wir wissen, welche Tricks und Ausflüchte die Airlines anwenden und welche Argumente und Beweise notwendig sind, um erfolgreich eine Entschädigung durchzusetzen, konnten wir bis heute schon über 430.000.000 Euro für unsere Kundschaft erstreiten. Benutzen Sie einfach unseren Entschädigungsrechner für eine kostenlose Prüfung Ihres Fluges. Wenn Sie anspruchsberechtigt für eine Entschädigungszahlung sind, können Sie uns mit nur einem Klick mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche beauftragen.

Wie lange kann man Flugverspätungen geltend machen?

In der EU-Verordnung ist keine Verjährungsfrist für Ansprüche bei Flugausfällen festgehalten. Deshalb richtet sie sich in Deutschland nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Das entschied das Amtsgericht Bremen (Az.: 9 C 0270/12). Somit haben Reisende in Deutschland 3 Jahre Zeit, um ihre Fluggastrechte zu verfolgen und für einen Flugausfall eine Entschädigung bzw. Ticket- erstattung geltend zu machen. Die gesetzliche Frist hierfür berechnet sich zum Jahresende. Ist Ihr Flug zum Beispiel am 18. September 2019 ausgefallen, können Sie für den Flugausfall bis 31. Dezember 2022 von der Airline eine Entschädigung oder Ticketerstattung verlangen. In anderen europäischen Ländern wie Frankreich oder Spanien gelten noch längere Fristen: Hier haben betroffene Reisende sogar 5 Jahre Zeit für die Einforderung einer Entschädigung bzw. Ticketerstattung für einen Flugausfall nach EU-Verordnung.

Welche Fristen gelten bei der Entschädigung für Flugverspätungen?

Die Frist richtet sich nach dem jeweiligen Land, in dem Sie Ihren Anspruch durchsetzen möchten. Während in Deutschland eine Frist von 3 Jahren gilt, sind es in Großbritannien wiederum 6 Jahre. Mehr über Flugverspätung Entschädigung Frist finden Sie hier.

Wann muss eine Airline keine Entschädigung zahlen?

Eine Airline muss keine Entschädigung zahlen, wenn es sich um unvermeidbare außergewöhnliche Umstände handelt. Dann ist die Fluggesellschaft nicht für die Flugverspätung verantwortlich, falls die Airline alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen haben, um die Folgen des außergewöhnlichen Umstands so gering wie möglich zu halten.  Hat sich die Airline zum Beispiel bei einem Wintereinbruch ausreichend mit Enteisungspräparat eingedeckt und somit gut vorbereitet und der Flug fällt trotzdem aus, muss sie gegebenenfalls keine Entschädigung zahlen.

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Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Ihre Reise ist gebucht aber nun kommt die Airline Ihrem Urlaubsglück in die Quere? Ihr Flug ist überbucht, verspätet oder fällt aus? Ihr Gepäck ist verspätet oder verloren gegangen?

Tipp: Flightright hilft Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Fluggastrechte! Mit uns können Sie Ihre Ansprüche kostenfrei prüfen.

Als Experten und Expertinnen zum Thema Fluggastrecht setzen wir ihr Recht auf Entschädigung gegenüber der Airline durch!

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