Osterferien: Wie sichere ich meine Flugreise jetzt noch ab?

Osterzeit ist Reisezeit. Immer mehr Reisewarnungen werden aufgehoben und viele Länder erleichtern ihre Einreisebestimmungen. Da sich Airlines und Flughafenbetreiber:innen aber erst noch auf die ansteigenden Flugbuchungen einstellen müssen, kann es besonders über Ostern zu Komplikationen und Verspätungen kommen. Deshalb erklärt Claudia Brosche, Rechtsexpertin von Flightright, wie Reisende ihre Flugreise jetzt noch absichern können. 

Laut einer Umfrage der Stiftung für Zukunftsfragen planen 57 Prozent der Deutschen für 2022 eine Reise, was einen Anstieg um 27 Prozent zum vergangenen Jahr bedeutet. Die Osterferien sind besonders für Familien, aber auch für viele andere Reisende, eine gute Möglichkeit, für mehrere Tage oder Wochen mit dem Flugzeug zu verreisen. Claudia Brosche kennt die Stolpersteine und weiß, welche Entschädigungen Flugreisenden bei Komplikationen zustehen: 

Probleme und welche Rechte Sie haben

Ist die Reise über eines der vielen Buchungsportale oder über das Reisebüro gebucht, steigt die Vorfreude über den Urlaub. Doch ab hier kann es auch zu vielen Komplikationen kommen, die für Flugreisende sehr frustrierend sein können.  „Sollte der Flug ausfallen, haben Passagier:innen grundsätzlich Anspruch auf einen Ersatzflug oder die Erstattung des Tickets”, so Brosche. Die Rechte von Flugreisenden sind in der EU-Fluggastrechte-Verordnung festgehalten. Die Verordnung gilt für Flüge, die von einem Flughafen in der EU abfliegen sowie für Flüge, die auf einem Flughafen in der EU landen, wenn die durchführende Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat.

  1. Flugannullierung:

„Wird ein Flug weniger als 14 Tage vor dem Abflug annulliert, kann Passagier:innen nach EU-Fluggastrechte-Verordnung eine Entschädigungszahlung zwischen 250 und 600 Euro pro Person zustehen”, so Brosche weiter. In Deutschland haben Flugreisende drei Jahre Zeit, um für ihre Flugverspätung eine Entschädigung zu fordern. Ist der Flugausfall durch außergewöhnliche Umstände verursacht worden, z.B. durch Streiks der Flugsicherung oder des Flughafenpersonals, Unwetter oder Vogelschlag und hat die Airline alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen, gibt es keine Entschädigung. Flugreisende haben aber Anspruch auf eine Rückzahlung des Ticketpreises.

  1. Flugverspätung:

 „Ab 2 Stunden Wartezeit haben Passagier:innen Anspruch auf Versorgung mit Getränken und Snacks durch die Airline. Kommen Passagier:innen mehr als drei Stunden später am Zielflughafen an, kann ihnen nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung je nach Länge der Flugstrecke eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro zustehen”, erklärt Brosche. Der Anspruch auf Entschädigung gilt auch bei verpassten Anschlussflügen. Wie viel Geld Flugreisende für das Flugticket bezahlt haben, ist für die Entschädigung unwichtig. Auch der Anlass der Reise spielt keine Rolle. Geschäftsreisende haben bei einer Flugverspätung genauso Anspruch auf eine Entschädigung wie Individualreisende und Pauschalreisende. Wichtig: Auch Babys und Kinder haben bei einer Flugverspätung Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Einzige Bedingung ist, dass für das Kind ein Ticket gekauft wurde und es nicht kostenlos mitgeflogen ist.

  1. Pauschalreise abgesagt:

Die Rechte von Urlauber:innen sind in der EU-Pauschalreise-Richtlinie geregelt. Diese sagt klar: Kann eine Reise nicht wie geplant durchgeführt werden, können Veranstaltende sie absagen. In diesem Fall erhalten Reisende ihr Geld zurück. Das gilt auch für Reisen, die aufgrund der Corona-Pandemie nicht stattfinden können. Reisende müssen dann das Geld für Hotel und Flug in voller Höhe zurückbekommen. Reisende müssen auch keine Gutscheine für ihren ausgefallenen Pauschalurlaub annehmen. Sie können auf einer Rückzahlung des Reisepreises bestehen.

  1. Streik:

Streiks verursachen regelmäßig Störungen im Flugbetrieb. Führt der Streik zur kurzfristigen Annullierung des Fluges oder einer großen Verspätung, sind Airlines verpflichtet, Flugreisenden zum frühestmöglichen Zeitpunkt einen Ersatztransport zu organisieren. Bei langen Wartezeiten am Flughafen haben Flugreisende zudem Anspruch auf Versorgung in Form von Getränken, Mahlzeiten, Telefonaten und sogar Hotelübernachtungen. Wenn sich der Flug um mehr als fünf Stunden verspätet oder komplett ausfällt, können Flugreisende den Ticketpreis zurückverlangen. Ein Anspruch auf Entschädigung von bis zu 600 Euro kann dann vorliegen, wenn das Personal der Fluggesellschaft streikt. Aber auch bei Streiks der Flughafenmitarbeiter:innen oder der Fluglots:innen sind die Airlines nicht automatisch von der Entschädigungszahlung befreit. Passagier:innen können laut Brosche auch dann einen Anspruch haben, wenn die Airlines nicht alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen haben, um die Folgen des Streiks so gering wie möglich zu halten.

Ihre Rechte bei Flugproblemen:
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