Streiks in der Luftfahrt: Das sollten Flugreisende unbedingt wissen 

  • Gefahr von Streiks in der Sommerzeit besteht europaweit weiterhin
  • Fluggesellschaften sind bei Flugproblemen durch Streiks verpflichtet, Flugreisenden zum frühestmöglichen Zeitpunkt einen Ersatztransport zu organisieren
  • Wenn Mitarbeiter:innen der Airline streiken, können Flugreisende eine Entschädigung von bis zu 600 Euro beanspruchen

Berlin, 09. August 2023 – Mitten in der Hauptferienzeit dürfte diese Meldung bei vielen Flugreisenden einen Schrecken und viele Erinnerungen an das Flugchaos im letzten Sommer auslösen. Bei europäischen Fluggesellschaften und an einigen Flughäfen wird im Moment gestreikt oder ist die Arbeitsniederlegung in den kommenden Wochen geplant. Auch bei der Lufthansa wird sich erst diese Woche entscheiden, ob Piloten-Streiks noch abgewendet werden können. Welche Rechte Flugreisende bei Streiks haben und wie sie diese am einfachsten durchsetzen, erklärt Claudia Brosche, Fluggastrechtsexpertin bei Flightright. 

Flugreisende sollten ihre Rechte einfordern

„Führen Streiks zu kurzfristigen Annullierungen der Flüge oder zu großen Verspätungen, sind die Airlines verpflichtet, Flugreisenden zum frühestmöglichen Zeitpunkt einen Ersatztransport zu organisieren. Will man lieber sein Geld zurückerhalten, statt an das geplante Ziel zu kommen, können Passagier:innen stattdessen eine Ticketrückerstattung verlangen“, so Brosche.

Im Falle eines Flugstreiks: Ab wann muss eine Entschädigung an Flugreisende gezahlt werden?

„Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat 2018 entschieden, dass ein plötzlicher Streik der Mitarbeiter:innen der Airline kein außergewöhnlicher Umstand ist und die Airline somit 250 bis 600 Euro Entschädigung je nach Flugstrecke schuldet“, sagt Brosche weiter. Aber auch wenn andere Beteiligte des Flugverkehrs wie Flughafenmitarbeiter:innen oder Fluglots:innen streiken, sind die Airlines nicht unbedingt von der Entschädigungszahlung befreit. Passagier:innen haben auch dann noch Anspruch auf Entschädigungsleistungen, wenn die Airlines nicht alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen haben, um die Folgen des Streiks so gering wie möglich zu halten.

Wann gibt es keinen Anspruch auf Entschädigung?

Bei einem Streik, der sich der Kontrolle der Fluggesellschaften entzieht, wie zum Beispiel bei Arbeitsaufständen von Flughafenmitarbeiter:innen, Sicherheitspersonal oder Fluglots:innen, haben Passagier:innen in der Regel keinen Anspruch auf Entschädigung gemäß der europäischen Fluggastrechteverordnung, wenn die Airlines die Passagier:innen frühestmöglich ersatzweise befördern. Brosche: „Fluggesellschaften sind aber auch in solchen Fällen dazu verpflichtet, ihren Passagier:innen unverzüglich einen Ersatztransport zu organisieren. Sollte die schnellstmögliche Beförderung erst etliche Stunden nach dem Ende des Streiks möglich sein, können Flugreisende daher trotzdem Anspruch auf Entschädigungsleistungen haben.“ 

Der EuGH hat in seiner Rechtsprechung im Jahre 2020 zum Az. C-74/19  bereits entschieden, dass die schnellstmögliche Beförderung zum Endziel bedeutet, dass die Fluggesellschaften prüfen müssen, ob Passagier:innen über andere Airlines oder andere indirekte Verbindungen schneller an ihr Ziel kommen. „Wir sehen, dass die Fluggesellschaften noch immer nicht in der Lage sind, diese Voraussetzungen des EuGH auch wirklich umzusetzen. Das Verhalten vieler Fluggesellschaften zeigt, dass solche Umbuchungssysteme, die den Anforderungen des EuGH standhalten, noch fehlen. Es ist die Aufgabe der Fluggesellschaften, dafür zu sorgen, dass Passagier:innen nicht unnötig lange durch Flugprobleme auf ihren Urlaub warten müssen. Genau hier setzen wir bei Flightright an und scheuen uns nicht, auch Fälle einzuklagen, die zwar von einem Streik betroffen sind, in denen die Airlines es aber dennoch versäumt haben, sämtliche zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen“, sagt Brosche abschließend.

Welche Streiks als außergewöhnlicher Umstand einzustufen sind und eher geringe Chancen auf eine Entschädigung bieten und bei welchen Streiks sich die Fluggesellschaften nicht herausreden können und somit eine Chance auf Entschädigungszahlungen besteht, zeigt folgenden Übersicht:

Durchsetzung deutlich höherer Ersatzticketkosten rettet den Urlaub

Viele Flugreisende kennen ihre Rechte nicht. So ist vielen zum Beispiel nicht bewusst, dass man sich im Falle eines Flugausfalls auf eigene Faust ein Ticket kaufen und die neuen Ticketkosten von der Airline erstatten lassen kann, sofern sie keine Alternative anbietet. Flightright versteht den Ärger der Passagier:innen über die Airlines und zerplatzte Urlaubsträume nur zu gut und gibt ihnen mit der Durchsetzung der Kosten des neuen, deutlich teureren Tickets die Sicherheit nach einem entspannten Sommerurlaub zurück.  Der Flightright-Ticketerstattungs-Service hilft bei ersatzlosen Flugstreichungen, sodass Flugreisende nicht auf den kurzfristig gebuchten, viel höheren Kosten eines Ersatzfluges sitzen bleiben. Verbraucher:innen können über flightright.de/ticketerstattung einfach den alten und neuen Ticketpreis sowie weitere Falldaten eingeben und ihre Erstattung unkompliziert einfordern. 

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