Pilotenstreik bei Lufthansa kein außergewöhnlicher Umstand: Flugreisende haben Anspruch auf Entschädigung

Knapp einen Monat nach dem Streik des Bodenpersonals streiken am heutigen Freitag die Piloten der Lufthansa ganztägig für eine bessere Bezahlung. Wichtig für Flugreisende ist, dass es sich bei diesem internen Streik der Lufthansa nicht um einen außergewöhnlichen Umstand handelt und Reisende bei Flugausfällen und großen Verspätungen einen Entschädigungsanspruch haben. Das hat der Europäische Gerichtshof in der Rechtssache C-28/20 Anfang 2021 unmissverständlich entschieden. Welche Rechte Flugreisende beim heutigen Streik haben, erklärt Oskar de Felice, Fluggastrechtsexperte und Leiter der Rechtsabteilung bei Flightright. 

Interner Streik gilt nicht als außergewöhnlicher Umstand

„Bei kurzfristigen Annullierungen und großen Verspätungen können Flugreisende einen Anspruch auf Entschädigung von 250 Euro bis 600 Euro geltend machen, da es sich bei internen Streiks der Airline nicht um einen außergewöhnlichen Umstand handelt, mit dem sich die Lufthansa gerne versucht, herauszureden“, so de Felice. Dabei hat der Europäische Gerichtshof in der Rechtssache C-28/20 Anfang 2021 entschieden, dass Airline-interne Streiks wie dieser zu einer Entschädigung der Flugreisenden führen. Die ehemals deutsche Premium-Airline verweigert Flugreisenden zudem immer noch anspruchsberechtigte Entschädigungszahlungen, die im Zusammenhang mit dem internen Streik bei Lufthansa Ende Juli stehen. Flightright bleibt so nur noch der Klageweg und hat damit begonnen, die ersten 1.000 Entschädigungsfälle gegenüber der Lufthansa einzuklagen. 

Lufthansa blockiert berechtigte Entschädigungszahlungen

Zum Streik, der am heutigen Freitag ganztägig stattfindet und alle deutschen Abflughäfen der Lufthansa betrifft, hatte die Gewerkschaft Cockpit (VC) aufgerufen. Sie fordern für die knapp 5.000 Kapitäne und Ersten Offiziere eine Gehaltserhöhung von 5,5 Prozent im laufenden Jahr und für das folgende Jahr einen automatisierten Inflationsausgleich. „Unter dem Streik leiden wie so häufig in diesem Sommer die Kund:innen der Lufthansa. Wenn diese aufgrund von Flugverspätungen und -ausfällen ihre berechtigten Entschädigungszahlungen fordern, stellt sich die Lufthansa quer und verzögert die Auszahlungen durch Gerichtsverfahren, obwohl die Rechtsprechung eindeutig auf Seiten der Passagier:innen ist. Auch bei dem heutigen Streik erwarten wir wieder eine Blockadehaltung bei der Auszahlung berechtigter Entschädigungszahlungen. Die Lufthansa muss sich endlich rechtskonform verhalten. Solange sie das nicht macht, müssen die Gerichte weiterhin überflüssige Klagen bearbeiten. Wir sind auf jeden Fall da, um zu helfen und fordern alle Passagier:innen auf, ihre in diesem Fall auf jeden Fall berechtigten Entschädigungsansprüche geltend zu machen, zum Beispiel mit uns“, so de Felice abschließend.

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