logotype-horizontal-white

Flightright Portal

Anmelden

Sie haben noch kein Konto? Registrieren

Flightright oder Schlichtungsstelle (SÖP): Welcher Weg führt zur Entschädigung?

Oskar de Felice - CLO

Geprüft von Oskar de Felice

Fluggastrechtsexperte

Aktualisiert am:
4.11.2026
Kategorie:
Fluggastrechte
Person blättert an einem Holztisch durch einen prall gefüllten Ordner mit Dokumenten

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. ist eine für Verbraucher kostenlose Stelle zur außergerichtlichen Streitbeilegung. Sie macht nach Prüfung des Falls einen Einigungsvorschlag, kann die Airline aber nicht zur Zahlung zwingen. 

  • Flightright ist Deutschlands führendes Fluggastrechteportal und übernimmt Ihren Anspruch nach der EU-Fluggastrechteverordnung (VO 261/2004), wenn nötig auch vor Gericht. Dafür fällt im Erfolgsfall eine Provision an. 

  • Wichtig: Ein Anspruch sollte immer nur auf einem Weg verfolgt werden, nicht gleichzeitig über beide Stellen. 

Wenn der Flug ausfällt oder eine erhebliche Verspätung hat, ist dies nicht nur ärgerlich, sondern auch kostspielig. Was viele jedoch nicht wissen: Ab einer Verspätung von drei Stunden, bei einer Annullierung oder bei Nichtbeförderung stehen Fluggästen laut EU-Verordnung in der Regel je nach Strecke zwischen 250 und 600 Euro Entschädigung pro Person zu. Nicht jede Fluggesellschaft zahlt jedoch freiwillig. Daher stellen sich viele Reisende schnell die Frage: Wie komme ich am besten an meine Entschädigung? Wir vergleichen zwei gängige Wege: die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. und Deutschlands größtes Fluggastrechteportal Flightright. 

Was ist die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr (SÖP)? 

Die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. ist ein privatrechtlich organisierter Verein, der nach dem Luftverkehrsgesetz (§§ 57 ff. LuftVG) als Schlichtungsstelle für den Luftverkehr anerkannt ist. Sie wurde Ende 2009 als „Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr“ (SÖP) gegründet und kümmerte sich zunächst vor allem um Bahnreisen. Mittlerweile ist sie auch für den Luftverkehr, Fernbusse und die Schifffahrt zuständig. Finanziert wird sie von den teilnehmenden Verkehrsunternehmen. 

Die wichtigsten Eigenschaften im Überblick: 

  • Die Schlichtungsstelle ist für Verbraucher kostenlos. 

  • Die Stelle klärt den Sachverhalt und macht einen Schlichtungsvorschlag. Dieser wird nur verbindlich, wenn beide Seiten zustimmen.  

  • Kommt es zu einer Gerichtsverhandlung, greift die Schlichtungsstelle nicht mehr ein und Flugreisende müssen sich selbst um einen Anwalt kümmern. 

  • Mit dem Schlichtungsantrag wird die Verjährung gehemmt. Die Regelverjährung beträgt in Deutschland drei Jahre. 

  

Wann können Sie die Schlichtungsstelle einschalten? 

Die Schlichtungsstelle ist vor allem dann eine Anlaufstelle, wenn Ihre eigene Forderung an die Fluggesellschaft nicht zum gewünschten Ergebnis geführt hat. Für die Schlichtung im Luftverkehr sind insbesondere folgende Punkte wichtig: 

  • Sie haben die Fluggesellschaft kontaktiert, um Ihren Anspruch geltend zu machen. 

  • Die Fluggesellschaft hat Ihre Forderung abgelehnt, oder seit der Geltendmachung sind mehr als zwei Monate (60 Tage) ohne Anerkennung oder Ablehnung vergangen. 

  • Die Airline nimmt am Verfahren der Schlichtungsstelle Reise & Verkehr teil. 

  • Der Anspruch ist nicht und war nicht Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens. Auch eine bereits erfolgte zulässige Schlichtung kann einen erneuten Antrag ausschließen. 

  • Die weiteren gesetzlichen Zuständigkeits- und Zulässigkeitsvoraussetzungen sind erfüllt. 

Wichtig zur Wartezeit: Bei einer ausdrücklichen Ablehnung ist nach den gesetzlichen Regeln keine pauschale zusätzliche Wartezeit von zwei Monaten erforderlich. Reagiert die Fluggesellschaft nicht, müssen dagegen mehr als zwei Monate vergangen sein. 

Wie läuft die Schlichtung bei einem Flugproblem ab? 

Zunächst müssen Sie selbst Ihre Forderung samt den zugehörigen Unterlagen bei der Fluggesellschaft einreichen. Wichtige Dokumente dafür sind vor allem: 

  • Schilderung des Vorfalls 

  • Buchungsbestätigung 

  • Flugdaten 

  • bisheriger Schriftverkehr mit der Airline 

Die Schlichtungsstelle holt eine Stellungnahme des Unternehmens ein und versucht zunächst, eine Einigung zu vermitteln. Gelingt das nicht, folgt eine juristische Prüfung mit einer Schlichtungsempfehlung. 

Diese Empfehlung ist zunächst unverbindlich. Nehmen Sie und die Fluggesellschaft sie an, entsteht eine rechtsverbindliche Einigung. Lehnt eine Seite ab, endet das Verfahren ohne verbindliche Einigung, der Rechtsweg bleibt aber offen. Die Schlichtungsstelle übernimmt anschließend keine Klage für Sie. 

Die reguläre Bearbeitungsdauer beträgt nach Angaben der Stelle bis zu drei Monate. Komplexe Fälle oder ein hohes Antragsaufkommen können mehr Zeit erfordern. Hinzu kommt gegebenenfalls die vorherige Wartezeit von bis zu zwei Monaten auf eine Antwort der Fluggesellschaft. 

Voraussetzungen und Grenzen der Schlichtungsstelle 

Auch wenn die Schlichtungsstelle auf den ersten Blick wie eine einfache Lösung erscheint, gibt es zahlreiche Einschränkungen, die Flugreisende beachten sollten. Dazu gehören: 

  • Die betroffene Fluggesellschaft muss ein Mitgliedsunternehmen der Schlichtungsstelle sein. Für Airlines, die keiner anerkannten privaten Schlichtungsstelle angehören, ist stattdessen die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz zuständig. Reisende sollten deshalb vor der Antragstellung klären, welche Stelle den Fall bearbeiten kann.  

  • Die Schlichtungsstelle bearbeitet den Fall nur, wenn zuvor eine Beschwerde bei der Fluggesellschaft eingegangen ist (siehe oben). 

  • Streitwert: Üblicherweise werden Forderungen zwischen 10 und 5.000 Euro geschlichtet. 

  • Es darf weder ein Gerichtsverfahren laufen noch bereits ein Schlichtungsversuch zum selben Anspruch abgeschlossen sein. 

  • Lehnt die Fluggesellschaft den Vorschlag der Stelle ab, bekommen Sie kein Geld. Dann müssten Sie selbst klagen oder einen Dienstleister wie Flightright beauftragen. 

  • Der Prozess erfordert sehr viel Zeit und Eigenarbeit, da Sie alle Unterlagen selbst zusammenstellen und das Verfahren selbst führen müssen. 

Wie hilft Flightright bei der Entschädigung? 

Mit unserem kostenlosen Entschädigungsrechner können Sie zunächst prüfen, ob für Ihren Flug ein Anspruch infrage kommt. Sie geben die Flugdaten ein und stellen die erforderlichen Unterlagen bereit. Bei einem geeigneten Fall können Sie uns anschließend mit der Durchsetzung beauftragen. 

Dann übernehmen wir die Kommunikation und die Geltendmachung gegenüber der Fluggesellschaft. Zahlt die Fluggesellschaft nicht, setzen wir Ihren Anspruch in geeigneten Fällen auch vor Gericht durch. Dabei profitieren Sie von unserer langjährigen Markterfahrung: Mehr als 12 Millionen Menschen vertrauen bereits auf uns, und wir haben über 700 Millionen Euro Entschädigung für sie erstritten, bei einer Erfolgsquote von 99 %. 

Für Sie bedeutet das: Sie geben die Bearbeitung weitgehend ab. Unterlagen und gegebenenfalls ergänzende Auskünfte müssen Sie weiterhin bereitstellen. Die Vergütung wird im Erfolgsfall von der durchgesetzten Summe abgezogen. 

Beides gleichzeitig? Besser nicht

Ein Anspruch sollte immer nur auf einem Weg verfolgt werden. Ein Schlichtungsantrag ist nicht zulässig, wenn der Anspruch bereits bei Gericht anhängig ist oder bei einer anderen Schlichtungsstelle geltend gemacht wurde. Entscheiden Sie sich daher vorab für einen Weg.

Flightright und Schlichtungsstelle im direkten Vergleich

Kriterium

Schlichtungsstelle Reise & Verkehr

Flightright

Rolle

Neutrale Vermittlung zwischen Fluggast und Airline

Durchsetzung des beauftragten Anspruchs

Kosten für Fluggäste

Grundsätzlich kostenlos für Verbraucher

Kostenlos bei Misserfolg, ansonsten 28% (ggf. zzgl. 14 % Anwaltszuschlag) plus MwSt.

Start

Nach vorheriger Geltendmachung bei der Airline und bei erfüllten Voraussetzungen

Kostenlose Onlineprüfung; Beauftragung bei geeignetem Fall

Vorraussetzung

Airline muss Mitglied sein, vorherige Beschwerde bei der Airline, 60 Tage warten oder Ablehnung

Keine eigene Vorab-Korrespondenz nötig

Aufwand für Fluggäste

Hoch, da eine eigene Erstforderung, Schlichtungsantrag und Mitwirkung erforderlich ist

Sehr gering, da nur Daten eingereicht werden und Flightright den Rest übernimmt

Gerichtliche Durchsetzung

Keine Klagevertretung durch die Schlichtungsstelle

Flightright geht bei Bedarf auch vor, mit hoher Erfolgsaussicht

Dauer

bis zu 3 Monate Verfahrensdauer, plus ggf. 60 Tage Wartezeit auf die Airline

3-4 Wochen bei außergerichtlichen Ansprüchen

Schlichtungsstelle vs. Flightright: Die Kosten im Überblick 

Bei der Schlichtungsstelle fallen für Verbraucher grundsätzlich keine Bearbeitungsgebühren oder Erfolgsprovisionen an. Wird Ihre Forderung vollständig erfüllt, bleibt Ihnen die volle Summe. Kostenlos bedeutet allerdings keine Garantie für eine vollständige Zahlung: Auch eine Teilzahlung oder das Scheitern der Einigung ist möglich. Für missbräuchliche Anträge sieht das Gesetz ausnahmsweise ein Entgelt von bis zu 30 Euro vor. 

Bei Flightright beträgt die Erfolgsprovision in der Regel 28 % zuzüglich Mehrwertsteuer. Bei Einschaltung externer Anwälte kann zusätzlich ein Anwaltszuschlag von 14 % zuzüglich Mehrwertsteuer anfallen. Die konkreten Konditionen werden Ihnen vor der Beauftragung angezeigt. Bleibt die Durchsetzung erfolglos, trägt Flightright nach dem angebotenen Kostenmodell die vollen Kosten. Bei Vergleichen können Anwalts- und Gerichtskosten mit der Entschädigung verrechnet werden. Ein Vergleich erfolgt nur mit Ihrer Zustimmung. 

Kostenbeispiel: Bei einem vollständig durchgesetzten Entschädigungsanspruch von 600 Euro und einer angenommenen Provision von 28 % zzgl. MwSt. werden 199,92 Euro abgezogen. Ohne Anwaltszuschlag erhalten Sie 400,08 Euro. Erzielen Sie über die Schlichtungsstelle eine Einigung, erhalten Sie eine vollständige Zahlung von 600 Euro und es fällt dort keine Erfolgsprovision an. 

Flightright vs. Schlichtungsstelle: Welcher Weg passt zu wem? 

Wann ist die Schlichtungsstelle die passende Wahl? 

Die Schlichtungsstelle eignet sich für Fluggäste, die ihre Forderung bereits selbst bei der Fluggesellschaft eingereicht haben, die Voraussetzungen erfüllen und eine kostenlose außergerichtliche Lösung versuchen möchten. Der große Vorteil: Es fällt grundsätzlich keine Provision an. 

Dafür brauchen Sie viel Eigeninitiative und Zeit. Sie müssen den gesamten Schriftverkehr dokumentieren, den Antrag selbst zusammenstellen, Rückfragen beantworten und unter Umständen viel Geduld mitbringen. Bedenken Sie außerdem, dass sich eine Einigung nicht erzwingen lässt. Überlegen Sie sich deshalb vorab, wie Sie bei einem erfolglosen Verfahren weiter vorgehen würden. 

Wann kann Flightright sinnvoller sein? 

Flightright eignet sich besonders für alle, die sich viel Zeit und Eigenaufwand sparen möchten. Statt selbst Schriftverkehr zu führen, auf Einwände der Fluggesellschaft zu reagieren oder nach einer Ablehnung die nächsten Schritte zu planen, übernehmen wir die komplette Bearbeitung für Sie. 

Und wenn die Fluggesellschaft nicht einlenkt, setzen unsere erfahrenen Fluggastrechtsexperten Ihren Anspruch notfalls gerichtlich durch. Das ist vor allem bei Fluggesellschaften hilfreich, die erfahrungsgemäß ungern zahlen, und bei komplexen Fällen, etwa wenn über „außergewöhnliche Umstände“ gestritten wird. Im Erfolgsfall behalten wir dafür einen Teil der durchgesetzten Summe ein. Dafür bekommen Sie einen Rundum-Service, bei dem Sie sich um nichts weiter kümmern müssen. 

Können Sie nach einer erfolglosen Schlichtung Flightright beauftragen? 

Wenn keine bindende Einigung zustande gekommen ist, bleibt eine weitere Anspruchsverfolgung grundsätzlich möglich. Ob Flightright Ihren Fall übernehmen kann, muss gesondert geprüft werden. Übermitteln Sie dafür auch den Schlichtungsvorschlag und das Abschlussschreiben. Eine bereits angenommene Vereinbarung kann die weitere Durchsetzung begrenzen. 

Bearbeiten Sie dieselbe Forderung nicht unkoordiniert über mehrere Wege. Ist sie bereits an ein Fluggastrechteportal abgetreten, ist laut der Schlichtungsstelle ein eigener Schlichtungsantrag nicht möglich. Dafür wäre zunächst eine Rückabtretung erforderlich. 

Behalten Sie außerdem die Fristen im Blick. Ein Schlichtungsverfahren kann die Verjährung unter den gesetzlichen Voraussetzungen hemmen. Eine bloße Anfrage bei einem Portal bietet diesen Schutz nicht automatisch. Bei nahendem Fristablauf sollten die erforderlichen Schritte rechtzeitig geklärt werden. 

Häufige Fragen zu SÖP und Flightright

Fazit: Welcher Weg passt zu Ihnen? 

Die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr ist für viele Fluggäste ein kostenloser erster Anlaufpunkt, vor allem, wenn sie bereit sind, selbst aktiv zu werden und Zeit zu investieren. Sie kann einen Einigungsvorschlag machen, ersetzt aber keine rechtliche Durchsetzung, wenn die Fluggesellschaft nicht einlenkt. Flightright nimmt Ihnen dagegen den gesamten Aufwand ab und setzt Ihren Anspruch notfalls auch gerichtlich durch. Dafür fällt im Erfolgsfall eine Provision an. 

Sie möchten wissen, ob für Ihren Flug eine Entschädigung infrage kommt?

Prüfen Sie Ihren Anspruch mit unserem kostenlosen Entschädigungsrechner.

Mit Herz und Leidenschaft fürs Reisen berichtet Axel immer über die neusten Themen rund ums Fliegen. Von Reisebestimmungen und Gepäckvorgaben bis hin zu hilfreichen Tipps und das Know-How zu den EU-Fluggastrechten. Wer immer informiert bleiben will, findet in seinen hilfreichen Ratgebern garantiert das Richtige!

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Soziale Medien

Flugprobleme oder Reisestress? Flightright hat die Antworten!

Keine Neuigkeiten mehr zum Thema Flugrecht, Fliegen & Reisen verpassen - folgen Sie uns auf Youtube, Tiktok und Instagram!

Ähnliche Beiträge

Die besten Flightright Alternativen
Fluggastrechte
26.10.2026

Die besten Flightright Alternativen

Vergleichen Sie die besten Flightright Alternativen für Flugentschädigung. Flightright überzeugt mit 4,9/5 Bewertung, 99% Erfolgsquote & mehr als 16 Jahren Erfahrung.

Eine Frau sitzt am Laptop und tippt

Flightright oder Anwalt: Welcher Weg ist besser für eine Entschädigung?

Sie möchten eine Entschädigung für ein Flugproblem beantragen, sind sich aber unsicher wie? Wir vergleichen den Weg zum Anwalt und den Flightright-Service im Detail, sodass Sie entscheiden können.

ein Mann sitzt auf einem Stuhl und schaut auf seinen Laptop

Flugentschädigung selbst beantragen: So funktioniert’s

Flugentschädigung selbst beantragen: Erfahren Sie Schritt für Schritt, wann Ihnen eine Entschädigung zusteht, welche Unterlagen Sie benötigen und wie Sie Ihre Forderung bei der Airline durchsetzen.