Das sind Ihre Rechte bei Flugverspätungen oder Ausfällen wegen schlechten Wetters.
Wenn starke Stürme, dichter Nebel oder eine Aschewolke einen (sonst pünktlichen) Flug unmöglich machen, steht Flugreisenden in der Regel keine Entschädigung zu. Schlechtes Wetter zählt gemäß Artikel 5 der EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG) 261/2004 zu außergewöhnlichen Umständen. Diese kann die Fluggesellschaft nicht beeinflussen oder verhindern, auch wenn „alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen wurden, um die Verspätungen oder Annullierungen zu verhindern“ – so sagt es die EU-Verordnung.
Oft benutzen Airlines schlechtes Wetter als Ausrede, um keine Entschädigungszahlung zu leisten. Flightright prüft genau, welchen Grund das Flugproblem wirklich hat und setzt sich für Ihr Recht auf Entschädigung ein.
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Das Wichtigste zum Thema „Flugverspätung und Ausfälle wegen schlechten Wetters“
- Die Fluggesellschaft muss bei Unwetter für die Passagiere sorgen.
- Unter bestimmten Umständen besteht ein Anspruch auf Entschädigung bei einer Verspätung oder Annullierung des Flugs.
- Reisende sollten von den Fluggesellschaften informiert werden und auf Updates achten.
- Unter bestimmten Umständen muss die Airline die Kosten für Verpflegung übernehmen.
- Die Höhe der Entschädigung bei Verspätung oder Annullierung ist abhängig von der Flugdistanz.
- Airlines missbrauchen vermeintlich schlechtes Wetter oft als Ausrede für Flugverspätungen und -streichungen.
- Bei Flugausfall kann Passagier auf alternative Beförderung bestehen.
- Fluggastrechte-Verordnung der EU schützt Reisende in solchen Fällen.
Sie hatten eine Flugverspätung oder einen Flugausfall? Jetzt Rechte prüfen und Chancen auf Entschädigung erhöhen
Wann habe ich Anspruch auf Entschädigung bei Unwetter?
- Wenn andere Flüge planmäßig abheben, könnte das ein Zeichen dafür sein, dass auch Ihr Flug trotz Unwetter abheben hätte können
- Ihr Problemflug ist nicht länger als 3 Jahre her.
- Sie haben rechtzeitig eingecheckt.
- Ihr Flug ist entweder in der EU gestartet (jede Airline) oder ist in der EU gelandet (Airlines mit Sitz in der EU)
- Sie haben Ihren Zielflughafen erst 3 Stunden oder länger verspätet erreicht.
Was sollte ich tun, wenn sich mein Flug aufgrund von schlechtem Wetter verspätet oder ausfällt?
- Bestehen Sie auf Ihre Versorgungsleistungen am Flughafen
- Lassen Sie sich von der Fluggesellschaft den Grund der Annullierung schriftlich bestätigen
- Überprüfen Sie, ob andere Flüge normal starten können.
- Bestimmen Sie mit unserem Entschädigungsrechner Ihren Anspruch
Kann ich trotz schlechtem Wetters eine Entschädigung bekommen?
Grundsätzlich erhalten Flugreisende bei starken Verspätungen oder Annullierungen aufgrund schlechten Wetters keine Ausgleichszahlung, da diese in der EU-Fluggastrechte-Verordnung als außergewöhnliche Umstände aufgeführt sind. In Sonderfällen können Passagiere jedoch eine Entschädigungszahlung erhalten. Entscheidend ist dabei, dass sie ihren Flug von einem EU-Flughafen antreten (Airline irrelevant) oder auf einem EU-Flughafen landen (Sitz der Airline in der EU). Ob Ihr Flug Teil einer Geschäftsreise oder einer Pauschalreise waren, sowie der Ticketpreis, spielen keine Rolle für die Entschädigung. Ihre Ansprüche können Sie noch bis zu 3 Jahre nach Flug geltend machen.
In welchen Fällen erhalte ich keine Entschädigung aufgrund von schlechtem Wetter?
Die EU-Fluggastrechte-Verordnung befreit Airlines bei außergewöhnlichen Umständen von Entschädigungszahlungen. Was genau zu außergewöhnlichen Umständen gehört und was nicht, wird jedoch nicht definiert. In folgenden Fällen steht Flugreisenden bei schlechten Wetterbedingungen in der Regel keine Entschädigung zu:
- Aschewolke: Bei einer solchen Naturkatastrophe spricht man von höherer Gewalt. Der Luftverkehr ist beeinträchtigt, Flugverbote müssen ausgesprochen werden. Die Aschewolke behindert die Sicht der Pilotinnen und Piloten und Aschepartikel können die Sensoren der Messgeräte für Höhe und Geschwindigkeit beeinträchtigen.
- Unwetter: Bei außergewöhnlich schlechtem Wetter müssen Flüge oft am Boden bleiben oder später abheben. Extreme Wetterbedingungen wie beispielsweise Schnee, Sturm, Eisregen und Nebel entlasten die Airlines von der Zahlung.
- Gewitterfront: Das Landgericht Darmstadt urteilte, dass es auch keine Entschädigung gibt, wenn der Vorflug infolge einer Gewitterfront notlanden musste und sich der folgende Flug deshalb verspätet oder ausfällt. (LG Darmstadt, Urteil vom 6.11.2013 – 7 S 208/12)
Flugverspätung oder Flugausfall gehabt?
Legt die Airline einen außergewöhnlichen Umstand dar, kann sie sich damit noch nicht allein von der Entschädigungszahlung befreien. Nach dem EuGH-Urteil vom 11. Juni 2020 (Az. C-74/19) müssen Fluggesellschaften bei dem Vorliegen eines außergewöhnlichen Umstandes beweisen, alle ihnen zur Verfügung stehenden Maßnahmen berücksichtigt zu haben, um eine frühestmögliche anderweitige Beförderung für betroffene Fluggäste sicherzustellen. Die Fluggesellschaft muss darlegen, dass es nicht möglich war, den einzelnen Fluggast auf eine schnellere Verbindung umzubuchen. Dabei müssen Fluggesellschaften nachweisen, dass sie eine Umbuchung auf ihre eigenen, aber auch auf Flüge anderer Airlines mit direkter oder indirekter Verbindungen geprüft haben. Auch alternative Beförderungsmittel wie Bus, Bahn oder Taxi muss die Airline berücksichtigen, wenn sie den Passagier schneller an sein Ziel bringen.
Wie hoch ist die Entschädigung?
Ist Ihr Flug 3 oder mehr Stunden verspätet, wurde annulliert oder Ihnen wurde das Boarding verweigert? Dann könnten Sie einen Anspruch auf Entschädigung nach EU-Fluggastrecht haben. Die Entschädigungshöhe berechnet sich laut EU-Fluggastrechte-Verordnung nach der geplanten Flugstrecke. Flightright hilft Ihnen einfach und unkompliziert zu Ihrer Entschädigung. Wir prüfen Ihren Anspruch unverbindlich mittels unseres Entschädigungsrechners. Anschließend können Sie Flightright beauftragen. Setzt Flightright Ihr Recht erfolgreich durch, erhalten Sie Ihre Entschädigung abzüglich unserer Erfolgsprovision (i.d.R. 20-30 % zzgl. MwSt.).
- Kurzstrecke (bis zu 1500 Kilometer): Ihnen steht eine Entschädigung von 250 Euro zu
- Mittelstrecke (bis zu 3500 Kilometer): Ihnen steht eine Entschädigung von 400 Euro zu
- Langstrecke (über 3500 Kilometer): Ihnen steht eine Entschädigung von 600 Euro zu
Entschädigung bei Flugverspätung und Annullierung: Das steht Ihnen zu
Kurzstrecke bis 1.500 km | Mittelstrecke bis 3.500 km | Langstrecke ab 3.500 km |
z.B. Berlin – München | z.B. Berlin – Lissabon | z.B. Berlin – Abu Dhabi |
250€* | 400€* | 600€* |
*Abzüglich Provision (i.d.R. 20 bis 30% zzgl. MwSt.)
Die Ausrede “Schlechtes Wetter”
Beim Thema Sicherheit sind sich viele Flugreisende einig. Wenn die Fluggesellschaften keinen sicheren Flug gewährleisten können, weil ein starkes Schneetreiben herrscht oder heftige Orkanböen wehen, bleiben Passagiere und Passagierinnen lieber am Boden, bis sich das Wetter beruhigt hat. Eine Verspätung ist dann okay, auch wenn eventuelle Anschlussflüge oder Termine verpasst werden. Sicherheit geht vor. So definiert es auch die EU-Verordnung, die Reisenden im Falle von außergewöhnlichen Umständen wie Unwetter keine Entschädigung zugesteht.
Leider missbrauchen Airlines aber vermeintlich schlechtes Wetter oft als Ausrede für Flugverspätungen und -streichungen. Ein Indiz dafür könnte sein, dass andere Flüge fliegen, aber nur Ihr Flug am Boden bleibt. Ein Sperrung liegt dann nicht vor, der Flug könnte also starten. Jedoch muss dies auch bewiesen werden. Flightright verfügt über Flugdatenbanken, durch die man genau erkennen kann, welche Flüge wann und von welchem Flughafen gestartet sind – und welche nicht. Dies erleichtert die Durchsetzung möglicher Entschädigungsansprüche enorm.
Eine andere häufige Ausrede ist die der fehlenden Enteisung. Wird ein Flug gestrichen, weil die Temperaturen unter Null sinken und das Enteisungsmittel fehlt, wurde dies in den vergangenen Jahren von den Airlines häufig als außergewöhnlicher Umstand deklariert. Zum Glück gibt es mittlerweile entsprechende Gerichtsurteile, die eine fehlende Enteisung im Verantwortungsbereich der Airline festmachen. Die Fluggesellschaft muss ausreichend Enteisungsmittel vorrätig haben und rechtzeitig einsetzen, um einen planmäßigen Flugbetrieb zu gewährleisten. Oft führen wetterbedingte Verzögerungen auch zu einer Überschreitung der Dienstzeit der Crew, weshalb Flüge annulliert werden. Auch dies ist kein außergewöhnlicher Umstand und damit entschädigungsberechtigt.
Aktuelle Flugverspätungen und Ausfälle
Sind Sie momentan von einer Flugverspätung oder einer Annullierung betroffen und unsicher, ob schlechtes Wetter wirklich der Auslöser für die Flugstörung ist? In unserer Tabelle können Sie Ihren Flug finden und schnell und unkompliziert herausfinden, ob für Ihren Flug ein Anspruch auf Entschädigung besteht:
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Kann ich eine Entschädigung erhalten?
Dies können wir ganz einfach und schnell überprüfen. Dazu geben Sie einfach Ihre Flugdaten in unseren Entschädigungsrechner ein. Wir betrachten die Anwendbarkeit der Fluggastrechteverordnung, schließen außergewöhnliche Umstände aus und geben Ihnen sofort eine Ersteinschätzung. Sollten Sie anspruchsberechtigt sein, können Sie uns anschließend mit nur einem Klick beauftragen. Sparen Sie sich lange und nervenaufreibende Streitereien mit der Airline. Profitieren Sie von unserer Erfahrung. Wir haben bereits viele Entschädigungsforderungen für Flugverspätungen, Nichtbeförderungen und Annullierungen erfolgreich durchgesetzt und über500.000.000 Euro für unsere Kunden eingefordert.
Was steht mir bei langen Wartezeiten am Flughafen zu?
Unabhängig davon, ob sich Ihr Flug aufgrund eines außergewöhnlichen Umstands oder aus anderen Gründen verspätet oder annulliert wurde, muss die Airline immer Ihre ausreichende Versorgung am Flughafen gewährleisten. Sitzen Sie am Flughafen fest, haben Sie das Recht auf kostenlose Leistungen, zum Beispiel in Form von Essen und Getränken.
- Kurzstrecke bis 1500 km: ab 2 Stunden Wartezeit kostenfreie Getränke, Snack, sowie E-Mails, Fax und zwei Telefonate
- Mittelstrecke 1500-3500 km: ab 3 Stunden Wartezeit kostenlose Getränke, Mahlzeiten und zwei Telefonate, E-Mails oder Fax
- Langstrecke ab 3500 km: ab 4 Stunden Startverzögerung kostenlose Getränke, Mahlzeiten und zwei Telefonate, E-Mails oder Fax
Wenn Sie länger als 5 Stunden am Flughafen warten oder Ihr Flug auf den nächsten Tag verschoben wird, muss die Airline Sie mit weiteren Versorgungsleistungen verpflegen. Die Details finden Sie auf unserer Seite zu Fluggastrechten.
Flugverspätung oder Flugausfall gehabt?
Wie kann ich meinen zukünftigen Flug absichern?
Sie haben in Zukunft eine Flugreise geplant und wollen schon im Voraus sicher sein, keine Entschädigungszahlungen zu verpassen? Kein Problem. Sie können Ihre Flüge schon vorab in unseren Entschädigungsrechner eintragen und wir machen Sie darauf aufmerksam, wenn Entschädigungsansprüche für Sie bestehen.
Checkliste: Dann steht Ihnen keine Entschädigung zu:
- Ihr Flug konnte wegen schlechtem Wetter nicht wie geplant starten. Auch alle anderen Flüge konnten aufgrund des Wetters nicht abheben.
- Sie sind weniger als 3 Stunden verspätet an Ihrem Zielflughafen angekommen. Wie lange vor Abflug sollte man am Flughafen sein?
- Sie haben sich nicht rechtzeitig eingecheckt
- Ihr Problemflug ist mehr als 3 Jahre her.
- Ihr Flug fällt nicht unter die EU-Fluggastrechteverordnung.
Sie konnten wegen schlechtem Wetter nicht wie geplant fliegen?
Oft benutzen Airlines schlechtes Wetter als Ausrede, um keine Entschädigungszahlung zu leisten. Flightright prüft genau, welchen Grund das Flugproblem wirklich hat und setzt sich für Ihr Recht auf Entschädigung ein.
Was tun, wenn die Airline nicht die Wahrheit sagt? Regina und ihre Familie standen vor genau dieser Frage, als ihr Flug über vier Stunden Verspätung hatte. Die Fluggesellschaft schob die Verzögerung auf „schlechtes Wetter“ – doch Regina wusste, dass dies nicht stimmte. „Das Wetter war in Ordnung,“ erinnert sie sich. Trotz ihrer klaren Beweise versuchte die Airline, sie abzuwimmeln und verweigerte jede Entschädigung.
Selbst gemacht – und dann doch Hilfe gebraucht
Enttäuscht und frustriert entschloss sich Regina, selbst eine Entschädigung zu beantragen. Doch der Prozess erwies sich als zäh und voller Ausflüchte. „Die wollten einfach, dass wir aufgeben,“ sagt sie über die wiederholten Ablehnungen der Airline. Da wurde Regina klar: Ohne professionelle Hilfe würde sie nicht weiterkommen. Sie wandte sich an Flightright und hoffte, dass ihre Experten den Fall übernehmen würden.
Erster Eindruck: Einfache und transparente Unterstützung durch Flightright
Schon nach der ersten Kontaktaufnahme mit Flightright war klar, dass Regina die richtige Entscheidung getroffen hatte. „Flightright prüfte meinen Fall gründlich und sah sofort, dass die Airline im Unrecht war,“ erzählt sie. Besonders beeindruckend fand sie die Transparenz des gesamten Prozesses. „Ich wurde immer auf dem Laufenden gehalten und wusste, dass sich jemand um meinen Fall kümmert.“
Der Kampf mit der Airline – Flightright bleibt hartnäckig
Auch Flightright stieß zunächst auf Widerstand seitens der Airline. „Die haben sie genauso abgewimmelt wie mich,“ erinnert sich Regina. Doch das Team von Flightright ließ sich nicht einschüchtern. Mit Reginas Zustimmung entschieden sie, den Fall vor Gericht zu bringen – ein Schritt, den sie allein wohl nie gegangen wäre. Diese Hartnäckigkeit zahlte sich aus: Nach einer gerichtlichen Auseinandersetzung wurde Regina die Entschädigung endlich zugesprochen.
Entschädigung ohne Stress – Flightright macht’s möglich
„Am Ende habe ich meine Entschädigung erhalten – und das bei 0 Stress und 0 Ärger,“ erzählt Regina erleichtert. Flightright übernahm den gesamten Schriftverkehr und kümmerte sich um alle rechtlichen Details, sodass Regina sich um nichts kümmern musste. „Zwei Tage nach der Entscheidung war das Geld auf meinem Konto – das war eine echte Erleichterung!“
Fazit: Volle Entschädigung, null Risiko – dank Flightright
Dank Flightright konnte Regina ihre Rechte erfolgreich durchsetzen – ohne jegliches Risiko. „Der Vorteil ist, dass wir nichts riskieren mussten: Keine eigenen Kosten, kein Frust,“ sagt sie. Am Ende blieb nur das gute Gefühl, für die eigenen Rechte eingestanden zu haben. Regina ist mehr als zufrieden mit Flightright: „Ohne sie hätten wir vermutlich nie etwas bekommen,“ gibt sie zu. Sie empfiehlt Flightright jedem, der ähnliche Probleme mit Airlines hat.
Sehr zufrieden – Flightright ist die richtige Wahl!
Hier ist die Bewertung, die Regina-Flamme uns hinterlassen hat, nachdem Flightright ihr erfolgreich bei der Entschädigung für ihre Flugverspätung geholfen hat.
Wir sind sehr zufrieden mit Flightright. Es war die richtige Entscheidung sie einzuschalten. Wir haben zunächst selbst versucht eine Entschädigung nach über 4 Stunden Flugverspätung geltend zu machen. Obwohl wir Beweise hatten, hat die Fluggesellschaft uns versucht abzuwimmeln (Wetter war schlecht, was nicht stimmte/ willkürliche frühzeitige Fallschliessung, so dass wir alles nochmal hätten beantragen müssen/ die wollten definitiv dass wir aufgeben).
Auch Flightright wurde zunächst abgewimmelt von der Airline so wie wir zuvor. Die haben aber dann erfolgreich für uns geklagt mit unserem Einverständnis. Wir haben dann immerhin noch 50% von unserer Entschädigung erhalten, dafür aber 0 Stress und 0 Ärger gehabt! Vorteil ist dass wir nicht das Risiko von eigenen Kosten hatten, man kann nur gewinnen ohne selbst Zeit und Frust zu investieren.
Wir helfen Ihnen gerne bei Flugproblemen mit der Fluggesellschaft bei:
Bei Problemen konnten wir u.a. an folgenden Flughäfen bereits helfen
Gegen diese und mehr Airlines sind wir bereits erfolgreich vorgegangen
Ihre Reise verlief nicht wie geplant?
Bei Flugverspätung, Annullierung und Überbuchung kann Passagieren und Passagierinnen eine Entschädigung bzw. Ticketerstattung zustehen. Flightright setzt Ihr Recht durch.