Ryanair: Aktuelle Flugverspätungen und Flugausfälle
In der Tabelle finden Sie eine aktuelle Übersicht aller Ryanair-Flüge, die verspätet waren oder gestrichen wurden. Wenn Sie von einer der Verspätungen oder Annullierungen betroffen waren, dann überprüfen Sie doch gleich Ihren Anspruch auf Entschädigung bzw. Ticketerstattung und beauftragen Sie uns mit der Durchsetzung Ihres Anspruchs.
Das sagt unsere Kundschaft, nachdem sie mit Flightright eine Entschädigung von Ryanair erhalten hat
Über Ryanair
Seit 1997 ist Ryanair, Billigflug-Pionier mit irischen Wurzeln, auf Expansionskurs. Die Fluggesellschaft unterhält mittlerweile ein großes Streckennetz und gehört zu den größten Airlines in Europa. Wenn Sie mit Ryanair eine Flugverspätung oder Annullierung erlebt haben, sind Ihre Rechte in der EU-Fluggastrechte-Verordnung geregelt. Nach dieser kann Ihnen bei einem solchen Flugproblem eine Entschädigung bzw. Ticketerstattung von Ryanair zustehen.
Fluggesellschaften streichen immer wieder Verbindungen, die wenig ausgelastet sind. Dies sind Annullierungen aus sogenannten wirtschaftlichen Gründen. Wenn der Flug aus wirtschaftlichen Gründen gestrichen wird, kann Flugreisenden neben der Erstattung der Ticketkosten zusätzlich eine Entschädigungszahlung von der Fluggesellschaft zustehen.
Wenn Sie herausfinden möchten, ob und in welcher Höhe Ihnen für Ihren Flug mit Ryanair Geld zusteht, können Sie das in wenigen Schritten kostenlos online tun. Wir prüfen Ihren Anspruch und übernehmen anschließend die juristische Durchsetzung Ihrer Forderung. Sind wir damit erfolgreich, erhalten Sie Ihre Entschädigung bzw. Ticketerstattung abzüglich einer Erfolgsprovision (i.d.R. 20 % bis 30 % [ggf. zzgl. 14 % Anwaltszuschlag] zzgl. MwSt. der Entschädigungssumme).
Was steht mir bei einem Flugproblem mit Ryanair zu?
Flugverspätung: Entschädigung ab 3 Stunden Ankunftsverspätung
Flugausfall o. Umbuchung: Entschädigung bei kurzfristiger Flugstreichung, zudem Ticketerstattung möglich
Überbuchung: Entschädigung
Verpasste Anschlussflüge: Entschädigung
Entschädigungsanspruch: Nach EU-Fluggastrechte-Verordnung zwischen 250 und 600 € pro Person
Entschädigungshöhe vom Ticketpreis unabhängig
Recht auf Entschädigung und Ticketerstattung 3 Jahre gültig
Was sollte ich bei einem Flugproblem mit Ryanair tun?
Lassen Sie sich von der Fluggesellschaft den Grund für das Flugproblem schriftlich bestätigen
Bewahren Sie Fotos und Belege von Ihren Ausgaben, Tickets und Gutscheinen auf
Bestehen Sie am Flughafen auf Versorgungsleistungen
Nutzen Sie unseren Online-Rechner und beauftragen Sie Flightright mit der Durchsetzung Ihrer Entschädigung bzw. Ticketerstattung von Ryanair
Flugprobleme mit Ryanair: Ihre Rechte im Überblick
Ihr Ryanair-Flug verlief nicht wie geplant? Sie möchten wissen, was Ihnen im Einzelfall zusteht und wie Sie sich verhalten sollen? Wir beantworten die häufigsten Fragen rund um Flugverspätung, Annullierung, Umbuchung und Überbuchung mit Ryanair.
Was ist der Unterschied zwischen Entschädigung und Ticketerstattung?
Seit 2004 sind Passagiere bei Flugunregelmäßigkeiten durch die EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 geschützt. Durch Probleme wie Flugausfälle und Verspätungen entstehen Passagieren regelmäßig Unannehmlichkeiten. Wenn die Fluggesellschaft das Flugproblem verursacht hat, haben betroffene Reisende daher Anspruch auf eine Entschädigung. Diese sogenannte Ausgleichszahlung steht Passagieren bei Verspätungen von mehr als 3 Stunden, kurzfristigen Annullierungen, überbuchten Flügen und verpassten Anschlussflügen zu. Die Entschädigung kann als eine Art Schadenersatz für Passagiere betrachtet werden.
Bei der Ticketerstattung handelt es sich im Gegensatz dazu um die Rückzahlung des Ticketpreises an den Passagier, da die Fluggesellschaft ihre Leistung nicht erbracht hat. Anspruch auf Ticketerstattung haben Reisende, deren Flug ersatzlos ausfällt sowie wenn sich die Flugzeiten extrem verschieben und sie zu der neuen Zeit nicht mehr reisen wollen.
Wann kann ich bei einem Flugausfall eine Entschädigung von Ryanair erhalten?
Informiert die Fluggesellschaft Sie weniger als 14 Tage vor dem Abflug über die Streichung Ihres Fluges, können Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben. Ob Sie aus privaten oder geschäftlichen Gründen fliegen wollten, der Flug einzeln oder als Bestandteil einer Pauschalreise gebucht wurde, spielt für Ihren Entschädigungsanspruch keine Rolle.
Für den Entschädigungsanspruch ist zudem entscheidend, dass die Gründe für die Annullierung auf die Fluggesellschaft zurückzuführen sind. Fällt ein Flug aus Gründen aus, für die die Airline nichts kann, z.B. Unwetter, Fluglotsenstreik, Flughafen – und Luftraumsperrungen oder Reisebeschränkungen, muss sie Passagierinnen und Passagieren auch keine Entschädigung zahlen.
Wann kann ich bei einem Flugausfall eine Ticketerstattung von Ryanair erhalten?
Wenn Ihr Flug ohne Ryanairs Verschulden ausfällt, steht Ihnen nach EU-Fluggastrecht zwar keine Entschädigung zu. Sie haben jedoch das Recht auf eine Ersatzbeförderung zum Zielort bzw. eine Umbuchung auf einen späteren Zeitpunkt. Möchten Sie das nicht oder gibt es keine Möglichkeit, eine Ersatzbeförderung zu erhalten, muss Ryanair Ihnen den ursprünglich gezahlten Ticketpreis erstatten. Übrigens: Der zu erstattende Ticketpreis umfasst die gesamten Flugkosten.
Wenn Sie also extra Geld für Sitzplatzreservierungen, Gepäck oder Mahlzeiten bezahlt haben, muss Ihnen die Fluggesellschaft auch diese Kosten zurückzahlen. Ryanair kann Ihnen als Erstattung zwar auch einen Gutschein anbieten. Sie können allerdings auf die Auszahlung der Ticketkosten bestehen. Die Fluggesellschaft muss diesem Wunsch dann auch zeitnah nachkommen. Wenn Sie den Gutschein angenommen haben, können Sie nachträglich nicht mehr die Auszahlung des Ticketpreises fordern.
Wann kann ich bei einem Flugausfall eine Entschädigung und eine Ticketerstattung geltend machen?
Ist die Fluggesellschaft für den Flugausfall selbst verantwortlich und hat sie Sie weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflug über die Streichung informiert sowie keinen Ersatzflug angeboten, können Sie von der Airline sowohl eine Entschädigung als auch eine Ticketerstattung fordern.
Wie viel Entschädigung kann ich von Ryanair bekommen?
Die Höhe der Entschädigung berechnet sich nach Flugstrecke. Wie viel Sie für den Flug bezahlt haben, ist für die Entschädigungssumme unwichtig.
Kurzstrecke (unter 1.500 Kilometer): Ihnen steht nach EU-Recht eine Entschädigung von 250 €* von Ryanair zu
Mittelstrecke (bis 3.500 Kilometer): Ihnen steht nach EU-Recht eine Entschädigung von 400 €* von Ryanair zu
Langstrecke (über 3.500 Kilometer): Ihnen steht nach EU-Recht eine Entschädigung von 600 €* von Ryanair zu
Flugverspätung, Annullierung, Überbuchung oder verpasster Anschlussflug? Das steht Ihnen zu:
Kurzstrecke bis 1.500 km | Mittelstrecke bis 3.500 km | Langstrecke ab 3.500 km |
|---|---|---|
z.B. Berlin – München | z.B. Berlin – Lissabon | z.B. Berlin – Abu Dhabi |
250€* | 400€* | 600€* |
*Abzüglich Provision (i.d.R. 20 bis 30 % zzgl. MwSt.) ggf. zzgl. Anwaltszuschlag (14 % zzgl. MwSt.)
Wie lange kann ich für meinen Flug eine Entschädigung bzw. Ticketerstattung geltend machen?
Da in der EU-Fluggastrechte-Verordnung keine Verjährungsfrist festgelegt ist, gilt in Deutschland die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelte Frist. Das heißt, dass Sie Ihre Ansprüche auf Entschädigung und Ticketerstattung in Deutschland bis zu 3 Jahren nach dem Flug geltend machen können. Die Frist berechnet sich dabei zum Jahresende. Wenn Sie also beispielsweise im Sommer 2026 einen Flugausfall mit Ryanair hatten, können Sie bis Ende 2029 Entschädigungsansprüche und Ticketerstattungsforderungen anmelden.
Welche Rechte habe ich, wenn mein Flug mit Ryanair überbucht ist?
Leider kommt es regelmäßig vor, dass Fluggesellschaften Flüge überbuchen, also mehr Tickets verkaufen als es Plätze an Bord gibt. Auf diese Weise wollen Airlines ihre Flüge so gut wie möglich auslasten. Wenn Sie am Flughafen erfahren, dass Ihr Flug überbucht ist und Sie daher nicht wie geplant fliegen können, haben Sie Anspruch auf einen alternativen Flug oder eine Entschädigung bzw. Ticketerstattung.
Müssen Sie zudem lange auf den neuen Flug warten, ist die Airline nach der Fluggastrechte-Verordnung verpflichtet, Ihnen am Flughafen sogenannte Versorgungsleistungen anzubieten. Das umfasst die kostenlose Versorgung mit Essen und Getränken sowie die Bereitstellung von Kommunikationsmöglichkeiten, z.B. Telefonate und E-Mails. Insbesondere die Billig-Airlines nehmen diese Pflicht jedoch leider häufig nicht ernst. Wichtig zu wissen: Auf Versorgungsleistungen am Flughafen haben Sie außerdem auch dann Anspruch, wenn sich Ihr Abflug stark verzögert oder der ursprüngliche Flug sogar ganz ausfällt und Sie deshalb mehrere Stunden am Flughafen warten müssen.
Was steht mir zu, wenn sich der Abflug auf den nächsten Tag verschiebt?
Muss Ihr Flug kurzfristig auf den nächsten Tag verschoben werden, steht die Fluggesellschaft in der Pflicht, sich um eine Unterkunft für Sie zu kümmern. Das heißt, dass die Airline für Sie eine Hotelübernachtung sowie die Hin- und Rückfahrt zum Flughafen organisieren muss. Zudem muss sie hierfür die Kosten übernehmen. Hierbei spielt es keine Rolle, warum sich der Flug auf den nächsten Flug verschoben hat.
Die Airline ist verpflichtet, sich um Ihre Unterbringung zu kümmern. Wenn die Fluggesellschaft Sie nicht proaktiv kontaktiert und die Unterbringung anbietet, sollten Sie direkt vor Ort auf die Ryanair-Mitarbeiter zugehen und auf Ihrem Recht bestehen. Für den Fall, dass Sie sich die Hotelzimmer und den Transfer selbst organisieren müssen, klären Sie bitte unbedingt ab, dass die Airline im Nachhinein die Kosten übernimmt. Am besten lassen Sie sich die Zusage schriftlich geben.
Wie sollte ich bei einem Flugproblem mit Ryanair vorgehen?
Sollten Sie von einer Annullierung oder einer erheblichen Verspätung betroffen sein, bitten Sie die Fluggesellschaft um eine schriftliche Bestätigung der Ursache. Wenn Sie vor Ort am Flughafen erfahren, dass sich Ihr Flug verspätet, er gestrichen wurde oder Sie Opfer einer Überbuchung geworden sind, sollten Sie auf die Ihnen zustehenden Versorgungsleistungen bestehen.
Zudem sollten Sie die Hilfe von Fluggastrechtsexperten in Anspruch nehmen. Auf eigene Faust ist es nicht nur sehr häufig schwer zu ermitteln, ob eine Ausgleichszahlung nach EU-Recht möglich ist. Zudem versuchen Airlines auch immer wieder Forderungen von Passagieren abzublocken – obwohl die Ansprüche berechtigt sind. Bei Fluggastrechte-Portalen können Sie online in wenigen Schritten prüfen, was Ihnen für Ihren Problemflug zusteht und zudem die Experten mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche beauftragen. Diese übernehmen anschließend die gesamte Auseinandersetzung mit der Fluggesellschaft – Sie müssen nichts weiter tun.
Wann habe ich Anspruch auf eine Entschädigung aufgrund eines Streiks von Ryanair?
Sie haben Anspruch auf eine Entschädigung aufgrund eines Streiks von Ryanair, wenn:
Ihr Flug aufgrund eines Streiks von Ryanair Verspätung hatte oder ausgefallen ist.
Ihr Flug von Ryanair entweder 3 Stunden oder länger Verspätung hatte oder weniger als 14 Tage vor dem Abflugdatum annulliert wurde.
Sie eine bestätigte Flugreservierung von Ryanair hatten.
Die Beeinträchtigung ihres Fluges von Ryanair innerhalb der letzten 3 Jahre eintrat.
Sie einen alternativen Flug genommen haben und die neue Ankunftszeit erheblich von der Ankunftszeit des ursprünglichen Fluges von Ryanair abwich.
Ist Ihr Flug durch einen Ryanair-Streik betroffen? Dann haben Sie Anspruch auf Entschädigung
Voraussetzungen für eine Entschädigung von Ryanair bei Flugverspätung oder -ausfall?
Wenn der Flug von Ryanair verspätet oder ausgefallen ist, kann man möglicherweise eine Entschädigung von der Fluggesellschaft verlangen. Es gibt jedoch bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit man eine Entschädigung erhält. Zum Beispiel muss die Verspätung oder der Ausfall auf Gründe zurückzuführen sein, die von Ryanair zu verantworten sind, wie zum Beispiel technische Probleme oder ein Streik.
Der Flug muss innerhalb der EU gestartet oder gelandet sein. Die Verspätung muss mindestens 3 Stunden betragen und Passagiere müssen ihre Identität und Buchungsdetails nachweisen können. Es ist zu beachten, dass es bestimmte Ausnahmen von diesen Regeln gibt und dass die Fluggesellschaft immer das Recht hat zu beweisen, dass die Verspätung oder der Ausfall auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist und somit keine Entschädigung zusteht.
Wenn zum Beispiel der Hinflug von Ryanair von München nach Lissabon (LIS) verspätet oder ausgefallen ist, kann man sich an die Fluggesellschaft wenden, um herauszufinden, ob man eine Entschädigung erhält. Es ist auch möglich, dass Ryanair Top-Angebote für einen Ersatzflug anbietet. Es ist immer ratsam, sich als Flugpassagier im Falle von Flugverspätungen und Flugausfällen über die Rechte zu informieren und gegebenenfalls Schritte zu unternehmen, um eine Entschädigung zu erhalten. Mit Flightright finden Sie in wenigen Minuten heraus, was Ihnen für Ihren annullierten oder verspäteten Flug zusteht.
Ryanair – Zusammenfassung der operativen Aktivitäten im Jahr 2025
Name der Fluggesellschaft | Gesamtzahl der Flüge | Gesamtzahl der Annullierungen | Gesamtzahl der Verspätungen |
|---|---|---|---|
Ryanair | 864.876 | 4.053 | 6.137 |
Die 5 wichtigsten Flughäfen, die Ryanair im Jahr 2025 angeflogen hat
Name des Flughafens | Gesamtzahl der Flüge | Gesamtzahl der Annullierungen | Gesamtzahl der Verspätungen |
|---|---|---|---|
London (Stansted) | 54.915 | 167 | 362 |
Dublin | 43.345 | 87 | 258 |
Bergamo | 34.236 | 71 | 184 |
Rom | 24.225 | 89 | 129 |
Barcelona (El Prat) | 22.053 | 51 | 118 |
Diese Tabellen geben einen detaillierten Überblick über den Betrieb und die Leistung von Ryanair an den wichtigsten Flughäfen im Jahr 2025.
Flugproblem mit Ryanair gehabt?
Flightright kümmert sich bei Flugverspätung, Annullierung, Überbuchung und verpassten Anschlussflügen um Ihr Recht und setzt sich dafür ein, dass Sie Ihre Entschädigung bzw. Ticketerstattung von der Fluggesellschaft erhalten.
Wir helfen Ihnen zur Entschädigung bei folgenden Flugproblemen:
Wir helfen bei Flugproblemen an folgenden Flughäfen:
- Stockholm Skavsta
- Stuttgart
- Teneriffa Süd
- Toulouse-Blagnac
- Nürnberg
- Palma de Mallorca
- Paris Charles de Gaulle
- Stockholm
- Memmingen
- Flughafen München
- Münster
- Weeze
- Nizza-Côte d’Azur
- Marseille Provence
- Malaga-Costa del Sol
- Lyon-Saint Exupéry
- Manchester
- Malmö
- London Stansted
- London Heathrow
- London Gatwick
- Leipzig/Halle
- Köln/Bonn
- Karlsruhe/Baden-Baden
- Ibiza
- Hannover
- Hamburg
- Gran Canaria
- Göteborg Landvetter
- Friedrichshafen
- Frankfurt am Main
- Frankfurt-Hahn
- Edinburgh
- Düsseldorf
- Dresden
- Dortmund
- Bremen
- Berlin Brandenburg
- Barcelona-El Prat
- Amsterdam Schiphol
- Wien
Wir helfen bei Flugproblemen mit folgenden Airlines:
Ihre Reise verlief nicht wie geplant?
Bei Flugverspätung, Annullierung und Überbuchung können Reisende gemäß der EU261-Verordnung eine Entschädigung bzw. Ticketerstattung erhalten. Flightright setzt Ihr Recht durch und hilft Ihnen, bis zu 600 € Entschädigung zu erhalten (abzgl. Provision).

