Flugreisen 2022: Endlich wieder Buchungssicherheit?

Reisewarnungen, Risikogebiete, Flugverspätungen und -ausfälle – die Liste an Verunsicherungen für Flugreisende ist lang. Das Flugrechteportal Flightright erklärt, was derzeit bei Flugbuchungen zu beachten ist und welche Gerichtsurteile und Services die Rechte von Passagieren stärken.

Gerichtsurteil stärkt Fluggastrechte bei Buchungen

Reisende, die rechtzeitig am Flughafen waren und Ihren Flug aufgrund von zu langsamen Sicherheitschecks verpassen, können von der Bundesrepublik Schadensersatz verlangen. Das entschied das Oberlandesgericht Frankfurt (Aktenzeichen 1 U 220/20) und sprach zwei Klägerinnen Entschädigungen für zusätzliche Tickets und Übernachtungen zu. Diese hatten trotz erfüllter zeitlicher Vorgaben einen Flug vom Frankfurter Flughafen verpasst, da es zu langen Wartezeiten bei den Passagierkontrollen kam, die durch die Bundespolizei organisiert wurden. „Es kann nicht sein, dass der langersehnte Urlaub durch schlechte Organisation der Behörden oder Flughafenbetreiber ins Wasser fällt. Deshalb freut uns die Entscheidung des Gerichts, die den Weg für Sicherheit bei Flugbuchungen und so für eine generelle Stärkung der Fluggastrechte freimacht“, sagt Claudia Brosche, Rechtsexpertin von Flightright.

Flugvorverlegung gilt als Annullierung

Eine weitere Gerichtsentscheidung, die Flugbuchungen sicherer macht, ist die des Europäischen Gerichtshofs (EUGH). Danach gilt ein Flug als annulliert, wenn er um mehr als eine Stunde vorverlegt wurde. Da dies bei Fluggästen zu schwerwiegenden Unannehmlichkeiten führt, steht ihnen auch in diesem Fall ein Entschädigungsanspruch zu. Erreichen sie den Flug dennoch, können sie ihn auch nutzen – der Entschädigungsanspruch bleibt auch dann bestehen. Wird der Flug nicht erreicht, haben Reisende zudem Anspruch auf wahlweise eine Ticketrückerstattung oder eine vergleichbare Ersatzbeförderung. Zudem urteilte der EUGH, dass Flugreisende auch dann Ansprüche gegen eine Airline haben können, wenn ein Flug über Reiseveranstaltende gebucht und durch diese bestätigt wird, aber die Airline den Flug streicht, ohne dass die Flugreisenden hierüber informiert werden. „Wir begrüßen das Urteil des Europäischen Gerichtshofes, da eine Vorverlegung eines Fluges gravierende Folgen für die Urlaubsplanung von Passagieren und Passagierinnen haben kann und deren Rechte nun durch das Urteil gestärkt werden. Es freut uns zudem, dass auch der EUGH die in Frage stehenden Dokumente als bestätigte Buchungen ansieht. Dadurch können Geschädigte noch erfolgreicher ihre Ansprüche gegen eine Airline geltend machen. Das Urteil bestätigt unsere Sicht, dass von den Fluggästen nicht erwartet werden kann, sich mit den Abläufen zwischen den Reiseveranstaltenden und der Airline zu befassen“, so Brosche.

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