Das Wichtigste zum Thema „Flüge umbuchen“
- Die Fluggäste haben in bestimmten Fällen das Recht, ihren Flug umzubuchen.
- Eine Fluggesellschaft muss aber ersten Schritt Freiwillige für die Umbuchung suchen.
- Die Umbuchungsregeln und -gebühren variieren je nach Fluggesellschaft und Tarifklasse.
- Wird Ihr Flug kurzfristig (14 Tage oder weniger vor Abflug) auf einen anderen Tag umgebucht, können Sie sogar eine Entschädigung erhalten.
- Umbuchungen können online oder über das Kundenservicecenter der Fluggesellschaft erfolgen.
- Bei Flugstornierungen haben Passagiere möglicherweise Anspruch auf Entschädigung.
- Einige Tarifklassen erlauben keine Umbuchungen oder Rückerstattungen.
- Bei Verspätungen oder Annullierungen sollten Passagiere ihre Rechte kennen und die Fluggesellschaft kontaktieren.
- Fluggäste sollten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fluggesellschaft sorgfältig lesen.
- Eine rechtliche Unterstützung von Flightright wird bei Schwierigkeiten empfohlen.
Sie hatten eine Flugverspätung oder einen Flugausfall? Jetzt Rechte prüfen und Chancen auf Entschädigung erhöhen
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Egal, ob Sie Ihren Flug umbuchen möchten oder unfreiwillig von der Airline umgebucht wurden, es gibt einiges zu beachten. Was Sie tun müssen, um Ihren Flug umzubuchen und welche Rechte (Flugrecht) Passagier:innen haben, die von einer Umbuchung der Airline betroffen sind, erfahren Sie in folgenden Blockartikel.
Kann mein Flug einfach umgebucht werden?
Eine Flugumbuchung durch Airline ist für Flugreisende fast immer eine unschöne Situation. Meist buchen Airlines Passagier:innen dann um, wenn der ursprünglich gebuchte Flug überbucht wurde und somit nicht mehr alle Flugreisenden mit dem Flugzeug befördert werden können.
Grundsätzlich ist die Umbuchung einzelner Passagier:innen gemäß Artikel 4 der EU-Fluggastrechte- verordnung erlaubt. Hierzu muss eine Fluggesellschaft aber im ersten Schritt Freiwillige für die Umbuchung suchen. Nur wenn sich keine Freiwilligen finden lassen, dürfen andere Umbuchungs- maßnahmen vorgenommen werden, sprich Passagier:innen unfreiwillig umgebucht werden.
Flugumbuchung durch Reiseveranstalter:
Es passiert schon einmal, dass Reiseveranstalter:innen Reisende schon lange vor dem ursprünglichen Abflug, ohne Sie zu fragen, auf einen anderen Flug umbuchen.
Aber auch bei einer langfristigen Umbuchung haben Flugreisende Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Das besagt der BGH mit seinem Urteil vom 17.3.2015 (Az.: X ZR 34/14).
Die Bemessung der Höhe der Ausgleichszahlung hängt von der unmittelbaren Distanz zwischen Abflug- und Zielflughafen ab und kann bis zu 600 € pro Person betragen (abzgl. Erfolgsprovision).
Flugumbuchung bei Verspätung:
Grundsätzlich gilt: Wurden Sie nicht mindestens zwei Wochen vor Abflug über eine Änderung der Flugzeit informiert, haben Sie bei einer Flugumbuchung grundsätzlich das Recht auf eine Entschädigung. Dies gilt jedoch nur, wenn Ihnen kein angemessener Ersatzflug angeboten wird.
Entschädigung bei Flugumbuchung – Die Rechte bei Umbuchung:
Bei einer Flugumbuchung können Passagier:innen verschiedene Ansprüche geltend machen. Wurden für die Reise der Flug und das Hotel unabhängig voneinander gebucht (Pauschalreise), kommt eine Flugumbuchung von Reisenden durch die Airline einer Nichtbeförderung gleich. Das ist Sinne von Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 die Weigerung, Passagier:innen zu befördern. Liegt also eine Nichtbeförderung vor, haben Reisende einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung gemäß Artikel 7 der Fluggastrechteverordnung sowie Ansprüche auf Unterstützungsleistungen und Betreuungsleistungen.
Die Höhe der Ausgleichszahlung bemisst sich nach der unmittelbaren Distanz zwischen dem Abflug- und dem Zielflughafen.
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Wie kann ich meinen Flug umbuchen?
Im ersten Schritt ist es wichtig, ob Sie ihr Flugticket in einem Reisebüro oder direkt bei der Airline erworben haben.
Haben Sie den Flug in einem Reisebüro gekauft, müssen Sie sich für die Umbuchung auch an das betreffende Reisebüro wenden. Dieses kann dann in aller Regel die Umbuchung, Stornierung oder auch die Namensänderung vornehmen.
Sollten Sie direkt über die Airline gebucht haben, müssen Sie sich auch an diese wenden. Die Umbuchung lässt sich meist direkt über die Kundenhotline beauftragen. Bei manchen Airlines haben Sie auch die Möglichkeit, einen Flug per App oder über die Website der Fluggesellschaft umzu- buchen. Auch eine Umbuchung am Schalter ist möglich, wenn auch wenig praktisch.
Solche erzwungenen Umbuchungen sind oftmals die Reaktion der Airline auf Verspätungen, Annullierungen und Überbuchungen des eigentlich gebuchten Fluges.
Werden Sie ohne Ihre Zustimmung auf einen anderen Flug umgebucht, können Sie einen Anspruch auf finanzielle Entschädigung haben. Sollten Sie sehr kurzfristig umgebucht werden, haben betroffene Passagier:innen auf Basis der EU-Fluggastrechteverordnung ein Recht auf bis zu 600 € Entschädigung.
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Wie viel kostet eine Flugumbuchung?
Flugtickets werden von Fluggesellschaften zu unterschiedlichen Tarifen angeboten. Diese Tarife unterscheiden sich nicht nur in den Kosten für die Flugumbuchung, sondern auch darin, ob sie umbuchbar oder stornierbar sind. Aus diesem Grund sollten Sie auch Sonderangebote der Airlines vor Kauf genauer betrachten. Solche Tickets lassen sich meist nur gegen eine Gebühr umbuchen.
Die Umbuchungskosten sind bei teureren Tickets im Vergleich zu sogenannten Billigflügen häufig deutlich geringer. Hier betragen die Kosten für eine Umbuchung im schlimmsten Fall sogar 100 % des Ticketpreises.
Aber was ist, wenn die Airline Ihren Flug umbucht und was kann eine Flugumbuchung wegen Verspätung kosten?
Tatsächlich spricht man nicht von einer Umbuchung, wenn die Airline die Zeiten ihres Fluges ändert. Nur wenn sich auch die Flugnummer ändert, handelt es sich um eine Umbuchung. Bei einer von der Airline ausgehenden Umbuchung erwarten Sie natürlich keine Kosten. Im Gegenteil. Ab einer Verspätung von 3 Stunden können Passagier:innen ein Recht Entschädigung haben. Nach EU-Fluggastrechteverordnung können Sie je nach Flugstrecke zwischen 250 € und 600 € Entschädigung verlangen.
Kann man ein Flugticket umschreiben?
Die Übertragung eines Flugtickets auf eine andere Person ist prinzipiell zwar möglich, aber häufig eben auch sehr teuer. In der Realität sind die Gebühren hierfür oft sogar teurer, als wenn einfach ein neues Ticket gebucht wird. Es empfiehlt sich daher, das Ticket in diesem Fall zu stornieren.
Anders verhält es sich bei Pauschalreisen. Können Sie eine Pauschalreise nicht wahrnehmen, ist es möglich und manchmal auch ratsam, eine Ersatzperson auf die Reise zu schicken. Das kann aber auch mit hohen Kosten verbunden sein.
Ihre Rechte bei Flugumbuchung:
Sie können Ihr Flugticket auf eine andere Person übertragen. Da dies aber häufig teurer ist, als das Ticket zu stornieren und ein neues Ticket zu buchen, sollten Sie sich im Vorfeld unbedingt über mögliche Kosten informieren.
Flugumbuchung Entschädigung:
Sollten die Umbuchung nicht von Ihnen, sondern von der Airline ausgehen und Sie nicht mindestens zwei Wochen vor Abflug über eine Flugzeitänderung informiert wurden, haben Sie das Recht auf eine Entschädigung.
Flug umbuchen – Was müssen Sie beachten?
Sollten Sie wegen einer Umbuchung am Flughafen warten müssen, muss die Airline Ihnen Snacks und Getränke zur Verfügung stellen. Außerdem muss die Fluggesellschaft Ihnen zwei Telefonate und zwei Faxe oder E-Mails ermöglichen. Startet Ihr Ersatzflug erst am nächsten Tag, muss die Airline Sie in einem Hotel unterbringen und auch für den Transport dorthin sorgen. Besonders wichtig ist dies für den Fall, dass Ihr Rückflug von der Umbuchung betroffen ist. Verursacht die Umbuchung eine Verlängerung des Aufenthalts am Reiseziel, muss die Fluggesellschaft für Ihre Unterbringung in einem Hotel sorgen.
Sollte die Fluggesellschaft diese Betreuungsleistungen nicht erbringen oder die Leistung sogar verweigern, können Sie die für Verpflegung, Unterkunft und Transport entstehenden Kosten von der Airline zurückfordern. Zusätzlich kann Ihnen eine Entschädigung zwischen 250 und 600 EUR von der Airline zustehen (abzgl. Erfolgsprovision).
Wie kann Flightright Ihnen weiterhelfen?
Sie haben einen günstigen Flug erwischt, aber nun wurde er umgebucht? Ihr Flug ist überbucht, verspätet oder fällt aus?
Tipp: Flightright hilft Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Fluggastrechte! Mit uns können Sie Ihre Ansprüche kostenfrei prüfen.
Als Experten und Expertinnen zum Thema Fluggastrecht setzen wir ihr Recht auf Entschädigung gegenüber der Airline durch!
Flightright kämpft als marktführendes Verbraucherportal für die Durchsetzung von Fluggastrechten. Wir treten für Ihre Rechte im Fall einer Flugverspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung ein und berufen uns dabei auf die Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 der Europäischen Union. Gerne helfen Ihnen die Expert:innen für Fluggastrechte von Flightright auch bei Ticketkostenerstattungen und Erstattungen von abgesagten Pauschalreisen.