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Fliegen mit Übergewicht – Tipps fürs bequeme Reisen

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Fliegen mit Übergewicht
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Geprüft von Oskar de Felice

Fluggastrechtsexperte

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Das Wichtigste zum Thema „Fliegen mit Übergewicht“

  • Es gibt keine universellen Gewichtsgrenzen für Reisende in Flugzeugen; der Fokus liegt auf der Sicherheit und dem Komfort in Bezug auf die Passform im Sitz und die Länge der Sicherheitsgurte.
  • Ob Passagier:innen mit Übergewicht zwei Sitze buchen müssen, hängt von der jeweiligen Fluggesellschaft und individuellen Faktoren wie Sitzmaße und Körpergröße ab.
  • Wenn der Standard-Sicherheitsgurt im Flugzeug nicht passt, können Passagier:innen beim Flugpersonal eine Verlängerung anfordern.
  • Mit der richtigen Vorbereitung auf den Flug, verläuft die Reise trotz Übergewicht bequem und sicher.


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Sie kennen die recht engen Gänge, Sitze und Toiletten in Flugzeugen. Dass man sich die Frage stellt, wie das Fliegen mit Übergewicht läuft, liegt nah. Wir klären dieses Thema und geben Ihnen hilfreiche Tipps, damit Ihre Reise im Flugzeug so angenehm und stressfrei wie möglich verläuft.

Wie schwer darf man sein, um zu fliegen?

In Flugzeugen oder bei Airlines gibt es keine universellen Gewichtsgrenzen für Passagier:innen, stattdessen liegt der Fokus auf der Sicherheit und dem Komfort in Bezug auf die Passform im Sitz. Die Maße des Sitzes und die Länge der Sicherheitsgurte sind dabei wichtiger als das Gewicht des Flugreisenden. 

Kann man mit Übergewicht fliegen?

Ja, Menschen mit Übergewicht können natürlich im Flugzeug mitfliegen. Einschränkungen seitens Fluggesellschaften in Bezug auf das Körpergewicht von Personen gibt es nicht. Es ist ratsam, sich vor der Reise mit der jeweiligen Fluggesellschaft in Verbindung zu setzen oder online zu schauen, ob es spezifische Angaben zur Größe des Sitzes und zur Länge der Sicherheitsgurte gibt.

Ich wiege 130 kg: Passe ich in einen Flugzeugsitz?

Ja, mit einem Gewicht von 130 kg sollten Sie in der Regel in einen Standard-Flugzeugsitz passen, aber die genaue Passform hängt von den Sitzmaßen der jeweiligen Fluggesellschaft ab. Informieren Sie sich also über die Sitzgrößen in den Flugzeugen Ihrer gewählten Airline und Ihres Fluges. 

Ab wie viel kg braucht man 2 Sitze im Flugzeug?

Die Regelung, ab welchem Gewicht zwei Sitze in einem Flugzeug benötigt werden, variiert je nach Fluggesellschaft und kann auch von anderen Faktoren wie der Körpergröße und -form der Person abhängen. Es gibt also kein genaues Gewicht in Kilogramm, ab wann Flugreisende einen zweiten Sitz benötigt. Sollten Flugreisende aufgrund der Maße eines Flugsitzes und der eigenen Maße nicht in einen Sitz passen, so ist es bequemer und sicherer einen zweiten Sitz zu buchen. 

Müssen übergewichtige Flugpassagier:innen zwei Plätze buchen?

Sie fragen sich: Muss ich als hoch gewichtige Person zwei Sitzplätze für meinen Flug buchen? Das hängt tatsächlich von der Airline ab. Informieren Sie sich vorab bei Ihrer Airline, ob die Buchung von zwei Sitzen für Ihre Sicherheit und Ihren Komfort erforderlich ist.

Was ist, wenn der Gurt im Flugzeug nicht passt?

Wenn der Sicherheitsgurt im Flugzeug nicht passt, können Sie beim Flugpersonal eine Verlängerung anfordern. Diese Verlängerungen sind in den meisten Flugzeugen verfügbar und werden von der Crew bereitgestellt, um sicherzustellen, dass alle Flugreisenden während des Fluges sicher angeschnallt sein können. Sagen Sie dennoch frühzeitig beim Boarding, beim Buchen oder beim Check-in Bescheid, um sicherzustellen, dass Ihre Bedürfnisse angemessen berücksichtigt werden. 

Wie groß sind Gurte im Flugzeug?

Die Länge von Sicherheitsgurten in Flugzeugen kann variieren, aber standardmäßig haben Sicherheitsgurte in der Economy-Klasse der meisten Fluggesellschaften eine Länge von etwa 117 bis 142 cm.

Kann die Airline sich weigern, mich mitzunehmen?

Eine Airline kann die Beförderung von Flugreisenden aufgrund von Übergewicht verweigern, wenn dadurch Sicherheits- oder Gesundheitsrisiken entstehen. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Airline sich weigert, Sie mitzunehmen, ist größer, wenn Sie keinen zweiten Sitzplatz gebucht haben, obwohl dieser erforderlich gewesen wäre. Haben Sie einen zweiten Sitzplatz gebucht, so ist die Verweigerung der Beförderung also sehr unwahrscheinlich.

Sie haben Ärger mit einer Annullierung oder Flugverspätung und möchten das nicht tatenlos hinnehmen? Das sollten Sie auch nicht. Schließlich steht Ihnen in vielen Fällen der Verspätung oder Annullierung eine Entschädigung zu.
Auf die Unterstützung unserer Expert:innen können Sie sich in folgenden Fällen verlassen:
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Wann hat die Airline Sie über den Flugausfall oder die Flugverspätung informiert?
Am Flugtag oder weniger als 14 Tage vorher oder mehr als 14 Tage vor Abflug.

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Ich passe nicht in den Sitz – was nun?

Wenn Sie bereits bei der Buchung feststellen, dass Sie nicht in den Flugzeugsitz passen werden, sollten Sie auch den Sitzplatz neben Ihrem buchen. Eine Alternative ist das Upgrade auf eine höhere Klasse wie Business oder First-Class, die mehr Raum bieten. 

Bemerken Sie erst im Flugzeug, dass Sie nicht in den Sitz passen, so machen Sie sich keine Sorgen und sprechen Sie das Flugpersonal an, Sie werden sicher eine Lösung finden. Häufig gibt es die Möglichkeit, Flugreisende umzusetzen und Ihnen dann einen Platz anbieten zu können, der keinen Sitznachbarn hat.

Fliegen mit Übergewicht: doppelter Sitz, doppelter Anspruch

Bei Flugproblemen wie Verspätungen oder Annullierungen haben Sie je nach Umstand oft Anspruch auf Schadensersatz. Dieser Entschädigungsanspruch gilt zwar pro Person, doch buchen Sie zwei Sitze, so stellt sich natürlich die Frage, ob Sie quasi doppelten Entschädigungsanspruch haben. 

Zu dieser Thematik gibt es leider keine eindeutige Antwort, da es sich um eine Grauzone handelt. Beispielsweise argumentieren Fluggesellschaften bei mitreisenden Babys, dass für sie keine Ansprüche geltend gemacht werden können, da das Baby kein eigenes Flugticket hat. Doch mit zwei Sitzen haben Sie theoretisch auch zwei Flugtickets.

Flightright führt Gerichtsverfahren für Passagier:innen, die zwei Sitzplätze gebucht haben. Doch ob Gerichte eine doppelte Entschädigung zusprechen, ist nicht sicher zu sagen. Die Gerichtsentscheidungen fallen in den Fällen unterschiedlich aus. Es lohnt sich jedoch immer, Ihren Entschädigungsanspruch auch bei zwei Sitzen geltend zu machen und uns über Ihre Situation aufzuklären.

Tipps und Tricks rund ums Fliegen mit (starkem) Übergewicht

Fliegen mit Übergewicht und Übergröße stellt für viele Passagier:innen eine besondere Herausforderung dar. Aber keine Sorge, mit den richtigen Vorbereitungen und einigen Tricks kann Ihre Flugreise entspannt und komfortabel verlaufen. Tipps für füllige und große Menschen:

1. Luftfahrtunternehmen informieren

Informieren Sie Ihre Fluggesellschaft im Voraus über Ihre Bedürfnisse. Dies gibt der Airline die Möglichkeit, entsprechende Vorkehrungen zu treffen und Ihren Flug so angenehm wie möglich zu gestalten.

2. Einen zweiten Sitz buchen

Wie bereits besprochen, sollten Sie einen zweiten Sitzplatz in Erwägung ziehen, falls Sie vermuten, dass einer nicht ausreichen könnte.

3. Beim Boarding nach einem anderen Sitzplatz fragen

Haben Sie bei der Buchung keinen zweiten Sitzplatz gebucht und meinen aber nun einen zweiten Sitzplatz zu benötigen, so sprechen Sie beim Boarding das Personal an. Fragen Sie nach den vorhandenen Möglichkeiten und die Airline wird Ihnen ganz sicher eine passende Lösung geben.

4. Keinen XL-Seat reservieren

Große Passagier:innen mit langen Beinen profitieren von der Beinfreiheit der XL-Sitze. Doch für korpulente Flugreisende ist der XL-Sitz keine gute Lösung, da sie oft eingeschränkter in der Sitzbreite sind.

5. Keinen Notausgangsplatz buchen

Notausgangsplatz ist lediglich ein anderes Wort für den XL-Sitz. Sollte die Airline Ihre XL-Sitze also Notausgangsplätze nennen, so gilt auch hier, dass Sie zwar mehr Beinfreiheit, dennoch tendenziell weniger Sitzbreite haben werden. 

6. Bequeme Kleidung tragen

Bequeme Kleidung im Flugzeug ist für korpulente Personen im Flugzeug wichtig, da sie den Komfort erhöht, die Durchblutung fördert, die Anpassung an wechselnde Temperaturen erleichtert und mehr Bewegungsfreiheit bietet.

7. Business-Class buchen

Wenn es Ihr Budget erlaubt, erwägen Sie die Buchung eines Business-Class-Sitzes. Diese bieten in der Regel mehr Raum und Komfort.

8. Premium Economy buchen

Eine kostengünstigere Alternative zur Business-Class ist die Premium Economy, die mehr Platz und Komfort als die Standard Economy-Class bietet.

9. Flugzeug-Toiletten vermeiden

Seien Sie sich bewusst, dass Flugzeug-Toiletten oft sehr beengend sind. Planen Sie diesbezüglich im Voraus und nutzen Sie gegebenenfalls die Toiletten am Flughafen vor dem Boarding.

10.  Nach Gurtverlängerung fragen

Falls der Standard-Sicherheitsgurt nicht passt, fragen Sie nach einer Gurtverlängerung, sodass der Gurt passt, Sie sicher sind und der Gurt nicht unangenehm einschneidet.

Fazit zum Thema Fliegen mit Übergewicht

Fliegen mit Übergewicht muss kein Hindernis für eine angenehme Reise sein. Mit einer guten Vorbereitung und dem Bewusstsein über verfügbare Optionen und Services können Sie Ihre Flugreise komfortabel und stressfrei gestalten. Indem Sie sich über die Bestimmungen der Fluggesellschaften informieren, die richtigen Sitzplatzoptionen wählen und auf bequeme Kleidung setzen, können Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren: die Vorfreude auf Ihr Reiseziel.

Wie kann Flightright Ihnen weiterhelfen?

Sie sitzen wegen einer Flugverspätung am Flughafen fest? Ihr Flug wurde gestrichen (annulliert) oder Sie wurden von der Passagierliste gestrichen (Nichtbeförderung)?
In jeder der beschriebenen Situationen haben Sie als Fluggast ein Recht auf Entschädigung.

Laut EU-Fluggastrechteverordnung haben Passagiere und Passagierinnen bei einer Verspätung, Annullierung, Überbuchung sowie bei verpassten Anschlussflügen Anspruch auf eine Entschädigung. Sie können bis zu 600 Euro Entschädigung pro Person erhalten (abzüglich der Erfolgsprovision). Diese Entschädigung ist unabhängig vom Ticketpreis. Flightright, setzt Ihr Recht für Sie durch. Notfalls auch vor Gericht.

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Flightright kämpft als marktführendes Verbraucherportal für die Durchsetzung von Fluggastrechten. Wir treten für Ihre Rechte im Fall einer Flugverspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung ein und berufen uns dabei auf die Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 der Europäischen Union. Gerne helfen Ihnen die Expert:innen für Fluggastrechte von Flightright auch bei Ticketkostenerstattungen und Erstattungen von abgesagten Pauschalreisen. 

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