Kommt es zu besonders großen Verspätungen oder Flugausfällen, kann es vorkommen, dass Flugreisende die Nacht in einem Hotel verbringen müssen. Als wären die Flugprobleme nicht schon bitter genug, stellen sich Flugreisende berechtigterweise die Frage, wer in solchen Fällen für die Kosten der Unterkunft, Verpflegung und Fahrtkosten aufkommt. Damit Flugreisende über ihre Rechte Bescheid wissen, erklärt Claudia Brosche, Fluggastrechtsexpertin bei Flightright, was in diesen Fällen zu tun ist und welchen Verpflichtungen Fluggesellschaften nachkommen müssen.
Wer ist für die Hotelübernachtung verantwortlich?
„Für den Fall, dass Flugreisende durch große Verspätungen oder Flugausfälle die Nacht in einem Hotel verbringen müssen, bis ihr Flug am nächsten Tag abfliegt, hat die zuständige Fluggesellschaft sich um die Hotelunterkunft zu kümmern und diese zu zahlen. Auch die Hin- und Rückfahrt zum Flughafen muss die Airline übernehmen. Flugreisende sollten sich dafür direkt an die Fluggesellschaft wenden und ihre Rechte bei der Airline einfordern“, so Brosche. Wichtig zu wissen! Auch bei außergewöhnlichen Umständen, wie Unwettern oder Streiks, muss die zuständige Fluggesellschaft sich bei Abflügen, die erst am nächsten Tag stattfinden können, um die Hotelübernachtung kümmern.
Was tun, wenn sich die Fluggesellschaft nicht kümmert?
Oftmals ist es jedoch so, dass sich Fluggesellschaften gar nicht oder nicht ausreichend um die Rechte der Passagier:innen kümmern, eine Hotelübernachtung nicht proaktiv anbieten oder Anfragen ihrer Passagier:innen komplett ignorieren. In solchen Fällen können Flugreisende sich selbst um eine Hotelübernachtung und den Transfer dorthin kümmern. Die Kosten können sie dann im Nachhinein bei der Airline geltend machen. „Falls Passagier:innen sich bei großen Verspätungen oder Flugausfällen selbst eine Hotelübernachtung und den Transfer zur Unterkunft buchen müssen, ist es wichtig, alle Rechnungen und den Schriftverkehr mit der Fluggesellschaft aufzuheben und später dort einzureichen. Hierbei ist darauf zu achten, dass sich Passagier:innen ein Hotel im angemessenen Preissegment und keine Luxushotels buchen“, sagt Brosche abschließend.
Rechte bei aufkommenden Flugproblemen:
Nach EU-Recht stehen Passagier:innen Entschädigungen zwischen 250 und 600 Euro zu, wenn sie mehr als drei Stunden später an ihr Ziel kommen oder ihr Flug weniger als 14 Tage vor Abflug gestrichen wurde oder sie unzulässigerweise nicht befördert werden. Diese Ansprüche können unabhängig vom Ticketpreis rückwirkend drei Jahre geltend gemacht werden. Das gilt also auch für 1-Euro-Flüge. Durch die Geltendmachung der Ansprüche entstehen keinerlei Nachteile. Flightright setzt diese Ansprüche für betroffene Flugreisende kompetent und erfolgreich bei den Airlines durch – alleine haben Verbraucher:innen dabei oftmals sehr geringe Chancen.
Über Flightright
Flightright ist das marktführende Verbraucherportal für die Durchsetzung von Fluggastrechten. Wir treten für die Rechte von Passagieren und Passagierinnen im Fall einer Flugverspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung ein und berufen uns dabei auf die Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 der Europäischen Union. Insgesamt haben wir schon mehr als 500 Millionen Euro Entschädigung für unsere Kundinnen und Kunden durchgesetzt. Unser Angebot wird in der Digitalwirtschaft auch als „Legal Tech“ beziehungsweise „Justice as a Service“ bezeichnet. In unserem Datenzentrum erhalten Interessierte zudem jederzeit Einblick in die aktuellsten Daten zu Flugverspätungen und -stornierungen. Flightright ist Teil der Allright Group, zu welcher auch das auf Verkehrsrecht spezialisierte Verbraucherportal freem sowie die Chevalier GmbH gehören, die enger Kooperationspartner der technologiegestützten Chevalier Rechtsanwälte für Arbeitsrecht ist.