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Air Berlin - Flugverspätungen und Flugausfälle: Ihre Rechte auf Rückerstattung und Entschädigung

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Fluggastrechtsexperte

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Über Air Berlin

Air Berlin war die zweitgrößte deutsche Fluggesellschaft. Im Herbst 2017 musste die Airline Insolvenz anmelden. Flightright versteht Ihre Sorgen und beantwortet Ihnen alle Fragen rund um Flugtickets, Flugverkehr, Entschädigungsansprüche und die Insolvenz Air Berlins.

Eine Auszahlung von Kompensationszahlungen von Air Berlin ist aktuell leider nicht zulässig. Dementsprechend kann auch für Flugverspätungen oder Annullierungen bei Air Berlin keine Entschädigung mehr ausgezahlt werden. Nach Ende des Insolvenzverfahrens wird der Restbetrag zu gleichen Teilen an alle Gläubiger ausgezahlt.

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Auch bei Air Berlin sind wegen der Folgen der Corona-Pandemie Tausende Flüge ausgefallen. Die gute Nachricht für betroffene Passagiere: Die Bestimmungen der EU-Fluggastrechte-Verordnung gelten weiterhin. Kann ein Flug aufgrund behördlicher Reisebeschränkungen nicht ausgeführt werden und muss daher annulliert werden, ist die Fluggesellschaft verpflichtet, den Passagieren die Ticketkosten zu erstatten. Da in diesem Fall ein außergewöhnlicher Umstand Grund für den Flugausfall war und die Fluggesellschaft keine Schuld trifft, können Reisende keine Entschädigung geltend machen. 

Auch in Zeiten von Corona gibt es jedoch auch zahlreiche Flugausfälle, die nicht direkt auf die Pandemie zurückzuführen sind. Fluggesellschaften streichen immer wieder Verbindungen, die wenig ausgelastet sind. Dies sind Annullierungen aus sogenannten wirtschaftlichen Gründen. Wenn der Flug aus wirtschaftlichen Gründen gestrichen wird, kann Passagieren neben der Erstattung der Ticketkosten zusätzlich eine Entschädigungszahlung von der Fluggesellschaft zustehen. Wenn Sie herausfinden möchten, ob und in welche Höhe Ihnen für Ihren Problemflug mit Air Berlin Geld zusteht, können Sie das in wenigen Schritten kostenlos online tun. Wir prüfen Ihren Anspruch und übernehmen anschließend die juristische Durchsetzung Ihrer Forderung. Sind wir damit erfolgreich, erhalten Sie Ihre Entschädigung bzw. Ticketerstattung abzüglich einer Erfolgsprovision (i.d.R. 14-30 % zzgl. MwSt.).

Was steht mir bei einem Flugproblem mit Air Berlin zu?

  • Flugverspätung: Entschädigung ab 3 Stunden Ankunftsverspätung
  • Flugausfall o. Umbuchung: Entschädigung bei kurzfristiger Flugstreichung, zudem Ticketerstattung möglich
  • Überbuchung: Entschädigung
  • Verpasste Anschlussflüge: Entschädigung
  • Entschädigungsanspruch: Nach EU-Fluggastrechte-Verordnung zwischen 250 und 600 € pro Person
  • Entschädigungshöhe vom Ticketpreis unabhängig

Recht auf Entschädigung und Ticketerstattung 3 Jahre gültig

Was sollte ich bei einem Flugproblem mit Air Berlin tun?

  • Lassen Sie sich von der Fluggesellschaft den Grund für das Flugproblem schriftlich bestätigen
  • Bewahren Sie Fotos und Belege von Ihren Ausgaben, Tickets und Gutscheinen auf
  • Bestehen Sie am Flughafen auf Versorgungsleistungen
  • Nutzen Sie unseren Online-Rechner und beauftragen Sie Flightright mit der Durchsetzung Ihrer Entschädigung bzw. Ticketerstattung von Air Berlin

Flugprobleme mit Air Berlin: Ihre Rechte im Überblick

Ihr Air Berlin-Flug verlief nicht wie geplant? Sie möchten wissen, was Ihnen im Einzelfall zusteht und wie Sie sich verhalten sollen? In unseren FAQ beantworten wir die häufigsten Fragen rund um Flugverspätung, Annullierung, Umbuchung und Überbuchung mit Air Berlin.

Was ist der Unterschied zwischen Entschädigung und Ticketerstattung?

Seit 2004 sind Passagiere bei Flugunregelmäßigkeiten durch die EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 geschützt. Durch Probleme wie Flugausfälle und Verspätungen entstehen Passagieren regelmäßig Unannehmlichkeiten. Wenn die Fluggesellschaft das Flugproblem verursacht hat, haben betroffene Reisende daher Anspruch auf eine Entschädigung. Diese sogenannte Ausgleichszahlung steht Passagieren bei Verspätungen von mehr als 3 Stunden, kurzfristigen Annullierungen, überbuchten Flügen und verpassten Anschlussflügen zu. Die Entschädigung kann als eine Art Schadenersatz für Passagiere gesehen werden. 

Bei der Ticketerstattung handelt es sich im Gegensatz dazu um die Rückzahlung des Ticketpreises an den Passagier, da die Fluggesellschaft ihre Leistung nicht erbracht hat. Anspruch auf Ticketerstattung haben Reisende, deren Flug ersatzlos ausfällt sowie wenn sich die Flugzeiten extrem verschieben und sie zu der neuen Zeit nicht mehr reisen wollen.

Was steht mir zu, wenn mein Flug wegen Corona ausfällt?

Fällt Ihr Flug mit Air Berlin aus, weil er wegen geltender Coronabestimmungen nicht ausgeführt werden kann, steht Ihnen keine Entschädigung zu. Die Airline muss Ihnen allerdings innerhalb von 7 Tagen die Ticketkosten erstatten oder alternativ eine Ersatzbeförderung bzw. eine Umbuchung auf einen späteren Zeitpunkt ermöglichen. So sieht es Artikel 8 der EU-Fluggastrechte-Verordnung vor. Falls Sie einen Ersatzflug genutzt oder eine Umbuchung angenommen haben, steht Ihnen für den annullierten Flug keine Ticketerstattung mehr zu.

Wann kann ich für einen Flugausfall eine Entschädigung von Air Berlin erhalten?

Informiert Sie die Fluggesellschaft weniger als 14 Tage vor dem Abflug über die Streichung Ihres Fluges, können Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben. Ob Sie aus privaten oder geschäftlichen Gründen fliegen wollten, der Flug einzeln oder als Bestandteil einer Pauschalreise gebucht wurde, spielt für Ihren Entschädigungsanspruch keine Rolle. Für den Entschädigungsanspruch ist zudem entscheidend, dass die Gründe für die Annullierung auf die Fluggesellschaft zurückzuführen sind. Fällt ein Flug aus Gründen aus, für die die Airline nichts kann, z.B. Unwetter, Fluglotsenstreik, Flughafen – und Luftraumsperrungen oder Reisebeschränkungen aufgrund von Corona, muss sie Passagierinnen und Passagieren auch keine Entschädigung zahlen.

Wann kann ich für einen Flugausfall eine Ticketerstattung von Air Berlin erhalten?

Wenn Ihr Flug ohne Air Berlin Verschulden ausfällt, steht Ihnen nach EU-Fluggastrecht zwar keine Entschädigung zu. Sie haben jedoch das Recht auf eine Ersatzbeförderung zum Zielort bzw. eine Umbuchung auf einen späteren Zeitpunkt. Möchten Sie das nicht oder gibt es keine Möglichkeit eine Ersatzbeförderung zu erhalten, muss Air Berlin Ihnen den ursprünglich gezahlten Ticketpreis erstatten. Übrigens: Der zu erstattende Ticketpreis umfasst die gesamten Kosten für den Flug. Wenn Sie also extra Geld für Sitzplatzreservierungen, Gepäck oder Mahlzeiten bezahlt haben, muss Ihnen die Fluggesellschaft auch diese Kosten zurückzahlen. Air Berlin kann Ihnen als Erstattung zwar auch einen Gutschein anbieten. Sie können allerdings auf die Auszahlung der Ticketkosten bestehen. Die Fluggesellschaft muss diesem Wunsch dann auch zeitnah nachkommen. Wenn Sie den Gutschein angenommen haben, können Sie nachträglich nicht mehr die Auszahlung des Ticketpreises fordern.

Wann kann ich bei einem Flugausfall eine Entschädigung und eine Ticketerstattung geltend machen?

Ist die Fluggesellschaft für den Flugausfall selbst verantwortlich und hat sie Sie weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflug über die Streichung informiert sowie keinen Ersatzflug angeboten, können Sie von der Airline sowohl eine Entschädigung als auch eine Ticketerstattung fordern.

Ab wann bekomme ich Entschädigung bei Verspätung oder Flugausfall mit Air Berlin?

Die EU-Fluggastrechteverordnung belegt, dass Flugreisende Anspruch auf Entschädigung haben, wenn Ihr Flug mehr als 3 Stunden verspätet ist, ausfällt, überbucht ist oder Sie Ihren Anschlussflug verpassen. Ob Sie den Flug als Geschäftsreisender antreten wollen oder eine Pauschalreise gebucht haben spielt keine Rolle für die Entschädigungszahlung. Ausgegebene Versorgungsleistungen entheben Air Berlin außerdem nicht von Entschädigungszahlungen. Einzige Voraussetzung: Ihr Flug muss in der EU gestartet sein oder bei Landung in der EU außerdem von einer Airline mit Hauptsitz in der EU durchgeführt worden sein. Sie können Ihre Ansprüche bis zu 3 Jahre rückwirkend geltend machen. Ihnen steht keine Entschädigung zu, wenn der verspätete Abflug durch einen außergewöhnlichen Umstand wie Unwetter oder Streik verursacht wurde.

In diesen Fällen besteht Anspruch:

  • Verspätungen: Ihr Flug muss mit mehr als 3 Stunden Verspätung am Ziel angekommen sein und unter das geltende EU-Recht fallen, um für eine Entschädigung in Frage zu kommen.
  • Annullierungen: Wenn Sie weniger als 14 Tage vor Abflug über eine Annullierung informiert wurden und ihr Flug unter das geltende EU-Recht fällt, kann Ihnen für eine Annullierung eine Entschädigung von bis zu 600 € zustehen.
  • Überbuchung: Überbucht die Airline Ihren unter das geltende EU-Recht fallenden Flug und Sie finden keinen Platz mehr an Bord kommt das einer Nichtbeförderung gleich und Ihnen steht eine Entschädigung von bis zu 600 € zu.
  • Verpasster Anschlussflug: Wird aufgrund eines verpassten Anschlussfluges das Endziel mehr als 3 Stunden später erreicht und fällt der Flug unter das geltende EU-Recht, steht Ihnen eine Entschädigung von bis zu 600 € zu. Das gilt auch, wenn der Anschlussflug von einer anderen Airline durchgeführt wurde, solange Ihr Flugschein für beide Teilstrecken gültig ist.

Wie viel Entschädigung kann ich von Air Berlin bekommen?

Die Höhe der Entschädigung berechnet sich nach Flugstrecke. Wie viel Sie für den Flug bezahlt haben, ist für die Entschädigungssumme unwichtig.

  • Kurzstrecke (unter 1.500 Kilometer): Ihnen steht nach EU-Recht eine Entschädigung von 250 € von Air Berlin zu
  • Mittelstrecke (bis 3.500 Kilometer): Ihnen steht nach EU-Recht eine Entschädigung von 400 € von Air Berlin zu
  • Langstrecke (über 3.500 Kilometer): Ihnen steht nach EU-Recht eine Entschädigung von 600 € von Air Berlin zu

Flugverspätung, Annullierung, Überbuchung oder verpasster Anschlussflug? Das steht Ihnen zu:

Kurzstrecke bis 1.500 kmMittelstrecke bis 3.500 kmLangstrecke ab 3.500 km
z.B. Berlin – Münchenz.B. Berlin – Lissabonz.B. Berlin – Abu Dhabi
250€*400€*600€*
*Abzüglich Provision (i.d.R. 20 bis 30% zzgl. MwSt.)

Was sind meine Rechte bei langen Wartezeiten am Flughafen?

Bei enormer Verspätung ihres Abfluges, haben Sie einen sofortigen Anspruch auf Versorgungsleistungen. Diese variieren je nach Strecke. Hier finden Sie einen Gesamtüberblick darüber, was Ihnen zusteht.

  • Kurzstrecke bis 1500 km: ab 2 Stunden Wartezeit kostenfreie Getränke, Imbiss sowie E-Mails, Fax und zwei Telefonate
  • Mittelstrecke 1500-3500 km: ab 3 Stunden Wartezeit kostenlose Getränke, Mahlzeiten und zwei Telefonate, E-Mails oder Fax
  • Langstrecke ab 3500 km: ab 4 Stunden Startverzögerung kostenlose Getränke, Mahlzeiten und zwei Telefonate, E-Mails oder Fax

Im Falle einer Überbuchung stehen Ihnen alle Leistungen ohne Wartezeit zu.

Verspätungen von über 5 Stunden
In diesem Falle können Sie unabhängig von der Flugstrecke vom Flug zurücktreten. Air Berlin ist unter den genannten Umständen dazu verpflichtet, Ihnen die Kosten zu erstatten – oder Ihnen eine Beförderungsalternative anzubieten.

Abflug erst am nächsten Tag
Ihnen steht eine Hotelübernachtung inklusive Hin- und Rückfahrt zum Airport zu. Wenden Sie sich dafür direkt an Air Berlin und lassen Sie sich die Zusage für Zimmer und Transfer schriftlich bestätigen.

Voraussetzungen für eine Entschädigung von Air Berlin bei Flugverspätung oder -ausfall?

Wenn der Flug von Air Berlin verspätet oder ausgefallen ist, kann man möglicherweise eine Entschädigung von der Fluggesellschaft verlangen. Es gibt jedoch bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit man eine Entschädigung erhält. Zum Beispiel muss die Verspätung oder der Ausfall auf Gründe zurückzuführen sein, die von Air Berlin zu verantworten sind, wie zum Beispiel technische Probleme oder ein Streik. Der Flug muss innerhalb der EU gestartet oder gelandet sein. Die Verspätung muss mindestens 3 Stunden betragen und Passagiere müssen ihre Identität und Buchungsdetails nachweisen können. Es ist zu beachten, dass es bestimmte Ausnahmen von diesen Regeln gibt und dass die Fluggesellschaft immer das Recht hat zu beweisen, dass die Verspätung oder der Ausfall auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist und somit keine Entschädigung zusteht.

Wenn zum Beispiel der Hinflug von Air Berlin von München nach Lissabon (LIS) verspätet oder ausgefallen ist, kann man sich an die Fluggesellschaft wenden, um herauszufinden, ob man eine Entschädigung erhält. Es ist auch möglich, dass Air Berlin Top-Angebote für einen Ersatzflug anbietet. Es ist immer ratsam, sich als Flugpassagier im Falle von Flugverspätungen und Flugausfällen über die Rechte zu informieren und gegebenenfalls Schritte zu unternehmen, um eine Entschädigung zu erhalten. Mit Flightright finden Sie in wenigen Minuten heraus, was Ihnen für Ihren annullierten oder verspäteten Flug zusteht.

Nützliche Hinweise & Infos zu Air Berlin

Mit ihrem Firmensitz in Berlin beförderte die beliebte Luftverkehrsgesellschaft bis 2017 rund 30 Millionen Passagiere und Passagierinnen im Jahr zu knapp 150 Zielen weltweit. Mit ihrem gut ausgebauten Streckennetz flog Air Berlin von 20 deutschen Flughäfen aus mit einer der jüngsten Flotten Europas.

Gestrichene Flüge wegen Insolvenz
Flugreisende, die nach Bekanntgabe der Insolvenz von Air Berlin am 15. August 2017 einen Flug gebucht haben, bekommen den vollständigen Ticketpreis erstattet. Wurde der Flug vor dem 15. August 2017 gebucht, kann keine Erstattung des Ticketpreises erfolgen. Betroffene Reisende müssen ihre Forderung direkt bei der Airline zur Insolvenztabelle hinzufügen.

Wie habe ich eine Chance meine Entschädigung mit Air Berlin noch zu erhalten?

Leider ist eine Auszahlung von Kompensationszahlungen von Air Berlin aktuell nicht zulässig. Auch für Flugverspätungen oder Annullierungen kann bei Air Berlin momentan keine Entschädigung ausgezahlt werden. Wenn Sie Ihre Ansprüche bei Air Berlin als Forderung gegen die Insolvenzmasse eingereicht haben, haben Sie nach Ende des Insolvenzverfahrens eine Chance, einen Teil des Restbetrags zu erhalten.

Wir helfen Ihnen gerne bei Flugproblemen mit der Fluggesellschaft bei:

Bei Problemen konnten wir u.a. an folgenden Flughäfen bereits helfen

Gegen diese und mehr Airlines sind wir bereits erfolgreich vorgegangen

Ihre Reise verlief nicht wie geplant?

Bei Flugverspätung, Annullierung und Überbuchung kann Passagieren und Passagierinnen eine Entschädigung bzw. Ticketerstattung zustehen. Flightright setzt Ihr Recht durch.

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