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Ihre Rechte: Bei verspäteten Flügen auf Dienstreise

Jetzt in nur 2 Minuten online Ihren Anspruch auf Entschädigung prüfen

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Geprüft von Oskar de Felice

Fluggastrechtsexperte

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Entschädigung für Dienstreisen bei verspäteten Flügen – Das steht Ihnen zu

Auf einer Geschäftsreise ist der Zeitplan eng gestrickt. Wenn sich da der Flieger verspätet oder gar ausfällt, verpasst man leicht seine Folgetermine und der Terminplan fällt in sich zusammen. Das ist überaus ärgerlich. Doch es gibt eine gute Nachricht: Geschäftsreisenden kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro nach EU-Fluggastrechte-Verordnung zustehen.

Prüfen Sie mit unserem Entschädigungsrechner, ob Sie für Ihren Problemflug eine Entschädigung erhalten können und beauftragen Sie Flightright bequem online mit der Durchsetzung Ihres Anspruchs. Setzt Flightright Ihr Recht erfolgreich durch, erhalten Sie Ihre Entschädigung abzüglich unserer Erfolgsprovision (i.d.R. 20-30 % zzgl. MwSt.).

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Das Wichtigste zum Thema „Entschädigung bei Dienstreise“

  • Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf Entschädigung bei Dienstreise.
  • Die Höhe der Entschädigung abhängig von Flugdistanz und Verspätungsdauer.
  • Der Anspruch auf eine Entschädigung bei Ankunftsverspätung besteht ab 3 Stunden.
  • Bei außergewöhnlichen Umständen wie Streiks kein Anspruch.
  • Arbeitgeber und Reisebüro können Entschädigungsanspruch geltend machen.
  • Die Verjährungsfrist für Entschädigungsansprüche beträgt 3 Jahre.
  • Die Fluggastrechte-Verordnung der EU schützt Arbeitnehmer in solchen Fällen.
  • Auch bei Annullierung des Fluges besteht Anspruch auf Entschädigung.
  • Anwaltliche Unterstützung bei Schwierigkeiten empfohlen.


Sie hatten eine Flugverspätung oder einen Flugausfall? Jetzt Rechte prüfen und Chancen auf Entschädigung erhöhen

Wichtig
Sie haben grundsätzlich persönlich Anspruch auf die Entschädigung für die entstandenen Unannehmlichkeiten – auch wenn der Arbeitgeber den Flug bezahlt hat. Einzige Ausnahme: Es wurde vertraglich anders mit dem Arbeitgeber vereinbart.

Steht Ihnen eine Entschädigung bei Dienstreise zu?

Geschäftsreisende haben häufig Zweifel, ob sie im Rahmen einer Dienstreise einen Entschädigungsanspruch geltend machen können – immerhin steht nicht der eigene Name auf der Rechnung, sondern der Name der Firma. Laut EU-Verordnung steht die Ausgleichszahlung jedoch dem Flugreisenden zu – das ist in diesem Fall der Geschäftsreisende – der wegen der Verspätung Unannehmlichkeiten erlitten hat. Alles, was Sie zum Einreichen des Entschädigungsanspruches benötigen, sind Flugnummer, Datum und der Name des Flugreisenden. Aber Achtung: Sollten Sie mit Ihrer Firma vertraglich festgelegt haben, dass Ihnen die Entschädigung nicht zusteht, dann dürfen Sie den Anspruch natürlich nicht ohne Wissen der Firma durchsetzen.

ANSPRUCH IN 2 MINUTEN PRÜFEN

Verspätet sich der Abflug Ihrer Dienstreise um über zwei Stunden, haben Sie Anspruch auf Versorgungsleistungen durch die Airline. Ab drei Stunden Verspätung haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung. Je nach Flugstrecke muss Ihnen die Fluggesellschaft laut EU-Fluggastrechte-Verordnung bis zu 600 Euro zahlen, vorausgesetzt, die Airline ist selbst für die Verspätung verantwortlich. Gleiches gilt auch für annullierte Flüge.

Aktuelle Flugverspätungen und Flugausfälle

Sie sind gerade auf dem Weg zu einem wichtigen Geschäftstermin und Ihr Flug hat Verspätung oder ist ausgefallen? Streik oder schlechte Wetterbedingungen sind nicht der Auslöser? In unserer Tabelle können Sie aktuelle Flugausfälle und -verspätungen finden und mit unserem Entschädigungsrechner direkt überprüfen, ob für Ihren Flug ein Anspruch auf Entschädigung besteht.

SUCHE

Wie hoch ist die Entschädigung bei einer Flugverspätung?

Falls die Airline selbst für die große Verspätung verantwortlich ist, haben Passagiere und Passagierinnen das Recht auf eine Ausgleichszahlung. Ab einer Verspätung von drei Stunden sind dies nach EU-Verordnung 261/2004 250 bis 600 Euro. Der Betrag ist dabei gestaffelt in 250, 400 und 600 Euro und ist abhängig von der Länge der Flugstrecke:

  • Bei einer Distanz unter 1.500 km stehen dem Fluggast 250 Euro zu
  • Ist die Strecke 1.500 bis 3.500 km lang, haben Reisende Anspruch auf 400 Euro
  • Bei über 3.500 Kilometern können Passagiere eine Ausgleichszahlung in Höhe von 600 Euro fordern

Dabei ist es völlig unerheblich, wie teuer der Flug war – auch Billigflieger fallen unter den Schutz der EU-Verordnung und sind entschädigungsberechtigt.

Ihre Geschäftsreise lief nicht wie geplant?

Flugverspätung, Annullierung, Überbuchung oder verpasster Anschlussflug? Das steht Ihnen zu

Kurzstrecke bis 1.500 kmMittelstrecke bis 3.500 kmLangstrecke ab 3.500 km
z.B. Berlin – Münchenz.B. Berlin – Lissabonz.B. Berlin – Abu Dhabi
250€*400€*600€*

*Abzüglich Provision (i.d.R. 20 bis 30% zzgl. MwSt.)

Wie erhalte ich Entschädigung bei meiner Flugverspätung?

Es ist oft nicht einfach, die Ansprüche gegenüber der Airline geltend zu machen. Fluggesellschaften blockieren, ignorieren oder vertrösten häufig und streiten die Verantwortung ab. Wir sind darauf spezialisiert, Ihre Fluggastrechte durchzusetzen und haben mit unserer Erfahrung seit 2010 bereits über 430.000.000 Euro für unsere Kundschaft durchgesetzt. Kostenlos und unverbindlich prüfen wir, ob Sie anspruchsberechtigt sind. Dazu müssen Sie einfach nur Ihre Flugdaten online in den Entschädigungsrechner eingeben und schon ermitteln wir die tatsächliche Ankunftszeit des Fliegers, vergleichen Wetter- und Flugdatenbanken und gleichen Ihren Flug mit ähnlichen Fällen ab. In wenigen Minuten erfahren Sie, ob Sie Anspruch auf Entschädigung haben.

ANSPRUCH IN 2 MINUTEN PRÜFEN

Wenn Sie anspruchsberechtigt sind, können Sie uns mit nur einem Klick beauftragen. Von da an übernehmen wir die Kommunikation mit der Airline und fordern gegen eine Erfolgsprovision Ihre Entschädigung ein. Wir kümmern uns seit vielen Jahren um die Durchsetzung von Fluggastrechten. Unsere Erfahrung und Rechtsexpertise machen uns zur Nummer eins auf dem Gebiet. Unsere Erfolgsquote bei der gerichtlichen Durchsetzung liegt bei 99 %.

Was steht Dienstreisenden bei einer Flugverspätung zu?

  • Ab 3 Stunden Flugverspätung haben Sie Anspruch auf Entschädigung
  • Auch bei annullierten Flügen können Sie eine Ausgleichszahlung erhalten
  • Laut EU-Fluggastrechte-Verordnung 250 bis 600 Euro Entschädigung durch Airline
  • Ab 2 Stunden Verspätung muss die Airline Snacks und Getränke bereitstellen
  • Nicht Ihr Chef, sondern Sie erhalten die Entschädigung
  • Sie brauchen keine Reiseunterlagen

Ihre Geschäftsreise lief nicht wie geplant?

Ihre Geschäftsreise lief nicht wie geplant?

Bei Verspätungen, Flugausfällen und Überbuchungen kann Reisenden nach EU-Recht eine Entschädigung zustehen – auch wenn die Reise dienstlich war.

Wir helfen Ihnen gerne bei Flugproblemen mit der Fluggesellschaft bei:

Bei Problemen konnten wir u.a. an folgenden Flughäfen bereits helfen

Gegen diese und mehr Airlines sind wir bereits erfolgreich vorgegangen

Ihre Reise verlief nicht wie geplant?

Bei Flugverspätung, Annullierung und Überbuchung kann Passagieren und Passagierinnen eine Entschädigung bzw. Ticketerstattung zustehen. Flightright setzt Ihr Recht durch.

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