BGH-Urteil: Flugnebenkosten müssen bei Nichtantritt des Fluges erstattet werden

Treten Flugreisende einen Flug nicht an, können sie die Kosten zurückverlangen, die der Fluggesellschaft aufgrund der Nichtbeförderung erspart geblieben sind. Jüngst entschied der Bundesgerichtshof (BGH Urt. v. 01.08.2023, Az. X ZR 118/22), dass dies selbst dann gilt, wenn die Fluggesellschaft diese Aufwendungen nicht in die Ticketpreise einkalkuliert hat. Claudia Brosche, Fluggastrechtsexpertin bei Flightright, ordnet die Auswirkungen des Urteils für Flugreisende ein.

„Der BGH hat hier im Sinne der Flugreisenden entschieden. Sie sollten nämlich nicht für Steuern und Gebühren zahlen, die aufgrund des Nichtantritts des Fluges gar nicht angefallen sind. Dieses Urteil gibt Passagier:innen die finanzielle Sicherheit, zumindest einen Teil der Kosten zurückzubekommen, falls sie den Flug spontan nicht nutzen können und unterstreicht die Verantwortung der Fluggesellschaften, die Rechte ihrer Kund:innen zu respektieren., so Brosche. 

Im zu entscheidenden Fall hatte ein Passagier einen Flug vom Allgäu Airport in Memmingen zur griechischen Insel Kreta gebucht. Für das Ticket zahlte er 27,30 Euro. Er erschien aber nicht zum Boarding am ausgeschilderten Gate am Flughafen und das Flugzeug startete ohne ihn. Es gab keine vorherige Stornierung der Buchung. Trotzdem bestand der Mann darauf, sein Geld zurückzubekommen, genauer gesagt die Kosten, die durch den unbesetzten Sitzplatz von der Fluggesellschaft eingespart wurden. Es handelte sich um etwas mehr als zwei Drittel des Ticketpreises, die Steuern, Gebühren und Entgelte in Höhe von insgesamt 18,41 Euro beinhalteten.  

Die aktuelle Entscheidung bestätigt eine Entscheidung des BGH aus 2016 und ergänzt diese um eine Neuerung. Denn auch wenn die Fluggesellschaft die von der tatsächlichen Beförderung abhängigen Kosten nicht in ihre Preiskalkulation einbezogen hat, erhalten Passagier:innen die vollen Nebenkosten zurück.  Gerade für Billigflieger und günstige Flugtickets kann dann ein erheblicher Teil, wie im Fall zwei Drittel, wieder zurückverlangt werden. 

Durchsetzung deutlich höherer Ersatzticketkosten rettet den Urlaub

Viele Flugreisende kennen ihre Rechte nicht. So ist vielen zum Beispiel nicht bewusst, dass man sich im Falle eines Flugausfalls auf eigene Faust ein Ticket kaufen und die neuen Ticketkosten von der Airline erstatten lassen kann, sofern sie keine Alternative anbietet. Flightright versteht den Ärger der Passagier:innen über die Airlines und zerplatzte Urlaubsträume nur zu gut und gibt ihnen mit der Durchsetzung der Kosten des neuen, deutlich teureren Tickets die Sicherheit nach einem entspannten Sommerurlaub zurück.  Der Flightright-Ticketerstattungs-Service hilft bei ersatzlosen Flugstreichungen, sodass Flugreisende nicht auf den kurzfristig gebuchten, viel höheren Kosten eines Ersatzfluges sitzen bleiben. Verbraucher:innen können über flightright.de/ticketerstattung einfach den alten und neuen Ticketpreis sowie weitere Falldaten eingeben und ihre Erstattung unkompliziert einfordern. 

Über Flightright

Flightright ist das marktführende Verbraucherportal für die Durchsetzung von Fluggastrechten. Wir treten für die Rechte von Passagieren und Passagierinnen im Fall einer Flugverspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung ein und berufen uns dabei auf die Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 der Europäischen Union. Seit Kurzem hat Flightright seinen Service auf die Bereiche Ticketkostenerstattung und Erstattungen von abgesagten Pauschalreisen erweitert. Insgesamt haben wir schon mehr als 500 Millionen Euro Entschädigung für unsere Kundinnen und Kunden durchgesetzt. Unser Angebot wird in der Digitalwirtschaft auch als „Legal Tech“ beziehungsweise „Justice as a Service“ bezeichnet. In unserem Datenzentrum erhalten Interessierte zudem jederzeit Einblick in die aktuellsten Daten zu Flugverspätungen und -stornierungen. 

Flightright ist Teil der Flightright-Gruppe, zu welcher auch das auf Verkehrsrecht spezialisierte Verbraucherportal freem sowie die Chevalier GmbH gehören, die enger Kooperationspartner der technologiegestützten Chevalier Rechtsanwälte für Arbeitsrecht ist.

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