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Klagewelle gegen Fluggesellschaften: Die Schuld liegt bei den Airlines

Das große Flugchaos im letzten Jahr macht sich auch bei den deutschen Gerichten bemerkbar. Besonders an den Standorten der größten Flughäfen überhäufen sich die Klagen gegen Fluggesellschaften. Nach Angaben des Deutschen Richterbundes sind die Zahlen 2022 um rund 40 Prozent auf mehr als 70.000 Fälle gestiegen. Warum die Fluggesellschaften Schuld an diesem hohen Klageaufkommen sind und wie so etwas in Zukunft vermieden werden kann, erklärt Dr. Jan-Frederik Arnold, Geschäftsführer von Flightright. 

„Jeder Klage geht eine Zahlungsaufforderung an die entsprechende Fluggesellschaft voraus. Dort geben wir der Airline alle Möglichkeiten, die anspruchsberechtigte Entschädigung zu zahlen und den Fall außergerichtlich zu klären. Es kommt überhaupt nur dann zu einem Klageverfahren, wenn die Fluggesellschaft zu der Zahlungsaufforderung schweigt oder die Aufforderung ganz ablehnt. Deshalb sind ganz alleine die Airlines Schuld an dem hohen Klageaufkommen bei deutschen Gerichten. Um dem entgegenzuwirken, plädieren wir für Strafen für Fluggesellschaften, die berechtigte Entschädigungsleistungen vorsätzlich verzögern und für die Abschaffung der Praxis der Vorauszahlung für Flugtickets“, so Dr. Jan-Frederik Arnold, Geschäftsführer bei Flightright. 

Laut einer Umfrage der Deutschen Richterzeitung hat das Amtsgericht Köln mit knapp 18.000 Fällen das höchste Klageaufkommen. Dahinter folgen das Amtsgericht Frankfurt am Main mit 11.300 Klagen und das Amtsgericht Düsseldorf mit knapp 9.000 Klagen. Das Amtsgericht Königs Wusterhausen, das für den Flughafen Berlin-Brandenburg zuständig ist, zählt mehr als 7.000 solcher Fälle. „Würden sich die Fluggesellschaften bei den berechtigten Entschädigungszahlungen kooperativer zeigen, könnten tausende Klagen vermieden werden und auch die Gerichte würden deutlich entlastet werden. Auch die vielen Passagier:innen, die im letzten Jahr unter den zahlreichen Flugproblemen am meisten gelitten haben, würden von einer schnellen Auszahlung der Entschädigung profitieren, besonders in Zeiten hoher Inflation“, so Dr. Jan-Frederik Arnold abschließend. 

Rechte bei aufkommenden Flugproblemen:

Nach EU-Recht stehen Passagier:innen Entschädigungen zwischen 250 und 600 Euro zu, wenn sie mehr als drei Stunden später an ihr Ziel kommen oder ihr Flug weniger als 14 Tage vor Abflug gestrichen wurde. Diese Ansprüche können unabhängig vom Ticketpreis rückwirkend drei Jahre geltend gemacht werden. Das gilt also auch für 1-Euro-Flüge. Durch die Geltendmachung der Ansprüche entstehen keinerlei Nachteile. Flightright setzt diese Ansprüche für betroffene Flugreisende kompetent und erfolgreich bei den Airlines durch – alleine haben Verbraucher:innen dabei oftmals sehr geringe Chancen.

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