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Ihre Rechte bei einer abgesagten Pauschalreise wegen Corona

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Pauschalreise abgesagt wegen Corona
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Geprüft von Oskar de Felice

Fluggastrechtsexperte

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Pauschalreise wegen Corona abgesagt? Das sind Ihre Ihre Rechte:

Aufgrund der Corona-Pandemie mussten bereits Tausende von Pauschalreisen von den Veranstaltern abgesagt werden. Viele Reiseveranstalter bieten ihren Kundinnen und Kunden als Erstattung Gutscheine an. Aber müssen Sie einen Gutschein als Erstattung eigentlich akzeptieren? In welchen Fällen haben Sie das Recht auf eine vollständige Erstattung der Reisekosten? Was können Sie tun, wenn sich der Veranstalter im Rahmen einer Pauschalreise weigert, das Geld zurückzuzahlen? Unsere Rechtsexperten geben Antworten auf die wichtigsten Fragen.

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Das Wichtigste zum Thema „Pauschalreise abgesagt wegen Corona“

  • Pauschalreisen sind oft von Corona betroffen.
  • Kein Recht auf Entschädigung bei außergewöhnlichen Umständen.
  • Bei Schwierigkeiten mit dem Veranstalter sollten Sie sich rechtliche Unterstützung von Flightright suchen.
  • Reisende müssen keine Gutscheine für ihren ausgefallenen Pauschalurlaub annehmen.
  • Reagiert der Veranstalter trotz Aufforderung nicht innerhalb der Frist auf die Erstattungsforderung oder verweigert sie sogar, können Reisende mahnen.


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Welche Rechte habe ich, wenn meine Pauschalreise abgesagt wurde?

Die Rechte von Urlaubern sind in der EU-Pauschalreise-Richtlinie geregelt. Diese sagt klar:  Kann eine Reise nicht wie geplant durchgeführt werden, kann der Veranstalter sie absagen. In diesem Fall erhalten Reisende ihr Geld zurück. Das gilt auch für Reisen, die aufgrund der Corona-Pandemie nicht stattfinden können. Urlauber müssen dann das Geld für Hotel und Flug in voller Höhe zurückbekommen.

Wie lange dauert es bis ich das Geld für die Pauschalreise zurückbekomme?

Reiseveranstalter sind verpflichtet, den Reisepreis nach Bekanntwerden der Absage der Reise innerhalb von 14 Tagen zu erstatten (§ 651h BGB). Da sich derzeit sehr viele Urlauber mit Erstattungsforderungen an die Veranstalter wenden, kann es jedoch zu längeren Bearbeitungszeiten kommen.

Muss ich einen Gutschein als Erstattung für meine Pauschalreise akzeptieren?

Reisende müssen keine Gutscheine für ihren ausgefallenen Pauschalurlaub annehmen. Sie können auf einer Rückzahlung des Reisepreises bestehen. Gutscheine haben prinzipiell den Nachteil, dass es für sie derzeit keine Insolvenzabsicherung gibt. Wenn ein Reiseveranstalter pleite geht, ist der Gutschein wertlos. Eine Gutscheinpflicht für abgesagte Pauschalreisen gibt es demnach nicht. Die Regelungen zu Pauschalreisen sind EU-Recht und gelten solange, bis auf EU-Ebene eine Änderung durchgeführt wird.

Ihre Pauschalreise wurde wegen Corona abgesagt?

Wie bekomme ich meine Rückerstattung, wenn der Veranstalter nicht zahlen will?

Einige Veranstalter behaupten gegenüber Reisenden, dass sie Gutscheine akzeptieren müssten. Das ist so nicht richtig. Reagiert der Veranstalter trotz Aufforderung nicht innerhalb der Frist auf die Erstattungsforderung oder verweigert sie sogar, können Reisende mahnen und sich anwaltliche Unterstützung suchen. Dies ist jedoch mit viel zeitlichem Aufwand und zusätzlichen Kosten verbunden. Bequemer ist es hierfür auf die Hilfe von spezialisierten Anbietern zurückzugreifen. Mit einem neuen Produkt für Pauschalreisen hilft Flightright nun auch Reisenden die Kosten für ihren ausgefallenen Urlaub unkompliziert zurückzubekommen – ohne Papierkram und nervenaufreibende Korrespondenz mit dem Reiseveranstalter.

Bekomme ich eine Erstattung, wenn ich die Pauschalreise selbst storniert habe?

Prinzipiell gilt: Stornieren Urlauber eine Pauschalreise selbst – sie fällt also nicht wegen der Absage des Veranstalters aus – gelten die Stornierungsbedingungen des jeweiligen Veranstalters. In diesem Fall erhalten Urlauber nicht den vollen Reisepreis zurück und müssen Stornierungskosten zahlen. Besser ist es auch angesichts der jetzigen Situation nicht selbst zu stornieren, sondern abzuwarten, bis der Veranstalter die Reise absagt.

Ihre Pauschalreise wurde wegen Corona abgesagt?

Ihre Pauschalreise wurde wegen Corona abgesagt?

Wenn der Veranstalter Ihren Urlaub wegen Corona absagt, ist er verpflichtet Ihnen innerhalb von 14 Tagen den Reisepreis zu erstatten. Wir helfen Ihnen an Ihr Geld zu kommen.

Wir helfen Ihnen gerne bei Flugproblemen mit der Fluggesellschaft bei:

Bei Problemen konnten wir u.a. an folgenden Flughäfen bereits helfen

Gegen diese und mehr Airlines sind wir bereits erfolgreich vorgegangen

Ihre Reise verlief nicht wie geplant?

Bei Flugverspätung, Annullierung und Überbuchung kann Passagieren und Passagierinnen eine Entschädigung bzw. Ticketerstattung zustehen. Flightright setzt Ihr Recht durch.

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