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Fluggastrechte: Wer nicht fliegt, kann Geld zurückfordern

Entscheiden Passagier:innen von sich aus, einen Flug aus unterschiedlichen Gründen nicht anzutreten, können sie einen Teil des Ticketpreises zurückfordern. Denn die Steuern und Gebühren, die insbesondere bei billigen Flügen einen Großteil des Preises ausmachen, werden nur bei Antritt der Reise fällig. Doch unaufgefordert erstatten Airlines das Geld meist nicht zurück. Wie Flugreisende an ihr Geld kommen und auf was sie dabei beachten müssen, erklärt Claudia Brosche, Fluggastrechtsexpertin bei Flightright.

Flug nicht einfach verfallen lassen

Im Ticketpreis sind sehr viele Kosten wie zum Beispiel die Luftverkehrssteuer, die Luftsicherheitsgebühr oder ein Treibstoffzuschlag enthalten. Diese Kosten können Flugreisende bei Nichtantritt bis zu drei Jahre lang zurückfordern. Laut Brosche ist das vielen Passagier:innen nicht bewusst und die Airlines nutzen diese Unwissenheit oft schamlos aus“. Die Fluggastrechtsexpertin bei Flightright rät Flugreisenden in solchen Fällen, „unbedingt auf ihr Recht zu bestehen und diese Kosten auf allen möglichen Wegen wie Post, Email oder am Telefon zurückverlangen, da sich die Airlines erfahrungsgemäß querstellen.“

Achtung vor Bearbeitungsgebühren

Da viele Airlines vermeiden wollen, dass Flugreisende bei Nichtantritt ihres Fluges die gezahlten Steuern und Gebühren zurückfordern, verlangen sie für die Bearbeitung von Erstattungsforderungen oft saftige Gebühren, so Brosche. Nicht selten verstecken Airlines diese Gebühren, die bis zu 80 Euro betragen können, in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen. „Besonders bei Billigflügen kann die Bearbeitungsgebühr den Ticketpreis übersteigen. Diese Bearbeitungsgebühr hält der Bundesgerichtshof zwar für unzulässig, einige Airlines erheben sie trotzdem. Deshalb kann es sich für Flugreisende lohnen, sich an die Verbraucherzentrale zu wenden und deren Musterbriefe zur Rückerstattung von Steuern und Gebühren zu verwenden“, so Brosche.

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