Aufgeschoben ist nicht aufgehoben: Aufgaben ohne Verluste ins nächste Jahr verlegen

  • flightright informiert: Nicht alles, was 2013 liegen blieb, wird zum Nachteil

Potsdam, 18. Dezember 2013: Viel zu schnell ging das Jahr vorüber. Dem Alltagsstress geschuldet ist einiges liegengeblieben. Zum Jahresende verstreichen zahlreiche Fristen. Wer sie nicht einhält, mag die Chance auf bares Geld verpassen. Doch gibt es auch Aufgaben, die sich getrost ins kommende Jahr verschieben lassen und die dann sogar Startkapital für 2014 bringen können. Flightright (www.flightright.de), das Verbraucherportal für Fluggastrechte, stellt hier eine Auswahl vor:

Geld für die Kleinsten: Kaum ist ein Kind geboren, ergeben sich zahlreiche Termine, Fristen und Aufgaben für die jungen Eltern: Mutterschutz, Elterngeld, Arzttermine und die Suche nach dem Betreuungsplatz – der Überblick ist schnell verloren. Das Kindergeld bei der Familienkasse zu beantragen, sollte man jedoch nicht vergessen. Die gute Nachricht ist, dass die staatliche Unterstützung auch rückwirkend für vier abgeschlossene Kalenderjahre beantragt werden kann. Für ein 2013 geborenes Baby, können die Eltern ohne finanziellen Verlust das Kindergeld getrost auch im folgenden Jahr beantragen. Weitere Informationen hier.

Das Finanzamt kann warten: Jedes Jahr schiebt man sie vor sich her und kaum eine Pflicht gilt als weniger willkommen: die Einkommenssteuer-Erklärung. Kein Grund für Herzrasen und Schweißausbrüche: Denn wer sie freiwillig abgibt, muss das nicht zwingend in dem auf das Steuerjahr folgende Kalenderjahr tun. Vielmehr stehen dazu maximal vier Jahre nach Ablauf des Steuerjahres zur Verfügung. Die Erklärung für 2012 ist also guten Gewissens auch noch 2014 nachzuholen. Wenn es sein muss, kann sie sogar spätestens am 31.12.2016 eingereicht werden. Erst wenn diese Frist verstrichen ist, wird die Steuererklärung nicht mehr angenommen und der Betroffene riskiert, eine eventuelle Steuer-Rückzahlung zu verlieren. Weitere Informationen hier.

Fristgerecht und effektiv geriestert: Nachträglich für ein Kalenderjahr einen Riester-Vertrag abzuschließen, ist nicht möglich. Wer diese Frist verpasst hat und entsprechend nicht rechtzeitig einzahlte, muss auch auf Zulagen verzichten. Aber auch wer termingerecht einen Vertrag abgeschlossen hat, kann nur zu leicht wichtige Termine übersehen: Inhaber eines Riester-Vertrages müssen schließlich innerhalb bestimmter Fristen die ihnen zustehenden Zulagen beantragen. Tun sie dies nicht, kann ihnen Bares verloren gehen. Wurde die Beantragung der Zulagen 2013 versäumt, kann dies auch 2014 und sogar bis Ende 2015 noch nachgeholt werden. Und es empfiehlt sich, auf dem ZulagenAntrag gleich zu vermerken, dass die Prämien künftig automatisch beantragt werden sollen. Somit ergibt sich im kommenden Jahr eine Pflicht weniger. Weitere Informationen hier.

Probleme bei der Flugreise reklamieren: Flug verspätet und der Sommerurlaub wurde zur Strapaze? Flug gestrichen und die Hochzeit der Schwester fand ohne einen statt? Jedes Jahr sind Millionen Reisende von extremen Flugplan-Abweichungen betroffen. Gut zu wissen, dass Passagiere laut EU-Recht (EG (VO) Nr. 261/2004) Anspruch auf bis zu 600 Euro Entschädigungszahlungen haben, – vorausgesetzt die Flugannullierung oder -verspätung ist auf Verschulden der Airline zurückzuführen. Noch besser für den, der weiß, dass er die Entschädigungsansprüche nicht in demselben Jahr geltend machen muss, in dem Unannehmlichkeiten auftraten. „Die wenigsten Flugreisenden sind darüber informiert, dass der Anspruch in Deutschland bis zu drei Jahre nach dem verspäteten Abflug besteht“, erläutert Marek Janetzke, Geschäftsführer von flightright. Flugpassagiere die ihr Recht aus 2013 noch nicht beansprucht haben, können dies also unbesorgt auch im Folgejahr bzw. bis Ende 2016 noch nachholen. Bequem und ohne Kostenrisiko geht das über das Fluggastrechte-Portal flightright, welches bereits für tausende Flugreisende Entschädigungsansprüche geprüft und durchgesetzt hat. Mehr unter www.flightright.de

Nach oben scrollen