Flugverspätung und Flugausfälle mit Air Berlin
Air Berlin war die zweitgrößte deutsche Fluggesellschaft. Im Herbst 2017 musste die Airline Insolvenz anmelden. Flightright versteht Ihre Sorgen und beantwortet Ihnen alle Fragen rund um Flugtickets, Flugverkehr, Entschädigungsansprüche und die Insolvenz Air Berlins.
Eine Auszahlung von Kompensationszahlungen von Air Berlin ist aktuell leider nicht zulässig. Dementsprechend kann auch für Flugverspätungen oder Annullierungen bei Air Berlin keine Entschädigung mehr ausgezahlt werden. Nach Ende des Insolvenzverfahrens wird der Restbetrag zu gleichen Teilen an alle Gläubiger ausgezahlt.
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Was steht mir bei einer Flugverspätung oder einem Flugausfall zu?
- Nach EU-Fluggastrechte-Verordnung stehen Ihnen zwischen 250 und 600 € Entschädigung bei Verspätung, Annullierung oder Überbuchung Ihres Fluges zu
- Ihre Entschädigungssumme ist unabhängig vom Ticketpreis
- Ab 3 Stunden Flugverspätung oder Ausfall haben Sie Anspruch auf Entschädigung
- Ihre Entschädigung können Sie bis zu 3 Jahre rückwirkend geltend machen
Was sollte ich bei einer Verspätung oder einem Flugausfall tun?
- Grund für Verspätung oder Flugausfall idealerweise schriftlich von der Fluggesellschaft bestätigen lassen
- Beweise sammeln: Fotos, Belege von Ihren Ausgaben, Tickets und Gutscheine können helfen
- Versorgungsleistungen am Flughafen sichern
- Daten gleich in unseren Entschädigungsrechner eingeben und erfahren, welche Summe Ihnen zusteht
Ab wann bekomme ich Entschädigung bei Verspätung oder Flugausfall?
Seit 2004 legt die EU-Fluggastrechteverordnung fest, dass Flugreisende bei einer mehr als 3-stündigen Verspätung oder einem Flugausfall Anspruch auf Entschädigung haben. Wie hoch der Entschädigungsanspruch ist hängt allein von der Flugstrecke ab und nicht von dem gezahlten Ticketpreis. Auch der Grund des Fluges, also ob Sie Ihren Flug als Geschäftsreisender antreten oder eine Pauschalreise gebucht haben, ist irrelevant für die Entschädigung. Damit ein Flug Entschädigungsanspruch hat, muss er lediglich entweder in der EU starten oder in der EU landen, während die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat.
Grundsätzlich gilt:
- Verspätungen: Ihr Flug muss mit mehr als 3 Stunden Verspätung am Ziel angekommen sein und unter das geltende EU-Recht fallen, um für eine Entschädigung in Frage zu kommen.
- Annullierungen: Wenn Sie weniger als 14 Tage vor Abflug über eine Annullierung informiert wurden und ihr Flug unter das geltende EU-Recht fällt, kann Ihnen für eine Annullierung eine Entschädigung von bis zu 600 € zustehen.
- Überbuchung: Überbucht die Airline Ihren unter das geltende EU-Recht fallenden Flug und Sie finden keinen Platz mehr an Bord kommt das einer Nichtbeförderung gleich und Ihnen steht eine Entschädigung von bis zu 600 € zu.
- Verpasster Anschlussflug: Wird aufgrund eines verpassten Anschlussfluges das Endziel mehr als 3 Stunden später erreicht und fällt der Flug unter das geltende EU-Recht, steht Ihnen eine Entschädigung von bis zu 600 € zu. Das gilt auch, wenn der Anschlussflug von einer anderen Airline durchgeführt wurde, solange Ihr Flugschein für beide Teilstrecken gültig ist.
Bei der Höhe Ihrer Entschädigung geht es nur um die Flugstrecke – nicht um den Preis, den Sie für Ihr Ticket gezahlt haben:
- Kurzstrecke (weniger als 1500 Kilometer): Ihnen steht eine Entschädigung von 250 € zu
- Mittelstrecke (bis zu 3500 Kilometer): Ihnen steht eine Entschädigung von 400 € zu
- Langstrecke (über 3500 Kilometer): Ihnen steht eine Entschädigung von 600 € zu
Wie habe ich eine Chance meine Entschädigung mit Air Berlin noch zu erhalten?
Leider ist eine Auszahlung von Kompensationszahlungen von Air Berlin aktuell nicht zulässig. Auch für Flugverspätungen oder Annullierungen kann bei Air Berlin momentan keine Entschädigung ausgezahlt werden. Wenn Sie Ihre Ansprüche bei Air Berlin als Forderung gegen die Insolvenzmasse eingereicht haben, haben Sie nach Ende des Insolvenzverfahrens eine Chance, einen Teil des Restbetrags zu erhalten.
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Nützliche Hinweise & Infos zu Air Berlin
Mit ihrem Firmensitz in Berlin beförderte die beliebte Luftverkehrsgesellschaft bis 2017 rund 30 Millionen Passagiere und Passagierinnen im Jahr zu knapp 150 Zielen weltweit. Mit ihrem gut ausgebauten Streckennetz flog Air Berlin von 20 deutschen Flughäfen aus mit einer der jüngsten Flotten Europas.
Gestrichene Flüge wegen Insolvenz
Flugreisende, die nach Bekanntgabe der Insolvenz von Air Berlin am 15. August 2017 einen Flug gebucht haben, bekommen den vollständigen Ticketpreis erstattet. Wurde der Flug vor dem 15. August 2017 gebucht, kann keine Erstattung des Ticketpreises erfolgen. Betroffene Reisende müssen ihre Forderung direkt bei der Airline zur Insolvenztabelle hinzufügen.
Ihr Flugproblem mit…
Flugproblem mit Air Berlin gehabt?
Flightright kümmert sich um Ihr Recht bei Flugverspätung, Annullierung und Überbuchung und setzt sich dafür ein, dass Sie Ihre Entschädigung bzw. Ticketerstattung von der Fluggesellschaft erhalten.