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Flugannullierungen bei KLM wegen Flughafenüberlastung – Diese Rechte haben Flugreisende in Deutschland

Die niederländische Fluggesellschaft KLM hat am Wochenende über 50 Flüge gestrichen. Der Grund dafür war eine drohende Überlastung am Flughafen Amsterdam-Schiphol aufgrund von Personalmangel beim Flughafenpersonal. Der größte niederländische Flughafen hatte zur Streichung von Flügen aufgerufen, um den Betrieb fortführen zu können. KLM war dem Aufruf als einzige Airline nachgekommen, viele andere Airlines zeigten sich empört über die Bitte des Flughafens und flogen trotzdem ab.

Claudia Brosche, Fluggastrechtsexpertin bei Flightright, meint dazu: „Es kann nicht sein, dass der Flughafen Amsterdam-Schiphol zur Annullierung von Flügen aufruft, weil das Aufkommen an Flugreisenden nicht zu stemmen ist. Es war klar, dass das Flugaufkommen in diesem Jahr wieder steigen würde. Der Flughafen und die Airlines stehen in der Pflicht und hatten viele Monate Zeit, genügend Personal dafür zur Verfügung zu stellen.”

Doch Brosche kritisiert nicht nur den Flughafen und die Behörden, sondern auch die Airline KLM. „Dass KLM als einzige Airline der Bitte des Flughafens so spontan nachgekommen ist, ist für die vielen Flugreisenden inakzeptabel. Für viele Passagier:innen war die Freude aufs Reisen nach zwei Jahren Pandemie groß und dass die langersehnte Reise dann aufgrund von Personalmangel gar nicht erst angetreten werden konnte, ist sehr bedauerlich. Sie wurden schlicht von KLM hängen gelassen. Betroffene Passagier:innen sollten ihre Ansprüche auf Ticketrückerstattung und Entschädigung gegen KLM prüfen lassen und diese gegebenenfalls mit Hilfe von Fluggastrechtsportalen wie Flightright durchsetzen. Denn die Airline wird sich voraussichtlich weigern, hier Entschädigungen zu zahlen, da sie der Bitte des Flughafens nachgekommen ist. Die Rechtslage ist aus unserer Sicht hingegen klar – KLM muss zahlen.“

Weiterer Anstieg der Passagier:innenzahlen und mögliche Probleme

Durch den stetigen Anstieg der Flugreisenden ist ein solches Szenario wie am Flughafen Amsterdam-Schiphol auch an deutschen Flughäfen nicht auszuschließen. „Auch an deutschen Flughäfen ist die Personalsituation aufgrund der Pandemie angespannt. Sollten Airlines auch hier Flüge aufgrund drohender Überlastung der Flughäfen kurzfristig streichen, sollten Passagier:innen unbedingt einen Anspruch auf Ticketrückerstattung oder Entschädigung prüfen lassen“, so Brosche.

Um noch besser auf Flugverspätungen und -ausfälle vorbereitet zu sein, hat Flightright einen neuen Service ins Leben gerufen. Flightright FirstClass bietet bei Flugausfall, großer Verspätung und verpasstem Anschluss rund um die Uhr eine Sofortprüfung folgender Lösungen an: Schnelle Ersatzflüge mit Kostenübernahme, vollständige Ticketerstattung oder Entschädigung nach EU-Recht. Oft gibt es sogar einen Lounge-Zugang zum Entspannen. Der Service muss lediglich vor Bekanntwerden des Flugproblems gebucht werden, damit Flightright tätig werden kann. „Das Ziel dieses Services ist es, Barrieren und Unsicherheiten bei der Buchung von Flugreisen zu minimieren und Flugreisenden einen erholsamen Urlaub zu ermöglichen”, betont Brosche abschließend.

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