IT-Probleme bei Lufthansa: Betroffene können Entschädigungsanspruch von bis zu 600 Euro haben

Aufgrund kurzfristiger IT-Probleme bei der Lufthansa am Drehkreuz Frankfurt kommt es zu zahlreichen Verspätungen und Flugausfällen bei der Airline, von denen tausende Passagier:innen betroffen sind. Unter anderem ist das System für das Boarding ausgefallen, wie der Konzern bestätigte. Welche Rechte die vielen Flugreisenden haben, die von den Problemen betroffen sind, erklärt Claudia Brosche, Fluggastrechtsexpertin bei Flightright.

„Da die IT-Probleme bei der Lufthansa nach unserer Einschätzung grundsätzlich in der Verantwortung der Airline liegen, können Flugreisende der Lufthansa und deren Tochterunternehmen (Brussels Airlines, Austrian Airlines, Swiss International und Eurowings) bei kurzfristigen Annullierungen und großen Verspätungen einen Anspruch auf Entschädigung von 250 Euro bis 600 Euro haben. Es existiert keine einheitliche Rechtsprechung zu dieser Konstellation, da zudem noch nicht klar ist, ob ein Glasfaserbruch bei Bauarbeiten der Deutschen Bahn Schuld an dem IT-Ausfall ist. Wir kämpfen aber für die Rechte der Passagier:innen, bis wir im Zweifel eine höchstrichterliche Entscheidung dazu erreichen. Denn es kann nicht sein, dass diese IT-Probleme auf dem Rücken der Passagier:innen ausgetragen werden, so Brosche. 

Brosche erklärt weiter, dass für Passagier:innen der anderen Airlines, deren Flüge durch die IT-Probleme der Lufthansa verspätet oder ausgefallen sind, hier ein „außergewöhnlicher Umstand vorliegt. Danach können sich alle anderen Airlines einfacher von der Zahlung der Ausgleichsansprüche befreien, wenn sie nachweisen, die Passagier:innen schnellstmöglich an ihr Ziel befördert zu haben. Alle gestrandeten Passagier:innen, die von verspäteten oder gestrichenen Flügen betroffen sind, haben neben dem Ausgleichsanspruch das Wahlrecht, ihre Tickets zurückerstattet zu bekommen oder an ihr Endziel befördert zu werden. 

In Kürze: Die Rechte der Reisenden bei Flugproblemen

Flugannullierung:

  • Wird ein Flug weniger als 14 Tage vor dem Abflug annulliert, kann Flugreisenden nach EU-Fluggastrechte-Verordnung eine Entschädigungszahlung zwischen 250 € und 600 € pro Person zustehen. 
  • Die Airline muss zusätzlich entweder die Ticketkosten zurückerstatten oder eine kostenfreie Ersatzbeförderung anbieten.
  • Bietet die Airline keine Ersatzbeförderung, besteht beim Kauf eines neuen Tickets Anspruch auf Erstattung des teureren Preises.
  • In Deutschland haben Passagier:innen 3 Jahre Zeit, um eine Entschädigung zu fordern.
  • Bei außergewöhnlichen Umständen kann die Entschädigung von bis zu 600 € entfallen, aber Anspruch auf Ticketerstattung oder Ersatzbeförderung bleibt.

Flugverspätung:

  • Ab 2 Stunden Wartezeit haben Flugreisende Anspruch auf Versorgung mit Getränken und Snacks durch die Airline.
  • Bei Verspätungen ab 3 Stunden am Endziel steht Passagier:innen eine Entschädigung zwischen 250 € und 600 € zu.
  • Kinder mit eigenem Sitzplatz haben Anspruch auf Entschädigungszahlungen.

Auch für die Durchsetzung aller anderen Ansprüche empfiehlt es sich, professionelle Unterstützung zu suchen. Flugreisende können zwar versuchen, ihre Forderungen auf eigene Faust geltend zu machen, was jedoch meist sehr zeitintensiv ist. Die Airlines erschweren die Kontaktaufnahme oftmals, indem sie unzureichende Kontaktdaten ausweisen. Zudem können sich Flugreisende an die Schlichtungsstelle im öffentlichen Personenverkehr wenden. Auch Fluggastrechtsportale wie Flightright helfen, die Rechte erfolgreich durchzusetzen. Flugreisende können online einfach ihre Flugdaten eingeben. Besteht ein Anspruch, können sie das Fluggastrechtsportal mit der Einforderung der Ansprüche beauftragen. Anschließend übernehmen die Expert:innen den Fall und sorgen dafür, dass Flugreisende ihr Geld von der Fluggesellschaft erhalten und das ganz ohne Risiko, da Kund:innen nur im Erfolgsfall eine Provision zahlen. Ist Flightright in sehr seltenen Fällen nicht erfolgreich, zahlen die Kund:innen absolut nichts.

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