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Flightright feiert Geburtstag: 10 Jahre Legal Tech Pionierarbeit

Flightright feiert Geburtstag: 10 Jahre Legal Tech Pionierarbeit

Berlin, 12. Februar 2020 – Der Marktführer in Sachen Fluggastrechte Flightright wird in diesem Monat 10 Jahre alt und ist damit schon fast ein alter Hase in einer noch jungen Branche. Was als Idee eines leidenschaftlichen Kämpfers für Verbraucherrechte anfing, ist heute ein international agierendes Unternehmen, das in einem Jahrzehnt Firmengeschichte 300 Millionen Euro Entschädigung für Passagiere durchgesetzt hat. Und das weit über den Einzelfall eines jeden Kunden hinaus, in Form von Grundsatzurteilen vor dem Europäischen Gerichtshof. Zeit für ein Resümee und einen Ausblick darauf, wie sich der Legal Tech-Markt weiterentwickeln wird.

10 Jahre Legal Tech in Deutschland
Flightrights Gründungsgeschichte ist eine sehr persönliche: Die Geschäftsidee zu Flightright kam Philipp Kadelbach als er auf dem Weg zu einem Termin mit seinem Traupfarrer von der Airline im Regen stehen gelassen wurde und nicht einmal Entschädigung dafür bekommen sollte. Flightrights Ziel: Fluggästen, die gegen die übermächtigen Airlines alleine kaum Chancen haben, Zugang zu ihrem Recht geben. Damit war Flightright eines der ersten Legal Techs in Deutschland. Mittlerweile ist das Unternehmen Marktführer unter den Fluggasthelfern in Europa. In 10 Jahren haben 7,8 Millionen Nutzer mit Flightrights Entschädigungsrechner ihren Anspruch auf Entschädigung ermittelt.

Das Legal Tech nimmt dabei längst nicht nur juristisch eindeutige Fälle an, die oft automatisiert und dadurch schnell zu einer Entschädigungszahlung für den Kunden führen. Flightrights Spezialität sind insbesondere strittige Rechtsfragen, bei denen die Rechte von Passagieren bislang nicht klar geregelt sind. Um sie zu klären bringt das Legal Tech Fälle von Kunden vor den Bundesgerichtshof und den Europäischen Gerichtshof. „Unsere Mission ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher effektiv und fair zu ihrem guten Recht zu verhelfen”, erklärt Sebastian Legler, Geschäftsführer von Flightright. “Dazu gehört eben auch, bis zur höchsten Instanz für Passagiere zu kämpfen und das Fluggastrecht kontinuierlich zu schärfen.”

So hat Flightright die Fluggastrechte gestärkt
Vor dem europäischen Gerichtshof haben die Rechtsexperten in den letzten Jahren dabei immer wieder Urteile erwirkt, die die EU-Fluggastrechte-Verordnung nachhaltig präzisiert und Verbraucherrechte gestärkt haben. Ein Überblick über die wichtigsten Urteile:

  • EuGH C-274/16: Bei mehrteiligen Flügen können Reisende Entschädigungszahlungen, unabhängig von Zwischenlandungen, sowohl in dem Land, in dem der Flug gestartet ist, als auch im Zielland einklagen.
  • EuGH C-532/17: Bei Wet-Lease-Konstellationen muss die Ticketverkäufer-Airline für Entschädigungsansprüche aufkommen.
  • EuGH C-501/17: Fällt ein Flug aus oder verspätet er sich, weil ein Flugzeugreifen durch einen herumliegenden Gegenstand beschädigt wurde, ist das ein außergewöhnlicher Umstand. Fluggesellschaften müssen in diesem Fall keine Entschädigung zahlen.
  • EuGH 130/18: Bei kurzfristigen Annullierungen, haben Passagiere Anspruch auf Entschädigung, wenn sie ihr Ziel durch die Ersatzbeförderung weniger als 3 Stunden, aber mehr als 2 Stunden verspätet erreichen.

Eine junge Industrie mit viel Potenzial
Egal ob Fluggastrechte, Miete oder Diesel-Skandal: Legal Techs haben kurzer Zeit bereits zahlreiche wegweisende Urteile erzielt und vielen Verbrauchern, die sich keinen Anwalt leisten können, eine Stimme gegeben. “Bei Flightright können wir mittlerweile über 90% der Fälle mit unseren Systemen und KI-Routinen vollkommen automatisiert bearbeiten”, so Sebastian Legler. “Mittlerweile übertragen wir unser Wissen auch auf das Arbeitsrecht und helfen gekündigten Angestellten ihre Rechte besser und günstiger durchzusetzen. Weitere Rechtsgebiete werden bald folgen. In ein paar Jahren werden Legal Techs zum Standardangebot in fast allen Rechtsgebieten gehören”, führt Legler weiter aus.

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