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Flugumbuchung durch Fluggäste und Airlines: Kosten und Entschädigungen

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Geprüft von Oskar de Felice

Fluggastrechtsexperte

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Seit 2010 auf dem Markt
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Das Wichtigste zum Thema „Die Flugumbuchung“

  • Gründe für Flugumbuchung: Krankheit, berufliche Verpflichtungen, Wetterbedingungen.
  • Gebühren bei Flugumbuchung: Airline-spezifisch, können hoch ausfallen.
  • Möglichkeiten zur Flugumbuchung: Online-Portale, Airline-Hotline, Reisebüros.
  • Zeitrahmen zur Flugumbuchung: Vor Abflugzeitpunkt, je nach Airline unterschiedlich.
  • Vorteile der Flugumbuchung sind die Vermeidung von Stornogebühren, da diese eine Anpassung an geänderte Pläne mit sich ziehen kann.
  • Nachteile der Flugumbuchung können Höhere Kosten, eventuelle Einschränkungen bei Änderungen.
  • Tipp: Sei Vorsicht bei günstigen Tarifen, Umbuchungsmöglichkeiten oft eingeschränkt.
  • Tipp: Sofortige Umbuchung bei Problemen, da Flüge schnell ausgebucht sein können.
  • Tipp: Informationen zu Stornierungsbedingungen und Umbuchungsoptionen sollte sie sich vor der Buchung einholen.


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Flug umbuchen – wer kennt das nicht! Stellen Sie sich folgendes Szenario einmal vor: Der lang ersehnte Jahresurlaub naht und Sie können es kaum noch erwarten, endlich mit dem Flugzeug in Richtung Süden abzuheben. Doch dann wird Ihnen ein Strich durch die Rechnung gemacht. Zum Beispiel wird Ihr Kind krank und Sie müssen zur Sicherheit noch einmal einen Arzt aufsuchen, bevor es in den Urlaub geht. Vielleicht trifft Sie selbst aber auch gar nicht die Verantwortung und stattdessen hat die Airline einen Fehler gemacht, weshalb Sie Ihren Flug nicht rechtzeitig nehmen können. In beiden Fällen ist eine Umbuchung des Fluges alternativlos. Doch was bedeutet das für Sie als Passagier:in? Welche Kosten eine Umbuchung mit sich bringt oder welche Entschädigung gar für Sie winkt, wollen wir im Folgenden einmal näher beleuchten.

Sie haben Ärger mit einer Flugumbuchung und möchten das nicht tatenlos hinnehmen? Das sollten Sie auch nicht. Schließlich steht Ihnen in vielen Fällen der Flugumbuchung eine Entschädigung zu.
Auf die Unterstützung unserer Expert:innen können Sie sich in folgenden Fällen verlassen:
Entschädigung bei Flugverspätung, Entschädigung bei Flugumbuchung
Entschädigung bei Flugausfall, Entschädigung bei Nichtbeförderung
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Wir setzen Ihre Rückerstattung und Ihre Entschädigung durch!
Mit uns können Sie Ihre Ansprüche kostenfrei in zwei Minuten prüfen. Sie können bis zu 600 Euro Entschädigung pro Person erhalten (abzüglich der Erfolgsprovision).

Wann hat die Airline Sie über die Flugumbuchung informiert?
Am Flugtag oder weniger als 14 Tage vorher oder mehr als 14 Tage vor Abflug.

Sind auch Sie von einer Überbuchung, oder einem verpassten Anschlussflug betroffen? Jetzt Flug prüfen. Einfach ✔ schnell ✔ & ohne Risiko ✔

Flug umbuchen – In Kürze:

  • Flug umbuchen: Flugnummer und Flugzeit ändert sich.
  • Einen Flug umbuchen können sowohl Sie als Fluggast als auch die Fluggesellschaft.
  • Wenn Sie selbst einen Flug umbuchen, fallen dafür meist Gebühren an.
  • Die Gebühren für eine Umbuchung durch den Fluggast werden durch die Fluggesellschaften festgelegt.
  • Ob eine Umbuchung möglich ist, hängt außerdem vom gebuchten Tarif/der Ticketklasse ab.
  • Wenn die Airline die Umbuchung eines Fluges vornimmt, haben Sie gegebenenfalls das Recht auf eine Entschädigungszahlung.

Wann liegt eine Umbuchung vor?

Es gibt viele Ursachen, die es nötig machen können, einen Flug umbuchen zu müssen. Auch, wenn der Umstand alles andere als erfreulich ist, geht die Umbuchung eines Fluges in der Regel recht simpel vonstatten. Doch auch, wenn man einen Flug unkompliziert umbuchen kann, bedeutet das keineswegs, dass die Umbuchung auch günstig ist. Ganz im Gegenteil. Oftmals verlangt die Fluggesellschaft beim Flug umbuchen eine horrende Nachzahlung. Das ändert sich nur dann, wenn die Airline selbst den Umstand zu vertreten hat, dass der Flug umgebucht werden musste.

Beispiel:
Ihr Flug trägt die Flugnummer LH 4234. Sollte sich lediglich die Flugzeit ändern, Sie aber nach wie vor mit demselben Flugzeug abheben, ändert sich an der Flugnummer nichts. Anders sieht es dann aus, wenn sich die Flugzeit ändert und Sie obendrein ein anderes Flugzeug nehmen müssen. In diesem Fall hat Ihr Flieger auch eine andere Flugnummer.

Was sind die Gründe für eine Umbuchung?

Es kann viele Gründe geben, die zu einer Umbuchung führen. Dabei müssen es nicht immer Airlines sein, die Schuld daran tragen, dass ein Flug umgebucht werden muss. Genauso gut können Fluggäste selbst den Umstand vertreten, dass sie sich um einen anderen Flug kümmern müssen. Bei Fluggesellschaften sind es meist Flugausfälle, die zu einer zwangsweisen Umbuchung führen. Doch auch sogenannte Überbuchungen können ursächlich für das Problem sein. In diesem Fall wurden zu viele Plätze im Flugzeug gebucht. Die Folge ist, dass der Flieger nicht genug Platz für die Passagiere bietet. Folglich müssen einige Personen einen anderen Flieger nehmen. In diesem Fall kümmert sich die Airline um die Umbuchung. Für die betroffenen Kunden springt in der Regel eine attraktive Entschädigung heraus. Wie Sie sich diese sichern können, erklären Ihnen gerne die Experten von Flightright.

Flugumbuchungen durch den Fluggast

Flugumbuchung ist nicht gleich Flugumbuchung. Doch welche Arten von Umbuchungen gibt es? Zum einen ist die Umbuchung durch Reisende selbst möglich. In diesem Fall sind es häufig persönliche Gründe wie Krankheit oder ein plötzlicher Termin, der eine Änderung des Fluges notwendig macht. Um die Umbuchung durchzuführen, benötigen Sie den Reservierungscode bzw. Buchungscode. Dieser ist die Grundlage des von Ihnen gebuchten Tickets. Ob sich im Rahmen der Umbuchung die Ticketnummer ändert, hängt davon ab, ob es sich um einen gänzlich neuen Flug handelt oder Ihr Flieger einfach eine derart große Verspätung hat, dass er zu einem späteren Zeitpunkt abheben muss.

Ändert sich der Fluggastname, ist auch dies in der Regel kein Problem. Häufig müssen Sie aber auch hier mit Mehrkosten rechnen. Aber wie oft kann man einen Flug umbuchen? Hier gibt es zumindest in der Theorie keine Obergrenze. Infolge der Coronapandemie (Flugausfall wegen Coronavirus) und den damit verbundenen Problemen im Flugverkehr haben viele Airlines diesbezüglich ihre Vorgaben ein wenig geändert. So kann man einen Flug umbuchen, indem man einfach bei Reisebüro, Airline oder Flugportal anfragt. Mitunter ist das Ganze sogar kostenfrei, wenn Sie sich im Vorfeld für einen speziellen Tarif entschieden haben. Wir haben Ihnen einmal die wichtigsten Änderungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit einer Umbuchung aufgelistet.

1. Änderungen des Flugdatums oder der Reisezeit

Im Rahmen der Umbuchung können Sie sowohl das Flugdatum als auch die Reisezeit ändern. Das bedeutet, dass Sie beispielsweise den Abflug zur selben Reisezeit an einem anderen Tag vornehmen können. Selbstverständlich ist auch die Änderung von Datum und Zeit oder aber lediglich ein späterer Abflug am selben Tag möglich. Hierfür müssen Sie die Stelle kontaktieren, bei der Sie das Ticket gebucht haben.

2. Namenskorrekturen / Namensänderungen der Passagiere

Auch eine Namenskorrektur bzw. -änderung können Sie im Rahmen einer Umbuchung vornehmen. Allerdings ist das manchmal nicht so unkompliziert wie ein bloßes Verschieben des Fluges. Um den Namen zu ändern, muss man direkt die Fluggesellschaft kontaktieren. Mitunter kann diese dann einfach den Namen des Reisenden ändern. Sollte die Airline dies nicht zulassen, muss das Ticket storniert und neu gebucht werden, was mit Stornokosten einhergeht.

3. Änderungen von Abflug- oder Zielflughafen

Möglicherweise bietet es sich für Sie an, von einem anderen Ort abzufliegen oder aber woanders zu landen. Auch in diesen Fällen lassen Airlines eine Änderung durch Umbuchung in der Regel ebenfalls zu.

4. Übertragung des Tickets auf einen anderen Fluggast.

Womöglich ist es Ihnen aus persönlichen oder gesundheitlichen Gründen nicht möglich, einen Flug zu nehmen. In diesem Fall kann es eine probate Lösung sein, den Flug auf eine andere Person umbuchen zu lassen. Wer sich bei der ursprünglichen Ticketbuchung für einen entsprechenden Tarif entschieden hat, kann die Umbuchung auch auf eine andere Person vornehmen lassen. Ist dies nicht möglich, kann es leider teuer werden. Schließlich hat dies eine Stornierung zur Folge, sodass neue Kosten wie Stornogebühren anfallen.

Wie hoch sind die Kosten für eine Flugumbuchung durch den Passagier?

Eine Flugumbuchung können auch Sie als Fluggast vornehmen. Doch was kostet die Umbuchung für einen Flug? Ist auch eine Online-Umbuchung möglich oder muss man die Umbuchung am Schalter vornehmen? Fallen Zusatzkosten oder Gebühren an? Was die Umbuchung vom Flug kostet und welche weiteren Bestimmungen gelten, ist von Airline zu Airline unterschiedlich. Wir haben Ihnen die Kosten namhafter Airlines einmal aufgelistet.

Umbuchungskosten für ausgewählte Airlines

Einen Flug umzubuchen, ist in der Regel problemlos möglich. Allerdings sollte man sich darauf einstellen, dass Flug umbuchen Kosten verursachen kann. Im Folgenden können Sie einen Blick auf die Kosten werfen, die bei den Fluggesellschaften anfallen.

1. Lufthansa Flug umbuchen

Auch bei Lufthansa können Sie Ihren Flug umbuchen. Welche Kosten bei der Lufthansa für die Umbuchung des Fluges anfallen, hängt vor allem davon ab, für welche Kategorie Sie sich entschieden haben. Während das Umbuchen in der Economy-Class 70 Euro kostet, können Sie in der Business-Class kostenfrei umbuchen. Das gilt allerdings nur für Flüge innerhalb Deutschlands. Wer international fliegt, muss je nach Buchungskategorie bis zu 140 Euro zahlen.

2. British Airways Flug umbuchen

Auch bei British Airways können Sie den Flug umbuchen, müssen jedoch mit zusätzlichen Kosten rechnen. Eine Umbuchung ist dabei bis spätestens 24 Stunden vor Abflug möglich und kostet zwischen 80 und 180 Euro.

3. Air France Flug umbuchen

Natürlich verlangt auch die französische Fluglinie Air France für die Umbuchung des Fluges zusätzliche Kosten. Hier können die Umbuchungsgebühren zwischen 50 und 150 Euro liegen. Doch hier gilt es zu beachten, dass Air France nicht immer eine Umbuchung ermöglicht. Wer in der Kategorie Economy Light fliegt, muss auf die Umbuchungsoption verzichten. Bei Economy Standard hingegen zahlen Sie zwischen 50 und 150 Euro.

4. Condor Flug umbuchen

Welche Kosten bei der Umbuchung des Fluges bei der Airline Condor anfallen, hängt abermals vom Tarif ab, den Sie gewählt haben. So müssen Reisende im Tarif Light auf die Umbuchung gänzlich verzichten. Erst im Classic Tarif können Sie zu Kosten zwischen 50 und 70 Euro umbuchen. Wer die sogenannte Flex Option wählt, kann sogar dreimal gebührenfrei umbuchen.

5. Eurowings Flug umbuchen

Den Flug können Sie auch bei Eurowings umbuchen. Dabei bietet auch Eurowings die Möglichkeit, einen Flug ohne Kosten umbuchen zu können. Dies ist dann möglich, wenn Sie sich für die Flex Option entscheiden. Bis zu 40 Minuten vor Abflug können Sie dann von Ihrem Recht auf kostenlose Stornierung oder Umbuchung Gebrauch machen. Sollten Sie das Zeitfenster nicht einhalten können, können Sie auch nach Abflug, aber am selben Kalendertag, eine Umbuchung vornehmen. In diesem Fall fällt eine Gebühr von 75 Euro an.

6. Turkish Airlines Flug umbuchen

Wer bei Turkish Airlines umbuchen möchte, muss ebenfalls mit Kosten rechnen. Die türkische Airline ruft hier für die Economy-Kategorie standardmäßig 50 Euro auf. Im Economy Flexible Tarif ist die Umbuchung sogar kostenlos.

7. Ryanair Flug umbuchen

Bei Ryanair können Sie den Flug gegen zusätzliche Kosten ebenfalls umbuchen. Dies kostet Sie eine Gebühr zwischen 35 und 95 Euro. Sollte der Flugpreis für das neue Ticket obendrein teurer sein, müssen Sie zusätzlich noch für die Differenz aufkommen. Wer den Namen des Fluggastes ändern möchte, muss noch tiefer in die Tasche greifen. Hier fallen mindestens 115 Euro an.

8. EasyJet Flug umbuchen

Wer bei Easyjet seinen Flug umbuchen möchte, muss mit zusätzlichen Kosten rechnen. Sollten Sie mehr als 60 Tage vor Abflug umbuchen, zahlen Sie eine Pauschale von 21 Euro. Halten Sie diese Deadline nicht ein, kostet es Sie 43 Euro. Zusätzlich zur Pauschale müssen Sie für den Differenzbetrag zum neuen Ticketwert aufkommen.

Flugumbuchungen durch die Airline

Eine Umbuchung ist natürlich auch durch die Fluggesellschaften möglich. Dies ist nicht nur dann möglich, wenn ein Flug aus gewissen Gründen ausfallen muss. Auch Überbuchungen können dazu führen, dass Reisende umgebucht werden müssen. Die Folgen sind häufig ärgerlich. So können verpasste Anschlussflüge die Urlaubslaune schnell zunichtemachen. Doch dank der Fluggastrechteverordnung müssen Sie dies nicht hinnehmen. Hier steht Ihnen eine Entschädigung zu.

Von einer Umbuchung / Flugverspätung / Annullierung betroffen?

Bis wann darf die Airline umbuchen?

2 Wochen oder früher vor dem geplanten Abflugdatum:
Sollte die Umbuchung zwei Wochen bis sieben Tage vor dem Abflugdatum sein, darf die Landezeit des Alternativflugs maximal zwei Stunden früher oder vier Stunden später sein. Bei weniger als sieben Tagen darf die Landezeit maximal eine Stunde früher oder aber zwei Stunden später sein. Alles darüber hinaus begründet einen Entschädigungsanspruch.

2 Wochen bis 7 Tage vor dem geplanten Abflug:
Die Landezeit am Zielflughafen darf maximal zwei Stunden früher oder aber höchstens vier Stunden zu spät sein.

Sieben Tage oder weniger vor der geplanten Abflugzeit:
In diesem Fall darf die Landezeit am Zielflughafen maximal eine Stunde früher oder maximal zwei Stunden zu spät sein.

Sind Flugumbuchungen überhaupt erlaubt?

Sollten sich Fluggesellschaften für das Umbuchen entscheiden, kann es viele Ursachen dafür geben. Ein häufiger Grund sind Überbuchungen. In diesem Fall bietet das Flugzeug nicht ausreichend Platz für alle Fluggäste. Im Zuge dessen müssen manche Passagiere einen anderen Flug nehmen. Dabei gibt es eine unfreiwillige Umbuchung, aber auch eine freiwillige Umbuchung. Eine unfreiwillige Umbuchung liegt zum Beispiel dann vor, wenn Sie im Vorfeld Ihres Flugantritts erfahren, dass Sie auf einen anderen Flug umgebucht wurden. In diesem Fall steht Ihnen dann eine Entschädigung zu, wenn die Umbuchung 14 Tage oder weniger vor Abflug stattfindet. Das resultiert aus der EU-Fluggastrechteverordnung. Sollte es hingegen zu einer längerfristigen Umbuchung kommen, können Sie sich entscheiden, ob Sie die Umbuchung wahrnehmen möchten oder aber den Ticketpreis ersetzt haben wollen.

Was ist bei einer freiwilligen Nichtbeförderung zu beachten?

Für den Fall der kurzfristigen Nichtbeförderung sieht die EU-Fluggastrechteverordnung ein Recht auf Entschädigung vor. Das verfällt in dem Moment, wenn ein Passagier den Verzicht auf eine Entschädigung erklärt. Um Anreize für den Verzicht zu schaffen, winken Airlines in diesen Fällen häufig mit einer Prämie. Ob Sie diese annehmen, ist schlussendlich Ihnen überlassen. Fest steht allerdings, dass die Entschädigung, welche Ihnen bei einer kurzfristigen Umbuchung zusteht, meist höher ausfällt als die Prämie. Ihr Recht auf die Entschädigung verwirken Sie in dem Moment, in dem Sie die Umbuchung freiwillig annehmen.

Was ist bei einer unfreiwilligen Umbuchung zu beachten?

Sollten sie unfreiwillig umgebucht werden, kommt es darauf an, wie lange die Umbuchung vor Flugantritt stattgefunden hat. Bei einer Umbuchung mehr als 14 Tage vor Abflug haben Sie keinen Anspruch auf Entschädigung, Sie können aber Ihre Ticketkosten zurückverlangen, wenn der angebotene neue Flug nicht Ihren Wünschen entspricht. Wenn die Umbuchung hingegen zwischen 14 und sieben Tagen vor Abflug stattgefunden hat, darf die geplante Landezeit des Alternativflugs maximal zwei Stunden vor oder vier Stunden nach ursprünglich angedachter Landezeit anberaumt sein. Eine Entschädigung fällt dann an, wenn die zwei bzw. vier Stunden überschritten werden. Bei weniger als sieben Tagen darf die Landezeit nur maximal eine Stunde früher oder maximal zwei Stunden später sein. Alles darüber begründet ebenfalls einen Entschädigungsanspruch.

Fristen bei Flugumbuchungen: Welche Fristen gelten?

Natürlich dürfen Airlines ihre Umbuchungen nicht nach Lust und Laune durchführen. Vielmehr müssen sie hierbei gewisse Fristen und andere Rahmenbedingungen einhalten. Ansonsten entsteht bei den betroffenen Reisenden ein Entschädigungsanspruch aus der EU-Fluggastrechteverordnung. Welche Fristen gelten bei Flugumbuchung? Wie viele Tage vorher muss ich informiert werden? Wir haben Ihnen eine Übersicht zusammengestellt.

Benachrichtigung vor AbflugLandezeit des AlternativflugsEntschädigungszahlung
Über 14 TageEgalNein
7-14 Tage vorherMaximal 2 Std. vorher
oder
maximal 4 Std. verspätet
Nein
7-14 Tage vorherÜber 2 Std. vorher
oder
über 4 Std. später
Ja
Weniger als 7 Tage vorherMaximal 1 Std. vorher
oder
maximal 2 Std. später
Nein
Weniger als 7 Tage vorherÜber 1 Std. vorher
oder
über 2 Std. später
Ja
Fristen bei Flugumbuchungen

Voraussetzungen für Entschädigung bei einer Umbuchung

Wenn Sie Ihren Anspruch auf Entschädigung durchsetzen möchten, müssen gewisse Voraussetzungen gegeben sein. So müssen Sie beispielsweise rechtzeitig am Check-in (Online check in) im Flughafen gewesen sein. Die Check-in-Zeit ist für die Nachbetrachtung nämlich von großer Bedeutung. Wer nicht rechtzeitig am Check-in-Schalter aufgetaucht ist, trägt womöglich eine Mitschuld für die Nichtbeförderung. Ebenfalls wichtig ist, dass Sie die Dokumente aufbewahren, die mit der Flugbuchung in Zusammenhang stehen. Insbesondere die bestätigte Buchung ist essenziell. Außerdem sollten Sie gegenüber der Airline keiner freiwilligen Nichtbeförderung zustimmen. Andernfalls erlischt Ihr Anspruch auf Entschädigung.

Flug umbuchen – Bundesgerichtshof

Sollte es zu einer unfreiwilligen Nichtbeförderung bzw. Umbuchung kommen, steht Passagieren eine Entschädigung zwischen 250 Euro und 600 Euro zu. Die Höhe steht in der Fluggastrechteverordnung festgeschrieben und richtet sich nach der Flugstrecke. Doch die Fluggesellschaft kann sich diesem Risiko auch ganz einfach entziehen. So verkaufen mittlerweile einige Airlines auch extrem günstige Tickets, die keine Umbuchung oder Stornomöglichkeit offenbaren. Dann bleiben Reisende auf den Kosten sitzen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dieses Vorgehen für rechtens erklärt und es mit dem günstigen Ticketpreis begründet.

Flug umbuchen: Anspruch auf Verpflegung, Hotel und ähnliches

Sollte die Umbuchung dafür sorgen, dass Sie womöglich längere Zeit am Flughafen ausharren müssen, trifft Ihre Airline eine Verpflegungspflicht. Dafür muss man Ihnen entweder Essen und Trinken oder aber entsprechende Verzehrgutscheine zukommen lassen. Wenn der neue Flug gar erst am nächsten Tag abheben sollte, steht Ihnen in bestimmten Fällen auch die Kostenübernahme einer Hotelübernachtung zu.

Entschädigung bei Flugumbuchung – So gehen Sie vor

Schritt 1: Anspruch prüfenSchritt 2: Recht durchsetzen lassenSchritt 3: Geld erhalten
Flugnummer und Datum eintragen.Wir schreiben die Fluggesellschaft an.Wir halten Sie immer auf dem Laufenden.
Die Eingabe dauert nur 2 Minuten.Wir setzen den Anspruch für Sie durch.Wir leiten das Geld sofort an Sie weiter.
Wir prüfen, ob ein Anspruch besteht.Notfalls ziehen wir hierfür vor Gericht.i.d.R. 20 bis 30% Provision zzgl. MwSt. bei Erfolg. 
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Wie kann Flightright Ihnen weiterhelfen?

Sie haben Ärger mit einer Flugumbuchung und möchten das nicht tatenlos hinnehmen? Dann ist Flightright für Sie da. Egal, ob Sie eine Entschädigung bei Flugumbuchung, Entschädigung bei Flugverspätung, oder Entschädigung bei Flugausfall verlangen möchten. Wir unterstützen Sie gerne.

Laut EU-Fluggastrechteverordnung haben Passagiere und Passagierinnen bei einer Verspätung, Flugumbuchung, Annullierung, Überbuchung sowie bei verpassten Anschlussflügen Anspruch auf eine Entschädigung. Diese Entschädigung ist unabhängig vom Ticketpreis. Sie können bis zu 600 € (abzgl. Erfolgsprovision) Entschädigung pro Person bekommen. Flightright, setzt Ihr Recht für Sie durch. Notfalls auch vor Gericht.

Tipp: Flightright hilft Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Fluggastrechte! Mit uns können Sie Ihre Ansprüche kostenfrei in zwei Minuten prüfen. ✔️Einfach, ✔️schnell & ohne ✔️Risiko

Als Experten und Expertinnen zum Thema Fluggastrecht setzen wir ihr Recht auf Entschädigung gegenüber der Airline durch!

Flightright kämpft als marktführendes Verbraucherportal für die Durchsetzung von Fluggastrechten. Wir treten für Ihre Rechte im Fall einer Flugverspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung ein und berufen uns dabei auf die Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 der Europäischen Union. Gerne helfen Ihnen die Expert:innen für Fluggastrechte von Flightright auch bei Ticketkostenerstattungen und Erstattungen von abgesagten Pauschalreisen. 

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