Viele Flugreisende hoffen, dass das Flugjahr 2023 nicht so chaotisch verläuft wie das letzte Jahr. Flightright Geschäftsführer Dr. Jan-Frederik Arnold möchte diese Hoffnung nicht nehmen, sagt aber: „Wir befürchten ein erneutes Flugchaos im kommenden Sommer, weil Eurowings wieder so viele Sitzplätze anbieten möchte wie zuletzt 2019. Der Personalstand für die Abwicklung dürfte allerdings auch im Sommer 2023 noch unzureichend sein.“ Eurowings-CEO Jens Bischof konnte auf einer Videokonferenz auch nicht versprechen, dass für die Flugreisenden wieder alles planmäßig verlaufen wird. Ein Lichtblick: Bei Inanspruchnahme des Flightright-Services für Flugprobleme zahlt die Airline die Entschädigungen im Regelfall zügig aus. Das rettet allerdings nicht den unter Umständen verpassten Urlaub.
Der Verband unabhängiger selbstständiger Reisebüros äußerte gegenüber fvw ebenfalls Befürchtungen, dass Flugreisende auch in diesem Jahr viele Enttäuschungen erleben werden. Schuld daran werden erneut die Airlines und Flughäfen sein, die anscheinend nicht aus dem letzten Chaosjahr gelernt haben und keine richtungsweisenden Veränderungen in die Wege geleitet haben. Dies hat voraussichtlich zur Folge, dass es wieder zu langen Wartezeiten an den Flughäfen kommt und im schlimmsten Fall erneut viele Flüge ausfallen.
Dr. Jan-Frederik Arnold, Geschäftsführer von Flightright, dazu: „Wir schätzen die Lage im Moment so ein, dass Passagier:innen auch 2023 wieder mit vielen Stornierungen und Verspätungen rechnen müssen. Airlines und Flughäfen versuchen zwar, den Personalmissstand auszugleichen, aber dennoch wird der Flugbetrieb sicher nicht so reibungslos wie im letzten Normaljahr 2019 sein. Zudem wird es aufgrund der hohen Inflation wahrscheinlich zu einigen Streiks im Flugsektor kommen, die den Flugbetrieb stören. Für die Sommerferien 2023 erwarten wir daher keine Normalisierung. Die Rückkehr zum Flugangebotsniveau von 2019 halten wir daher für äußerst schwierig. Vor allem Lufthansa und Eurowings werden 2023 auf diese Weise kaum das verlorene Vertrauen der Passagier:innen zurückgewinnen können.“
Rechte bei aufkommenden Flugproblemen:
Nach EU-Recht stehen Passagier:innen Entschädigungen zwischen 250 und 600 Euro zu, wenn sie mehr als drei Stunden später an ihr Ziel kommen oder ihr Flug weniger als 14 Tage vor Abflug gestrichen wurde. Diese Ansprüche können unabhängig vom Ticketpreis rückwirkend drei Jahre geltend gemacht werden. Das gilt also auch für 1-Euro-Flüge. Durch die Geltendmachung der Ansprüche entstehen keinerlei Nachteile. Flightright setzt diese Ansprüche für betroffene Flugreisende kompetent und erfolgreich bei den Airlines durch – allein haben Verbraucher:innen dabei oftmals sehr geringe Chancen.