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Flugausfall wegen Coronavirus?

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Flugausfall wegen Coronavirus: Das können Sie bei Flugproblemen tun

Seit dem Frühjahr 2020 kam der weltweite Personenflugverkehr mehrere Male fast vollständig zum Erliegen. Der Grund: die Ausbreitung des Coronavirus. Zahlreiche Länder verhängten Einreisestopps und schlossen ihre Grenzen. Tausende Flüge fielen aus.

Ist Ihr Flug wegen Corona ausgefallen? Mit Flightright finden Sie in wenigen Minuten heraus, was Ihnen für Ihren annullierten Flug zusteht.

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Das Wichtigste zum Thema „Flugausfall wegen Coronavirus“

  • Flugreisen sind wegen des Coronavirus oft beeinträchtigt.
  • Bei Flugausfällen besteht gegebenenfalls ein Anspruch auf Umbuchung oder Erstattung.
  • Fluggesellschaften bieten oft Gutscheine statt Erstattungen an.
  • Sie müssen diese Gutscheine nicht zwingend annehmen.
  • Bei Schwierigkeiten wird es empfohlen rechtliche Unterstützung von Flightright zu beziehen.


Sie hatten einen Flugausfall wegen Coronavirus? Jetzt Rechte prüfen und Chancen auf Entschädigung erhöhen

Flugreisen und Corona

Nach wie vor gelten für viele Länder offizielle Reisewarnungen. Zusammen mit strengen Quarantäne- und Testregelungen sowie örtlichen Lockdowns sorgen sie dafür, dass der Flugverkehr in Europa weiterhin stark eingeschränkt ist. Nach dem ersten Auftreten von Virus-Mutationen wurde der Reiseverkehr zudem weiter reduziert. Auch der interkontinentale Flugverkehr ist davon betroffen und die Lage dynamisch. Für Reisende kommen daher noch immer viele Fragen auf: Welche Rechte habe ich? Kann ich für einen Flugausfall wegen Corona Entschädigung oder eine Erstattung des Ticketpreises erhalten? Was kann ich tun, wenn mein Flug annulliert wird? Unser Team erklärt kurz und kompakt Ihre Rechte. Zusätzlich bieten wir einen Service zur Ticketerstattung bei Flugausfällen wegen Corona an.

Ist Ihr Flug wegen Corona ausgefallen?

Flug wegen Coronavirus abgesagt. Was tun?

Sollte Ihr Flug wegen Corona abgesagt werden, ist die Fluggesellschaft verpflichtet, Ihnen den Ticketpreis zu erstatten, eine Ersatzbeförderung oder eine Umbuchung auf einen späteren Zeitpunkt anzubieten. Sie können somit für einen Flugausfall aufgrund von Corona zumindest Ihr Geld zurückbekommen – insbesondere dann, wenn die Airline Ihnen keinen Alternativflug anbieten kann. Dies ist in Artikel 8 der EU-Fluggastrechte-Verordnung geregelt. Anstelle einer Rückzahlung der Ticketkosten bieten Airlines auch Gutscheine an. Passagiere und Passagierinnen haben jedoch die Wahlfreiheit und können auf einer Auszahlung des Betrages bestehen. Flightright hilft Ihnen, die Ticketkosten für Ihren gestrichenen Flug von der Airline zurückzubekommen. Jetzt mit Flightright zur Ticketkostenerstattung.

Gilt der Annullierungsgrund “Coronavirus” als außergewöhnlicher Umstand?

Gemäß EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 liegt ein außergewöhnlicher Umstand vor, wenn der Grund für die Verspätung oder Annullierung außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegt. Die EU-Kommission teilte am 18. März 2020 mit, dass die Covid-19-Pandemie bzw. die Maßnahmen zu deren Eindämmung als außergewöhnlicher Umstand zu bewerten seien. Beachten Sie: Dies bedeutet nicht, dass die Airlines von der Rückerstattung des Ticketpreises befreit sind, dieses Recht bleibt bestehen.

Ist Ihr Flug wegen Corona ausgefallen?

Coronavirus: Wann steht mir trotzdem eine Entschädigung für Flugausfall zu?

Unter bestimmten Voraussetzungen können neben den Erstattungsansprüchen auch Entschädigungsforderungen für einen Flugausfall wegen Corona berechtigt sein. Dies kann bei folgender Konstellation der Fall sein: 

  • Die Airline hat den Flug aus wirtschaftlichen Gründen gestrichen
  • Für die Flugstrecke lagen keine Einschränkungen durch Grenzschließungen oder andere behördliche Regelungen vor
  • Es gab keine offizielle Reisewarnung für das Zielgebiet

Hat die Airline Sie zudem weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflug über den Ausfall informiert, kann Ihnen eine Entschädigung zustehen. Hat die Airline die Annullierung  jedoch mehr als 14 Tage im Voraus angekündigt, besteht kein Anspruch auf eine Entschädigungszahlung, sondern nur auf die Rückerstattung der Ticketkosten.

Airlines geben als aktuell häufig an, dass Flüge aufgrund außergewöhnlicher Umstände ausfallen würden. Das trifft nicht in jedem Fall zu. Aufgrund des Ausbruchs des Virus und den damit verbundenen Folgen ist die Nachfrage nach Flügen signifikant gesunken. Deshalb streichen Fluggesellschaften nicht ausgebuchte Flüge. Diese Annullierungen basieren auf  wirtschaftlichen Überlegungen. Passagieren, die von einem solchen Ausfall betroffen sind, können einen Anspruch auf Entschädigung haben. Unsere Experten verfolgen die Entwicklungen aufmerksam und evaluieren die rechtliche Lage für Reisende täglich neu. Wir unterstützen Sie gern und prüfen für Sie, ob Ihnen für Ihren Flugausfall eine Erstattung bzw.  Entschädigung zusteht.

Ist Ihr Flug wegen Corona ausgefallen?

Welche Möglichkeiten haben ich, wenn ich meinen Flug vorsorglich stornieren möchte?

Der Flugverkehr ist zu vielen Teilen noch immer eingeschränkt. Zudem gilt die weltweite Reisewarnung des Auswärtigen Amtes in einigen Teilen weiterhin, für Europa gilt sie wieder für einige Länder. Wer nicht fliegen möchte und seine Reise verschieben oder absagen will, kann sich vorsorglich an die Airline wenden. Ob die Ticketkosten in voller Höhe erstattet werden, hängt von der Airline und dem Einzelfall ab. Einige Airlines bieten jedoch Kulanzregelungen für Stornierungen an. In vielen Fällen ist eine Umbuchung auch auf einen späteren Zeitpunkt möglich.

Flugausfall wegen Grenzschließung: Welche Rechte habe ich?

Zahlreiche Länder in und außerhalb Europas haben auf dem Höhepunkt der Coronakrise damit begonnen, ihre Grenzen zu schließen, um der Verbreitung des Virus entgegenzuwirken. In Europa sind die Grenzen wieder geöffnet. Außerhalb Europas sieht das anders aus. Fällt ein Flug aufgrund der Schließung von Grenzen oder eines Einreisestopps aus, haben Reisende keinen Anspruch auf Entschädigung. Es handelt sich hierbei um einen außergewöhnlichen Umstand. Passagiere und Passagierinnen können sich aber die Ticketkosten erstatten lassen bzw. umbuchen.

Ist Ihr Flug wegen Corona ausgefallen?

Welche Rechte habe ich, wenn mein Pauschalurlaub  abgesagt wird?

Die Rechte von Pauschalurlaubern sind in der EU-Pauschalreise-Richtlinie geregelt. Wenn eine Reise nicht durchgeführt werden kann, kann der Veranstalter sie absagen und die Reisenden müssen ihr Geld zurückbekommen. Diese Regelung ist auch für Pauschalreisen, die wegen der anhaltenden Corona-Pandemie nicht stattfinden können, gültig. Wenn auch Sie das Geld für Ihren abgesagten Urlaub vom Reiseveranstalter zurückfordern möchten, helfen wir Ihnen dabei mit unserem neuen Service für  Pauschalreisenerstattung.

Was kann ich tun, wenn ich am Urlaubsort festsitze, weil mein Rückflug wegen des Coronavirus ausfällt?

Generell gilt: Reisende haben mit der Airline bzw. dem Reiseveranstalter einen Beförderungsvertrag. Das heißt, dass sie einen Anspruch auf eine Ersatzbeförderung oder Umbuchung haben, um nach Hause zu kommen.

Wird der Rückflug gestrichen, sollten sich Passagiere für eine alternative Beförderung direkt an den Reiseveranstalter bzw. die Airline wenden. Gibt es keine Aussicht auf eine zeitnahe Ersatzbeförderung oder ist eine Ausreise aufgrund von Grenzschließung nicht möglich, können Reisende Kontakt zum Deutschen Konsulat vor Ort aufnehmen.

Ist Ihr Flug wegen Corona ausgefallen?

Wie kann ich mich bei Flügen vor dem Coronavirus schützen?

Unsere Empfehlung: Vermeiden Sie unnötige Flugreisen und halten Sie allgemeine Hygienevorschriften ein. Verfolgen Sie aktuelle Meldungen und Reisewarnungen. Ausführliche Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums und des Robert-Koch-Instituts.

Ist Ihr Flug wegen Corona ausgefallen?

Mit Flightright finden Sie in wenigen Minuten heraus, was Ihnen für Ihren annullierten Flug zusteht.

Wir helfen Ihnen gerne bei Flugproblemen mit der Fluggesellschaft bei:

Bei Problemen konnten wir u.a. an folgenden Flughäfen bereits helfen

Gegen diese und mehr Airlines sind wir bereits erfolgreich vorgegangen

Ihre Reise verlief nicht wie geplant?

Bei Flugverspätung, Annullierung und Überbuchung kann Passagieren und Passagierinnen eine Entschädigung bzw. Ticketerstattung zustehen. Flightright setzt Ihr Recht durch.

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